Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0336 - vom 14. Januar 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 18. Dezember 2008 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 837/07(B)
Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf Artikel 149 und 150 des EG-Vertrags,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. November 2007 mit dem Titel "Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen - Entwurf des gemeinsamen Fortschrittsberichts 2008 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010"" (KOM (2007) 0703) sowie des dazugehörigen Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEK(2007)1484),
- - unter Hinweis auf das detaillierte Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa1 und der späteren gemeinsamen Zwischenberichte über die Fortschritte im Hinblick auf seine Umsetzung,
- - unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 15. November 2007 zur allgemeinen und beruflichen Bildung als wesentliche treibende Kraft der Lissabonner Strategie2,
- - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens3,
- - unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 15. November 2007 zu den neuen Kompetenzen für neue Beschäftigungen4,
- - unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 28. August 2007 mit dem Titel "Towards more knowledgebased policy and practice in education and training" (SEK(2007)1098),
- - unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen5,
- - unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die verstärkte europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung1,
- - unter Hinweis auf die Europäische Qualitätscharta für Mobilität2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. November 2007 zur Rolle des Sports in der Erziehung3,
- - unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2008 zur Erwachsenenbildung5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerung des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 13. und 14. März 2008,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung und der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0455/2008),
- 1 ABl. C 142 vom 14.6.2002, S. 1.
- 2 ABl. C 300 vom 12.12.2007, S. 1.
- 3 ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 45.
- 4 ABl. C 290 vom 4.12.2007, S. 1.
- 5 ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1.
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union bis 2010 bei der Qualität der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung eine weltweit führende Stellung anstrebt, da diese Systeme für den weiteren Fortschritt des Lissabon-Prozesses entscheidend sind,
B. in der Erwägung, dass Fortschritte bei der Stärkung der Autonomie und Budgetverantwortung der Universitäten erzielt wurden und dass die Unterstützung für die Universitäten in diesem Prozess verstärkt werden muss,
C. in der Erwägung, dass die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung Frauen und Männern die gleichen Chancen bieten sollten,
D. in der Erwägung, dass die Einbeziehung der Gleichstellungsthematik in die Politik für allgemeine und berufliche Bildung für die erfolgreiche Umsetzung der Lissabon-Strategie von Lissabon unerlässlich ist, deren Zielsetzung u. a. darin besteht, Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern auf den europäischen Arbeitsmärkten anzugehen und insbesondere bis 2010 eine Frauenerwerbsquote von 60% zu erreichen,
E. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten durch Zusammenarbeit und Austausch bewährter Verfahren die Reform ihrer nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung vorantreiben müssen,
F. in der Erwägung, dass kohärente und umfassende Strategien und Werkzeuge für lebenslanges Lernen, auf die sich das Parlament und der Rat verständigt haben, konsequent umgesetzt werden sollten, um die Ziele der Lissabon-Strategie zu erreichen und das Wissensdreieck zu stärken,
G. in der Erwägung, dass Europa bessere Qualifikationen braucht und dass Kreativität und Innovation auf allen Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung gefördert werden sollten,
H. in der Erwägung, dass für den zukünftigen Qualifikationsbedarf auf dem Gebiet der Umwelt und Gesellschaft vorgesorgt werden sollte, zum Beispiel indem der Klimawandel und andere Umweltfragen zu Querschnittsthemen in allen Formen des Lernens werden,
I. in der Erwägung, dass Lehrpläne zur persönlichen Entwicklung der Lernenden beitragen sollten, indem die Vermittlung von Menschenrechten und europäischen Werten darin integriert wird,
J. in der Erwägung, dass Qualität und Effizienz in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihre Zugänglichkeit für die Bürger als wichtige politische Ziele auf der europäischen Ebene gesehen werden müssen,
K. in der Erwägung, dass allgemeine und berufliche Bildung immer auf lokale und regionale Möglichkeiten, besondere Merkmale und Bedürfnisse Rücksicht nehmen muss,
- 1 ABl. L 64 vom 4.3.2006, S. 60.
- 2 ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 5.
- 3 ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S. 131.
- 4 ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
- 5 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0013.
- 6 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0423.
- 7 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0422.
- 1. begrüßt die oben genannte Mitteilung der Kommission vom 12. November 2007 und die darin aufgeführten Fortschritte;
- 2. weist darauf hin, dass Maßnahmen auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung durchgängig durch ergänzende sozioökonomische Maßnahmen unterstützt werden sollten, um den Lebensstandard der europäischen Bürger insgesamt zu heben;
- 3. betont die Notwendigkeit, Migranten und Angehörige von Minderheiten, insbesondere Roma, zu integrieren und sich auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Bildung für die Einbeziehung von Gruppen mit besonderen Bedürfnissen, vor allem Frauen, behinderte und ältere Menschen, einzusetzen; vertritt die Ansicht, dass für Migranten zusätzliche Unterstützung geleistet werden sollte, während Angehörige ethnischer Minderheiten und Roma von ausgebildetem Personal unterstützt werden sollten, das derselben Minderheit angehört oder zumindest ihre Muttersprache spricht;
- 4. betont die Wichtigkeit des Sports in der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Notwendigkeit, den Sport besonders zu berücksichtigen, zum Beispiel indem der Sportunterricht auf die gesamte Dauer aller Schul- und Ausbildungsgänge, von der Vorschule bis zur Universität, ausgeweitet wird, und fordert, im Lehrplan mindestens drei Unterrichtsstunden wöchentlich für Sport vorzusehen und die Schulen dabei zu unterstützen, je nach Möglichkeit dieses vorgeschriebene Minimum zu übersteigen;
- 5. betont die entscheidende Rolle der Familien und des sozialen Umfelds für jede Frage der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- 6. stellt fest, dass die Bildung von entscheidender Bedeutung für den sozialen Erfolg und die persönliche Entfaltung sowohl von Frauen als auch von Männern ist; betont daher, wie wichtig es ist, die allgemeine und berufliche Bildung als eine elementare Grundlage zu verbessern, um die angestrebte Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen;
- 7. bedauert, dass die Bildungssysteme die Frauen nicht stärker ermutigen, sich für traditionell von den Männern bevorzugte Arbeits- und Ausbildungsbereiche zu entscheiden, und umgekehrt; begrüßt die Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Programme aufzulegen, um den Frauen möglichst diversifizierte Möglichkeiten der Berufsorientierung und anschließend eine Betreuung auf dem Arbeitsmarkt zu bieten;
- 8. betont, dass die bestehende Ungleichheit der Chancen für Frauen und Männer auf dem Gebiet einer qualitativ hochwertigen Ausbildung und des lebenslangen Lernens in den Inselregionen sowie den geografisch und sozial benachteiligten Regionen umso stärker ausgeprägt ist; fordert daher intensivere Bemühungen zur Förderung der Bildungsinitiativen im Rahmen der Regionalpolitik;
- 9. stellt fest, dass Frauen nach wie vor in bestimmten Studienbereichen auf allen Ebenen und in der Forschung unterrepräsentiert sind; spricht sich daher für die Einleitung konkreter positiver Maßnahmen aus, um dem entgegenzuwirken;
- 10. stellt fest, dass Studierende, die ihr Studium unterbrochen haben, insbesondere junge Mütter, Opfer von Ungleichbehandlung sein können, und fordert flexiblere Systeme, um die Wiederaufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung nach der Geburt eines Kindes und die Vereinbarkeit eines Studiums mit dem Berufs- und Familienleben zu erleichtern;
- 11. stellt fest, dass die Qualität der Lehrpläne und des Unterrichts allgemein verbessert, die soziale Sicherheit der Lehrkräfte gestärkt und besondere Aufmerksamkeit auf ihre Weiterbildung und Mobilität gerichtet werden muss;
- 12. betont, dass Medienkompetenz und IKT-Kenntnisse entschieden gefördert werden sollten, und empfiehlt sowohl, dass Medienerziehung integraler Bestandteil des Lehrplans auf allen Schulstufen sein sollte, als auch, dass medienpädagogische Module für Lehrerinnen und Lehrer sowie ältere Menschen angeboten werden sollten;
- 13. weist darauf hin, dass der Übergang zwischen verschiedenen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zwischen formalem, nicht formalem und informellem Lernen erleichtert werden muss;
- 14. fordert den Rat auf, die praktische Umsetzung europäischer Bildungs- und Lernstrategien durch die einzelnen Mitgliedstaaten zu kontrollieren; vertritt die Auffassung, dass die nationalen Regierungen in diesem Bereich nationale Ziele in einer transparenten Art und Weise festsetzen und geeignete Vorschriften und Maßnahmen einführen sollten, um die Erreichung europäischer Standards sicherzustellen und insbesondere für die Anwendung der auf EU-Ebene angenommenen Instrumente zu sorgen, wie z.B. der oben genannten Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen, des Europäischen Qualifikationsrahmens und des Europasses1;
Vorschulbildung
- 15. betont, dass mehr Mittel für die Verbesserung der materiellen Rahmenbedingungen und der räumlichen Ausstattung und für fortlaufende Fortbildungsmaßnahmen für das Personal bereitgestellt werden müssen, damit die Qualität der Vorschulerziehung steigt, und dass verstärkt Mittel für Investitionen zur Verfügung gestellt werden müssen, wobei der allgemeine Zugang zur qualitativ hochwertigen Vorschulerziehung ein geeigneter Weg ist, allen Kindern und insbesondere Kindern, die aus sozial schwachen Verhältnissen stammen oder Minderheiten angehören, den Zugang zum lebenslangen Lernen zu ermöglichen;
- 16. betont nachdrücklich die Notwendigkeit, dass Kinder so früh wie möglich grundlegende Fähigkeiten entwickeln, ihre Muttersprache oder die Sprache ihres Aufenthaltslandes erlernen und Fertigkeiten im Lesen und Schreiben erwerben;
- 17. vertritt die Ansicht, dass das Erlernen einer zweiten Sprache in diesem frühen Stadium beginnen sollte, aber der frühkindliche Umgang mit Sprachen spielerisch und ohne Druck erfolgen muss;
- 18. ruft alle Mitgliedstaaten auf, die Vorschulbildung verpflichtend zu machen;
Primar- und Sekundarschulbildung
- 19. betont die Notwendigkeit, denjenigen besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, die andernfalls später die Schule abbrechen könnten; ist der Ansicht, dass besondere Programme und Maßnahmen beschlossen werden sollten, um den Anteil der Schulabbrecher zu verringern, und dass in den Fällen, wo der Schulabbruch unvermeidlich ist und weiterhin vorkommt, die Betroffenen unterstützt werden sollten und ihnen die Möglichkeit geboten werden sollte, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren und Bildungswege zu beschreiten, die für sie geeignet sind;
- 20. betont, dass die Primar- und Sekundarschulbildung die Kinder zu selbstständigem, kreativem und innovativem Denken befähigen sowie zu medienkritischen und selbstreflektierenden Bürgern und Bürgerinnen machen sollte;
- 21. unterstreicht die Bedeutung der Lehrpläne für die Schulen in jedem Mitgliedstaat, die Kurse umfassen sollten, in denen die Kreativität und das innovative Denken von Kindern gefördert und entwickelt werden;
- 22. vertritt die Ansicht, dass Lehrpläne und ihr Inhalt ständig aktualisiert werden müssen, um relevant zu bleiben, wobei die wichtige Rolle der unternehmerischen Fähigkeiten und des freiwilligen Engagements betont wird, um die persönliche Entwicklung zu fördern, und betont, dass alle Mitgliedstaaten der Lehrerbildung mehr Bedeutung einräumen und mehr Mittel dafür zur Verfügung stellen müssen, um bedeutende Fortschritte bei der Umsetzung der Zielsetzungen der Lissabon-Strategie im Rahmen des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" zu erzielen und das lebenslange Lernen innerhalb der Europäischen Union zu fördern;
- 23. ist davon überzeugt, dass Kinder so früh wie möglich eine zweite Fremdsprache lernen sollten;
- 24. setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass Fremdsprachen von einem frühen Alter an erlernt werden und dass Fremdsprachenunterricht in alle Primarschullehrpläne aufgenommen wird; betont, dass zum Erreichen dieses Ziels ausreichende Mittel für die Anstellung und Ausbildung von Fremdsprachenlehrern zur Verfügung gestellt werden müssen;
- 25. vertritt die Ansicht, dass die Entwicklung der persönlichen Begabungen, spezifischen Fähigkeiten und natürlichen Fertigkeiten der Schüler ein Hauptziel dieser Stufe der Bildung sein sollte; weist darauf hin, dass diese Fähigkeiten später die Grundlage für Arbeit und Beschäftigung sein können;
- 26. betont, dass denjenigen Schülern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, die grundlegende Fähigkeiten nicht erworben haben oder nicht erwerben, genauso wie besonders begabten Schülern, damit sie ihre überdurchschnittlichen Fähigkeiten und Talente so gut wie möglich weiterentwickeln können;
- 27. empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten die Qualität der fachlichen und beruflichen Qualifikation der Lehrer sowie ihre Ausbildung und lebenslange Weiterbildung substantiell verbessern sollten;
- 28. unterstützt nachdrücklich die Förderung der dauerhaften und kohärenten beruflichen Weiterbildung von Lehrern im Laufe ihres Berufslebens; ist der Auffassung, dass alle Lehrer regelmäßig die Möglichkeit haben sollten, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen sowie ihr pädagogisches Fachwissen aufzufrischen;
- 29. empfiehlt, in den Lehrplänen so bald wie möglich einen Unterricht in Unionsbürgerkunde vorzusehen, um eine neue Generation im Bewusstsein der Werte der Union in Bereichen wie Menschenrechte, kulturelle Vielfalt, Toleranz, Umweltschutz, Klimawandel usw. heranzubilden;
Berufliche Aus- und Weiterbildung
- 30. stellt fest, dass sowohl die Qualität als auch die Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung gesteigert werden müssen;
- 31. betont, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung sowohl an die europäische Wirtschaft als auch an die nationalen Wirtschaften besser angebunden und schlüssiger in sie integriert sein sollte, um den Bildungsprozess besser auf den Arbeitsmarkt abzustimmen;
- 32. fordert nachdrücklich, dass die Mobilität (nicht nur die geografische Mobilität, sondern auch die zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung und Hochschulbildung) der Lernenden und Lehrenden bedeutend erhöht wird;
Hochschulbildung
- 33. vertritt die Ansicht, dass Studienprogramme modernisiert werden sollten, um gegenwärtigen und künftigen sozioökonomischen Bedürfnissen gerecht zu werden;
- 34. empfiehlt, im höheren Bildungswesen vorrangig interdisziplinäre, d.h. die einzelnen Wissenschaftsbereiche übergreifende Lehrprogramme zu entwickeln, um Spezialisten heranzubilden, die in der Lage sind, die höchst komplexen Probleme der heutigen Welt zu lösen;
- 35. betont, dass das Interesse der Studenten und Schüler an Inhalten und Studienprogrammen, die sich mit Technik, Naturwissenschaften und Umweltschutz beschäftigen, erhöht werden sollte;
- 36. ruft die Mitgliedstaaten auf, Partnerschaften zwischen Universitäten und der Wirtschaft sowie zusätzlich zwischen Universitäten und den vielen anderen interessierten Kreisen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene wirksam voranzutreiben;
- 37. stellt fest, dass die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Hochschulbildung in Europa deutlich verbessert werden muss und dass außerdem Qualifikationen so leicht wie möglich übertragbar werden müssen;
- 38. weist darauf hin, dass die Arbeit von Dozenten und Lektoren ebenso wie die verwendeten Programme, deren Inhalte und Arbeitsmethoden ständig aktualisiert werden müssen;
- 39. regt an, das Europäische Innovations- und Technologieinstitut in den Bologna-Prozess einzubinden und im Rahmen der Reform der Hochschulbildung in Europa zu berücksichtigen;
- 40. empfiehlt nachdrücklich, dass die Mitgliedstaaten die Mobilität von Studenten und Dozenten steigern sollten, einschließlich der Mobilität zwischen Ländern, Studienprogrammen und Fächern; betont in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der Umsetzung der oben genannten Europäischen Qualitätscharta für Mobilität für die Schaffung eines echten europäischen Raums für lebenslange Bildung und Weiterbildung sowie für die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und regionalen Zusammenarbeit;
Lebenslanges Lernen
- 41. vertritt die Ansicht, dass Arbeitgeber ermutigt werden sollten, durchgehend allgemeine und berufliche Bildung für ihre Mitarbeiter zu organisieren, und dass ihnen Anreize geboten werden sollten, gering qualifizierte Mitarbeiter zu befähigen, an Programmen zum lebenslangen Lernen teilzunehmen;
- 42. stellt fest, dass Langzeitarbeitslose aus sozial schwachen Verhältnissen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ehemalige Insassen von Erziehungsheimen und ehemalige Strafgefangene besonders berücksichtigt werden sollten;
- 43. betont, dass vor allem Frauen zur Nutzung von Aus- und Weiterbildungsangeboten ermutigt werden sollten und in diesem Zusammenhang auch spezielle Programme zur Förderung des lebenslangen Lernens für Frauen angeboten und gefördert werden müssen;
- 44. betont, dass gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer besonders ermutigt werden sowie Anreize geschaffen werden sollten, sich an den Programmen für lebenslanges Lernen zu beteiligen;
- 45. fordert, dass bei den Programmen für die Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen ein Schwerpunkt auf die auf dem Arbeitsmarkt am stärksten benachteiligten Personengruppen, insbesondere junge und ältere Menschen sowie Frauen, vor allem aus dem ländlichen Raum, gelegt wird;
- 46. fordert die Berücksichtigung der Tatsache, dass Elternkurse für Frauen und Männer von entscheidender Bedeutung für das Wohlergehen der Menschen, die Bekämpfung der Armut und den sozialen Zusammenhalt sind; wünscht in diesem Zusammenhang, dass Mehrzweckprogramme für lebenslanges Lernen und die Ausbildung von Elternkursleitern im Rahmen der Bildungsmaßnahmen aufgelegt werden;
- 47. betont, dass durch lebenslanges Lernen erworbene Kenntnisse und Qualifikationen allgemeiner und leichter anerkannt werden sollten, und ist der Ansicht, dass dafür auch die Implementierung des oben genannten Europäischen Qualifikationsrahmens und des Europasses als Instrumente zur Förderung des lebenslangen Lernens forciert werden müssen;
- 48. vertritt die Ansicht, dass sowohl europäische als auch nationale Instanzen für Maßnahmen zur Förderung der Mobilität in allen Stadien des lebenslangen Lernens mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen sollten;
- 49. fordert, dass die Vorteile der oben genannten Europäischen Qualitätscharta für Mobilität erkannt und genutzt sowie von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden und dass von der Kommission eine Bestandsaufnahme über die Implementierung in den Mitgliedstaaten durchgeführt wird;
- 50. fordert nachdrücklich, dass für alle Arbeitnehmer und Studenten mit Familien so viele soziale Dienste und Hilfestrukturen (z.B. Kinderbetreuung) wie möglich gewährleistet werden sollten;
- 51. vertritt die Ansicht, dass Freiwilligendienste bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" mit einbezogen und anerkannt werden sollten;
- 52. ist davon überzeugt, dass der Austausch von Standpunkten und das gegenseitige Lehren und Lernen zwischen verschiedenen Altersgruppen verstärkt werden sollte;
- 53. betont, dass Programme des lebenslangen Lernens die unternehmerische Tätigkeit fördern müssen, um die Bürger zu befähigen, kleine und mittlere Unternehmen zu gründen und damit Bedürfnisse sowohl der Gesellschaft als auch der Wirtschaft zu befriedigen;
- 54. weist auf den Umstand hin, dass Beratungs- und Informationsdienste zum lebenslangen Lernen für Lernende aller Altersgruppen eingerichtet werden sollten, um die oben genannten Ziele zu unterstützen;
- 55. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über ein einheitliches gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Europass) (ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 6).