Bundesministerium der Finanzen Berlin, den 12. April 2011
Staatssekretär
Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleichlautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Einzelplan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushalts plan 2010 T€ | bewilligte über-/außer- planmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
01 | Bundespräsident und Bundespräsidialamt | | |
0103 | Bundespräsidialamt | | |
711 01 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | 480 | 841 |
| Die überplanmäßige Ausgabe dient der Herrichtung und Sanierung der Liegenschaft Pücklerstraße 14, aus Anlass des Wechsels im Amt des Bundespräsidenten. | | |
04 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | | |
0401 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | | |
53202 | Kosten aus Anlass von Auslandsreisen der Bundeskanzlerin (einschließlich Staatsbesuchen) | ...600 | 150 |
| Höhere Ausgaben auf Grund vermehrter Auslandsdienstreisen der Bundeskanzlerin. | | |
05 | Auswärtiges Amt | | |
0502 | Allgemeine Bewilligungen | | |
68772 | Für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland | 96.000 | 2.600 |
| Aufstockung des deutschen Beitrages für Maßnahmen der Humanitären Hilfe für die Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan. | | |
06 | Bundesministerium des Innern | | |
0628 | Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe | | |
68131 | Erstattung von Schadenersatzleistungen an Dritte sowie Erstattung von Unfallversicherungsleistungen | 242 | 59 |
| Erhöhter Bedarf an Schadensersatzleistungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 29 Absatz 1 des Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG). | | |
07 | Bundesministerium der Justiz | | |
0702 | Allgemeine Bewilligungen | | |
68506 | Besondere Finanzbeiträge und Erstattung von steuerlichen Anpassungsbeträgen an die Europäische Patentorganisation in München | 46 | 106 |
| Mehrbedarf auf Grund einer Nachforderung des Europäischen Patentamts zur Zahlung von Steueranpassungsbeträgen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Artikel 42 der Versorgungsordnung für das Europäische Patentamt in Verbindung mit Regel 42/6 der Durchführungsvorschriften zur Versorgungsordnung. | | |
11 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | | |
1102 | Allgemeine Bewilligungen | | |
68701 | Beiträge an internationale Organisationen | .........25 .627 | 1.300 |
| Erhöhte Euro-Zahlung an die International Labour Organization (ILO/Internationale Arbeitsorganisation) in Genf auf Grund stark veränderter Wechselkurse. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf völkerrechtlichem Vertrag. | | |
1110 | Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen | | |
63201 | Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten | ..........36 .000 | 6.080 |
| Höhere Zahl von Leistungsempfängern. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 1 ff. Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
63251 | Kriegsopferfürsorgeleistungen und gleichartige Leistungen | ..........306 .000 | 8.000 |
| Höhere Kosten der Hilfe zur Pflege der Berechtigten auf Grund erhöhten Pflegeaufwands. Die überplanmäßige Ausgabe dient zur Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 26 ff. des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. November 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
63631 | Heilbehandlungskosten nach dem Häftlingshilfegesetz und dem Strafrechtlichen und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz | 460 | 40 |
| Höhere Zahl der Leistungsempfänger sowie höhere Kosten im Bereich der Heil-und Krankenbehandlung. Die Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 3 Häftlingshilfegesetz, § 21 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, § 3 Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, § 80 Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz. | | |
63641 | Erstattungen an Krankenkassen nach §§ 19 und 20 des Bundesversorgungsgesetzes und an andere öffentlichrechtliche Leistungsträger | ..........145 .000 | 16.500 |
| Die Mehrausgabe ist bedingt durch noch nicht vorliegende statistische Berechnungsgrundlagen mit der Folge, dass sich die pauschale Erstattung im Haushaltsjahr an der höheren pauschalen Erstattung des Vorjahres zu orientieren hat. Die überplanmäßige Ausgabe dient zur Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 19 und 20 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Dezember 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
1113 | Sozialversicherung | | |
63622 | Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV | ............2 .700 .000 | 11.000 |
| Höhere Erstattungsbeträge auf Grund der BSG-Rechtsprechung vom 15. Juni 2010. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. November 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | | |
1203 | Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Bundeswasserstraßen - | | |
521 31 | Betrieb und Unterhaltung sowie Ersatz und Ergänzung der Lotseinrichtungen | ...49 .400 | 7.800 |
| Erhöhte Personalkosten sowie Mehraufwand bei Betrieb und Unterhaltung der Lotseinrichtungen. Die Mehrausgaben dienen zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf Verträgen. | | |
1216 | Luftfahrt-Bundesamt | | |
67141 | Ausgaben im Zusammenhang mit der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen | .101 | 9 |
| Erhöhter Bedarf bei der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 3 Absatz 1 i. V. m. § 24 Absatz 1 Flugunfalluntersuchungsgesetz. | | |
1225 | Wohnungswesen und Städtebau | | |
63201 | Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz | .......791 .000 | 140.000 |
| Höhere Wohngeldleistungen auf Grund konjunkturbedingter Wechsel von Alg II-Beziehern in das Wohngeld, sowie auf Grund geänderter Verwaltungspraxis beim so genannten isolierten Wohngeld in Alg II-Bedarfsgemeinschaften. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Wohngeldgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Oktober 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
63203 | Verwaltungskostenerstattung an Länder | ..........80 .000 | 90.147 |
| Mehrausgaben auf Grund Erhöhung des Bauvolumens u. a. für Gaststreitkräfte -. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Verwaltungsvereinbarungen. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. November 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
14 | Bundesministerium der Verteidigung | | |
1403 | Kommandobehörden, Truppen, Sozialversicherungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und Soldaten | | |
54781 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben | 192.600 | 34.300 |
| Ausgaben für bestehende Einsatzverpflichtungen der Bundeswehr in Afghanistan auf Basis der jeweiligen Einsatzmandate des Deutschen Bundestages. Die Ausgaben dienen der erfolgreichen Umsetzung der neuen Afghanistan-Strategie und dem Schutz von Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
55381 | Erhaltung von Wehrmaterial | 174.400 | 160.600 |
| Ausgaben für bestehende Einsatzverpflichtungen der Bundeswehr in Afghanistan auf Basis der jeweiligen Einsatzmandate des Deutschen Bundestages. Die Ausgaben dienen der erfolgreichen Umsetzung der neuen Afghanistan-Strategie und dem Schutz von Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2010 dem Deutschen Bundestag und Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
55481 | Militärische Beschaffungen | 159.900 | 121.000 |
| Ausgaben für bestehende Einsatzverpflichtungen der Bundeswehr in Afghanistan auf Basis der jeweiligen Einsatzmandate des Deutschen Bundestages. Die Ausgaben dienen der erfolgreichen Umsetzung der neuen Afghanistan-Strategie und dem Schutz von Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2010 dem Deutschen Bundesrat und Bundestag mitgeteilt worden. | | |
55881 | Militärische Anlagen | ........54 .400 | 30.700 |
| Ausgaben für bestehende Einsatzverpflichtungen der Bundeswehr in Afghanistan auf Basis der jeweiligen Einsatzmandate des Deutschen Bundestages. Die Ausgaben dienen der erfolgreichen Umsetzung der neuen Afghanistan-Strategie und dem Schutz von Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2010 dem Deutschen Bundestag und Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
681 72 | Leistungen des Bundes nach dem Unterhaltssicherungsgesetz | ..........52 .000 | 7.000 |
| Höhere Unterhaltssicherungsleistungen auf Grund der verstärkten Einberufung von Fachpersonal zu Wehrübungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtung beruht auf den §§ 5 ff. Unterhaltssicherungsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. November 2010 dem Deutschen Bundestag und Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
1422 | Bewilligungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Organisationen | | |
55913 | Beitrag zu den Kosten des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms in den übrigen Staaten | .......105 .000 | 56.597 |
| Ausgaben in Folge der Beschlussfassung des NATO-Rates vom 9. /10. Juni 2010 zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem NA TO-Sicherheits-Investitionsprogramm im laufenden Haushaltsjahr 2010. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der NATO. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2010 dem Deutschen Bundestag und Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
1468 | Versorgung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr | | |
43354 | Übergangsbeihilfen, Übergangsgebührnisse und Ausgleichsbezüge | 620.000 | 104.355 |
| Höhere Versorgungsausgaben auf Grund des vermehrten Ausscheidens länger dienender Zeitsoldaten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf den §§ 11 ff. des Soldatenversorgungsgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2010 dem Deutschen Bundestag und Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
17 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | | |
1704 | Bundesamt für den Zivildienst | | |
42338 | Versicherungsbeiträge für Dienstleistende | ........217 .327 | 44.744 |
| Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen an Träger der Rentenversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf der Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer eines auf Grund gesetzlicher Pflicht zu leistenden Wehr- und Zivildienstes sowie auf der Gesamtbeitragsverordnung. | | |
1710 | Gesetzliche Leistungen für die Familie | | |
681 02 | Elterngeld | .4 .480.000 | 140.000 |
| Höherer Bedarf insbesondere auf Grund eines höheren Elterngeldes pro Kopf. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. Dezember 2010 dem Deutschen Bundestag und Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
681 13 | Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6a Bundeskindergeldgesetz | .....374 .000 | 27.000 |
| Mehrbedarf beim Kinderzuschlag auf Grund erhöhter Fallzahlen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 6a Bundeskindergeldgesetz. | | |
23 | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | | |
2302 | Allgemeine Bewilligungen | | |
83602 | Beteiligung an Einrichtungen der Weltbankgruppe | 580.579 | 2.000 |
| Erhöhte Euro-Zahlung der Bundesrepublik Deutschland an die Weltbankgruppe auf Grund stark veränderter Wechselkurse. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der völkerrechtlichen Verpflichtung, die die Bundesrepublik Deutschland gegenüber dieser Organisation eingegangen ist. | | |
89609 | Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz Wechselkursbedingter Mehrbedarf beim Beitrag an die Forest Carbon Partnership Facility (FCPF). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf völkerrechtlichem Vertrag. | 166.494 | 1.432 |
30 | Bundesministerium für Bildung und Forschung | | |
3003 | Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems | | |
68770 | Leistungen für die Europäischen Forschungseinrichtungen CERN, ESO, ESRF und ILL | 226.416 | 8.300 |
| Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf die Höhe der Beitragszahlung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf internationalen Vereinbarungen. | | |
60 | Allgemeine Finanzverwaltung | | |
6003 | Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit | | |
671 02 | Erstattung von Aufwendungen der KfW Bankengruppe bei der Geschäftsbesorgung für den Ausgleichsfonds Währungsumstellung und für den Erblastentilgungsfonds | 210 | 21 |
| Erstattung von Aufwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der Geschäftsbesorgung für den Ausgleichsfonds Währungsumstellung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Gesetz über die Errichtung des Ausgleichsfonds Währungsumstellung in Verbindung mit der Vereinbarung zum Einigungsvertrag. | | |
Einzel plan/ Kapitel/ Titel/ VE | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz VE laut Haushalts plan 2010 T€ | bewilligte über-/außer planmäßige VE T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
04 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | | |
0405 | Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien | | |
518 01 apl | Mieten und Pachten | | 8.360 |
| Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | | |
| Im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 836 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 836 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 836 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 836 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 836 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2016 bis zu: 836 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 836 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 836 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 836 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 836 T€ | | |
| Verpflichtungsermächtigung für den Abschluss eines Mietvertrages zur Anmietung der Liegenschaft Köthener Straße 2/3. Die Anmietung erfolgt im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements und dient der Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BKM -Außenstelle in Berlin. | | |
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | | |
1202 | Allgemeine Bewilligungen | | |
683 01 apl | Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt | | 6.000 |
| Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | | |
| Im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 3.000 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 3.000 T€ | | |
| Fortführung der Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt (Maritimes Bündnis). | | |
1227 | Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung | | |
518 02 üpl | Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement | 24.132 | 77.655 |
| Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | | |
| Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 2.929 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 5.090 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2016 bis zu: 5.192 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 5.296 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 5.402 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 5.510 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 5.620 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 5.732 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 5.847 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 5.964 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 6.083 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2025 bis zu: 6.205 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 6.329 T€ | | |
| Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 6.456 T€ | | |
| Abschluss eines auf 17 Jahre befristeten Mietvertrages zur konzentrierten Unterbringung der Außenstelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung in Berlin. | | |
05 | Auswärtiges Amt | | |
0504 | Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland | | |
68721 | Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte | 126.987 | 1.759 |
| Höhere Ausgaben im Rahmen der Vermittlung deutscher Lehrer an Schulen im Ausland. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag. | | |
06 | Bundesministerium des Innern | | |
0607 | Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | | |
81255 | Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software | 125 | 91 |
| Zusätzliche Ausgaben im Rahmen der neuen Aufgabe nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 3. August 2010. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hätte. | | |
11 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | | |
1110 | Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen | | |
63201 | Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten | 36.000 | 1.920 |
| Höhere Zahl von Leistungsempfängern. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 1 ff. Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz. | | |
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | | |
1203 | Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Bundeswasserstraßen - | | |
525 31 | Aus- und Fortbildung | 375 | 248 |
| Mehrbedarf infolge notwendiger Rückbuchung einer durch Deckungsvermerk zugelassenen Sollerhöhung. Die Mehrausgabe dient zur Erfüllung einer Verpflichtung auf Grund der nach dem Seelotsgesetz vorgeschriebenen Fortbildung der Seelotsen. | | |
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | | |
1203 | Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Bundeswasserstraßen - | | |
712 31 | Baumaßnahme von mehr als 1 000 000 € im Einzelfall | | 115 |
| Mehrbedarf infolge notwendiger Rückbuchung einer durch Deckungsvermerk zugelassenen Sollerhöhung. Die Mehrausgabe dient zur Beseitigung einer Störung in der Stromversorgung eines Flusslotsenhauses in Brunsbüttel. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag. | | |
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | | |
1217 | Luft- und Raumfahrt | | |
54401 | Forschung, Untersuchungen und Ähnliches | 770 | 107 |
| Kosten für die Durchführung von Messflügen durch den DLR e. V. zur Beurteilung der Auswirkungen durch den Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajoküll hervorgerufenen Aschewolke auf die Sicherheit des Luftverkehrs in Europa. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte. | | |
17 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | | |
1702 | Allgemeine Bewilligungen | | |
68406 | Unterstützung der Aktivitäten des EURES-Netzwerkes | | 39 |
| Ausgaben zur Leistung fälliger Zahlungen an EURES-Beraterinnen und -Berater. Die überplanmäßige Ausgabe dient zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Verträgen. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte. | | |
30 | Bundesministerium für Bildung und Forschung | | |
3003 | Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems | | |
68505 | Hochschulpakt 2020 | 508.800 | 0 |
| Ausgaben in Höhe von 7 C für die 1. Säule des Hochschulpakts 2020. Dieser Betrag wurde als Rundungsdifferenz gewährt; andernfalls hätte ein Land eine in dieser Höhe gekürzte Festlegung erhalten. | | |
30 | Bundesministerium für Bildung und Forschung | | |
3003 | Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems | | |
68772 | Leistungen für sonstige europäische und internationale Wissenschaftseinrichtungen | 10.500 | 159 |
| Ausgaben wegen Beitragserhöhungen u. a. für die Deutsch-Französische- Hochschule. Die Beitragserhöhungen waren im Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht absehbar. Die Verstärkung des Kap. 3003 Tit. 687 72 aus Kap. 3004 Tit. 687 02 ist im Rahmen der Rechnungslegung für unzulässig erklärt worden. | | |