Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 6. Juni 2014
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
gemäß Artikel 114 Absatz 1 Grundgesetz lege ich die Rechnung des Bundes über das Vermögen und die Schulden im Haushaltsjahr 2013 (Vermögensrechnung des Bundes)* vor.
Der Bundesrechnungshof wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres gemäß Art. 114 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz und § 97 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung, seine Bemerkungen 2014 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2013 dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zuleiten. Ich bitte, nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidung des Bundesrates über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.
Einen entsprechenden Antrag habe ich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages gerichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
* wird als Sonderdruck verteilt