Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 28. Mai 2013
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates für ein nationales Förderprogramm zur Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angelica Schwall-Düren
Entschließung des Bundesrates für ein nationales Förderprogramm zur Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Städte und Gemeinden aktuell und auch in absehbarer Zeit nicht in der Lage sind, in Hinblick auf den Lärmschutz gesunde Wohnverhältnisse in ihren Quartieren zu schaffen. Ihnen fehlen die finanziellen Mittel, um dem hohen Lärmsanierungsbedarf an lauten Straßen in kommunaler Baulast Rechnung zu tragen.
- 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Bund aufgrund der durch ihn gesetzten Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft für die zunehmende Mobilität im Straßenverkehr und damit die Lärmproblematik an kommunalen Straßen mit verantwortlich ist.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ein Finanzierungsprogramm zu schaffen, das durch eine ausreichende und stabile Finanzausstattung die Kommunen in die Lage versetzt, die Minderungsmaßnahmen in einem für die Lärmbetroffenen zumutbaren Zeithorizont zu verwirklichen.
Begründung:
Die Lärmkartierung 2007 macht deutlich, dass rund 2 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Lärmpegeln ausgesetzt sind, die für die Betroffenen eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Dabei liegt das Hauptproblem an Straßen in kommunaler Baulast. Gerade dort kommen die Mittel aus dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes nicht an, weil der Bund nur Straßen in seiner Baulast in die Lärmsanierung einbezieht. Die Lärmaktionsplanung der Kommunen, mit der hohe Erwartungen bei den Bürgerinnen und Bürgern geweckt werden, läuft ins Leere.
Der Bund hat die Lärmprobleme an kommunalen Straßen mit zu vertreten, da er durch seine Entscheidungen wesentlich zum Verkehrsaufkommen auf Straßen in kommunaler Baulast beiträgt. Deshalb muss der Bund endlich den wiederholten Forderungen der Umweltministerkonferenz nachkommen und ein stabiles Finanzierungsinstrument schaffen, das im Sinne akzeptabler und gesundheitsverträglicher Wohnverhältnisse zu einer wirksamen Lärmminderung in den Städten und Gemeinden führt.