Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen Berlin, den 11. März 2010
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit Inkrafttreten des Gesetzes über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIVHG) Ende Juli 1995 wurde eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts unter den Namen "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" errichtet.
Zweck der Stiftung ist es, aus humanitären und sozialen Gründen und unabhängig von bisher erbrachten Entschädigungs - und sozialen Leistungen an Personen, die unmittelbar oder mittelbar mit dem HIV infiziert oder infolge davon an AIDS erkrankt sind, und an deren unterhaltsberechtigte Angehörige finanzielle Hilfe zu leisten.
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand (§ 7 HIVHG).
Nach § 8 Abs. 1 HIVHG besteht der Stiftungsrat aus neun Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden vom Bundestag benannt. Die Amtszeit des Stiftungsrates beträgt fünf Jahre. Wiederholte Bestellung ist zulässig (§ 8 Abs. 3 Satz 1 u. 3).
Der Stiftungsrat konstituierte sich am 31. Juli 1995. Seine Amtszeit endet somit am 30. Juli 2010.
Die vom Bundesrat für die am 31. Juli 2005 begonnene Amtszeit benannten Mitglieder sind zur Zeit:
Frau Regierungsbeschäftigte
Elke Slawski-Haun
Ministerium für Gesundheit,
Soziales, Frauen und Familie
des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Herr LMR
Dr. Rolf Baumann
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit,
Sozialordnung, Familie und Frauen
Winzererstr. 9
80797 München
Wir bitten Sie, uns zu gegebener Zeit die Mitglieder für die am 31. Juli 2010 beginnende Amtszeit des Stiftungsrates zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele von der Au
Barbara Beuthien