Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung - Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung - HufBeschl-AnerkennV
Ausschusszuweisung: Agrarausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz Hufbeschlaggesetz