Der Deutsche Bundestag hat in seiner 173. Sitzung am 27. Juni 2008 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 016/9627 - zu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften angenommen.
Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 284/08(B)
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften - Drucksachen 016/6543, 016/7166, 016/8918, 016/9290 -
- Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Dr. Norbert Röttgen
- Berichterstatter im Bundesrat: Staatsminister Prof. Dr. Ingolf Deubel
Der Bundestag wolle beschließen:
Das vom Deutschen Bundestag in seiner 158. Sitzung am 25. April 2008 beschlossene Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.
Berlin, den 18. Juni 2008
Der Vermittlungsausschuss
Jens Böhrnsen
Vorsitzender
Dr. Norbert Röttgen
Berichterstatter
Prof. Dr. Ingolf Deubel
Berichterstatter
Anlage
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
1. Zur Überschrift
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
- "Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches".
2. Zur Inhaltsübersicht
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
3. Zu Artikel 1 (Inhaltsübersicht, § 32 Abs. 2, § 42 WoGG)
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
4. Zu Artikel 2 (§ 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I)
Artikel 2 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
... wie Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzesbeschlusses...
5. Zu Artikel 2a - neu - (§ 52a Abs. 2 Satz 1 SGB II), Artikel 2b - neu - (§ 109a Abs. 2 Satz 1, 4, § 224b - neu - SGB VI), Artikel 2c - neu - (§ 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB X), Artikel 2d - neu - (§ 45 Abs. 2, § 46a - neu - SGB XII), Artikel 2e - neu - (§ 7b Satz 2 AsylbLG), Artikel 2f - neu - (§ 7a Abs. 4 USG), Artikel 2g - neu - (§ 3 Nr. 58 EStG)
Nach Artikel 2 werden folgende Artikel eingefügt:
"Artikel 2a
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... wie Artikel 2 Abs. 5 des Gesetzesbeschlusses...
Artikel 2b
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:
Artikel 2c
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
... wie Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzesbeschlusses...
Artikel 2d
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:
- 1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe zu § 46 folgende Angabe eingefügt:
- "Dritter Abschnitt Bundesbeteiligung
- § 46a Bundesbeteiligung".
- 2. § 45 wird wie folgt geändert:
- a) Die Absatzbezeichnung "(1)" wird gestrichen.
- b) Absatz 2 wird aufgehoben.
- 3. Nach § 46 wird folgender Dritter Abschnitt eingefügt:
Dritter Abschnitt
Bundesbeteiligung
§ 46a
Bundesbeteiligung
- 4. In § 122 Abs. 4 werden nach den Wörtern "Leistungen nach § 8" das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und der nachfolgende Halbsatz gestrichen.
Artikel 2e
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... wie Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzesbeschlusses...
... wie Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzesbeschlusses...
... wie Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzesbeschlusses..."