Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz