Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 29. Juli 2010 zu der o.g. Entschließung des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:
Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19. Dezember 2008 zu der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung eine Entschließung gefasst (BR-Drucksache 840/08(B) ). Die Bundesregierung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Am 30. April 2011 laufen für die Staatsangehörigen aus den Mitgliedsstaaten, die der Europäischen Union im Jahr 2004 beigetreten sind, die Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit aus. Ab dem 1. Mai 2011 haben Arbeitnehmer aus diesen Staaten somit uneingeschränkten Zugang zu jeder Beschäftigung in Deutschland.
Gegenüber Bulgarien und Rumänien endet die zweite Stufe der Übergangsregelungen Ende 2011. Über die weitere Inanspruchnahme der Übergangsregelungen bis längstens zum 31. Dezember 2013 wird die Bundesregierung im nächsten Jahr entscheiden. Sektorale Ausnahmen von den Übergangsregelungen sieht die Bundesregierung wegen der Berufungswirkung für andere Branchen kritisch.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt, Saisonarbeitskräfte aus allen neuen Mitgliedstaaten ab 1. Januar 2011 von der Arbeitserlaubnispflicht zu befreien. Für neue Absprachen mit Drittstaaten über die Vermittlung von Saisonarbeitskräften sieht die Bundesregierung gegenwärtig keinen Bedarf.
Siehe Drucksache 840/08(B)