Entwurf eines Gesetzes zur Führung des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters, des Partnerschaftsregisters und des Vereinsregisters durch von den Ländern bestimmte Stellen
- Register-Führungsgesetz - RFüG
Antrag: Hamburg und Baden-Württemberg, Niedersachsen818. Sitzung 21.12.2005: erneute Einbringung; Bestellung eines Beauftragten
Bemerkungen: Wegen des Grundsatzes der Diskontinuität erneute Einbringung des Gesetzesantrags beim BR; ursprünglich als
Drucksache 325/03(B) beim Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf; geänderter Titel; Beitritt Baden-Württemberg, Niedersachsen
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz