Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz