2. Er weist jedoch darauf hin, dass der vorliegende Vorschlag zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Kraftfahrer und der Sicherheit im Straßenverkehr führen kann.
Die Neufassung des Artikels 8 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Straßenverkehr-Sozialvorschriftenverordnung) beinhaltet die Möglichkeit, in zwei aufeinander folgenden Wochen die Wochenruhezeit auf 24 Stunden zu verkürzen (dreiwöchige Rundläufe). Die derzeit bestehende Regelung lässt lediglich die Verkürzung einer einzigen Wochenruhezeit zu, womit die Aufschaukelung der Ermüdung der Fahrerinnen und Fahrer begrenzt wird.
Durch die Neuregelung würden die höchstzulässigen Lenkzeiten innerhalb eines dreiwöchigen Zeitraums von heute 135 Stunden auf 146 Stunden erhöht werden. Daher wird die Aussage in der Verordnungsbegründung, dass die Neuregelung die derzeitigen maximalen wöchentlichen Lenkzeiten nicht erhöht, in Zweifel gezogen.
Lenkzeiten wurden aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs stets strenger reglementiert als andere Arbeitszeiten. Bei der Bewertung der Belastung der Fahrerinnen und Fahrer müssen zudem die typischerweise mit den Lenktätigkeiten in Zusammenhang stehenden Arbeiten, wie Fahrzeugpflege, Tanken, Be- und Entladen berücksichtigt werden. Auch die Lage der Lenkzeiten, insbesondere Nachtfahrten, fällt hierbei ins Gewicht.
Deshalb bittet der Bundesrat zu prüfen, ob die vorgeschlagene Neufassung des Artikels 8 Absatz 6 der Straßenverkehr-Sozialvorschriftenverordnung nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen unbedenklich und mit guten Arbeitsbedingungen für die Kraftfahrer sowie der Sicherheit im Straßenverkehr vereinbar ist.