1. Die Berufsbildungsstatistik stellt eine zentrale Datenquelle für die Planung und Ordnung der Berufsbildung, die Berufsbildungspraxis und die Berufsbildungsforschung dar.
Ein erheblicher Mangel besteht bislang darin, dass vollständige Ausbildungsverläufe innerhalb des Systems der dualen Berufsausbildung bei Vertragslösungen oder mehreren Ausbildungsverträgen einer Person nicht erfasst werden (Mehrfachausbildung oder Fortführung einer zweijährigen Ausbildung). Weil die Daten aus den verschiedenen Verträgen einer Person nicht verknüpft werden können, können insbesondere Vertragslösungen nicht von echten Ausbildungsabbrüchen unterschieden werden.
Der Bundesrat hatte daher in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung einen konkreten Vorschlag zur Weiterentwicklung der Berufsbildungsstatistik hin zu einer Verlaufsstatistik unterbreitet, vergleiche BR-Drucksache 230/19(B) , Ziffer 6.
Der Bundesrat stellt fest, dass dieser Vorschlag keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat.
In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung stattdessen auf die laufende Prüfung der Einführung eines alle Bildungsbereiche umfassenden Bildungsregisters verwiesen, das Verläufe zum Beispiel auch zwischen beruflicher Bildung und Hochschule abbilden würde.
Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode die Prüfung, ob die Einführung eines nationalen Bildungsregisters möglich ist, abzuschließen und die Länder über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.
Sollte die Prüfung der Bundesregierung zu dem Ergebnis kommen, dass die Einführung eines nationalen Bildungsregisters nicht möglich ist, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, erneut die Weiterentwicklung der Berufsbildungsstatistik zu prüfen.