Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Verbesserungen der Überwachung in den Bereichen der Marktordnung,
des Tierschutzes, des ökologischen Landbaus, des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung und der staatlichen Instrumente zur Aufklärung solcher Vorfälle
Die Ermittlungen um die Überbelegung von Legehennenställen in vielen Betrieben mehrerer Länder zeigen, dass es weiterer Verbesserungen der Überwachung in den Bereichen der Marktordnung, des Tierschutzes, des ökologischen Landbaus, des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung und der staatlichen Instrumente zur Aufklärung solcher Vorfälle bedarf.
Auf Grund der aktuellen Vorfälle beschließt der Bundesrat Folgendes:
- 1. Das Legehennenbetriebsregistergesetz oder eine andere geeignete Rechtsnorm ist dahingehend zu ändern, dass der Bereich der Junghennenaufzucht in die Überwachungskette integriert werden kann.
Begründung:
Die Einbeziehung der Junghennenaufzucht in die Marktüberwachung ist notwendig, damit die gesamte Erzeugungskette vom Brutei bis zur Legehenne überwacht werden kann. Verstöße gegen bestimmte Normen, wie z.B. die Besatzdichte, können nur aufgedeckt werden, wenn die Überwachungskette geschlossen ist.
Begründung:
Die derzeitige Rechtslage ermöglicht keine effiziente Überwachung.
- 3. Auf Bundes- bzw. EU-Ebene sind spezialrechtliche konkrete Mindestanforderungen an die Haltung von Junghennen zu etablieren.
Begründung:
Es fehlt bisher an entsprechenden Regelungen auf EU- und Bundesebene.
- 4. Im Rahmen der aktuellen Änderung des Arzneimittelrechts ist zu prüfen, ob neben Tieren, die der Fleischgewinnung dienen, auch Küken, Junghennen und Legehennen in das Antibiotika-Minimierungskonzept einzubeziehen sind.
Begründung:
Die 16. Arzneimittelgesetz-Novelle, die eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes zum Ziel hat, fokussiert sich auf Tiere, die der Fleischgewinnung dienen. Es gilt zu prüfen, ob nicht insbesondere Jungtiere zur Eiererzeugung in das Antibiotika-Minimierungskonzept einzubeziehen sind.
- 5. Das Legehennenbetriebsregistergesetz ist dahingehend zu ändern, dass von der zuständigen Behörde unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften neben den Erzeugercodes die dazugehörigen Produktionsstätten im Internet veröffentlicht werden.
Begründung:
Dies ist für die Transparenz gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern erforderlich.
- 6. Das Öko-Landbaugesetz ist dahingehend zu ändern, dass die Kontrollstellen bei Verfehlungen von dem jeweiligen Land sanktioniert werden können, in dem sie tätig sind.
Begründung:
Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, schneller auf Verfehlungen von Bio-Kontrollstellen zu reagieren und Verstöße dieser Kontrollstellen direkt zu ahnden.
- 7. Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Europäischen Union darauf hinzuwirken, dass in Zukunft in einem Betrieb eine gleichzeitige Bewirtschaftung nach den Vorgaben des konventionellen und ökologischen Landbaus nicht mehr möglich ist.
Begründung:
Es muss eine klare Trennung zwischen den unterschiedlichen Produktionsformen gewährleistet sein, um der Verbrauchertäuschung vorzubeugen.