TOP 34 der 803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004
Der Bundesrat möge beschließen:
Ziffer 9 in Drucksache 606/1/04 (neu) wird durch folgende neue Ziffer 9 ersetzt:
"9. Zu Artikel 1 Nr. 4
Buchstabe d (§ 17b Abs. 6 Satz 4 KHG),
Artikel 2 Nr. 2
Buchstabe a (§ 4 Überschrift ),
Buchstabe b (§ 4 Abs. 1 Satz 1),
Buchstabe d Doppelbuchstabe dd (§ 4 Abs. 3 Satz 2),
Buchstabe e (§ 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1, 2, 3, 4 - neu -),
Buchstabe f (§ 4 Abs. 5 Satz 1),
Buchstabe g (§ 4 Abs. 6, Satz 1 Nr. 1, 2, 3, 4 - neu -),
Buchstabe h (§ 4 Abs. 7 Satz 1),
Buchstabe j (§ 4 Abs. 12 Satz 1),
Buchstabe k (§ 4 Abs. 14, Satz 1),
Nr. 4 (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2),
Nr. 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa (§ 10 Abs. 7 Satz 1),
Nr. 9 Buchstabe b (§ 21 Abs. 5 Satz 3 KHEntgG)
- a) In Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d ist in § 17b Abs. 6 Satz 4 die Angabe "2008" durch die Angabe "2009" zu ersetzen.
- b) Artikel 2 Nr. 2 ist wie folgt zu ändern:
- aa) In Buchstabe a ist in der Überschrift des § 4 die Angabe "2007" durch die Angabe "2008" zu ersetzen.
- bb) In Buchstabe b ist in § 4 Abs. 1 Satz 1 die Angabe "2008" durch die Angabe "2009" zu ersetzen.
- cc) In Buchstabe d Doppelbuchstabe dd sind in § 4 Abs. 3 Satz 2 die Wörter "das Jahr 2007 ist das Erlösbudget des Vorjahres;" durch die Wörter "die Jahre 2007 und 2008 ist das Erlösbudget des entsprechenden Vorjahres;" zu ersetzen.
- dd) In Buchstabe e ist § 4 Abs. 4 Satz 2 wie folgt zu ändern:
- aaa) Die Nummern 1 bis 3 sind wie folgt zu fassen:
"1. 25 vom Hundert im Jahr 2005,
2. 45 vom Hundert im Jahr 2006,
3. 65 vom Hundert im Jahr 2007 und"
- bbb) Nach Nummer 3 ist folgende Nummer anzufügen:
"4. 85 vom Hundert im Jahr 2008;"
- ee) In Buchstabe f ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 die Angabe "2007" durch die Angabe "2008" zu ersetzen.
- ff) In Buchstabe g ist § 4 Abs. 6 wie folgt zu ändern:
- aaa) Satz 1 ist wie folgt zu ändern:
- aaaa) Die Angabe "bis 2007" ist durch die Angabe "bis 2008" zu ersetzen.
- bbbb) Die Nummern 1 bis 3 sind wie folgt zu fassen:
"1. 10,00 vom Hundert im Jahr 2005,
2. 22,22 vom Hundert im Jahr 2006,
3. 28,57 vom Hundert im Jahr 2007 und"
- cccc) Nach Nummer 3 ist folgende Nummer anzufügen:
"4. 50,00 vom Hundert im Jahr 2008".
- bbb) In Satz 2 ist die Angabe "2007" durch die Angabe "2008" zu ersetzen.
- gg) In Buchstabe h ist in § 4 Abs. 7 Satz 1 die Angabe "2007" durch die Angabe "2008" zu ersetzen.
- hh) In Buchstabe j ist in § 4 Abs. 12 Satz 1 die Angabe "2008" durch die Angabe "2009" zu ersetzen.
- ii) In Buchstabe k ist in § 4 Abs. 14 Satz 1 die Angabe "2007" durch die Angabe "2008" zu ersetzen.
- c) In Artikel 2 Nr. 4 ist in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 die Angabe "2007" durch die Angabe "2008" zu ersetzen.
- d) In Artikel 2 Nr. 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa ist in § 10 Abs. 7 Satz 1 die Angabe "2008" durch die Angabe "2009" zu ersetzen.
- e) In Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe b ist in § 21 Abs. 5 Satz 3 die Angabe "2007" durch die Angabe "2008" zu ersetzen."
Begründung
Eine Verlängerung der Konvergenzphase um ein Jahr reicht nicht aus, um die möglichen fehlsteuernden Wirkungen eines noch nicht optimal an die Leistungsstrukturen angepassten Fallpauschalensystems hinreichend abzufedern. Das deutsche Fallpauschalensystem braucht noch Zeit zur weiteren Entwicklung. Es wird daher eine Verlängerung der Konvergenzphase um zwei Jahre als notwendig erachtet. Als Folge einer solchen Verlängerung werden auch die einzelnen jährlichen Anpassungsschritte für die Krankenhausbudgets - wie folgt - weiter verkleinert.
| Konvergenzquote bezogen auf |
Jahr | Ausgangswert | Vorjahreswert |
2005 | 10% | 10,00% |
2006 | 20% | 22,22% |
2007 | 20% | 28,57% |
2008 | 25% | 50,00% |
2009 | 25% | 100,00% |
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Änderung bezieht sich auf Ziffer 9b) ff) aaa) bbbb) und auf Ziffer 9b) ff) aaa) cccc). Die an diesen Stellen in der ursprünglichen Ziffer 9 enthaltenen Werte mussten aufgrund einer Nachberechnung korrigiert werden.