Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, 18. April 2018
Staatsminister und Chef der Staatskanzlei
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Regierungen der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben beschlossen, dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung mit dem Ziel zuzuleiten, die erneute Einbringung gemäß Artikel 76 Absatz 1 Grundgesetz beim Deutschen Bundestag zu beschließen.
Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat am 12. Mai 2017 beschlossenen Fassung (Drucksache 181/17 (PDF) Beschluss). Von einer erneuten Beifügung der Vorlage wird deshalb abgesehen.
Ich bitte Sie, die Beschlussfassung über den Gesetzentwurf im Bundesrat mit sofortiger Sachentscheidung in der Bundesratssitzung am 27. April 2018 herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Murawski