Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, 26. September 2019
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Senat von Berlin hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Identitätsdiebstahls zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Identitätsdiebstahls
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Prüfung, durch welche gesetzlichen Regelungen die in den letzten Jahren rasant angestiegenen Fälle des sog. Identitätsdiebstahls wirksam bekämpft werden können. Das Phänomen des sog. Identitätsdiebstahls zeichnet sich durch folgende Sachverhaltsgestaltung aus:
Nach wie vor gibt es Versandwarenhäuser, die Waren auf Rechnung versenden. Für einen solchen Versand sind lediglich der Name, eine Adresse sowie das Geburtsdatum erforderlich. Diese Informationen sind heute oft frei zugänglich und kaum noch zu schützen.
Mit diesen Daten werden Waren an die Anschrift einer unbewohnten Wohnung bestellt. Entweder werden die Pakete hier durch die Täter direkt in Empfang genommen oder bei Nachbarn abgegeben. Die Mahnungen der Versandhäuser gehen ebenfalls an diese fiktive Adresse. Schließlich geben die Versandhäuser die Fälle an Inkassounternehmen ab, welche dann oftmals zunächst eine Einwohnermeldeabfrage durchführen und auf diese Weise die tatsächliche Anschrift der vermeintlichen Schuldner ermitteln. Sodann werden die Schuldner mit Mahnungen konfrontiert, die häufig in kurzen Zeitabständen erfolgen und offensiv formuliert sind. Oft erfolgt parallel dazu bereits eine Meldung an die SCHUFA Holding AG, die zwar die Adressabweichung feststellt, hieraus aber nicht die Notwendigkeit ableitet, weitere Informationen einzuholen. Stattdessen kommt es zu einem Eintrag und einer Absenkung des Scores. In der Regel erfahren die betroffenen Verbraucher von dem SCHUFA-Eintrag erst dann, wenn sie z.B. einen Mobilfunkvertrag oder einen Mietvertrag abschließen, ein Kraftfahrzeug leasen oder eine Immobilie erwerben möchten, eine Kreditkarte oder einen Dispo-Kredit benötigen.
Aus Sicht des Bundesrats besteht zum Schutz der Verbraucher vor Identitätsdiebstählen und deren negativer Folgen ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Der Bundesrat möge beschließen: