Der Deutsche Bundestag hat in seiner 99. Sitzung am 24. März 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 17/5249 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes - Drucksache 17/4803 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 15.04.11
Erster Durchgang: Drucksache. 849/10 (PDF)
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 6 wird wie folgt gefasst:
Das Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 9 Absatz 5 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 2 Absatz 1 Nummer 8 wird folgende Nummer 8a eingefügt:
"8a. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bund oder den Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes oder deren Trägern und Freiwilligen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz;".
2. § 2a wird wie folgt geändert: