981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019
Der federführende Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
- a) Der Bundesrat nimmt das Maßnahmenpaket der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 zur Kenntnis. Die Finanzierung des Maßnahmenpakets erfolgt durch den Bundeshaushalt sowie zu einem wesentlichen Teil über den deutlich erweiterten "Energie- und Klimafonds" (EKF). Das Maßnahmenpaket enthält auch verschiedene steuerliche Fördermaßnahmen. Länder und Kommunen sind zumindest bei den vorgesehenen steuerlichen Fördermaßnahmen sowie bei der geplanten Erhöhung des Wohngelds finanziell betroffen. Bei den Programmausgaben des EKF, aber auch den zusätzlichen Ausgaben in den Einzelplänen kann es darüber hinaus - je nach Ausgestaltung - zu direkten oder indirekten finanziellen Belastungen der Haushalte von Ländern und Kommunen kommen. Die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte von Ländern und Kommunen, insbesondere die mit den vorgesehenen steuerlichen Förderungen verbundenen unmittelbaren und mittelbaren Steuermindereinnahmen, sind bisher jedoch weder aus dem von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm noch aus den nun vorliegenden Ergänzungen zum Bundeshaushalt 2020 ersichtlich.
- b) Der Bund hat in seinem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm angekündigt, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens zu den finanzwirksamen Gesetzen über eine faire Lastenteilung zwischen den föderalen Ebenen gesprochen werden soll. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, möglichst rasch ein Finanztableau vorzulegen und darin darzulegen, in welchem Umfang sich aus dem geplanten Maßnahmenpaket im Einzelnen finanzielle Belastungen für die Haushalte von Ländern und Kommunen ergeben werden.
- c) Der Bundesrat stellt zudem fest, dass der Bund über erhebliche Einnahmepotenziale unter anderem aus der vorgesehenen CO₂-Bepreisung verfügt. Diese werden auch in der vorliegenden Ergänzung des Bundeshaushalts 2020 erkennbar. Angesichts der damit entstehenden Möglichkeiten des Bundes, die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms aus neu entstehenden Einnahmen zu finanzieren, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich an den finanziellen Mehrbelastungen von Ländern und Kommunen umfassend, dauerhaft und in maßgeblichem Umfang sowie vor dem Hintergrund von steigenden Preisen für die CO₂-Zertifikate auch dynamisch zu beteiligen.
- d) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, auf dieser Grundlage schnellstmöglich die angekündigten Gespräche mit den Ländern aufzunehmen.
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
- a) Bei der Umsetzung der national und international verbindlichen Klimaschutzziele befindet sich Deutschland gegenwärtig in einer entscheidenden Phase. Nur mit einem konsequenten Handeln wird Deutschland die notwendigen und völkerrechtlich verpflichtend zugesagten Treibhausgasemissionsminderungen erreichen. Der Bundesrat begrüßt deshalb die Bemühungen der Bundesregierung, wie sie in Gestalt des Eckpunktepapiers für das Klimaschutzprogramm 2030 und des Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Haushaltsgesetzes 2020 vorgelegt wurden. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass hiermit der Auftakt für mehrere dem Kampf gegen die Klimaerwärmung gewidmeten Gesetzentwürfe gemacht wird. Er bittet bei diesen wichtigen Zukunftsfragen darum sicherzustellen, dass die vorgesehenen parlamentarischen Verfahren mit den dazugehörigen Fristen eingehalten werden, um allen Beteiligten die Chance zu wahren, ihren Beitrag angemessen leisten zu können. Dies gilt insbesondere für den nach der Verfassung vorgesehenen Auftrag des Bundesrates.
- b) Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung entgegen anderslautender Ankündigung ihren Gesetzentwurf vorlegt, ohne sich zuvor mit den Ländern über eine faire Lastenverteilung verständigt zu haben. So werden die geplanten steuerlichen Maßnahmen im Ergänzungshaushalt des Bundes netto mit einem Mehr von 92 Millionen Euro veranschlagt. Dabei bleibt insbesondere unklar, was die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung sowie der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Bahnfahrten für die öffentlichen Haushalte bedeutet.
- c) Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung nicht mehr Haushaltsmittel für den Klimaschutz vorsehen will. Der Bundesrat stellt fest, dass lediglich 3,4 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt werden und bereits fast ein Drittel davon für eine Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn AG verplant ist. Angesichts dessen, dass mit dem vorliegenden Entwurf eines Ergänzungshaushalts ein Schwerpunkt im Kampf gegen die Klimakrise gesetzt werden soll, ist dies nach Auffassung des Bundesrates nicht ausreichend.
- d) Der Bundesrat hält es grundsätzlich für sinnvoll, bestehende Programme auszubauen und neue, teils kostenintensive Verwaltungsverfahren zu vermeiden. Allerdings wird damit nur der bisherige Weg fortgeschrieben, etwa im Bereich Förderung der E-Mobilität und der CO₂-Gebäudesanierung, ohne neue Akzente zu setzen. Beispielsweise im Bereich anwendungsorientierter Grundlagenforschung über grünen Wasserstoff hätte sich der Bundesrat ambitioniertere Zielsetzungen vorstellen können.
3. Beschlussvorschlag zur Ergänzung des Entwurfes des Bundeshaushaltes 2020 (Einzelplan 10 BMEL, S. 4 Tgr. 01 Titel 632 93-521)
Der Bundesanteil für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (ohne Investitionen) ist an den neuen Verteilschlüssel anzupassen.
Begründung:
Der Bundesrat begrüßt die zusätzlichen Haushaltsmittel, die vom Bund ab 2020 zur Bewältigung der aktuellen Waldschäden und zur verstärkten Anpassung der Wälder an den Klimawandel (Prävention) bereitgestellt werden sollen.
Dennoch sieht sich zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht in der Lage, die Kofinanzierung der zusätzlichen Bundesmittel aus eigener Kraft bereitzustellen. In dieser Situation befinden sich auch weitere Länder, wie die AMK vom 25. bis 27. September 2019 gezeigt hat.
Daher wird beantragt, dass der aktuelle Verteilschlüssel von 60 Prozent Bundesanteil und 40 Prozent Landesanteil auf 80 Prozent Bundesanteil und 20 Prozent Landesanteil geändert wird.
Damit wird gesichert, dass die zusätzlich bereitgestellten Bundesmittel tatsächlich eine gesicherte Kofinanzierung in den Ländern ermöglichen und den betroffenen Waldeigentümern und den Wäldern zu Gute kommen.
Der Entwurf des Bundeshaushaltes und der GAK-Rahmenplan sind entsprechend zu ändern.
4. Beschlussvorschlag zur Ergänzung des Entwurfes des Bundeshaushaltes 2020 Öffnung des GAK-Rahmenplanes für den Landes-/Staatswald
Begründung:
Da neben dem Privat- und Kommunalwald der Staatswald von Bund und Ländern massiv von den aktuellen Schäden betroffen ist, wird beantragt, den bisherigen Ausschluss einer Förderung für die Bewältigung der aktuellen Krisensituation (Fördertatbestand F) zu öffnen.
Der GAK-Rahmenplan ist entsprechend zu ändern.