Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 11. Februar 2010 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM (2009) 0340),
- - gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 13 Absatz 2, 129 und 137 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0052/2009),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel "Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren" (KOM (2009) 0665),
- - gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und die Artikel 19 Absatz 2, 149 und 153 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
- - gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0049/2009),
- 1. legt in erster Lesung den folgenden Standpunkt fest;
- 2. nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;
- 3. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
- 4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. Februar 2010 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. .../2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung von Beschluss Nr. 1672/2006/EG über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität - Progress
Das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union -
- gestützt auf den Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union und insbesondere auf Artikel 19 Absatz 2, Artikel 149 und Artikel 153 Absatz 2 Buchstabe a,
- auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
- nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses1,
- nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen2,
- gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren3,
- in Erwägung nachstehender Gründe:
- 1 ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 84.
- 2 Stellungnahme vom 7. Oktober 2009 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
- 3 Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010.
- 4 ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
Haben folgenden Beschluss Erlassen:
Artikel 1
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am [...] Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu .... am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident
- 1 ABl. L 315 vom 15.11.2006, S. 1.
Anhang
Statement by the Commission
Re: Financing of the European Microfinance Facility The financial contribution from the Community budget for the Facility for the period 1 January 2010 to 31 December 2013 has been set at EUR 100 million, to be partly financed by a reduction of EUR 60 million in the Progress programme.
When presenting its draft budget(s), the Commission will leave a sufficient unallocated margin under the expenditure ceiling of Heading 1a whereby the Budgetary Authority i.e. Council and Parliament, may decide to increase the amount of the Progress programme by a maximum of EUR 20 million over the period 2011-2013 in conformity with point 37 of the Interinstitutional Agreement of 17 May 2006 on budgetary discipline and sound financial management.