Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am 14. Mai 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Inneres und Heimat - Drucksache 19/19214 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) - Drucksache 19/18965 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 05.06.20
Initiativgesetz des Bundestages
1. § 1 wird wie folgt geändert:
2. Dem § 3 Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt:
"Der Vorhabenträger hat Anspruch darauf, dass seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden. Er kann der Veröffentlichung im Internet widersprechen, wenn er die Gefährdung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder wichtiger Sicherheitsbelange befürchtet. Widerspricht der Vorhabenträger der Veröffentlichung im Internet, hat die Behörde das Verfahren bis zu einer Auslegung auszusetzen."
3. Dem § 5 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
" § 3 Absatz 1 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend."
4. In § 6 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter "in Verfahren nach § 1 Nummer 9, 10 und 12" gestrichen.