3. Der Bundesrat ist darüber hinaus der Überzeugung, dass die im Zuge des Vollzugs der EU-Umgebungslärmrichtlinie erforderlichen Lärmminderungsmaßnahmen auch beim Reifenrollgeräusch in Zukunft weitere Absenkungen der Geräuschemissionen erforderlich machen. Ergänzend zu den Regelungen des Artikels 11 sollten daher die Grenzwerte des Anhangs I, Teil C spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung mit der Option einer weiteren Absenkung überprüft werden.
Der Bundesrat hält weiterhin an seiner Haltung fest, dass auch runderneuerte Reifen für Pkw und Lkw in den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen werden müssen. Angesichts eines Anteils runderneuerter Reifen von bis zu 50 Prozent bei Lkw wäre andernfalls die Wirksamkeit strengerer Grenzwerte stark eingeschränkt und das Erreichen des mit dem Verordnungsvorschlag intendierten Lärmminderungsziels gefährdet. In Anbetracht des hohen Lkw-Anteils am Straßenverkehrsaufkommen sieht der Bundesrat hier ein besonders großes Lärmminderungspotential, auf das nicht verzichtet werden kann.
Der Bundesrat stimmt der Einschätzung der im Auftrag der Kommission von der Federation of European Highway Research (FEHRL) erstellten Studie ("Final Report S12.408210 Tyre/Road Noise" vom Mai 2006) zu, wonach eine Kennzeichnung der Reifen entsprechend ihres Abrollgeräusches eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Marktdurchdringung besonders lärmarmer Reifen spielen kann. Die Kennzeichnung kann alternativ durch Angabe der Geräuschemission oder durch ein geeignetes Signet für besonders lärmarme Reifen erfolgen, deren Abrollgeräusch die Grenzwerte des Anhangs I, Teil C um wenigstens 3 dB(A) unterschreitet.
Der Bundesrat hält es außerdem für erforderlich, das Prüfverfahren gemäß ISO 13325 zur Ermittlung der Rollgeräusche von Reifen zeitnah an den aktuellen Stand der Messtechnik anzupassen und dabei insbesondere eine deutliche Verminderung der Messtoleranzen sicherzustellen. Seit der Festlegung des bisherigen Prüfverfahrens haben sich Mess- und Prüftechnik bedeutend weiterentwickelt und gestatten inzwischen eine deutlich erhöhte Genauigkeit. Eine Messtoleranz von 1 dB(A) entspricht - wie auch die FEHRL-Studie bestätigt - nicht mehr dem Stand der Messtechnik und gestattet keinen präzisen Vergleich der emittierten Rollgeräusche. Sie erschwert auch eine präzise Kennzeichnung der Reifen.
Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, die harmonisierten Vorschriften für den Bau von Kraftfahrzeugen zu vereinfachen, neue Anforderungen an moderne elektronische Sicherheitssysteme aufzustellen sowie Anforderungen an Reifen von Pkw und Lkw zu definieren, die sowohl umweltrelevanten Aspekten (Rollgeräusch, Rollwiderstand) als auch der Fahrsicherheit (Nasshaftung) Rechnung tragen.