Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110042 - vom 19. Mai 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 23. April 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf den politischen Dialog zwischen der Europäischen Union und China, der 1994 in Anerkennung des Status Chinas als zukünftige Weltmacht und der sich daraus ergebenden besonders weit reichenden internationalen Verpflichtungen offiziell aufgenommen wurde,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Die langfristige Politik der Europäischen Union gegenüber China" (KOM (1995)0279) und auf seine Entschließung vom 12. Juni 1997 zu der Mitteilung der Kommission betreffend die langfristige Politik der Europäischen Union gegenüber China1,
- - unter Hinweis auf die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000,
- - unter Hinweis auf die Erklärung von Peking des "Forum on China-Africa Cooperation" (FOCAC - Forum für chinesischafrikanische Zusammenarbeit) und dessen Programm für die Zusammenarbeit zwischen China und Afrika in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Oktober 2000,
- - unter Hinweis auf die Erklärung von Kairo (2000) des Afrikanisch-Europäischen Gipfeltreffens, das unter der Schirmherrschaft der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) und der Europäischen Union stattfand,
- - unter Hinweis auf den Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von 2001 mit dem Titel "The DAC Guidelines; Strategies for Sustainable Development; Guidance for Development Cooperation",
- - unter Hinweis auf den Gründungsakt der Afrikanischen Union (AU), der am 11.Juli 2000 angenommen wurde und am 26. Mai 2001 iun Kraft trat und das Dokument der führenden afrikanischen Politiker von 2001 mit dem Titel "The New Partnership for Africa"s Development" (NEPAD), das auf dem ersten Gipfeltreffen der AU zu einem Programm der Afrikanischen Union erklärt wurde,
- - unter Hinweis auf Chinas Strategiepapiere zur Europäischen Union (2003)2 und zur Afrikapolitik (2006)3,
- - unter Hinweis auf das politische Grundsatzpapier der Kommission mit dem Titel "Die Beziehungen EU-China: Gemeinsame Interessen und Aufgaben in einer heranreifenden Partnerschaft" (KOM (2003) 0533), das am 13. Oktober 2003 vom Europäischen Rat befürwortet wurde,
- - unter Hinweis auf die 2003 begründete strategische Partnerschaft EU-China,
- - unter Hinweis auf den Aktionsplan von Addis Abeba, den das FOCAC im Dezember 2003 veröffentlichte,
- - unter Hinweis auf den Strategischen Plan der Kommission der AU 2004-2007, der am 7. Juli 2004 auf dem dritten Gipfeltreffen der afrikanischen Staats- und Regierungschefs in Addis Abeba, Äthiopien, verabschiedet wurde,
- - unter Hinweis auf die Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Hilfe, die am 2. März 2005 bei dem Treffen des Hochrangigen Forums betreffend die Wirksamkeit der Hilfe von zahlreichen europäischen und afrikanischen Ländern sowie von China verabschiedet wurde,
- - unter Hinweis auf die am 8. Juli 2005 vom G8-Gipfel in Gleneagles eingegangenen Verpflichtungen,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. Dezember 2005 betreffend "Die EU und Afrika: Auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft",
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (AGEX) vom 3. Oktober 2005, in dem die Unterstützung der Europäischen Union für einen internationalen Vertrag über den Waffenhandel im Rahmen der Vereinten Nationen zum Ausdruck gebracht wird, mit dem bindende gemeinsame Normen für den weltweiten Handel mit konventionellen Waffen festgelegt werden sollen4,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Die Beziehungen EU-China: Mit der engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung" (KOM (2006) 0631) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommission mit dem Titel "Mit der engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung - Strategiepapier für eine Handels- und Investitionspolitik der EU gegenüber China - Wettbewerb und Partnerschaft" (KOM (2006) 0632),
- - unter Hinweis auf das 9. Gipfeltreffen EU-China, das im September 2006 in Finnland stattfand und die Gemeinsame Erklärung, die zu seinem Abschluss veröffentlich wurde
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des AGEX zu China vom 11. Dezember 2006,
- - unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen und die Resolution 1674(2006) des Weltsicherheitsrats über den Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten,
- - unter Hinweis auf das UN-Aktionsprogramm zur Verhütung, Bekämpfung und Ausrottung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten5,
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Beratung der Entwicklungspolitik der Europäischen Union: "Der Europäische Konsens"6 (2006),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2006 zu den Beziehungen zwischen der EU und China7,
- - unter Hinweis auf die Strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika und auf den Gemeinsamen Strategie- und Aktionsplan EU-Afrika (2007) sowie auf die Partnerschaft EU-Afrika in den Bereichen Handel und regionale Integration sowie Wissenschaft, Informationsgesellschaft und Weltraum,
- - unter Hinweis auf die Eröffnung der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika zu Infrastruktur (2007), die verdeutlicht, dass in Infrastrukturverbindungen (Verkehr, Energie, Wasser und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)) investiert werden muss, wenn eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden soll
- - unter Hinweis auf die Stellungnahme des EU-Africa Business Forum anlässlich des zweiten EU-Afrika-Gipfeltreffens (2007),
- - unter Hinweis auf den Halbzeitbericht der Vereinten Nationen 2007 über die Millenniums-Entwicklungsziele, in dem es heißt, dass Afrika südlich der Sahara kein einziges der Millenniums-Entwicklungsziele erreichen wird und dass die Bemühungen um die Verringerung der Armut in Afrika verdoppelt werden müssten, wenn das Millenniums-Entwicklungsziel, die Zahl der in äußerster Armut lebenden Menschen zu halbieren, bis 2015 erreicht werden soll,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat "Von Kairo nach Lissabon - Die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Afrika" (KOM (2007) 0357) und auf das Gemeinsame Papier von Kommission und Ratssekretariat "Über Lissabon hinaus für eine funktionierende strategische Partnerschaft zwischen der EU und Afrika" (SEK(2007)856),
- - unter Hinweis auf das China-Länderstrategiepapier der Europäischen Union und das mehrjährige Richtprogramm 2007-20138, mit dem 128 Mio. EUR der Hilfe für Entwicklungszusammenarbeit von der Europäischen Union nach China fließen,
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des 10. Gipfeltreffens EU-China, die am 28. November 2007 in Peking verabschiedet wurde,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6-0080/2008),
A. in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung in Afrika durch das Tätigwerden von aufstrebenden Staatsmächten wie China erheblich gefördert oder gestört werden kann
B. in der Erwägung, dass afrikanische Staaten in erster Linie selbst verantwortlich sind für die politischen, sozialen, wirtschaftlichen und umweltspezifischen Auswirkungen der Präsenz ausländischer Personen, Organisationen und Staaten auf ihren Territorien,
C. in der Erwägung, dass sowohl der Europäischen Union als auch China daran liegt, zu Frieden, Sicherheit und nachhaltiger Entwicklung in Afrika beizutragen,
D. in der Erwägung, dass die Europäische Union wichtigster Geber und Handelspartner von Afrika ist; in der Erwägung, dass China zunehmende wirtschaftliche Kooperation und Hilfszusagen angekündigt hat und bis 2010 zu Afrikas größtem Handelspartner werden könnte,
E. in der Erwägung, dass eine afrikanische Strategie für nachhaltige Entwicklung sicherstellen muss, dass die Beteiligung von nichtafrikanischen Akteuren die Entwicklung der betroffenen Länder nicht beeinträchtigt; ferner in der Erwägung, dass aus diesem Grund die Schaffung einer AU-Task Force für Afrikas strategische Partnerschaften mit aufstrebenden Mächten befürwortet wird,
F. in der Erwägung, dass Initiativen zur Förderung des Dialogs mit Afrika begrüßt werden so beispielsweise die Gipfeltreffen China-Afrika und EU-Afrika, das FOCAC, die Partnerschaft EU-Afrika, die Fazilitäten EU-Afrika für Frieden, Energie und Wasser sowie die Partnerschaft EU-Afrika für Infrastruktur, ebenso wie die im Rahmen des Abkommens von Cotonou9 geführten Dialoge und alle übrigen Gespräche zwischen der Europäischen Union oder China und afrikanischen Organisationen,
G. in der Erwägung, dass im November 2006 der dritte Gipfel des FOCAC in Peking stattfand und bei diesem Anlass eine Erklärung angenommen wurde, in der die Schaffung "einer neuen Art von strategischer Partnerschaft" zwischen China und Afrika verkündet wurde; in der Erwägung, dass diese Zusammenarbeit sowohl der Herausforderung der wirtschaftlichen Globalisierung gerecht wird als auch die gemeinsame Entwicklung fördert, wobei jedoch eine Reihe afrikanischer Staaten, die Taiwan anerkannt haben, davon ausgeschlossen sind;
H. in der Erwägung, dass China als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats eine besondere Verantwortung für einen Beitrag zu Frieden und Sicherheit in der Welt trägt in der Erwägung, dass die Europäische Union Chinas Bindung an verschiedene multilaterale Rahmen, wie beispielsweise jene unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen (UN), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank, der Welthandelsorganisation (WTO) oder dem Kyoto-Protokoll, befürwortet, Nachhaltige Entwicklung I. in der Erwägung, dass die Europäische Union sich verpflichtet hat, bis 2015 ihre öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) auf 0,7 % des BSP (0,56 % bis 2010) aufzustocken und mindestens 50% ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe Afrika zu widmen in der Erwägung, dass die öffentliche Entwicklungshilfe der Europäischen Union 20 Milliarden aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds (2008-2013) für das Subsahara-Afrika umfasst; in der Erwägung, dass die Europäische Union 350 Millionen EUR für die Friedensfazilität für Afrika und 5,6 Milliarden EUR für die Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika 2008-2013 bereitgestellt hat und dass die Europäische Union zusammen mit anderen Akteuren den größten Beitrag zu internationalen Friedensmissionen in Afrika, zum Globalen Fonds für die Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria und zu anderen internationalen Initiativen zur Förderung der Entwicklung auf dem Kontinent geleistet hat,
J. in der Erwägung, dass Chinas Präsenz und Interessen in Afrika wachsen; in der Erwägung, dass China 2005 zu einem Netto-Geber für das Subsahara-Afrika geworden ist und seither seine Entwicklungshilfezusagen noch erhöht hat mit dem Versprechen, seine 2006 für Afrika geleistete Entwicklungshilfe bis 2009 zu verdoppeln ferner in der Erwägung, dass China sich verpflichtet hat, einen mit 5 Milliarden US-Dollar ausgestatteten China-Afrika-Entwicklungsfonds einzusetzen, um chinesische Unternehmen zu Investitionen in Afrika zu ermutigen,
K. in der Erwägung, dass das Auftreten Chinas als weiterer alternativer Geldgeber eine Herausforderung für den an Bedingungen geknüpften Ansatz der Europäischen Union gegenüber afrikanischen Regierungen darstellt, der politische Reformen sicher stellen soll L. in der Erwägung, dass China während der vergangenen 25 Jahre 400 Millionen Menschen in seiner eigenen Bevölkerung aus der extremen Armut geholfen hat und daher beträchtliche Erfahrungswerte in diesem Bereich besitzt, die für afrikanische Länder nützlich sein könnten; in der Erwägung, dass China aber dennoch jetzt mit größeren sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichten und einer alarmierenden Verschlechterung der Umweltbedingungen konfrontiert ist; ferner in der Erwägung, dass politische Rechte und Grundfreiheiten weiterhin stark eingeschränkt bleiben und China nach wie vor bei Arbeitsnormen und in Bezug auf gute Staatsführung und Rechenschaftspflicht ein niedriges Niveau an den Tag legt,
M. in der Erwägung, dass das verstärkte Engagement Chinas in der Entwicklungskooperation mit afrikanischen Ländern begrüßt wird, insbesondere die Hilfe beim Bau von Krankenhäusern, Schulen und bezüglich verbesserter Verkehrsinfrastruktur,
Energie und natürliche Ressourcen
N. in der Erwägung, dass Chinas Wirtschaftswachstum und sein legitimes Interesse an seiner eigenen Entwicklung dazu geführt haben, dass eine Steigerung seines Bedarfs an Natur- und Energiequellen und die Deckung dieses Bedarfs in Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika, heute eine Realität darstellen,
O. in der Erwägung, dass die rohstoffreichen Staaten Afrikas durch die Nachfrage Chinas und anderer Interessenten eine verbesserte Marktposition erlangen,
P. in der Erwägung, dass es wünschenswert ist, dass Chinas Engagement in Afrika nicht nur die energiepolitisch interessanten Nationen einbezieht, sondern dass eine Kooperation mit allen Staaten Afrikas in Erwägung gezogen wird,
Q. weist darauf hin, dass etwa 40 % der gesamten Zunahme der weltweiten Nachfrage nach Erdöl in den letzten vier Jahren China zuzuschreiben ist; betont, dass 30 % der Rohöleinfuhren Chinas aus Afrika kommen; hebt hervor, dass die Abhängigkeit Chinas von importiertem Erdöl, Mineralien und anderen importierten Rohstoffen wohl weiter wachsen wird, und dass China bis 2010 voraussichtlich 45 % seines Erdölbedarfs einführen wird; betont, dass Chinas steigender Energiebedarf und sein Streben nach einem Ausbau seiner Energieeinfuhren es veranlasst haben, Erdöllieferanten in afrikanischen Staaten zu suchen,
R. in der Erwägung, dass sich Chinas Erdölimporte zwischen 1995 und 2005 fast verfünffacht haben, wodurch China zum zweigrößten Erdölimporteur der Welt geworden ist, und damit in Bezug auf Importe aus Afrika mit der Europäischen Union auf einer Stufe steht; in der Erwägung, dass die CNPC (eine im Besitz des chinesischen Staates befindliche Erdölgesellschaft) schätzungsweise 60 % bis 70 % der sudanesischen Erdölerzeugung kontrolliert und dass Angola 2006 Chinas größter Erdöllieferant war; ferner in der Erwägung, dass China bereits 28 % seines Erdöl- und Gasbedarfs aus subsaharischen afrikanischen Ländern importiert und dass afrikanische Erdölexporte nach China in den nächsten Jahren voraussichtlich noch zunehmen werden,
S. in der Erwägung, dass die Ausbeutung von Rohstoffen in Afrika durch ausländische Nationen oder Unternehmen durchaus zu Entwicklung beitragen kann aber genauso gut auch zu Raubbau, zur Untergrabung guter Staatsführung, zur Schaffung von Korruptionsmöglichkeiten, insbesondere in Kulturen, in denen Korruption bereits weit verbreitet ist, zur Verschärfung sozialer Ungleichgewichte und makroökonomischer Stabilitätsprobleme und letztlich zum Entstehen oder zur Verschärfung von Konflikten führen kann, wodurch die Erreichung der Ziele der Armutsreduzierung und der nachhaltigen Entwicklung ernsthaft gefährdet wird,
Handel, Investition und Infrastrukturen
T. in der Erwägung, dass knapp 9 % der EU-Einfuhren aus Afrika stammen, wovon die Hälfte energiebezogene Produkte, 23 % Industriegüter und 11 % Nahrungsmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse sind; in der Erwägung, dass Afrika 8,3 % der EU-Ausfuhren aufnimmt - davon 78 % aus den Bereichen Maschinenbau, chemische Substanzen und Industriegüter; in der Erwägung, dass dabei Südafrika der größte Handelspartner der Europäischen Union (Import und Export) ist; in der Erwägung, dass der Handel zwischen Europa und Afrika immer weiter zurückgeht, wenngleich die Europäische Union nach wie vor Afrikas wichtigster Handelspartner ist,
U. in der Erwägung, dass die Europäische Union der größte Handelspartner Chinas und der größte Investor in China ist, und dass China der zweitgrößte Handelspartner der Europäischen Union ist; in der Erwägung, dass der Dialog mit China über demokratische Reformen, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit nicht zugunsten von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen in den Hintergrund treten sollte,
V. in der Erwägung, dass China in den letzten Jahren ein explosives jährliches Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 9 % erlebt hat und zu einer führenden Exportnation geworden ist; in der Erwägung, dass Chinas Wiedererstarken und Aufstieg zur Weltwirtschaftsmacht die Lage bei den Handelsströmen und auf den Weltmärkten grundlegend verändert hat; in der Erwägung, dass China im Hinblick auf die Förderung dieser Expansion Nettoimporteur von Erdöl sowie von zahlreichen anderen Rohstoffen und Waren geworden ist und seine Nachfrage zu erheblichen Preissteigerungen bei allen mineralischen und landwirtschaftlichen Rohstoffen geführt hat,
W. in der Erwägung, dass die Volksrepublik China das Recht hat, in legitimem Wettbewerb mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten auf den internationalen Märkten zu agieren,
X. in der Erwägung, dass sich Chinas rasche Wirtschaftsentwicklung in den letzten zwanzig Jahren in erheblichem Maße auf die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China im Allgemeinen ausgewirkt hat, wobei der gesamte Handel in beide Richtungen seit 1978 um mehr als das Sechzigfache zugenommen hat und 2005 einen Gegenwert von 210 Mrd. EUR ausmachte; weist darauf hin, dass die Europäische Union zu Beginn der 1980er-Jahre noch einen Handelsüberschuss verzeichnete, 2005 jedoch schon ein Handelsdefizit von 106 Mrd. EUR schrieb - ihr größtes Defizit gegenüber einem Handelspartner überhaupt; in der Erwägung, dass China nunmehr nach den USA der zweitgrößte Handelspartner der Europäischen Union ist und dass die Europäische Union mit China im Jahr 2000 ein bilaterales Abkommen über den Marktzugang geschlossen hat, das einen entscheidenden Schritt auf Chinas Weg in die WTO darstellte, und dass dieser Beitritt die Strukturen des Welthandels in vielerlei Hinsicht verändert hat;
Y. in der Erwägung, dass etwa 3,6 % der chinesischen Einfuhren aus Afrika stammen und Afrika 2,8 % der chinesischen Ausfuhren aufnimmt; in der Erwägung, dass der Gegenwert des Handels zwischen China und Afrika von 2 Mrd. USD (1999) auf ca. 39,7 Mrd. USD (2005) angewachsen ist; in der Erwägung, dass China mittlerweile Afrikas drittgrößter Handelspartner ist; in der Erwägung, dass Afrika eindeutig Chinas neue wirtschaftliche Dimension darstellt, und dass China seine Hilfe für Erdöl-Strategien sehr erfolgreich an außenpolitische Instrumente koppelt,
Z. in der Erwägung, dass der Handel zwischen Afrika und China schätzungsweise von 4 Mrd. USD im Jahr 1995 auf 55 Mrd. USD im Jahr 2006 angestiegen ist, wobei China eine weitere Steigerung auf 100 Mrd. USD bis 2010 plant; in der Erwägung, dass die China Exim-Bank im Mai 2007 ihre Absicht verkündet hat, im Verlauf der nächsten drei Jahre 20 Mrd. USD für die Finanzierung von Handel und Infrastruktur in Afrika bereitzustellen; in der Erwägung, dass China zugesichert hat, Afrika in den nächsten drei Jahren 3 Mrd. USD in verbilligten Darlehen und 2 Mrd. USD in zinsgünstigen Käuferkrediten zur Verfügung zu stellen; in der Erwägung, dass China ferner eine weitere Öffnung seiner Märkte für Afrika zugesagt hat, indem es den am wenigsten entwickelten Ländern Afrikas, die diplomatische Beziehungen zu China unterhalten zugebilligt hat, die Anzahl der zollfrei von Afrika nach China exportierten Güter von 190 auf 440 Exportposten aufzustocken und im Verlauf der kommenden drei Jahre 3 bis 5 Handels- und Wirtschaftskooperationszonen in Afrika zu schaffen,
AA. in der Erwägung, dass die WTO-Mitgliedschaft sowohl für die Europäische Union als auch für China eine Reihe von Rechten und Pflichten mit sich bringt; ferner in der Erwägung, dass China vielen dieser Pflichten noch nachzukommen hat,
AB. in der Erwägung, dass Chinas Engagement in Afrika nicht nur unter dem Blickwinkel der Energie- und Rohstoffsicherung, sondern auch in Zusammenhang mit der Nahrungsmittelsicherung zu sehen ist, da China zukünftig mit einer Zunahme seiner Nahrungsmittelimporte rechnet,
AC. in der Erwägung, dass Europas zukünftige Beziehungen zu Afrika vom Erfolg bzw. Misserfolg der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen beeinflußt werden,
AD. in der Erwägung, dass China, anstatt Entwicklungshilfe zu leisten, Kredite vergibt, auf die Gefahr hin, eine hohe Verschuldung in afrikanischern Ländern zu verursachen
AE. in der Erwägung, dass durch die chinesischen Aktivitäten der wichtigen Frage der Infrastrukturverbesserung und -finanzierung in Afrika wieder größere Bedeutung zukommt
AF. in der Erwägung, dass OECD-Zahlen zufolge 50 % der öffentlichen Projekte in Afrika von chinesischen Vertragsnehmern durchgeführt werden; in der Erwägung, dass für chinesische Projekte in Afrika zumeist chinesische Arbeitnehmer beschäftigt werden
AG. in der Erwägung, dass China durch den Einsatz eigener Arbeitskräfte in Afrika den chinesischen Handelsunternehmen langfristig den Zugriff auf den afrikanischen Markt sichert und so die Volkswirtschaften in Afrika beeinflusst,
AH. in der Erwägung, dass auch den Chinesen daran gelegen sein muss, für ihre Projekte in zerfallenden Volkswirtschaften ein gewisses Maß an Investitions- und Rechtssicherheit zu gewährleisten, indem sie dort gute Staatsführung fördern;
AI. in der Erwägung, dass staatliche chinesische Firmen bei Investitionen in Afrika große Risiken eingehen können; in der Erwägung, dass der chinesische Energiekonzern CNOOCLtd. angekündigt hat, für 2,27 Mrd. USD einen 45%-igen Anteil an einem Offshore-Erdölfeld in Nigeria erwerben zu wollen,
AJ. in der Erwägung, dass China 2007 die China Investment Corporation Ltd. mit einer Kapitalausstattung von 200 Mrd. USD gegründet hat, was derzeit das sechstgrößte staatliche Vermögen weltweit darstellt,
Umwelt
AK. in der Erwägung, dass China bereits einer der weltweit größten Erzeuger von Kohlendioxidemissionen (CO₂) ist - oder auf dem besten Wege ist, dies zu werden - und dass die chinesische Bevölkerung die direkten Opfer dieser Emissionen sind; in der Erwägung, dass die Europäische Union ebenfalls zu den größten Erzeugern von Kohlendioxidemissionen in der Welt zählt und die Europäer die Auswirkungen dieser Emissionen ebenfalls selbst zu spüren bekommen; in der Erwägung, dass der G8+5-Gipfel in Heiligendamm 2007 unter anderem die Verpflichtung festgeschrieben hat, bis 2050 die Emissionen um 50 % zu senken, und in der Erwägung, dass von der Europäischen Union und China noch weitere Ziele in Bezug auf die Emissionsreduzierung und erneuerbare Energien festgelegt wurden; in der Erwägung, dass Afrika der Kontinent ist, der voraussichtlich am meisten von der Verschlechterung der Umweltsituation und von Entwaldung und Klimawandel betroffen sein wird,
AL. in der Erwägung, dass es China zugute gehalten werden muss, dass es dem Kyoto-Protokoll und dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) beigetreten ist; in der Erwägung, dass China über wertvolle Erfahrungen bei der Bekämpfung von Entwaldung und Wüstenbildung verfügt,
AM. in der Erwägung, dass mehr als die Hälfte aller Abholzungsmaßnahmen insbesondere in sensiblen Regionen, einschließlich Zentralafrika, schätzungsweise illegal sind; in der Erwägung, dass China beschuldigt wird, die Hauptverantwortung für den jüngsten Anstieg der illegalen Abholzungsmaßnahmen weltweit zu tragen; in der Erwägung, dass beispielsweise angenommen wird, dass 90 % der Holzexporte aus Äquatorial-Guinea nach China illegal sind,
Staatsführung und Menschenrechte
AN. in der Erwägung, dass China die "fünf Prinzipien der friedlichen Koexistenz" als den Eckstein seiner auf dem Konzept der "Nichteinmischung" beruhenden "unabhängigen Außenpolitik für Frieden" postuliert, die aber nicht neutral ist, was in afrikanischen Ländern so empfunden wird, in denen Kritik an China und sogar antichinesische Sentiments zum Ausdruck gekommen sind; in der Erwägung, dass chinesische Erdöl- und Bergbauarbeiter in Sambia, Nigeria und Äthiopien angegriffen, entführt oder ermordet worden sind; in der Erwägung, dass China als verantwortungsvoller Global Player angesehen werden möchte und China zugute gehalten werden muss, dass es seinen Einfluss geltend gemacht hat, um die sudanesische Regierung dazu zu ermutigen die gemeinsame UN/AU-Hybrid-Force in Darfur zu akzeptieren; in der Erwägung, dass China als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats eine Schlüsselrolle bei Konfliktverhütung, Vermittlung und Konfliktlösung spielen kann,
AO. in der Erwägung, dass China trotz seines Fortschrittes im Bereich gewisser sozialer und wirtschaftlicher Rechte und Freiheiten nach wie vor Mängel aufweist in Bezug auf die Achtung der Grund- und Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Leben und des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren, des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie in Bezug auf andere soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte; in der Erwägung, dass die mangelnde Wahrung der Menschenrechte sich insbesondere in Bezug auf die Tibeter widerspiegelt in der Erwägung, dass dies das Image und Handeln Chinas im Ausland beeinträchtigt insbesondere in Afrika, wo Entwicklung und gute Staatsführung nicht ohne demokratische Rechenschaftspflicht, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit voranschreiten können,
AP. in der Erwägung, dass China zugute gehalten werden muss, dass es die Mindestanforderungen des Kimberley-Prozesses für die Herkunftszertifikate im internationalen Handel mit Rohdiamanten einhält und Richtlinien für verantwortungsvolles Handeln von Abholzungsunternehmen geschaffen hat,
AQ. in der Erwägung, dass China zugute gehalten werden muss, dass es die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert hat, obwohl Korruption nach wie vor ein schwerwiegendes Problem in China darstellt, das seine Fähigkeit, auf Provinz- und Lokalebene politische Ziele und Standards der Zentralregierung zu erfüllen, dramatisch beeinträchtigt; in der Erwägung, dass diese Praktiken Auswirkungen auf afrikanische Länder haben, in denen China und chinesische Unternehmen investieren, weil so Korruption häufig Vorschub geleistet und korrupten Regimes dabei geholfen wird sich zu bereichern und an der Macht zu bleiben, wodurch gute Staatsführung, Rechenschaftspflicht und Rechtsstaatlichkeit untergraben werden; in der Erwägung, dass die strikte Einhaltung der UN-Konvention gegen Korruption Grundvoraussetzung für die Förderung von guter Staatsführung, Rechenschaftspflicht und Rechtsstaatlichkeit ist,
Frieden und Sicherheit
AR. in der Erwägung, dass europäische, chinesische und andere Waffenexporteure bewaffnete Konflikte in Afrika anheizen und dadurch die Entwicklung dieser Länder schwerwiegend beeinträchtigen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten jetzt noch nicht rechtlich an den Europäischen Verhaltenskodex für Waffenexporte gebunden sind und eine nur unzureichende Kontrolle in Bezug auf nach Afrika exportierte oder über Afrika gehandelte verbotene Waffen ausüben,
AS. in der Erwägung, dass China als einer der größten Waffenexporteure der Welt und als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats eine ganz besondere Verantwortung trägt,
AT. in der Erwägung, dass in Bezug auf chinesische Exporte von konventionellen Waffen oder Handfeuerwaffen und leichten Waffen ein Mangel an Transparenz besteht; in der Erwägung, dass Amnesty International China jüngst wegen seines "gefährlich toleranten" Umgangs mit Waffenexporten an den Pranger gestellt hat; in der Erwägung, dass China verantwortlich ist für beträchtliche Waffentransfers in konfliktgeschüttelte Länder - und das sogar in Verletzung des UN-Embargos - z.B. in den Fällen Darfur, Liberia und Demokratische Republik Kongo,
AU. in der Erwägung, dass China zugute gehalten werden muss, dass es unter allen ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats die zweithöchste Zahl an UN-Friedenssoldaten zur Verfügung stellt und bereits über 3.000 Truppen in friedenssichernder Mission in Afrika im Einsatz hat,
- 1. betont die Notwendigkeit, die Wirkung von EU-Maßnahmen in Afrika insbesondere durch die Einhaltung von Versprechungen und Verpflichtungen zu steigern; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Vertrags von Lissabon für die Steigerung von Effizienz und Kohärenz in den EU-Außenbeziehungen, die Entwicklungsfragen und -maßnahmen gebührend umfassen müssen;
- 2. dringt darauf, dass die Europäische Union eine konsequente Strategie zur Bewältigung der neuen Herausforderungen ausarbeitet, die durch aufstrebende Geberländer wie etwa China in Afrika entstehen, wobei diese einem koordinierten Ansatz verschiedener Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen folgen muss; betont, dass eine solche Strategie nicht auf Chinas Methoden und Ziele ausgerichtet sein darf, da dies nicht unbedingt mit den Werten, Grundsätzen und langfristigen Interessen der Europäischen Union vereinbar wäre; merkt an, dass ein solcher Ansatz in den Dialog der Europäischen Union mit der Afrikanischen Union und in die Beziehungen zu sämtlichen afrikanischen Partnern eingebettet werden sollte; betont, dass die Europäische Union mit China in einen entwicklungspolitischen Dialog eintreten sollte um Methoden und Ziele miteinander zu diskutieren, dass die Europäische Union aber weiterhin an ihrem auf Entwicklungszusammenarbeit basierenden Ansatz festhalten muss;
- 3. dringt darauf, dass die Europäische Union auch im Wettbewerb mit anderen Gebernationen ihre hohen Ansprüche bezüglich Förderung guter Staatsführung und Wahrung der Menschenrechte beibehält; fordert die Europäische Union auf, sich in diesem Wettbewerb durch qualitativ bessere Angebote zu positionieren wie zum Beispiel der Ansiedlung moderner, klimaschonender Fertigungsanlagen zur Verarbeitung von Rohstoffen im Herkunftsland und der Einstellung und Ausbildung lokaler Arbeitskräfte; merkt an, dass die Erarbeitung solcher Angebote auch in den Dialog der Europäischen Union mit der Afrikanischen Union und in die Beziehungen zu sämtlichen afrikanischen Partnern eingebettet werden muss, insbesondere bei der Umsetzung der gemeinsamen Strategie EU-Afrika und deren Aktionsplan;
- 4. begrüßt Chinas Bereitschaft zu einer praktischen Zusammenarbeit mit afrikanischen Ländern, ohne sie zu bevormunden; stellt fest, dass eine derartige Zusammenarbeit pragmatischer Natur ist; bedauert in diesem Zusammenhang Chinas Zusammenarbeit mit repressiven Regimen in Afrika; weist darauf hin, dass es wünschenswert wäre, politische Bedingungen an die Zusammenarbeit zu knüpfen, und dass Menschenrechte und Umweltstandards eine größere Rolle spielen sollten;
- 5. fordert die Europäische Union und China auf, bei jeder sich bietenden Gelegenheit ihre Strategien in Afrika zu diskutieren, zu entwickeln und auszuformulieren, um so ein verantwortungsvolles Engagement zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und Durchsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele zu gewährleisten; betont die Bedeutung der Ausgestaltung eines konstruktiven multilateralen Dialogs unter Beteiligung aller wichtigen Akteure auf dem Kontinent, insbesondere von AU und NEPAD; fordert die Europäische Union in diesem Zusammenhang auf sicherzustellen dass im Afrikanischen Partnerschaftsforum alle wichtigen Geber und Investoren vertreten sind, namentlich China;
- 6. dringt darauf, dass die Europäische Union und China die NEPAD als Motor für eine Strategie der nachhaltigen Entwicklung für Afrika stärker unterstützen und auch die afrikanischen Regionalorganisationen, die AU, das Panafrikanische Parlament (PAP) sowie die nationalen Parlamente und Regierungen Afrikas beim Ausbau ihrer Führungsrolle und ihrer Eigenverantwortlichkeit für eine solche Strategie unterstützen ruft die Europäische Union auf, ebenfalls die Fähigkeit Afrikas zu stärken für Beständigkeit bei Gebern und Investoren zu sorgen, und sicherzustellen, dass Auslandsinvestitionen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung beitragen;
- 7. betont seine Bereitschaft, mit dem Nationalen Volkskongress Chinas, dem PAP und den nationalen afrikanischen Parlamenten in einen Dialog einzutreten, dessen Ziele die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung und die Förderung ihrer Kontrollmöglichkeiten sind
- 8. fordert die Europäische Union auf, China zu ermutigen, seine Verantwortung als ständiges Mitglied des Weltsicherheitsrats, einschließlich der "Schutzverantwortung", wahrzunehmen räumt ein, dass die reine Präsenz Chinas in Afrika - ungeachtet jeglicher "Nichteinmischungsbestrebungen" - durchaus Auswirkungen, auch politischer Art, auf die Gastländer hat;
- 9. fordert die Europäische Union auf, die sowohl von afrikanischen Ländern als auch von der AU geäußerten Ansichten bei ihrer Beurteilung der Auswirkungen der Präsenz Chinas in Afrika zu berücksichtigen; betont, dass die Europäische Union Verallgemeinerungen über Chinas Rolle vermeiden, dem Land offen und konstruktiv begegnen und nicht versuchen sollte, europäische Standards und Ansichten auf China zu übertragen;
Nachhaltige Entwicklung
- 10. fordert die Europäische Union auf, über eine Partnerschaft zwischen Europäischer Union, Afrika und China in einen gemeinsamen Dialog zu treten, der allen Partnern Vorteile bietet und an den Bedürfnissen Afrikas und den Interessen der afrikanischen Länder und ihrer Völker ausgerichtet ist, um auf diese Weise die Effizienz und Kohärenz der Entwicklungszusammenarbeit zu stärken, neue konkrete Wege der Zusammenarbeit zu beschreiten und Partnerschaften zu fördern, um separate Maßnahmenblöcke zu vermeiden; schlägt vor, dass die Europäische Union, die AU und China ein permanentes Konsultationsgremium einrichten, durch das Kohärenz und bessere Wirksamkeit der verschiedenen Aktivitäten in der Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden soll; fordert die Europäische Union, China und Afrika auf, ein globales Rahmenwerk für konkrete operationelle Projekte ins Leben zu rufen, mit dem auf gemeinsame Herausforderungen wie etwa Anpassung an den Klimawandel, erneuerbare Energien, Landwirtschaft, Wasser und Gesundheit reagiert werden kann;
- 11. fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, ihre Beziehungen zu den afrikanischen Ländern zu intensivieren, indem sie ihre Hilfszusagen erfüllen und der Verfolgung der Millenniums-Entwicklungsziele Priorität einräumen; begrüßt, dass die Entwicklungshilfe der Europäischen Gemeinschaft im Jahre 2006 gegenüber dem Vorjahr um 6 %, und die von 15 Mitgliedstaaten geleistete Hilfe um 2,9 % angestiegen ist, bedauert aber, dass die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) der 15 Mitgliedstaaten in sämtlichen Regionen gesunken ist, und zwar von einem 0,44%igen Anteil der ODA am BSP im Jahre 2005 auf einen 0,43%igen Anteil der ODA am BSP im Jahr 2006; bedauert außerdem, dass vier Mitgliedstaaten ihr individuelles Ziel - d.h. öffentliche Entwicklungshilfe im Gegenwert von 0,33 % des BSP - im Jahre 2006 nicht erreicht haben und auch weitere Länder in dieser Hinsicht als gescheitert gelten könnten, wenn Schuldenerlass und andere Posten, die nicht als den Entwicklungsländern de facto zur Verfügung stehende Geldmittel gelten, von den ODA-Zahlen abgezogen würden;
- 12. erinnert daran, dass die ultimativen Ziele einer jeden Entwicklungspolitik, sei es von Seiten der Europäischen Union oder von China, in Armutsreduzierung und - beseitigung bestehen müssen;
- 13. fordert die Europäische Union auf, nicht-zweckgebundene Hilfszusagen zu fördern und auch China anzuregen, den afrikanischen Partnern nicht-zweckgebundene Hilfe zu leisten und dafür zu sorgen, dass die an internationale Darlehen oder Kredite geknüpften wirtschaftlichen Bedingungen die nachhaltige Entwicklung nicht beeinträchtigen fordert die Europäische Union in diesem Zusammenhang auf, China zu verpflichten, den lokalen afrikanischen Arbeitsmarkt auszubauen, anstatt tausende chinesische Arbeitnehmer nach Afrika zu bringen;
- 14. fordert die Europäische Union auf, China darin zu bestärken, sein Fachwissen im Gesundheitsbereich zur Unterstützung von Initiativen einzusetzen, die der Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens in Afrika dienen, die nachhaltige Entwicklung zu fördern und sich ferner zur Unterstützung von Initiativen zur Bekämpfung von in Afrika verbreiteten armutsbedingten Pandemien, insbesondere HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose, einzusetzen;
- 15. fordert die Europäische Union auf, innerhalb des Entwicklungsausschusses der OECD (DAC) einen konstruktiven Dialog anzustrengen, und zwar auch mit nicht dem DAC angehörigen als Geber fungierenden aufstrebenden Staaten, einschließlich China, mit dem Ziel, diese zur Annahme der DAC-Leitlinien und -Standards oder ähnlicher Kodizes sowie zur Wahrung der Grundsätze der Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe anzuregen;
- 16. drängt die Europäische Union, China zu ermutigen, eine spezialisierte Hilfsorganisation einzurichten, die zum Ziel hat, Fachkenntnis und Unabhängigkeit der chinesischen Hilfsmaßnahmen zu verbessern, und die sich zu einem transparenten Entwicklungshilfe-Budgeting verpflichtet; fordert die Europäische Union auf, China bei der Entwicklung dieser Expertise nötigenfalls zu unterstützen;
- 17. fordert die Europäische Union und die afrikanischen Länder auf, chinesische Vertreter zur Teilnahme an bilateralen und multilateralen Koordinierungssitzungen von Gebern einzuladen
- 18. fordert die Europäische Union auf, China darin zu bestärken, sich ebenfalls den Herausforderungen im Zusammenhang mit der demographischen Situation in Afrika zu stellen; betont in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass in vielen Teilen Afrikas die Bevölkerungswachstumsrate höher ist als die Wirtschaftswachstumsrate und dass entsprechende Abhilfemaßnahmen auch Initiativen zur Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit umfassen müssen, wie in dem UN-Bericht über die internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung von 1994 festgestellt wurde;
- 19. betont, dass internationale Entwicklungspartnerschaften den Menschen in den Mittelpunkt stellen müssen, da nachhaltige Entwicklung nur durch die Stärkung der Zivilgesellschaft möglich wird; betont, dass Frauen und Minderheiten oder gefährdete Gruppen besonders unterstützt und als wesentliche Entwicklungsträger aufgewertet werden sollten; betont, dass Vereinigungsfreiheit und freie, pluralistische Medien unabdingbare Voraussetzungen für Entwicklung sind und durch solche Partnerschaften unterstützt werden müssen;
- 20. fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, in Afrika und in der Europäischen Union durch Präsenz, Besuche und Dialogveranstaltungen hochrangiger europäischer Regierungsvertreter mehr Öffentlichkeit zu erreichen;
Energie und natürliche Ressourcen
- 21. ist der Auffassung, dass angesichts des Engagements Chinas in Afrika der Zusammenarbeit mit Afrika im Bereich der Energie-Außenpolitik der Europäischen Union mehr Gewicht verliehen werden sollte; wünscht eine aktive energiepolitische Zusammenarbeit zwischen Afrika und der Europäischen Union;
- 22. würdigt die Bedeutung des transparenten Managements natürlicher Ressourcen bei der Mobilisierung von Einkünften, die entscheidend für die Entwicklung und die Verringerung der Armut sind, wodurch Versorgungssicherheit gewährleistet wird und Konflikte um Rohstoffe sowie Instabilität in Ländern mit großen Rohstoffvorkommen verhindert werden; ruft die Europäische Union auf, afrikanische Länder mit umfangreichen Ressourcen zu ermutigen, sich der Extractives Industry Transparency Initiative (EITI - Initiative über die Transparenz in der Bergbauindustrie) anzuschließen und für eine stärkere politische, finanzielle und technische Unterstützung der EITI zu sorgen, um unter anderem Möglichkeiten für die Bürgergesellschaft zu schaffen, frei und effizient an der EITI teilzuhaben; fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, mit der Regierung Chinas und mit chinesischen Firmen aktiv Kontakt aufzunehmen, um sie zur Unterstützung der EITI anzuregen fordert die Europäische Union auf, sich für die Erweiterung des Zielbereichs der EITI auf andere natürliche Ressourcen, wie Holz, einzusetzen, und ferner im Rahmen ressourcengedeckter Kredite Einnahmen zu den Regierungen zu lenken
- 23. hält es für höchst wichtig, dass die Europäische Union alle in Afrika tätigen politischen Kräfte und Investoren auffordert, die Vorschriften zum sozialen und wirtschaftlichen Schutz, die die Weltbank 2002 für die Bergbauindustrie erlassen hatte strikt einzuhalten;
- 24. fordert die Europäische Union auf, die transparente Handhabe von aus natürlichen Ressourcen erwirtschafteten Mitteln - sowohl im Hinblick auf Einnahmen als auch im Hinblick auf Ausgaben - aktiv zu fördern, indem Initiativen zur Verbesserung der Haushaltstransparenz in den Ländern Afrikas unterstützt werden; dringt darauf, dass die Europäische Union bei allen Gebern eine verantwortungsvolle Darlehenspolitik fördert und Länder mit umfangreichen Ressourcen und einer von verantwortungsloser Regierungsführung und Korruption gekennzeichneten Vorgeschichte veranlasst, als Voraussetzung für den Erhalt von nichthumanitärer Hilfe konkrete Schritte in Richtung von mehr Transparenz beim Umgang mit Einnahmen zu unternehmen; fordert die Europäische Union auf, die Artikel 96 und 97 des Cotonou-Abkommens konsequenter gegenüber Ländern mit umfangreichen Ressourcen zur Anwendung zu bringen und dann parallel in einen Dialog mit China und anderen Gebern zu treten, um durch ein abgestimmtes Vorgehen die Wirksamkeit entsprechender Maßnahmen zu erhöhen; betont, dass die Europäische Union mit gutem Beispiel vorangehen und ihre eigenen Entwicklungsprogramme und -projekte zu einem Exempel an Transparenz und guter Verwaltungspraxis ausgestalten sollte;
- 25. fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, sich für strengere internationale Kontrollen bezüglich des illegalen Holz- und Elfenbeinhandels einzusetzen; fordert die Europäische Union auf, sich für die in dem Aktionsplan über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) festgeschriebenen Grundsätze einzusetzen und China zu ermutigen, ähnliche Prinzipien für seine eigenen Holzimporte aus Afrika zur Anwendung zu bringen, um dem illegalen Holzhandel Einhalt zu gebieten und die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern zu fördern; fordert die Kommission auf, frühzeitig Vorschläge vorzulegen, um alle aus illegalen Quellen stammenden Importe von Holz und Holzprodukten in die Europäische Union unter Strafe zu stellen, und um China gezielt davon abzuhalten, sich für seine Möbelexporte illegal mit Holzrohstoffen aus Afrika zu versorgen; ermutigt die Kommission, ihre Verhandlungsgrundlagen bezüglich freiwilliger Partnerschaftsabkommen mit Drittländern auszuweiten; fordert die Europäische Union auf, die Stärkung ähnlicher Initiativen wie der Afrikanischen und Asiatischen FLEGT-Pläne zu fördern;
- 26. fordert die Europäische Union auf, sich für den Abschluss internationaler Übereinkommen zur Nutzung oder Erschließung von Energieressourcen einzusetzen und auch auf die Transparenz von Lizenzvereinbarungen und Vertragsbedingungen zu dringen die von entscheidender Bedeutung für die Steuereinnahmen von Regierungen sind und sich für eine Investitionsklausel einzusetzen, nach der ein Anteil des Gewinns in die Entwicklung der Kommunen fließen soll;
- 27. fordert die Europäische Union und China auf, dem Problem des illegalen Rohstoffhandels mit einer konzertierten Aktion entgegenzutreten, die auch eine gemeinsame Definition dessen, was ein "Konfliktrohstoff" ist, beinhaltet, sowie die Ernennung einer internationalen Sachverständigengruppe, die die Aufgabe hat, multilaterale Ansätze zur Lösung dieser Frage auszuarbeiten;
- 28. fordert die Europäische Union und China auf, mehr in erneuerbare Energien zu investieren um so der Verschlechterung der Umweltlage und dem fortschreitenden Klimawandel entgegenzuwirken und um auf diese Weise auch Konflikte in Zusammenhang mit der Verknappung von Rohstoffen, wie beispielsweise Erdöl, zu verhindern
Handel, Investitionen und Infrastrukturen
- 29. weist darauf hin, dass eine generelle Diversifizierung des Handels für Afrika einen Schlüsselfaktor darstellt, mit dem verlässliches Wirtschaftswachstum in allen Staaten Afrikas bewirkt werden kann; betont, dass die Ausfuhren chinesischer Produkte nach Afrika die Entwicklung der afrikanischen Industrie nicht behindern und deren Wettbewerbsfähigkeit nicht zerstören dürfen;
- 30. fordert die Europäische Union auf und appelliert an China, Afrika einen Weg aus der "Rohstofffalle" zu weisen und den Übergang Afrikas von einer Rohstoff liefernden Region zu einer Region, die Waren herstellt und Dienstleistungen anbietet, zu fördern dringt in diesem Zusammenhang darauf, dass die Europäische Union alle Beteiligten, insbesondere die Mitgliedstaaten und aufstrebende Geber wie China, anregt Handel und Investitionen zu diversifizieren, Technologie nach Afrika zu transferieren die Vorschriften für einen fairen Handel weltweit zu verschärfen, den Zugang afrikanischer Erzeugnisse zu den Weltmärkten auszuweiten, die Einfuhrzölle auf Fertigwaren aus Afrika zu senken, die Entwicklung des Privatsektors und dessen Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu fördern, für Handelserleichterungen zu sorgen die regionale Integration in Afrika zu fördern und Geldüberweisungen von im Ausland lebenden Afrikanern zu erleichtern;
- 31. fordert die Europäische Union auf, ihren ökonomischen Einfluss auf die Entwicklung Afrikas durch eine Reform ihrer Gemeinsamen Agrarpolitik auszuweiten und den Zugang afrikanischer Erzeugnisse zum EU-Markt zu erleichtern; fordert die Europäische Union auf und appelliert an China, die Entwicklungschancen des afrikanischen Agrarsektors bei Reformen der eigenen Agrarpolitik stärker zu berücksichtigen die Einfuhr von Agrarerzeugnissen aus Afrika zu erleichtern und bei Agrarexporten strikt darauf zu achten, dass die Entwicklung der ernährungs- und beschäftigungssichernden landwirtschaftlichen Produktion in Afrika nicht gefährdet wird
- 32. fordert die Europäische Union auf und appelliert an China, verstärkt für einen fairen Welthandel einzutreten mit dem Ziel, Kohärenz von Handels- und Entwicklungspolitiken zu erreichen, den Anteil von Erzeugern und Beschäftigten am Gewinn aus dem globalen Warenhandel deutlich zu erhöhen, den Zugang afrikanischer Erzeugnisse zu den Weltmärkten auszuweiten und die Einfuhrzölle auf Fertigwaren aus Afrika zu senken; appelliert an die Regierung der Volksrepublik China und an die Europäische Union, eine Exportstrategie zu entwickeln, die die Produktion von Gütern in Afrika zu ökologisch und sozial nachhaltigen Bedingungen nicht behindert;
- 33. appelliert an China, bei seiner Kreditvergabe die Erfahrungen zu berücksichtigen, die zur Entstehung der Schuldenkrise vieler Entwicklungsländer geführt haben und die früheren Fehler der Kreditgeber nicht zu wiederholen;
- 34. begrüßt den von China unternommenen Schritt zur Verbesserung der Sozialgesetzgebung und der Arbeitnehmerrechte ab 1. Januar 2008 als Ergebnis des von der WTO und der internationalen öffentlichen Meinung ausgehenden Drucks und betont dass rechtsverbindlichere Sozialgesetze in China eine positive Auswirkung auf die Operationsweise Chinas in Afrika haben sollten;
- 35. betont, wie wichtig es für Afrika ist, eine eigene China-Strategie auszuarbeiten; ist der Auffassung, dass eine solche Strategie sehr viel dazu beitragen kann, die Handelsbeziehungen zwischen China und Afrika auf eine von mehr Gegenseitigkeit geprägte Grundlage zu stellen; betont ausdrücklich, dass diese Strategie bei einer stärkeren Beteiligung afrikanischer Arbeitskräfte an chinesischen Projekten in Afrika, einer größeren Bereitschaft Chinas zur Weitergabe von Technologie und einem besseren Zugang zum chinesischen Markt für typisch afrikanische Ausfuhrgüter wie Kaffee, Kakao und Lederwaren ansetzen muss;
- 36. spricht sich dafür aus, dass die Kommission im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit China über ein neues Handelskapitel im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen auf verbindlichen Äußerungen zu den grundlegenden Arbeitsnormen der ILO, zur sozialen und umweltpolitischen Verantwortung der Unternehmen, zu Maßnahmen gegen Sozial- und Umweltdumping, den Empfehlungen der ILO für menschenwürdige Arbeit und der Aufrechterhaltung der Anforderungen aus den internationalen Menschenrechtsabkommen besteht;
- 37. betont die Bedeutung des Einsatzes lokaler Arbeitskräfte zu fairen finanziellen Konditionen bei der Realisierung von Investitionen in Infrastruktur und Werksansiedlungen; empfiehlt ein verstärktes Engagement in der Qualifikation von Beschäftigten im Rahmen von Stipendien und zirkulärer Migration; empfiehlt eine stärkere Einbeziehung der zum Teil hoch qualifizierten afrikanischen Diaspora sowie die Vergünstigung von Geldüberweisungen im Ausland lebender Afrikaner nach Afrika;
- 38. erkennt, welch grundlegend positive Rolle die IKT generell für die Förderung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen spielt; spricht sich dafür aus, dass die Kommission die bestehenden afrikanischen und europäischen Programme angleicht und dabei den Aufbau der IKT-Kapazitäten von KMU durch öffentlichprivate Partnerschaften mehr in den Mittelpunkt stellt, damit sichergestellt wird, dass Institutionen aufgebaut und Maßnahmen ergriffen werden, um Investitionen, Innovation und Technologietransfer zu fördern;
- 39. fordert die Europäische Union und China auf, die AU und die NEPAD bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und bei der Bewertung des potenziellen breitenwirksamen Wachstums, das durch ausländische Investitionsprojekte in Afrika vor allem im Energie- und Infrastrukturbereich erzeugt wird zu unterstützen und ein transparenteres System für Auftragsvergabe und öffentliche Ausgaben zu entwickeln; betont die Bedeutung einer langfristigen Planung öffentlicher Ausgaben in afrikanischen Ländern - so vor allem bezüglich der Verwendung von Gewinnen im Zuge der jüngsten Preiserhöhungen bei Rohstoffen oder von Gewinnen aus der Energieerzeugung sowie von Mitteln, die durch ausländische Investitionsströme gewonnen wurden; empfiehlt der Europäischen Union und China, in diesem Sinne gezielt den Aufbau entsprechender Verwaltungskompetenz zu unterstützen;
- 40. fordert die Europäische Union auf, mit China gemeinsame Projekte in Afrika durchzuführen insbesondere in den Bereichen Nutzung von Energiequellen, Transport und Infrastrukturen, mit dem Ziel, gemeinsam mit AU und NEPAD ein Regelpaket für Engagement und Investitionstätigkeit zu schaffen;
- 41. fordert die Europäische Union und China auf, in Ausbildung und Bildung in Afrika zu investieren da qualifizierte Arbeitnehmer die Grundlage für eine unabhängigere Entwicklung sind;
- 42. fordert die Europäische Union auf, über das derzeitige "Africa Business Forum" noch hinauszugehen und einen kohärenten Aktionsplan zu entwickeln, um Anreize und Vielfalt für europäische Investitionen in Afrika zu ermöglichen;
- 43. erkennt an, dass für europäische Wirtschaftsinvestitionen in Afrika Wettbewerbsnachteile bestehen, und zwar durch die offene oder versteckte Subventionierung chinesischer Projekte und Angebote durch die chinesische Regierung (oder vollständig in Staatseigentum befindliche Unternehmen), durch die höheren Kosten der sozialen und wirtschaftlichen Standards, die die chinesischen Wettbewerber nicht bieten, durch die gebundene Hilfe Chinas, aufgrund derer europäischen Firmen eine Beteiligung an den mit chinesischer Hilfe finanzierten Projekten verwehrt wird, und durch den für europäische Firmen beschränkten Zugang zu Instrumenten der Risikodeckung für Finanzierung und Investitionen;
Umwelt
- 44. nimmt die ökologischen Auswirkungen der Präsenz Chinas in Afrika zur Kenntnis; fordert China auf, ein verantwortungsvolles Umwelt- und Ressourcenmanagement zu betreiben und zwar sowohl in China als auch in Afrika;
- 45. fordert die Europäische Union auf, die chinesischen Exportkreditagenturen, darunter auch die Exim-Bank, anzuregen, systematische Umweltverträglichkeitsprüfungen für Infrastrukturprojekte in Afrika wie Dämme, Straßen und Bergwerke durchzuführen;
- 46. begrüßt die Initiative der Kommission, zusammen mit den ärmsten afrikanischen Ländern und kleinen Inselstaaten eine globale Allianz für den Klimaschutz zu starten, und dabei besonders die Zusammenarbeit im Bereich Anpassung an den Klimawandel zu fördern; fordert die Europäische Union auf, China dazu aufzufordern, in Schlüsselbereichen des Arbeitsprogramms der globalen Allianz mitzuarbeiten - wie Gespräche über die Reduzierung des Naturkatastrophenrisikos und die Frage einer klimasicheren Entwicklung -, da dies die zentralen Bereiche der Zusammenarbeit darstellen wenn man Chinas Stellung als Hauptgeber und Hauptinvestor in Afrika bedenkt der häufig in groß angelegte Infrastrukturprojekte investiert, die möglicherweise einen hohen Risikograd in Bezug auf den Klimawandel bergen;
- 47. fordert eine verstärkte Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zwar im Rahmen eines Systems, bei dem die Beitragsverpflichtung sowohl von früheren Emissionen als auch von der Wirtschaftskapazität des Verursachers abhängen und bei dem die Mittel nicht aus bestehenden Budgets für Hilfsmaßnahmen abgezweigt werden; fordert die Europäische Union in diesem Zusammenhang auf, sich einzusetzen für eine verstärkte, koordinierte und ergänzende internationale Aktion für die Bereitstellung von Finanzmitteln und Investitionen, mit denen in Afrika die Abschwächung des Klimawandels und die Anpassung an ihn gefördert werden können, insbesondere durch Vereinfachung des Zugangs zu angemessenen voraussehbaren und nachhaltigen Finanzquellen, durch finanzielle und technische Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten für die Bewertung der Anpassungskosten, zur Ermittlung des finanziellen Bedarfs und schlussendlich durch die Bereitstellung neuer und zusätzlicher Mittel, vor allem von öffentlichen Mitteln und zu Vorzugsbedingungen; fordert nachdrücklich, dass jegliche finanzielle Unterstützung mit einem Minimum an Verwaltungsaufwand zugänglich sein sollte; besteht darauf, dass die Ergebnisse effizient überprüft werden;
- 48. fordert die Europäische Union auf, multilaterale Diskussionen mit den Mitgliedstaaten der AU und China sowie mit der Bürgergesellschaft über die globalen Bedrohungen der Umweltzerstörung und des Klimawandels einzuleiten und die Einhaltung der Verpflichtungen des Bali-Aktionsplans voranzutreiben, der am 15. Dezember 2007 von der Klimakonferenz COP-13 in Bali als Rahmen für die Zeit nach 2012 verabschiedeten wurde;
- 49. fordert die Europäische Union auf, bei Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels voran zu gehen, indem sie ein mit umfassenden Mitteln ausgestattetes Crash-Programm vorsieht, und zwar zusätzlich zu den bereits bestehenden Haushaltslinien für Hilfsmaßnahmen, und mit dem Ziel der Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Energietechnologien sowohl in aufstrebenden Wirtschaftsmächten als auch in Entwicklungsländern - jedoch unter Berücksichtigung der verschiedenen Bedarfslagen; fordert die Europäische Union insbesondere auf, Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Transfer umweltfreundlicher Technologien nach Afrika zu ermöglichen; erkennt an, dass die Aufstockung der Mittel für Technologietransfers einen wichtigen Schritt darstellt, um bis 2009 eine Einigung über ein umfassendes Rahmenwerk zum weltweiten Klimawandel zu erzielen, das für die Zeit nach 2012 gedacht ist;
- 50. fordert die Europäische Union und China nachdrücklich auf, im Sinne der Verpflichtungen im Rahmen des Bali-Aktionsplans flankierend sicherzustellen, dass ihre Projekte in Afrika, insbesondere bezüglich der Ausbeutung von Energiequellen, umweltverträglich und mit dem Bali-Aktionsplan vereinbar sind;
- 51. anerkennt, dass Handel und Konsum im Westen zum Teil mitverantwortlich sind für die wachsende chinesische Nachfrage nach Rohstoffen aus Afrika sowie für die zunehmenden CO₂-Emissionen in Entwicklungsländern - vor allem als Folge der Auslagerung von die Umwelt verschmutzenden Industriebetrieben; fordert die Europäische Union auf, die Frage eines klimagerechten Handels im Rahmen der Agenda für die trilaterale Zusammenarbeit mit China und Afrika zu erörtern; fordert die Europäische Union ferner auf, Maßnahmen zur Stärkung eines sozial- und umweltbewussten Verbraucherverhaltens zu fördern (einschließlich einer Produktkennzeichnung, aus der die Umweltauswirkung des Produkts während seines gesamten Lebenszyklus von der Rohstoffgewinnung bis zur Erzeugung und letztlich zum Transport hervorgehen);
- 52. fordert die Europäische Union auf, sich für verstärkte internationale Zusammenarbeit insbesondere mit China einzusetzen, um die dringend notwendige Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen - vor allem durch Bewertung der Verletzlichkeitsgrade, Festlegung von Prioritäten für durchzuführende Maßnahmen, Bewertungen des Finanzbedarfs, Kapazitätsaufbau und Definition von Strategien im Bereich Klimawandel, durch die Integration von Anpassungsmaßnahmen in sektorielle und nationale Planungen, durch die Definition spezifischer Projekte und Programme, durch Mittel zur Förderung von Anpassungsmaßnahmen sowie durch weitere Initiativen, mit denen eine Klima schonende Entwicklung gefördert wird - und zwar stets unter Berücksichtigung der dringenden und direkten Bedürfnisse der durch die negativen Auswirkungen des Klimawandels besonders betroffenen Entwicklungsländer, wie beispielsweise jener in Afrika, die am stärksten unter Dürre, Wüstenbildung und Überflutung zu leiden haben;
- 53. fordert die Europäische Union auf, den Dialog mit Afrika und China zu verstärken und gemeinsame Ansätze herauszuarbeiten, um auf globaler Ebene die Umweltprobleme wie Entwaldung und Fragmentierung, Rückgang oder Verlust der Artenvielfalt und Fruchtbarkeit des Bodens sowie Wasser- und Luftverschmutzung zu bekämpfen fordert die Kommission auf, Energieeffizienz, umweltfreundliche Technologien, Risikomanagement und Frühwarnkapazitäten sowie eine verantwortungsvolle Industrialisierung und ein verantwortungsbewusstes Konsumverhalten zu fördern;
Gute Staatsführung und Menschenrechte
- 54. fordert die chinesische Regierung auf, die Grundsätze der Demokratie und der guten Staatsführung und die Menschenrechte in ihren Beziehungen zu Afrika zu wahren;
- 55. fordert die Europäische Union auf, im Rahmen des Cotonou-Abkommens und ihrer Beziehungen zu denjenigen afrikanischen Regierungen, die die Demokratie behindern und die Menschenrechte verletzen, nach ihren eigenen Werten, Grundsätzen und Verpflichtungen zu handeln, indem sie ihnen den Zugriff auf Hilfsleistungen, Haushaltsmittel oder Investitionen verweigert; dringt darauf, dass die Europäische Union in solchen Fällen humanitäre und andere Hilfe über Organisationen der örtlichen Zivilgesellschaft leistet und dazu beiträgt, die Kapazitäten dieser Organisationen auszubauen; fordert die Europäische Union auf, andere größere Geber wie China, die an die internationalen Übereinkommen, Pakte und Instrumente der UNO zum Thema Menschenrechte gebunden sind, zu ähnlichem Handeln anzuhalten;
- 56. hebt hervor, dass die an keinerlei Auflagen gebundenen Investitionen Chinas in solchen afrikanischen Ländern, die von repressiven Regimes schlecht regiert werden, dazu beitragen, dass Menschenrechtsverletzungen fortgeschrieben werden, Demokratisierungsprozesse weiter verschleppt werden und die Anerkennung einer guten Regierungsführung einschließlich Rechtstaatlichkeit und Kontrolle der Korruption behindert werden; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer stärkeren Unterstützung der Europäischen Union für Regierungen, Institutionen und Träger der Zivilgesellschaft, die die verantwortungsbewusste Regierungsführung und die Achtung der Menschenrechte in Afrika vorantreiben, wozu insbesondere die nationalen Parlamente, ein pluralistisches Parteiensystem, Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen, unabhängige Medien, Korruptionsbekämpfungsstellen usw. gehören;
- 57. fordert die Europäische Union auf, alle Geber- und Empfängerländer von Entwicklungshilfe zu ersuchen, die von den internationalen Finanzinstitutionen festgelegten Leitlinien und Normen für Transparenz zu beachten; dringt darauf, dass die Europäische Union die chinesischen Behörden davon überzeugt, den Zentralbanken die Einhaltung der "Equator Principles" zu Sozial- und Umweltstandards nahezulegen;
- 58. dringt darauf, dass die Europäische Union China ermutigt, die Bestimmungen des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung freiwillig anzunehmen und dessen Umsetzung nicht nur in China selbst, sondern auch in seinen Beziehungen mit den Ländern Afrikas sicherzustellen;
- 59. fordert die Europäische Union auf, die Gesamtheit ihrer Mitgliedstaaten und China dazu zu ermutigen, sich an allen derzeitigen internationalen Initiativen zur Erleichterung der Einziehung von Vermögenswerten nach Kapitel V des UN-Übereinkommens gegen Korruption zu beteiligen, einschließlich der jüngst von der Weltbank und dem Büro der UNO gegen Drogen und Verbrechen (UNODC) gestarteten gemeinsamen Initiative zur Rückführung gestohlener Vermögenswerte (StAR);
- 60. fordert die Europäische Union auf, China dazu zu ermutigen, die noch nicht angenommenen ILO-Übereinkommen zu ratifizieren und sicherzustellen, dass diese in Entwicklungsländern, in denen China investiert oder in die China Unternehmenssachverständige oder Arbeitnehmer entsendet, insbesondere in Afrika, zur Anwendung kommen;
- 61. fordert die Europäische Union auf, die Ausarbeitung eines internationalen und rechtlich bindenden Verhaltenskodexes für die Bereiche gute Staatsführung, sichere und gleichberechtigte Arbeitsbedingungen, Wahrnehmung sozialer Verantwortung seitens der Unternehmen und Gewährleistung von Umweltschutzmaßnahmen voranzutreiben und die Rechenschaftspflichtigkeit von Unternehmen zu fördern;
Frieden und Sicherheit
- 62. fordert die Europäische Union auf, ihren Verhaltenskodex für Waffenausfuhren zu einem verbindlichen Rechtsinstrument umzugestalten;
- 63. fordert die Europäische Union auf, China anzuregen, die Transparenz seines nationalen Waffenexportkontrollsystems insbesondere dadurch zu erhöhen, dass es dem UN-Register für die Ausfuhr konventioneller Waffen lückenlos über Waffenausfuhren berichtet und seine Waffenausfuhrbestimmungen verschärft, damit die Verbringung von Waffen in Länder und Regionen insbesondere Afrikas, in denen die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht systematisch verletzt werden, verhindert wird;
- 64. fordert die Europäische Union auf, ihr Waffenembargo gegen China solange aufrechtzuerhalten, wie China Waffen an Streitkräfte und bewaffnete Gruppen in Ländern - häufig Afrikas - liefert, die Konflikte anheizen und weiter nähren und schwere Menschenrechtsverletzungen begehen;
- 65. fordert die Europäische Union und China auf, den Waffenhandel mit solchen Regierungen auszusetzen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zeichnen in Konflikte verwickelt sind oder am Rande des Krieges stehen wie die Regierungen von Kenia, Simbabwe, Sudan, Tschad, der Demokratischen Republik Kongo, Äthiopien, Eritrea und Somalia; fordert die Europäische Union und China des weiteren auf, Waffenlieferungen an bewaffnete nichtstaatliche Akteure, die die Menschenrechte, die politische Stabilität und die nachhaltige Entwicklung in Ländern auf dem afrikanischen Kontinent bedrohen, zu verhindern und zu verbieten;
- 66. fordert die Europäische Union auf, sich weiterhin für einen internationalen rechtsverbindlichen Vertrag über den Handel mit allen konventionellen Waffen einzusetzen, der auf UN-Ebene verhandelt werden soll;
- 67. fordert die Europäische Union und China auf, von Afrika geführte Initiativen zu unterstützen wie beispielsweise Schaffung einer Bereitschaftstruppe und Nutzung regionaler Organisationen als Sicherheitspfeiler;
- 68. fordert die Europäische Union auf, bei China anzuregen, sich noch stärker an friedenserhaltenden Einsätzen der UN und der AU in Afrika zu beteiligen und diesen Beitrag dadurch auszubauen, dass es ebenfalls Kampftruppen stellt, wenn dies erforderlich ist und im Einklang mit UN-Mandaten steht;
- 69. fordert die Europäische Union auf, China an der Entwicklung gemeinsamer Ansätze für die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen zu beteiligen, so insbesondere in den Bereichen konventionelle Abrüstung, Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) sowie Rückverfolgbarkeit von Waffen, Minenräumung und Reform des Sicherheitssektors (SSR); fordert des weiteren ein unverzügliches Engagement in nichttraditionellen Sicherheitsfragen wie Verhütung von Naturkatastrophen, Klima- und Wirtschaftsflüchtlinge, Vertriebene und Migranten, Drogen und übertragbare Krankheiten;
- 70. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung der Volksrepublik China und dem Chinesischen Nationalen Volkskongress, der Afrikanischen Union, der NEPAD, dem PAP und dem FOCAC zu übermitteln.
- 1 ABl. C 200 vom 30.6.1997, S. 158.
- 2 Peking, Oktober 2003, http://www.china-un.ch/eng/xwdt/t88637.htm
- 3 Peking, 12. Januar 2006, http://www.gov.cn/misc/2006-01/12/content_156490.htm
- 4 Rat der Europäischen Union, 2678. Tagung, Luxemburg, 3. Oktober 2005.
- 5 UN Document A/Conf. 192/15 (PDF) , Juli 2001, http://disarmament.un.org/cab/poa.html .
- 6 ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
- 7 ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 219.
- 8 http://ec.europa.eu/external_relations/china/csp/index.htm
- 9 Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3). Zuletzt geändert durch den Beschluss Nr. 1/2006 des AKP-EG-Ministerrates (ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 22).