18. Die Beaufsichtigung von national agierenden, nicht systemrelevanten Kreditinstituten wie Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Spartenbanken, Förderbanken und kleinen Privatbanken durch die Bundesbank und die BaFin hat sich bisher bewährt. Selbst während der Finanzkrise gab es keine Schwierigkeiten, diese Institute effektiv zu beaufsichtigen. Sie weisen aufgrund ihres Geschäftsbereichs häufig keinen transnationalen Bezug auf, der besondere Risiken bergen kann. In aller Regel besitzen sie weder die Größe noch die Komplexität, um im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten einen negativen Effekt auf die Wirtschaft oder Finanzstabilität in der EU haben zu können. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass diese Institute oft konservative Geschäftsmodelle verfolgen, die wenig risikoanfällig sind.
Von kleineren und mittleren Instituten ohne wesentliche grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit gehen in aller Regel keine Systemrisiken aus, so dass für sie die nationalen Aufsichtsbehörden zuständig bleiben sollten.
In Deutschland gehören zu diesen Instituten vor allem die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, aber auch eine nennenswerte Anzahl verschiedener kleinerer Privatbanken. Wesentlicher Grund für eine einheitliche europäische Aufsicht ist, dass sie grenzüberschreitende, systemische Risiken, die von einzelnen Banken ausgehen, besser erkennen kann. Ein Systemrisiko besteht strukturbedingt nicht, wenn sie über eine ausreichend funktionierende Institutssicherung verfügen. Mit dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V. sowie dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken verfügen alle Institutsgruppen über eigene, funktionierende Einlagensicherungssysteme. Seit Bestehen der Sicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken hat noch nie ein Kunde einen Verlust seiner Einlagen erlitten. Zusätzlich verfügen die Verbundinstitute über ein Verbandsprüfwesen, das die Aufsicht durch Bundesbank und BaFin ergänzt.
Im Bereich der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken dürften sich keine problematischen Fälle ergeben, da diese mit ihren verbandseigenen Sicherungseinrichtungen systemrelevante Schäden ausschließen. Bei kleinen und mittleren Banken ohne nennenswerte grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten greift dieser Gesichtspunkt ebenfalls nicht. In der Regel ist bei ihnen kein "Mehrwert" einer europäischen Aufsicht zu erwarten.
Hierfür spricht auch, dass - wie bereits dargelegt - die Strukturen im europäischen Bankensektor nicht ohne weiteres miteinander zu vergleichen sind. Eine einheitliche europäische Aufsicht ist weniger geeignet, dem angemessen Rechnung zu tragen. Insbesondere muss mit der Ausgestaltung gewährleistet sein, dass das in Deutschland bewährte Drei-Säulen-Modell nicht gefährdet wird.