Gesetz zu dem Vertrag vom 10. August 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Timor-Leste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Ausschusszuweisung: Wirtschaftsausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz