Entschließung des Europäischen Parlaments zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) - Umweltaspekte (2005/2192(INI))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 5. September 2002 zu der Flutkatastrophe in Mitteleuropa1, vom 14. April 2005 zur Dürre in Portugal2, vom 12. Mai 2005 zur Dürre in Spanien3 und vom 8. September 2005 zu den Naturkatastrophen (Bränden und Überschwemmungen) jenes Sommers in Europa4,
- - unter Hinweis auf das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über die Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 und die Ratifizierung dieses Protokolls durch die Europäische Gemeinschaft am 25. April 2002,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2005 zu der Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2006 zum Klimawandel6,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus)7,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2006 zu der Durchführung einer Forststrategie der Europäischen Union8 und auf die Mitteilung der Kommission über eine Strategie der Europäischen Union für die Forstwirtschaft (KOM (1998)0649),
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union9 (EUSF), die gegenwärtig überarbeitet wird,
- - unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission über eine globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) (KOM (2004) 0065) und über eine Stärkung der Reaktion der EU auf Katastrophen und Krisen in Drittländern (KOM (2005) 0153) sowie den Vorschlag für eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser (KOM (2006) 0015),
- - unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstruments für Katastrophenfälle (KOM (2005) 0113) und auf den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (KOM (2006) 0029), die Neufassung der Entscheidung 2001/792/EG, Euratom des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen10,
- - unter Hinweis auf das Forschungsprojekt über die Bewältigung von Überschwemmungsrisiken im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung und technologische Entwicklung (2002-2006),
- - unter Hinweis auf die Entschließung der Arbeitsgruppe der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer zum Zivilschutz und zur Prävention von Natur- und Umweltkatastrophen vom 26. März 2006 sowie deren Anhang11,
- - unter Hinweis auf den wissenschaftlichen Bericht des Instituts für Umwelt und Nachhaltigkeit der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission zum Klimawandel und zur Wasserdimension in Europa12,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0149/2006),
A. unter Hinweis darauf, dass die Klimaänderungen extreme Wetterereignisse hervorrufen und deren Intensität verstärken und Naturkatastrophen (Überschwemmungen, extreme Dürre und Brände) verursachen, die weltweit in immer kürzer gewordenen Abständen aufgetreten sind und schlimme Schäden in Form von Todesfällen, Schädigung der Umwelt und Schwächung der Wirtschaftstätigkeit hervorgerufen haben,
B. unter Hinweis darauf, dass auf der letzten Konferenz der Vereinten Nationen zum Thema Klimaänderungen vom Dezember 2005 in Montreal, Kanada, wesentliche weltweite Fortschritte erzielt worden sind, was die Mittel zur Bekämpfung der Klimaänderungen sowie die Verbesserung der Einhaltung und Durchführung des Kyoto-Protokolls und die Vorhersagen für den zweiten Verpflichtungszeitraum nach 2012 angeht,
C. unter Hinweis darauf, dass Wälder und Landwirtschaft eine entscheidende Rolle für die Erhaltung der Umwelt spielen, weil sie das Gleichgewicht in Bezug auf den Kohlenstoff- und den Wasserkreislauf stabilisieren, und einen unschätzbaren Beitrag dazu leisten, die Erderwärmung zu bremsen, Erosion zu verhindern, gegen die Folgen sintflutartiger Regenfälle vorzubeugen und den Treibhauseffekt zu verringern,
D. in der Erwägung, dass in Südeuropa die extremen Dürren und die Waldbrände an Häufigkeit und Umfang zugenommen haben und dass diese Probleme, obwohl sie durch den Klimawandel verstärkt werden, zu einem bestimmten Grad unvorhersehbar und unabwendbar sind, weshalb die wissenschaftliche Erforschung dieser Phänomene ausgebaut und die finanziellen Mittel dafür aufgestockt werden müssen, damit die Risikobewertungsmechanismen, die Vorbeugesysteme und die Mittel zur Bekämpfung dieser Phänomene verbessert werden können,
E. unter Hinweis darauf, dass das Programm Forest Focus für den Austausch von Informationen über die Wälder in der Gemeinschaft im Hinblick auf deren Erhaltung und Schutz bestimmt ist und dass dieses Programm Maßnahmen zum Schutz der Wälder vor Waldbränden und zur Bekämpfung der Wüstenbildung umfasst,
F. unter Hinweis darauf, dass die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 Bedingungen vorsieht, die in bestimmten Katastrophensituationen die Verwendung des EUSF erschweren können, und zwar nicht nur wegen der Beträge und der Aufteilung der förderungsfähigen Ausgaben, sondern auch wegen der mangelnden Flexibilität von Fristen und Verfahren,
G. in der Erwägung, dass Naturkatastrophen die Phänomene der Erosion, der Versalzung und der Wüstenbildung verschärfen, die Ökosysteme und die biologische Vielfalt gefährden, eine nachhaltige Entwicklung erschweren und den sozialen Zusammenhalt bedrohen,
H. in der Erwägung, dass Naturkatastrophen auch dazu führen können, dass wild lebende Tiere und Haustiere in nicht unwesentlichem Ausmaß vertrieben werden oder umkommen, was sowohl für die lokalen Gemeinschaften als auch für die von ihnen abhängigen Tiere großes Leid mit sich bringt; ferner in der Erwägung, dass es nur wenige Möglichkeiten gibt, dem entgegenzuwirken,
I. unter Hinweis darauf, dass die internationalen Strategie der Vereinten Nationen zur Vorbeugung von Naturkatastrophen davon ausgeht, dass eine bessere Städteplanung in Risikogebieten und die Erhaltung von Ökosystemen die Auswirkungen von Naturkatastrophen verringern können,
J. in der Erwägung, dass die Kommission das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung unterzeichnet hat und das Fortschreiten dieses Phänomens in der Milleniumserklärung der Vereinten Nationen erwähnt wird, und dass 2006 zum Internationalen Jahr der Wüsten und der Wüstenbildung erklärt worden ist,
K. in der Erwägung, dass sich die in der Europäischen Union derzeit geltenden Maßnahmen als unzulänglich oder unangemessen für ein wirksames Vorgehen gegen Naturkatastrophen erwiesen haben und dass die Vielfalt und die fehlende Koordinierung der auf nationaler und regionaler Ebene bestehenden Mechanismen und Lösungswege ein wirksames Vorgehen nicht begünstigen,
L. unter Hinweis darauf, dass Maßnahmen zur Vorbeugung, zur Vorbereitung und zur Schulung der Löschmannschaften sowie zur Koordinierung der Gerätschaften und des Personals zur Bekämpfung von Bränden große Bedeutung haben, M. in der Erwägung, dass die Anzahl und das Ausmaß von Überschwemmungen in Europa, insbesondere in Mittel- und Osteuropa, erheblich zugenommen haben und dass auf Verbesserungen im Bereich der Vorhersage, der Vorbeugung - insbesondere durch die Wiederherstellung von Poldern und Küstenfeuchtgebieten - sowie Vorkehrungen zur Warnung der Bevölkerung vor drohenden Überschwemmungen und zu ihrer Evakuierung hingewirkt werden muss,
- 1. begrüßt die Zunahme der Sensibilisierung und des Engagements der Öffentlichkeit für umweltpolitische Maßnahmen, die auf die Verhütung von extremen Katastrophen abzielen; empfiehlt, Maßnahmen zur Gewährleistung einer nachhaltigeren, rationelleren und effizienteren Nutzung von Wasser in der Europäischen Union, vor allem in den am stärksten betroffenen Gebieten und Regionen, zu ergreifen, die sich an die Wassergroßverbraucher - Landwirtschaft, Fremdenverkehr, Städte und Industrie - richten; tritt für die Anwendung des Verbraucher- und des Verursacherprinzips zu dem Zweck ein, eine rationellere Bewirtschaftung von Wasser und eine verstärkte Kontrolle und Aufsicht der Abwässer zu erreichen;
- 2. macht darauf aufmerksam, dass Kampagnen zur Sensibilisierung gefördert werden müssen, die auf die Vorbeugung, die Übernahme bewährter Praktiken sowie die Verbreitung von im Katastrophenfall - etwa bei Bränden und Überschwemmungen - anzuwendenden Verfahren ausgerichtet sind, und die durch den Europäischen Sozialfonds oder im Rahmen von spezifischen Programmen wie Forest Focus zu finanzieren sind; stellt fest, dass bei Maßnahmen zur Information der Bevölkerung der Information von jungen Menschen besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist, und dies ab dem Schulalter;
- 3. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Zusammenarbeit im Zivilschutz auf der Ebene der Europäischen Union zu intensivieren, damit zusätzliche Mittel zur raschen Mobilisierung für die Bewältigung von Notsituationen verfügbar sind;
- 4. fordert die Kommission auf, die Anlage von Infrastrukturen und die Beschaffung von technischem Gerät zur Bekämpfung von Bränden, einschließlich Mittel zur Bekämpfung aus der Luft, in die Ausgaben aufzunehmen, die für eine Gemeinschaftsfinanzierung in Betracht kommen;
- 5. begrüßt den Aktionsplan Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) der Kommission, der der Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags dient, und das neue Finanzierungsinstrument für die Umwelt (Programm Life+) als wesentliche Mittel zum Schutz der europäischen Wälder und zur Bekämpfung der sie bedrohenden Faktoren einschließlich Waldbränden;
- 6. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Überlegungen über die Rolle der Wälder in der Europäischen Union im Rahmen einer systematischen Raumordnung anzustellen, bei der auch dem Hochwasserschutz Rechnung getragen wird und der Schwerpunkt auf eine stärkere Rückhaltung des Wassers und eine geologische Absicherung im Sinne der Stabilisierung der Abhänge und der Wiederaufforstung, soweit möglich, gelegt wird; empfiehlt, eine öffentliche Debatte über die ökologische, soziale und ökonomische Funktion der Wälder einzuleiten; ist der Ansicht, dass dies die Sensibilisierung für die Vielfalt der europäischen Wälder fördert und dabei gerade die Besonderheiten der Wälder des Mittelmeerraums vermittelt; vertritt die Auffassung, dass eine bessere Nutzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds für Strukturmaßnahmen zur Verhütung von Dürren erforderlich ist, da diese als wesentlicher Faktor zur Verschlimmerung von Naturkatastrophen beitragen; ist auch der Ansicht, dass Anreize zur Wald- und Landschaftspflege und -erhaltung gegeben werden müssen, um eine Palette verschiedener Nutzungsarten (Wald, Weide, Feldkulturen, Bewässerungskulturen usw.) zu schaffen; tritt dafür ein, dass Monokulturen nur in begrenzten Zonen betrieben werden, die für diese Kulturen und für die damit zusammenhängende wirtschaftliche Tätigkeit besonders geeignet sind, und dass dabei mit Umsicht vorgegangen wird und die Eigentümer und Erzeuger ihrer Verantwortung voll gerecht werden;
- 7. fordert die Kommission auf, ambitionierte und von Solidarität geprägte Zielsetzungen in einem gemeinsamen Rechtsrahmen für die Bekämpfung und die Vorbeugung von Naturkatastrophen aufzunehmen, insbesondere bei der Verabschiedung der neuen Verordnung über den EUSF und der Richtlinie über die Bewertung und die Bewältigung von Überschwemmungen sowie bei der anstehenden Überarbeitung des Programms Forest Focus, wobei die Mittelausstattung aufgestockt und die Durchführungsbestimmungen flexibler gemacht werden sollten;
- 8. beantragt Unterstützung zur Wiederaufforstung der betroffenen Gebiete, wobei ihr Bioklima und ihre ökologischen Eigenheiten zu berücksichtigen sind, und wünscht, dass der Wiederherstellung der ländlichen und städtischen Landschaft unter gebührender Wahrung der ortsspezifischen Merkmale besondere Bedeutung beigemessen wird;
- 9. betont, dass ausreichende Mittel für die Erhaltung des Netzes Natura 2000 bereitgestellt werden müssen;
- 10. vertritt die Auffassung, dass der Wiederaufbau bzw. die Sanierung von durch Überschwemmungen, Dürre oder Waldbränden heimgesuchten Gebieten des Netzes Natura 2000 aus den Gemeinschaftsfonds finanziert werden sollte, weil es sich dabei um ein wesentliches Element der "grünen Räume" in Europa handelt, die zur biologischen Vielfalt und zur Artenerhaltung beitragen; fordert die Mitgliedstaaten auf, einzelstaatliche Waldfonds für die Waldbrandverhütung und die Wiederaufforstung einzurichten;
- 11. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass bei künftigen Diskussionen über die Hilfe in Katastrophenfällen und die Instrumente des Zivilschutzes auch wild lebende Tiere und Haustiere berücksichtigt werden;
- 12. fordert die Kommission auf, eine Strategie gegen Dürren zu unterbreiten, die es ermöglicht, eine europäische Politik der Verhütung von Dürren und des diesbezüglichen Risikomanagements zu entwickeln;
- 13. verlangt die Einbeziehung extremer Dürreperioden in die Unterstützungsmechanismen des EUSF in Anbetracht des Umstands, dass es sich um eine anomale Naturerscheinung handelt, die langsam entsteht und von unterschiedlicher Dauer ist und die einschneidende, dauerhafte Auswirkungen auf die Lebensumstände und die sozioökonomische Stabilität der betroffenen Regionen hat; empfiehlt, die Möglichkeit beizubehalten, dass der EUSF im Fall räumlich (regional) begrenzter Krisen hilft und dass für öffentliche und private Schäden Mittel des EUSF gewährt werden können;
- 14. empfiehlt, eine europäische Beobachtungsstelle für Dürre, Wüstenbildung, Überschwemmungen und andere Auswirkungen des Klimawandels zu dem Zweck einzurichten, Informationen zu erfassen und für wirkungsvollere Reaktionen zu sorgen;
- 15. empfiehlt die Durchführung von vorbeugenden Risikomanagementmaßnahmen im Hinblick auf das Auftreten von Dürren, die Strategien zur Verringerung ihrer Auswirkungen einschließen und die in die Strategien zur Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten integriert werden müssen;
- 16. betrachtet es als notwendig, neue Wege der Verhütung und Erkundung von Waldbränden und der Unterstützung der Löscharbeiten mit Hilfe von Satelliten und anderen Spitzentechnologien zu erforschen und zu entwickeln; hält die Einführung neuer Informationstechnologien (wie z.B. des Geoinformationssystems) bei der Bewältigung von Bränden und Überschwemmungen für sehr wichtig; betont den wesentlichen Beitrag neuer Erkundungstechnologien zur Verhütung von Naturkatastrophen;
- 17. empfiehlt Maßnahmen zum Schutz der Wälder vor Bränden, insbesondere die Gewinnung und Nutzung von Abfall-Biomasse aus den Wäldern, ein Nutzungsänderungsverbot verbrannter Flächen und die Verschärfung der Strafen bei Umweltkriminalität, insbesondere bei Straftaten, die Waldbrände zur Folge haben; ist der Auffassung, dass das Einsammeln der Abfall-Biomasse durch Vorschriften geregelt werden muss, damit es nicht durch Minderung der organischen Materie und Bodendegradation zu einem beschleunigten Wüstenbildungsprozess kommt, da der Boden dadurch den Risiken von Dürren und sintflutartigen Überschwemmungen stärker ausgesetzt ist;
- 18. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Verhütung von Waldbränden und das diesbezügliche Risikomanagement vorzulegen, die die regelmäßige Erfassung von Daten, die Ausarbeitung von Karten und die Festlegung von Risikogebieten, die Ausarbeitung von Managementplänen zum Brandrisiko, die Festlegung der dafür eingesetzten Ressourcen durch die Mitgliedstaaten und die verfügbaren Mittel, die Koordinierung zwischen den verschiedenen Behörden, Mindestanforderungen für die Schulung von Personal und die Einführung von Umwelthaftung und Sanktionen vorsieht;
- 19. fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten die Anfertigung von Landkarten zum Waldbrand- und Hochwasserrisiko zu empfehlen, die in der Raumplanung zu berücksichtigen sind;
- 20. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
1 ABl. C 272 E vom 13.11.2003, S. 471.
2 ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 599.
3 ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 414.
4 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0334.
5 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0433.
6 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0019.
7 ABl. L 324 vom 11.12.2003, S. 1.
8 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0068.
9 ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.
10 ABl. L 297 vom 15.11.2001, S. 7.
11 http://www.europarl.eu.int/intcoop/empa/committee_cult/wg_tsunami_res26mars_en.pdf
12 http://ies.jrc.cec.eu.int/fileadmin/Documentation/Reports/Inland_and_Marine_Waters/Pubs/Climate_Change_and_the_European_Water_Dimension_2005.pdf