Bundesministerium der Finanzen
Berlin, den 12. September 2012
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1113 Titel 636 85 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 24.000 T€ zu leisten.
Der voraussichtliche Mehrbedarf ist auf höhere Erstattungen als bei Aufstellung des Bundeshaushaltes 2012 angenommen zurückzuführen.
Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 179 Abs. Satz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen Steffen Kampeter