Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13444 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung - Drucksache 016/12811 - unter der Überschrift Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze in beigefügter Fassung angenommen.
Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze
Vom ...
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Die Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. § 814 wird wie folgt geändert:
- a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
- b) Die folgenden Absätze 2 und 3 werden angefügt:
- 2. § 816 Absatz 4 wird durch die folgenden Absätze 4 und 5 ersetzt:
- (4) Bei der Versteigerung gilt die Vorschrift des § 1239 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend; bei der Versteigerung vor Ort ist auch § 1239 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden.
- (5) Die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei einer Versteigerung im Internet."
- 3. § 817 Absatz 1 und 2 wird wie folgt gefasst:
- (1) Bei der Versteigerung vor Ort soll dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. Bei einer Versteigerung im Internet ist der Zuschlag der Person erteilt, die am Ende der Versteigerung das höchste, wenigstens das nach § 817a Absatz 1 Satz 1 zu erreichende Mindestgebot abgegeben hat; sie ist von dem Zuschlag zu benachrichtigen. § 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.
- (2) Die zugeschlagene Sache darf nur abgeliefert werden, wenn das Kaufgeld gezahlt worden ist oder bei Ablieferung gezahlt wird."
Die Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Artikel 3
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Im Gerichtsvollzieherkostengesetz vom 19. April 2001 (BGBl. I S. 623), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird die Anlage (Kostenverzeichnis) wie folgt geändert:
Artikel 4
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Dem § 23a Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:
- Die Zuständigkeit nach Satz 1 Nummer 1 ist eine ausschließliche.
Das Rechtspflegergesetz vom 5. November 1969 (BGBl. I S. 2065), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In § 13 wird das Wort "ist" durch die Wörter "und § 114 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind" ersetzt.
- 2. § 15 wird wie folgt geändert:
Artikel 7
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
- In § 31 des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes vom 19. Februar 2001 (BGBl. I S. 288, 436), das zuletzt durch... geändert worden ist, werden nach dem Wort "Verfügungen" die Wörter "oder einstweilige Anordnungen" und nach dem Wort "Zivilprozessordnung" die Wörter "oder nach § 53 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" eingefügt.
§ 44 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes vom 26. Januar 2005 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Artikel 9
Inkrafttreten
- Artikel 5 bis 8 treten am 1. September 2009 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- 1 Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 16/10489.
Fristablauf: 10.07.09
Erster Durchgang: Drucksache. 177/09 (PDF)