Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307653 - vom 14. Mai 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 23. April 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17.Oktober 2008 mit dem Titel "Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt "(KOM (2008) 0645),
- - unter Hinweis auf die Beschlüsse, die im Rahmen der 5. Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa im November 2007 in Warschau, Polen, in Bezug auf die Bewertung des Einflusses des Klimawandels auf den Zustand der Wälder sowie auf die Umsetzung einer Politik der nachhaltigen Forstwirtschaft gefasst wurden,
- - gestützt auf Artikel 103 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union die Erderwärmung auf 2° C begrenzen und den Verlust der biologischen Vielfalt halbieren will und dass nach Schätzungen des Eliasch-Berichts jährlich 17-33 Mrd. US-Dollar erforderlich sein werden, um die Entwaldung bis 2030 um 50 % zu verringern,
B. in der Erwägung, dass eine nachhaltige Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung für die Bekämpfung der Entwaldung ist und einen wichtigen Aspekt der wirtschaftlichen Entwicklung darstellt,
C. in der Erwägung, dass die Entwaldung für etwa 20 % der globalen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich ist und eine der Hauptursachen des Verlusts der biologischen Vielfalt und eine ernstzunehmende Gefahr für die Entwicklung, insbesondere für die Existenz der Armen, darstellt,
D. in der Erwägung, dass die Entwaldung eine bedenkliche Größenordnung von 13 Mio. Hektar pro Jahr erreicht, zumeist in den Tropenwäldern, aber bis zu einem gewissen Maße auch in Europa, vor allem in Mittel- und Osteuropa,
E. in der Erwägung, dass die Entwaldung kaum wieder gutzumachende Umweltschäden nach sich zieht, wie etwa eine dauerhafte Störung der hydrologischen Verhältnisse, Versteppung, Wüstenbildung und den Rückgang der biologischen Vielfalt, deren wirtschaftliche Gesamtkosten die Ausgaben für Vorbeugungs- und Sanierungsmaßnahmen um ein Vielfaches übersteigen,
F. in der Erwägung, dass die Waldschädigung unterschiedliche Erscheinungsformen aufweist und schwer zu bezeichnen ist, aber auch wesentliche Auswirkungen auf das Klima, die biologische Vielfalt und sonstige Güter und Dienstleistungen hat,
G. in der Erwägung, dass nach dem vierten Bewertungsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderung (IPCC) ein deutlicher Rückgang des Anstiegs der Emissionen in den Entwicklungsländern gegenüber den jetzt zu beobachtenden Trends - einschließlich einer Verringerung der Emissionen aufgrund von Entwaldung - zusätzlich zu einer Reduktion von 25-40 % bis zum Jahre 2020 im Vergleich zu 1990 in den Industriestaaten erreicht werden muss, damit die globale Erwärmung auf 2° C begrenzt werden kann,
H. in der Erwägung, dass die Reduzierung der Entwaldung eine wichtige Rolle nicht nur für die Abschwächung des Klimawandels, sondern auch für die Anpassung an den Klimawandel spielen wird,
- 1. betont, dass eine stärkere Kohärenz zwischen der Erhaltung der Wälder und nachhaltigen Bewirtschaftungsstrategien und anderen internen und externen Politikmaßnahmen der Europäischen Union erforderlich ist; fordert eine quantifizierte Bewertung der Auswirkungen von EU-Maßnahmen in Bereichen wie Energie (vor allem Bio-Kraftstoffe), Landwirtschaft, nachhaltige Erzeugung und nachhaltiger Verbrauch, Beschaffungswesen, Handel und Entwicklungszusammenarbeit auf die Wälder;
- 2. fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat Vorschläge für strenge gemeinschaftliche Nachhaltigkeitsauflagen für alle aus den Wäldern gewonnenen Nutzholzarten und Holzerzeugnisse vorzulegen;
- 3. fordert die Kommission auf, bis Ende 2009 eine umfassende Studie zu veröffentlichen, die die Auswirkungen von Produktion, Konsum und Handel sowohl von Lebensmitteln als auch von anderen Gütern der Europäischen Union auf die Entwaldung und Waldschädigung hat; fordert, dass in dieser Studie alle negativen Auswirkungen der unterschiedlichen Industriezweige eingeschätzt und präzisiert werden und Empfehlungen für weitere politische Maßnahmen und Innovationen zur Verringerung dieser Auswirkungen abgegeben werden;
- 4. weist auf die Notwendigkeit hin, den hydrologischen Verhältnissen im Rahmen der Forstwirtschaft große Aufmerksamkeit zu widmen, und zeigt die wesentliche Notwendigkeit einer gemeinsamen Bewirtschaftung der Wald- und Wasserressourcen sowie einer Harmonisierung der entsprechenden EU-Politiken auf, damit das Wasserrückhaltevermögen der Ökosysteme wieder aufgebaut bzw. erhöht wird;
- 5. begrüßt die Maßnahmen für ein umweltgerechtes Beschaffungswesen (GPP) sowie die Förderung von Instrumenten wie Umweltzeichen und Waldzertifizierungssystemen; fordert die rasche EU-weite Annahme und Umsetzung von GPP-Maßnahmen für Holzerzeugnisse; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre öffentliche Beschaffungspolitik auf hohe Nachhaltigkeitsstandards zu stützen und entsprechend in Relation zu diesen Standards realistische Zielgrößen vorzugeben;
- 6. ist der Auffassung, dass finanzielle Unterstützung in bedeutender Höhe zu leisten ist, um die Bruttoverluste der Tropenwaldflächen bis spätestens zum Jahr 2020 zu stoppen, und dass es für den Verlauf der internationalen Verhandlungen über ein umfassendes globales Klimaabkommen für die Zeit nach 2012 entscheidend sein wird, ein entschiedenes Engagement für dieses Ziel zu zeigen;
- 7. erkennt an, dass die Mobilisierung von ausreichenden Finanzmitteln im Rahmen eines globalen Klimadeals von absolut entscheidender Bedeutung ist, damit die Entwaldung halbiert und eventuell gestoppt werden kann; unterstützt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission zur Schaffung eines globalen Waldkohlenstoffmechanismus (GFCM) innerhalb des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, der auf einem permanenten Finanzierungsschema beruhen soll; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Verpflichtung zur Bekämpfung der globalen Entwaldung und der Waldschädigung dadurch zu unterstützen, dass sie einen wesentlichen Teil der Einkünfte aus Versteigerungen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) für die Verringerung der Entwaldung und Waldschädigung in den Entwicklungsländern bereitstellen und dass sie die Verhandlungen auf die Finanzierungsquellen konzentrieren, wie es in der Mitteilung der Kommission vom 28. Januar 2009 "Ein umfassendes Klimaschutzübereinkommen als Ziel für Kopenhagen" (KOM (2009) 0039) dargestellt ist; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, den Vorschlag der Kommission zu unterstützen, den Finanzierungsvorschlag Norwegens aufzugreifen und künftige Einnahmen aus der Versteigerung von zugeteilten Emissionsmengen für den GFCM bereitzustellen, indem ;
- 8. spricht sich dafür aus, dass die Unterstützung über die GFCM leistungsabhängig und auf der Grundlage nachgeprüfter Ergebnisse bei der Reduzierung der Bruttoverluste der Tropenwaldflächen und der Waldschädigung erfolgen sollte; betont, dass diese Unterstützung auch positive Nebeneffekte wie den Schutz der biologischen Vielfalt, verbesserte Klimaresistenz und bessere Lebensbedingungen in den Waldregionen mit sich bringen sollte;
- 9. hebt die Notwendigkeit hervor, die Rechte der den Wald bewohnenden Menschen voll und ganz zu respektieren, einschließlich die Rechte der autochthonen Völker auf vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung für die Nutzung von Wäldern, die gewohnheitsmäßig von ihnen genutzt werden; hält es für wesentlich, dass Gemeinschaften vor Ort und autochthone Völker in sinnvoller und umfassender Weise auf allen Etappen einbezogen werden, wenn Maßnahmen für eine Reduktion der Emissionen durch Waldschädigungen und Entwaldungen eingeschätzt, geplant und umgesetzt werden;
- 10. hebt hervor, dass alle Mechanismen der REDD-Initiative (United Nations Collaborative Programme on Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation in Developing Countries - Zusammenarbeitsprogramm der Vereinten Nationen zur Verringerung von Emissionen aufgrund von Entwaldung und Waldschädigung in den Entwicklungsländern), die Teil der für die Zeit nach 2012 abgeschlossenen internationalen Klimavereinbarung sind, vor allem den Schutz von Urwäldern sichern sollen;
- 11. verweist darauf, dass der Prozess der Entwaldung in Osteuropa zur Schädigung der natürlichen Umwelt beiträgt und unter anderem auch das Leben der Menschen beeinflusst;
- 12. verweist darauf, dass Gutschriften für vermiedene Entwaldung auf dem Kohlenstoffmarkt mittel- und langfristig Teil einer Kombination politischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Entwaldung sein könnten, wenn genaue Methoden für die Berechnung des im Wald gespeicherten Kohlenstoffs sowie verlässliche Überwachungsmechanismen genutzt werden können; betont, dass eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme von Gutschriften für vermiedene Entwaldung in das ETS nach einer gründlichen Durchführbarkeitsanalyse sämtlicher möglicher Finanzierungsmechanismen und einer Bewertung der Ergebnisse der Konferenz der Vertragsparteien in Kopenhagen sowie der Schlussfolgerungen aus den Pilotprojekten getroffen werden sollte;
- 13. verweist darauf, dass Gutschriften von Waldprojekten, die verwendet werden, um Treibhausgasemissionen in Industriestaaten auszugleichen, nicht ein zweites Mal auf die Reduktionsziele gegenüber den jetzt zu beobachtenden Trends, die sich die Entwicklungsländer wahrscheinlich in dem Klimaabkommen für die Zeit nach 2012 setzen werden, angerechnet werden können;
- 14. verweist darauf, dass jedes Ausgleichssystem zur Verringerung der Entwaldung und Waldschädigung im Rahmen einer künftigen Klimaregelung nicht nur Kohlenstoffsenken, sondern ebenso die Ökosystemdienstleistungen und den sozialen Nutzen von Wäldern in Betracht ziehen muss;
- 15. fordert die Europäische Union auf, starke soziale und ökologische REDD (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation)-Standards zu fördern; fordert die Europäische Union auf, REDD-Mechanismen zu befürworten, die weiter gehen als der derzeitige Projektansatz des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) und die Entwaldung an den eigentlichen Ursachen angehen, wie z. B. schlechtes Management, Armut, Korruption und fehlende Rechtsdurchsetzung , und zwar durch Unterstützung einer politischen und institutionellen Reform auf kommunaler und nationaler Ebene;
- 16. bedauert, dass sich die Mitteilung entgegen ihrem Titel nicht mit der Waldschädigung befasst; fordert die Kommission auf, Aktionspläne und Pilotprojekte zu entwickeln und in ihrer eigenen Forstpolitik ein Engagement unter Beweis zu stellen, nicht nur die Entwaldung, sondern auch die Waldschädigung (auch in der Europäischen Union) aufhalten zu wollen, indem sie zusätzlich echte Überwachungssysteme entwickelt und einführt, um entsprechende Daten über Boden und Biomasse in Wäldern zu gewinnen;
- 17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.