981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019
A
Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (A) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
1. Zur Überschrift, Zu Nummer 01 - neu - und 02 - neu -, Zu Nummer 1, Zu Nummer 2, Zu Nummer 3 - neu -
a) In der Überschrift sind vor dem Wort "Verringerung" die Wörter "Anwendungsregelungen Glyphosat und" einzufügen.
b) Vor Nummer 1 sind folgende Nummern einzufügen:
- "01. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, zur Erreichung der im Aktionsprogramm Insektenschutz verankerten Biodiversitätsziele künftig auch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden deutlich verringern zu wollen.
- 02. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel deutlich vor dem Jahr 2023 einzuschränken ist und verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hat negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Es bestehen daher hohe Erwartungen an die Politik, dem umfassend und zügig zu begegnen.
Insbesondere befürwortet der Bundesrat bis zum Jahr 2023 den schrittweisen Ausstieg Deutschlands aus der Nutzung des Total-Herbizids Glyphosat.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die erforderlichen gesetzlichen Regelungen zu treffen."
c) Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:
- aa) Nach dem Wort " Bundesregierung" ist das Wort "insbesondere" einzufügen.
- bb Nach dem Wort "Kleingärten" sind die Wörter "und in öffentlichen Einrichtungen (beispielsweise Kindertagesstätten oder Grün- und Parkanlagen)" einzufügen.
)
d) In Nummer 2 ist nach dem Wort "Bundesregierung" das Wort "zudem" einzufügen.
e) Folgende Nummer 3 ist anzufügen:
"3. Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die eingesetzten Mengen umgehend verringert und alternative Anwendungsmethoden an öffentlichen Verkehrsflächen schnellstmöglich zum Einsatz kommen können."
Folgeänderung zu Buchstabe c Doppelbuchstabe bb:
In der Begründung zu "Nummer 1" sind in Absatz 2 Satz 1 nach den Wörtern "im privaten Bereich" die Wörter "und in öffentlichen Einrichtungen (beispielsweise Kindertagesstätten oder Grün- und Parkanlagen)" einzufügen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Ziel des Änderungsvorschlags ist es, den Entschließungsantrag zu aktualisieren.
2. Zu Nummer 3 - neu -*
Folgende Nummer 3 ist anzufügen:
"3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Zulassungsverfahren für Pestizide im Haus- und Kleingarten zu überprüfen und dahingehend anzupassen, dass Zulassungen künftig auf nicht-chemischsynthetische Mittel und Produkte mit geringem Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier, den Naturhaushalt und die Biodiversität beschränkt werden."
Folgeänderung:
Der Begründung ist folgender Text anzufügen:
"Zu 3.
Die Anwendung durch nicht-sachkundige Anwenderinnen und Anwender birgt grundsätzlich ein hohes Risiko der Fehlanwendung, verbunden mit einem entsprechenden Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier, den Naturhaushalt und die Biodiversität. Insofern sollten Neuzulassungen auf nicht-chemischsynthetische Mittel und Produkte mit geringem Risiko beschränkt sein.
Darüber hinaus dienen die Anwendungen im Haus- und Kleingarten in der Regel nicht der Erwerbs- und Ernährungssicherung. Eine gegebenenfalls verminderte Wirksamkeit gegenüber den chemisch-synthetischen Präparaten kann daher akzeptiert werden."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Auf die Ergänzung der Begründung wird Bezug genommen.
3. Zu Nummer 3 - neu -*
Folgende Nummer 3 ist anzufügen:
"3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ein vollständiges Verbot der Anwendung von Pestiziden in Haus- und Kleingärten zu prüfen und dem Bundesrat einen Vorschlag zur Umsetzung vorzulegen."
Folgeänderung:
Der Begründung ist folgender Text anzufügen:
"Zu 3:
Langfristiges Ziel sollte ein vollständiges Anwendungsverbot von Pestiziden im Haus- und Kleingarten sein."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Auf die Ergänzung der Begründung des Entschließungsantrags wird verwiesen.
B
4. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
* Bei Annahme mit Ziffer 1 und/oder 2 wird die Nummerierung redaktionell angepasst.