Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 170 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1990 über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz