10. Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Richtlinienvorschlags, Anreizregelungen zu schaffen, durch die Transaktionen unterbunden werden, die der Effizienz der Finanzmärkte nicht förderlich sind, um damit die regulatorischen Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Krisen zu ergänzen.
Der dabei verfolgte Ansatz, Transaktionen mit Finanzinstrumenten aller Art zu erfassen, die auf dem Kapitalmarkt handelbar sind, und hierbei nicht nur den Handel in organisierten Märkten, wie den regulierten Märkten und den multilateralen Handelssystemen, sondern auch den außerbörslichen Handel einzubeziehen, wird hierbei als sachgerecht erachtet.
Ausweislich der Zielrichtung des Richtlinienvorschlags soll sich die Besteuerung dabei auf den Finanzsektor und nicht auf die Bürger konzentrieren. Daher sieht der Richtlinienvorschlag vor, sämtliche Finanztransaktionen zu erfassen, die von Finanzinstituten durchgeführt werden, d.h., alle Käufe und Verkäufe, unabhängig davon, ob die Finanzinstitute in eigenem oder fremdem Namen, für eigene oder für fremde Rechnung handeln.
Mit dieser unterschiedslosen Behandlung der Finanztransaktionen werden jedoch auch Finanzintermediäre an regulierten Märkten (Börsen), wie Skontroführer oder Liquiditätsspender (sog. Market Specialists oder Market Maker) belastet, die sich verpflichten, bei Privatkundenaufträgen bis zu einem bestimmten Volumen selbst die erforderliche Liquidität bereitzustellen, um den Auftrag zur Ausführung zu bringen, ohne dass dem ein wirtschaftlicher Vorteil gegenübersteht.
Der Besteuerung unterliegen damit sowohl die von den Banken im Kundenauftrag an die Börse geleiteten Aufträge als auch die zur Ausführung getätigten Geschäfte der Finanzintermediäre; diese haben - anders als die den Kundenauftrag an die Börse leitenden Banken - schon aufgrund des Wettbewerbs unter den regulierten Märkten um Privatkundenaufträge eher nicht die Möglichkeit, die Belastung durch die Finanztransaktionssteuer an ihre Kunden, sprich die Banken, weiterzugeben. Wenn sie die steuerliche Belastung selbst tragen müssten, würde sich dieses Geschäft betriebswirtschaftlich nicht mehr rechnen.