- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für internationalen Handel, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0013/2008), in der Erwägung, dass
A. die Entwicklung der Europäischen Union in den letzten 50 Jahren von grundlegender Bedeutung war für die Schaffung eines Raums von Frieden und Stabilität auf einem zuvor durch Kriege verwüsteten Kontinent, für die Festigung von Demokratie, Freiheit und Bürgerrechten, für die Verbesserung von Wohlstand, Solidarität und Prosperität durch die Schaffung des weltgrößten Binnenmarktes mit gemeinsamen Regeln für Sozialstandards, Umwelt- und Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb und mit einer Wirtschafts- und Währungsunion, für die Befähigung der Mitgliedstaaten, sich gemeinsam mit nationale Grenzen überschreitenden Fragen zu befassen, und dass diese Entwicklung wesentlich dafür war, dass Europa in weltpolitischen Fragen stärkeres Gehör findet,
B. anerkannt wird, dass die Strukturen der Union reformiert und gestärkt werden müssen, um diese Errungenschaften zu festigen und die Fähigkeit einer aus 27 - und möglicherweise mehr - Mitgliedstaaten bestehenden Union zu einem wirksamen Funktionieren zu verbessern, damit die Union gemeinsame neue Herausforderungen bewältigen und einer stärkeren demokratischen Kontrolle unterworfen werden kann,
C. diese Notwendigkeit der Ausgangspunkt zu den verschiedenen Reformen war, mit denen seit dem Vertrag von Maastricht - der eine Kehrtwende in der europäischen Integration bedeutete, mit der Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion und dem Übergang von einer im wesentlichen wirtschaftlich ausgerichteten Gemeinschaft zu einer politischen Union - versucht wurde, die institutionelle Struktur der Union zu regeln und die zu der Erklärung von Laeken geführt haben, die auch den Weg zu einem unterschiedlichen Reformprozess ermöglichte, der auf der Methode des Konvents und nicht mehr ausschließlich auf Regierungskonferenzen beruhte,
D. der Vertrag über eine Verfassung für Europa von einem Konvent ausgearbeitet wurde, der sich aus zwei Vertretern jedes nationalen Parlaments, sechzehn Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP), zwei Vertretern der Kommission und einem Vertreter jeder nationalen Regierung zusammensetzte, die in öffentlichen Beratungen einen Entwurf vorbereiteten, der zu einem Konsensvorschlag führte, welcher von der Regierungskonferenz 2004 kaum abgeändert wurde, während der spätere Vertrag von Lissabon, bei dem einige Aspekte der Verfassung fallengelassen wurden, das Ergebnis traditionellerer Methoden der Regierungszusammenarbeit war, allerdings unter umfassender Einbeziehung von drei Vertretern des Europäischen Parlaments,
E. die früheren Beschlüsse zur Reform der Union, durch die die Verträge durch eine Verfassung ersetzt werden sollten, von einer sehr großen Mehrheit der gewählten Vertreter der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger im Europäischen Parlament unterstützt wurden4 und von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten ratifiziert, jedoch von zwei Ländern (Frankreich und den Niederlanden) abgelehnt wurden, und dass diese Strategie nach einer Phase des Nachdenkens, in der deutlich wurde, dass die notwendige Zustimmung aller Mitgliedstaaten nicht erreicht werden konnte, zugunsten einer Änderung der bereits bestehenden Verträge aufgegeben wurde,
F. durch diese Kehrtwende bei den Methoden und Verfahren zwar viele der geplanten praktischen Anpassungen der institutionellen Struktur der Union in neuer Form aufrecht erhalten wurden, dass dies jedoch dazu führte, dass weniger ehrgeizige Ziele gesteckt und mehrere Aspekte der Verfassung aufgegeben wurden und dass das Inkrafttreten einiger ihrer neuen Mechanismen aufgeschoben wurde und auf verschiedene Mitgliedstaaten zugeschnittene besondere Maßnahmen in die Verträge aufgenommen wurden,
G. die Tatsache, dass jede einzelne nationale Regierung in der Union dem Vertrag zugestimmt hat, dennoch deutlich macht, dass die gewählten Regierungen der Mitgliedstaaten diesen Kompromiss allesamt für eine Grundlage halten, auf der sie in Zukunft zusammenarbeiten wollen und dass jede Regierung politisch alles daran setzen muss, damit die Ratifizierung vor dem 1. Januar 2009 erfolgen kann,
H. es notwendig ist, dass der Vertrag von Lissabon bis Ende 2008 von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert ist, damit die Bürgerinnen und Bürger bei den Wahlen 2009 ihre Stimme in voller Kenntnis des neuen institutionellen Rahmens der Union treffen können,