Punkt 10 der 886. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2011
Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel einberufen wird, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten.
Begründung:
Das Gesetz gewährleistet in keinem ausreichenden Maße eine ergebnisoffene Erforschung der CCS-Technologie unter
Berücksichtigung der Anwendbarkeit, ihrer Risiken sowie der ökonomischen und gesellschaftlichen Akzeptanz, sondern eröffnet unmittelbar eine großtechnische Umsetzung.
Die Erforschung der CCS-Technologie sollte sich auf prozessbedingte Emissionen konzentrieren, weil diese Prozesse nicht zu substitutieren und im Übrigen auf Kohlenstoff angewiesen sind und, anders als in der Energiewirtschaft, keine anderen Vermeidungs- und Effizienzoptionen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus wurden die zahlreichen Einwände des Bundesrates ( 214/11(B) ) in überwiegenden Teilen nicht berücksichtigt. Auch die im parlamentarischen Verfahren des Deutschen Bundestages formulierten Kritikpunkte (BT-Drs. 17/5232, 17/6513) fanden im Gesetzesbeschluss keine maßgebliche Berücksichtigung.