- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6 0249/2007),
A. in der Erwägung, dass die neue Energiepolitik der Europäischen Union, die eine nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung anstrebt, ehrgeizig und auf langfristige Vorteile ausgerichtet sein muss, wobei die Hauptschwerpunkte auf der Bekämpfung des Klimawandels, auf der Begrenzung der Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren und auf der Förderung von Wachstum und Beschäftigung liegen müssen,
B. in der Erwägung, dass ein angemessener Rechtsrahmen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Subsidiarität rechtzeitig festgelegt werden muss, um diese ehrgeizigen und auf langfristige Vorteile ausgerichteten Ziele zu erreichen,
C. unter Hinweis darauf, dass die Vollendung des Energiebinnenmarktes und die Schaffung wirksamer Solidaritätsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten Voraussetzungen für Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Effizienz sind,
D. in der Erwägung, dass die Liberalisierung und die Marktintegration von gleicher Bedeutung für die Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels, die Verwirklichung von mehr wirtschaftlicher Effizienz und die Erhöhung der Marktliquidität und somit für die Vollendung des EU-Energiebinnenmarktes sind,
E. in der Erwägung, dass sich die Entscheidungen über den Energiemix in einem Mitgliedstaat auf die gesamte Europäische Union im Hinblick auf den Wettbewerb, die Versorgungssicherheit und die ökologische Nachhaltigkeit auswirken,
F. in der Erwägung, dass die Grundsätze der sozialen Integration und der Chancengleichheit bedeuten, dass ein erschwinglicher Zugang zu Energie für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union von wesentlicher Bedeutung ist,
G. in der Erwägung, dass 20 von 27 Mitgliedstaaten die Richtlinien 2003/54/EG und 2003/55/EG noch vollständig dem Buchstaben und dem Geist entsprechend umsetzen müssen,
H. in der Erwägung, dass die genannte Mitteilung der Kommission zu den Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt und der Bericht der Generaldirektion Wettbewerb über die Untersuchung der europäischen Gas- und Elektrizitätssektoren zu der Schlussfolgerung kommen, dass die geltenden Vorschriften und Liberalisierungsmaßnahmen zu Effizienzverbesserungen in der Energieversorgung geführt und Einsparungen für die Kunden gebracht haben, dass die Märkte jedoch noch nicht vollständig offen sind und nach wie vor Hindernisse für den freien Wettbewerb bestehen,
I. in der Erwägung, dass die Aufstellung strenger und wirkungsvoller harmonisierter Regeln über den Netzzugang durch die nationalen Regulierungsbehörden, verbunden mit einer effektiven Entflechtung, Voraussetzungen dafür sind, neuen Marktteilnehmern Zugang zum Markt zu geben,
J. in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten die langfristigen Verträge einen beträchtlichen Marktanteil ausmachen und dass sie dadurch die Entstehung eines freien Wettbewerbs und folglich auch die Vollendung des Energiebinnenmarkts gefährden,
K. in der Erwägung, dass in den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung der geltenden EU-Entflechtungsvorschriften und den geltenden Regelungsrahmen bestehen, was wiederum ernsthafte Auswirkungen auf die Schaffung eines Elektrizitätsbinnenmarktes hat,
L. in der Erwägung, dass die Konvergenz und Synchronisierung nationaler Maßnahmen im Hinblick auf die Entflechtungsvorschriften die einzige Möglichkeit sind, bei der Vollendung eines Energiebinnenmarktes voranzukommen,
M. in der Erwägung, dass die Umsätze der meisten Gasunternehmen hauptsächlich im Bereich des Handels und nicht im Bereich der Erdgasförderung erwirtschaftet werden,
N. in der Erwägung, dass wenige Mitgliedsländer ihren Gasmarkt geöffnet haben und dass niedrigere Preise und hochwertige Versorgungsleistungen auf dem Gasmarkt Schlüsselelemente für das ganze System, und zwar sowohl für die Verbraucher als auch für die Unternehmen, sind,
O. in der Erwägung, dass für die Verringerung von Engpässen bei der Übertragung von Elektrizität sowohl umfangreiche Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung des Stromnetzes als auch wirksamere marktorientierte Engpassbewältigungsmechanismen erforderlich sind,
P. in der Erwägung, dass sich alle neuen Legislativvorschläge mit den speziellen Problemen energieintensiver Industriezweige, wie zum Beispiel den aus dem Mangel an Wettbewerb auf dem Markt resultierenden hohen Energiepreisen, auseinandersetzen sollten,
Q. in der Erwägung, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten das Verbindungsniveau weiterhin unzureichend und weit von den auf dem Gipfel von Barcelona vom 15. und 16. März 2002 getroffenen Vereinbarungen entfernt ist und häufig ein Bündel politischer und administrativer Hemmnisse Verzögerungen bei ihrer Schaffung verursacht,
R. in der Erwägung, dass die Kommission eine Kosten-Nutzen-Studie und eine gründliche Folgenabschätzung durchführen sollte, bevor sie einen Vorschlag für Rechtsvorschriften zur obligatorischen Errichtung von Erdgasspeicheranlagen in jedem Mitgliedstaat vorlegt,
S. in der Erwägung, dass die Liberalisierung und die Marktintegration von gleicher Bedeutung für die Vollendung des Energiebinnenmarktes sind,
T. in der Erwägung, dass im letzten Satz von Ziffer 33 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 8. und 9. März 2007 auf die große Bedeutung der Branchen mit hohem Energiebedarf hingewiesen und hervorgehoben wird, dass kosteneffiziente Maßnahmen erforderlich sind, um sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Umweltverträglichkeit dieser Industriezweige in Europa zu verbessern,
U. in der Erwägung, dass der Mangel an Transparenz nach Ansicht der Kommission ein Hindernis für die Förderung des Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt ist,
V. in der Erwägung, dass ein klarer, stabiler und berechenbarer Regelungsrahmen für die im Energiesektor notwendigen langfristigen Investitionen erforderlich ist,
W. in der Erwägung, dass ein Energiezentrum der Europäischen Union in staatlicher Trägerschaft zur Finanzierung der Forschung, der Entwicklung der erneuerbaren Energieträger, der Beibehaltung des Tarifausgleichs und des gleichen Zugangs aller Bürgerinnen und Bürger zu Energie beitragen könnte,
X. in der Erwägung, dass die verfügbaren Daten erkennen lassen, dass die Mitgliedstaaten den gemeinwirtschaftlichen Dienstverpflichtungen, der Situation schutzbedürftiger Kunden Rechnung zu tragen, nur in begrenztem Umfang nachgekommen sind,