- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel und der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0463/2007),
A. in der Erwägung, dass das auf Regeln beruhende, in der Welthandelsorganisation (WTO) verankerte multilaterale Handelssystem nach wie vor den am besten geeigneten Rahmen zur Regelung des Handels und zur Förderung eines fairen und gerechten Handels bietet, indem angemessene Regeln entwickelt werden und sichergestellt wird, dass sie auch eingehalten werden,
B. in der Erwägung, dass das Erreichen eines ausgewogenen Ergebnisses der Doha-Entwicklungsagenda (DDA), das die Entwicklungsländer dabei unterstützen würde, in vollem Umfang am internationalen Handelssystem teilzunehmen, eine Priorität der EU bleiben sollte,
C. in der Erwägung, dass bilaterale und regionale Handelsabkommen das WTO-Regelwerk durchaus ergänzen können, indem sie Bereiche wie soziale und ökologische Standards abdecken, in denen eine multilaterale Einigung derzeit schwierig ist,
D. in der Erwägung, dass das Abkommen mit Korea auch Fragen der Investitionen und des Handels mit Dienstleistungen regeln kann, allerdings in einer Weise, die sicherstellt, dass infolge der Marktöffnung weder die Regeln der EU oder Koreas zum Schutz der öffentlichen Dienstleistungen und der kulturellen Vielfalt aufs Spiel gesetzt werden, noch der politische Spielraum, der notwendig ist, um nachhaltige soziale, wirtschaftliche und umweltpolitische Maßnahmen in der EU sowie in Korea unilateral umzusetzen, beeinträchtigt werden,
E. in der Erwägung, dass Korea mit einem Pro-Kopf-Einkommen, das dem eines im Mittelfeld liegenden EU-Mitgliedstaats entspricht, zu den führenden Volkswirtschaften der Welt zählt,
F. in der Erwägung, dass das Problem der Armut in Korea noch immer nicht gelöst ist und sich sogar weiter verschärft und dass Korea laut OECD-Statistiken zu den drei OECD-Mitgliedstaaten mit den größten und am stärksten wachsenden Einkommensunterschieden zählt und unter den OECD-Mitgliedstaaten, die weniger als 5 % ihrer Steuereinnahmen für die soziale Sicherheit ausgeben (bei einem OECD-Durchschnitt von 43 %), den letzten Platz einnimmt,
G. in der Erwägung, dass Korea der viertgrößte Handelspartner der EU außerhalb Europas ist und die EU im Jahre 2006 der größte ausländische Investor in Korea war,
H. in der Erwägung, dass Korea Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten und einigen anderen führenden Handelspartnern abgeschlossen hat und Verhandlungen zu weiteren Abkommen führt,
I. in der Erwägung, dass der Marktzugang in zunehmendem Maße durch unterschiedliche Formen nichttarifärer Hemmnisse (NTH), einschließlich der Nichtanwendung internationaler Normen und Standards, behindert wird, die zum Teil für das strukturelle Defizit der EU in den bilateralen Handelsbeziehungen verantwortlich sind,
J. in der Erwägung, dass Studien zufolge ein Abkommen EU-Korea beiden Seiten erhebliche wirtschaftliche Gewinne bescheren könnte, dass jedoch in allen in Betracht gezogenen Szenarien Korea zwei Drittel der Vorteile zugute kommen würden,