Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 16. Juni 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 03. Juni 2009 dem Bundesrat zugeleitet.
Die Vorlage ist von der Kommission am 04. Juni 2009 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Das Europäische Parlament wird an den Beratungen beteiligt.
Hinweis: vgl.
Drucksache 641/07 (PDF) = AE-Nr. 070709 und AE-Nr. 041774
Begründung
1. Einleitung
Freiwilliges Engagement ist gelebte Bürgerbeteiligung und Demokratie; europäische Werte wie Solidarität und Nichtdiskriminierung werden dabei in die Tat umgesetzt, und es wird ein Beitrag zur harmonischen Entwicklung unserer Gesellschaften geleistet. Freiwillige spielen in den verschiedensten Bereichen eine maßgebliche Rolle: Bildung, Jugend, Kultur, Sport, Umwelt, Gesundheit, Sozialwesen, Verbraucherschutz, humanitäre Hilfe, Entwicklungspolitik, Forschung, Chancengleichheit und Außenbeziehungen. Zugleich bieten Freiwilligentätigkeiten auch die Chance hinzuzulernen, da die Freiwilligen neue Kompetenzen erwerben und zugleich ein größeres Zugehörigkeitsgefühl zur Gesellschaft entwickeln.
Freiwilligentätigkeiten haben somit einen zweifachen Nutzen: Zum einen tragen sie mit ihren Ergebnissen und den durch sie entstandenen solidarischen Verbindungen zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei, und zum andern helfen sie den Freiwilligen dabei, ihre Kompetenzen zu verbessern, und bringen sie in ihrer persönlichen Entwicklung weiter. Dieser doppelte Nutzen ist ein wirksamer Beitrag zur Sozialagenda der EU, die darauf abzielt, mehr Chancen für die Menschen in der EU zu schaffen, den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen zu verbessern und Solidarität mit denjenigen zu üben, für die der Wandel negative Folgen hat. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es für die Europäische Union besonders wichtig, den Wert des freiwilligen Engagements anzuerkennen. Auf internationaler Ebene ist freiwilliges Engagement zudem Ausdruck der Solidarität mit den Entwicklungsländern und stellt eine Anerkennung der gegenseitigen Abhängigkeit aller Gemeinschaften in einer zunehmend von der Globalisierung geprägten Welt dar.
Freiwilliges Engagement ist in Europa traditionell stark verankert; oft beruht es auf der Mitgliedschaft in Organisationen der Zivilgesellschaft. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Freiwilligentätigkeiten jedoch stark gewandelt, da in den Gesellschaften der Individualismus zugenommen hat und der Stellenwert von Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung gewachsen ist. Für den Freiwilligensektor stellt dies eine Herausforderung dar, da er sich an neue Arten und Formen des Engagements anpassen muss, die oft sehr selektiv und kurzfristig sind. Auf nationaler Ebene müssen die Mitgliedstaaten und andere Stakeholder ihre Strategien und Infrastrukturen so modernisieren, dass mehr Menschen auf verschiedene Art und Weise und in unterschiedlichen Lebensphasen freiwillig tätig werden können. Es gilt, von den Arbeitgebern unterstützte Freiwilligentätigkeiten zu fördern, neue Wege zur Einbindung junger Menschen zu erschließen und das Potenzial älterer Bürger auszuschöpfen.
Entsprechend wird das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit darauf ausgerichtet sein, den Dialog über diese Fragen zu vertiefen und besser zu strukturieren und den Austausch bewährter einschlägiger Verfahren zwischen Behörden und anderen Stakeholdern in den Mitgliedstaaten zu stimulieren. Damit wird es zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das freiwillige Engagement in der Europäischen Union beitragen.
2. Das europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit
2.1. Herausforderungen und Chancen
Die für Freiwilligentätigkeiten maßgeblichen Traditionen, Einstellungen, Kulturen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten sind sehr vielfältig. Trotz der unterschiedlichen nationalen Situationen fußt das freiwillige Engagement der Bürger in ganz Europa jedoch auf den gleichen Werten und Motiven. Für die Freiwilligen ist es wichtig, anderen zu helfen, und dies hat ein klaren gesellschaftlichen Nutzen. Freiwilligentätigkeiten tragen zur Bekämpfung von Rassismus und Vorurteilen bei und stimulieren den Dialog zwischen Kulturen und Religionen. Ferner gehören die Freiwilligen allen Altersgruppen an, so dass Freiwilligentätigkeiten potenziell die generationenübergreifende Solidarität fördern und auch die aktive Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft unterstützen können. Außerdem bietet freiwilliges Engagement ein großes Potenzial im Hinblick auf die Förderung des aktiven Alterns und der Bewältigung des demografischen Wandels, da es die Möglichkeit eröffnet, die Erfahrungen älterer Menschen zum Wohle der Gesellschaft zu nutzen.
Für Unternehmen sind Freiwilligentätigkeiten oft im Rahmen ihrer Strategien für unternehmerische Gesellschaftsverantwortung von Nutzen. Durch den Lernprozess und den Kompetenzerwerb, die mit Freiwilligentätigkeiten einhergehen, wird die Beschäftigungsfähigkeit der Bürger verbessert. Außerdem bieten solche Tätigkeiten die Möglichkeit, auch während Phasen der Arbeitslosigkeit aktiv zu bleiben, wodurch die Arbeitsuchenden einer Marginalisierung vorbeugen, ihr berufliches Profil schärfen und ihre Chancen auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verbessern. Dies ist insbesondere angesichts der Auswirkungen der derzeitigen Wirtschaftskrise von großer Bedeutung.
Mit dem Wandel der Gesellschaft ändern sich auch die Anforderungen an die Bürger in Bezug auf Bildung, berufliche Laufbahn und die Zeit, die ihnen für ihre Familien und für Freizeitaktivitäten zur Verfügung steht. Dies wirkt sich darauf aus, in welchem Umfang die Menschen freiwillig tätig werden können, wann und wie sie dies tun möchten und welche Erwartungen sie an die Organisationen stellen, bei denen sie sich engagieren. Die zuständigen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft stehen in allen Mitgliedstaaten - wenn auch in unterschiedlichem Maße - vor der Herausforderung, mehr Menschen für Freiwilligentätigkeiten zu gewinnen, die Bedingungen hierfür zu vereinfachen und zu gewährleisten, dass die Tätigkeiten adäquaten Standards entsprechen. Sowohl für die einzelnen Bürger als auch für Unternehmen müssen geeignete Anreize geschaffen werden. Eine verstärkte Professionalisierung und die Bewahrung von Freiheit und Flexibilität, die an der Freiwilligentätigkeit besonders geschätzt werden, müssen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Zudem gibt es in allen Mitgliedstaaten noch konkrete Hindernisse, die der vollen Entfaltung der positiven Wirkung der Freiwilligentätigkeit im Wege stehen: mangelndes Bewusstsein, fehlende Informations- und Unterstützungsangebote (Schulungen usw.), erschwerende rechtliche Bedingungen, ungenügende internationale Austauschprogramme und fehlender Rechtsstatus.
Die europäischen Freiwilligenorganisationen sind sich der Tatsache bewusst, dass die Kenntnisse und Qualifikationen der Freiwilligen nicht immer den Bedürfnissen der Entwicklungsländer entsprechen. Wenn jedoch sorgfältig darauf geachtet wird, die Kompetenzen und Erfahrungen der Freiwilligen mit dem Entwicklungsbedarf einer bestimmten Gruppe oder Gemeinschaft in Einklang zu bringen, können Freiwillige oft beträchtlich zur Verbesserung der Lebensqualität einer Gemeinschaft beitragen oder ihr in der von zunehmender Globalisierung geprägten Welt ein breiteres Spektrum an Möglichkeiten eröffnen.
Das Potenzial des freiwilligen Engagements ist noch lange nicht ausgeschöpft. Zwar sehen 80 % der Europäer es als einen wichtigen Teil ihres Lebens an, anderen zu helfen, doch nur 30 % üben eine Freiwilligentätigkeit aus. Bei jungen Menschen ist diese Lücke zwischen potenziellen und tatsächlich aktiven Freiwilligen noch größer: Fast drei Viertel sprechen sich dafür aus, mehr Programme zur Förderung der Freiwilligentätigkeit aufzulegen, doch nur 16 % der jungen Europäer engagieren sich freiwillig. Die großen Unterschiede zwischen den Ländern zeigen auf, dass wechselseitiges Lernen sowohl notwendig ist als auch große Chancen bietet. Zudem kann die Stärkung der Mobilität von Freiwilligen in der Europäischen Union noch weiteres Potenzial freisetzen.
Damit die Mitgliedstaaten und die Zivilgesellschaft die oben genannten Herausforderungen besser bewältigen können, muss die Professionalisierung des Freiwilligensektors gefördert werden. Hierzu sind europaweit Peer-Learning-Aktivitäten und Sensibilisierungsmaßnahmen erforderlich. Dies wird zur Ausschöpfung des vollen Potenzials der Freiwilligentätigkeit in Europa beitragen und die Erreichung der sozialen Ziele der EU beschleunigen.
2.2. Ziele und Aktivitäten
Im Einklang mit der erneuerten Sozialagenda der EU besteht der Zweck des Europäischen Jahres darin, die Bemühungen der Mitgliedstaaten, lokaler und regionaler Behörden sowie der Zivilgesellschaft zur Schaffung eines positiven Umfelds für freiwilliges Engagement in der Europäischen Union zu unterstützen, und zwar insbesondere durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren. Für das Europäische Jahr werden vier Ziele vorschlagen:
- (1) Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten in der EU - Verankerung der Freiwilligentätigkeit als Instrument zur Förderung der Bürgerbeteiligung und des Engagements von Menschen für Menschen im EU-Kontext;
- (2) Stärkung der Freiwilligenorganisationen und Verbesserung der Qualität von Freiwilligentätigkeiten - Erleichterung von Freiwilligentätigkeiten und Förderung der Vernetzung, der Mobilität, der Zusammenarbeit und der Ausschöpfung von Synergien von Freiwilligenorganisationen und Akteuren aus anderen Bereichen im EU-Kontext;
- (3) Honorierung und Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten - Förderung geeigneter Anreize für Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, die Freiwillige ausbilden und unterstützen, und systematischere Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten und der dabei erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen durch politische Entscheidungsträger, Organisationen der Zivilgesellschaft und Arbeitgeber;
- (4) Sensibilisierung für den Wert und die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten - Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten, die Ausdruck der Bürgerbeteiligung und beispielhaft für das Engagement von Menschen für Menschen sind und Fragen betreffen, die alle Mitgliedstaaten angehen, etwa die harmonische Entwicklung der Gesellschaft und den wirtschaftlichen Zusammenhalt.
Diesen Zielen entsprechend werden die auf europäischer Ebene angesiedelten Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres auf den Austausch bewährter Verfahren und auf Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen abzielen (z.B. Veranstaltungen mit großer Außenwirkung, an denen alle relevanten Stakeholdern beteiligt werden). Ähnliche Aktivitäten sollen auch in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden; hierzu werden nationale Koordinationsstrukturen eingerichtet. Ein wichtiger Aspekt wird darin bestehen, Freiwilligenorganisationen und andere Stakeholder dafür zu gewinnen, Projekte zu lancieren und während des Jahres umzusetzen.
Freiwilligentätigkeiten sind ein Kernelement mehrerer Gemeinschaftsprogramme, die vor allem die Mobilität von Freiwilligen unterstützen. Dazu gehören das Programm "Jugend in Aktion" (insbesondere die Aktion "Europäischer Freiwilligendienst"), das Programm für lebenslanges Lernen und das Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger". Darüber hinaus können auch mit Freiwilligen arbeitende Organisationen, die in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklungspolitik, Menschenrechte, Gesundheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz tätig sind, EU-Fördermittel erhalten. Der vorliegende Vorschlag baut somit auf den laufenden Mobilisierungsmaßnahmen im Rahmen der EU-Programme auf, die wichtige Instrumente für die Durchführung der Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres sein werden. Dabei werden Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen durch eine "kritische Masse" konkreter Projekte ergänzt, die freiwilliges Engagement in zahlreichen Bereichen abdecken. Alle diese Projekte (und die zu ihrer Finanzierung herangezogenen Programme) werden von der zusätzlichen Außenwirkung des "Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit" sowie von der an die breite Öffentlichkeit gerichteten Sensibilisierungskampagne profitieren.
3. Konsultationen
Die europäische Kommission befasst sich bereits seit einiger Zeit mit der Frage, inwieweit Europa eine größere Rolle im Bereich der Freiwilligentätigkeit spielen sollte. Im Jahr 1996 wurde der Europäische Freiwilligendienst eingerichtet. Seit 2002 sind Freiwilligentätigkeiten ein Schlüsselelement der Jugendpolitik und Gegenstand einer gemeinsam vereinbarten Zielsetzung im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung im Bereich Jugend. Im April 2006 konsultierte die Kommission den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur künftigen Ausrichtung von Freiwilligentätigkeiten. In seiner Stellungnahme vom Dezember 20061 empfahl der Ausschuss Aktivitäten auf europäischer Ebene, um die Bedeutung des freiwilligen Engagements stärker zu würdigen. Diese Auffassung fand bei den relevanten Stakeholdern und beim Europäischen Parlament breite Unterstützung, woraufhin das Parlament im Juli 2008 eine Erklärung2 annahm, in der es die Kommission dazu auffordert, das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr des freiwilligen Engagements auszurufen.
Die Kommission hat diese Initiative ordnungsgemäß, offen und transparent mit den wichtigsten Stakeholdern erörtert; zudem wurden auch in mehreren kürzlich durchgeführten Konsultationen Aspekte der Freiwilligentätigkeit behandelt:
- - Konsultationen über die laufenden Programme der Kommission in den Bereichen Bürgerbeteiligung, Jugend, Kultur und lebenslanges Lernen (allgemeine und berufliche Bildung);
- - Konsultationsprozess im Rahmen der Vorarbeiten zum neuen europäischen Bezugsrahmen für die Zusammenarbeit im Bereich der Jugendpolitik (Herbst 2008).
Die Ergebnisse der Konsultationen lassen erkennen, dass ein Vorschlag zur Durchführung eines Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit von allen Stakeholdern begrüßt würde. Die Stakeholder hoben insbesondere den potenziellen Nutzen eines Europäischen Jahres für die Kommunikation und die Mobilisierung hervor. Außerdem enthalten ihre Stellungnahmen nützliche Anregungen für die Ausrichtung und Konzeption der Initiative. Die Ergebnisse der Gespräche mit den Stakeholdern sind somit in die Bestimmung der Ziele und Maßnahmenschwerpunkte des Europäischen Jahres eingeflossen. Im Rahmen der Vorarbeiten zum Europäischen Jahr wird außerdem ein breites Spektrum von Akteuren Gelegenheit erhalten, weitere Beiträge zu Konzeption und Vorbereitung zu leisten.
4. Relevanz des vorgeschlagenen Instruments, Subsidiarität und Mehrwert der Beteiligung der EU
Die Europäische Union verfügt nur über begrenzte Befugnisse im Bereich der Freiwilligentätigkeiten, und ihre Maßnahmen sollten nicht über die Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten hinausgehen. Ein Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit, bei dem das Subsidiaritätsprinzip gewahrt wird, ist ein geeignetes Instrument, um die oben beschriebenen Herausforderungen aufzugreifen.
Der Informationsaustausch und die Sensibilisierung für das Potenzial des freiwilligen Engagements als Form der Bürgerbeteiligung werden für die EU im Hinblick auf verschiedene ihrer Ziele von Nutzen sein: Anhebung des Lebensstandards und der Lebensqualität, Steigerung des Beschäftigungsniveaus, Verbesserung des sozialen Zusammenhalts, Bekämpfung sozialer Ausgrenzung usw.
Um diese und die oben genannten gemeinschaftsweiten Ziele zu erreichen, müssen kohärente Maßnahmen ergriffen werden, an denen Menschen aller Altersgruppen beteiligt werden, die die Vielschichtigkeit der Freiwilligentätigkeit widerspiegeln und die über die Aspekte der Bildung und der sozialen Integration hinausgehen. Der Vertrag sieht jedoch keine ausdrücklichen Befugnisse zur Durchführung solcher Maßnahmen vor. Als Rechtsgrundlage für das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit schlägt die Kommission deshalb Artikel 308 EG-Vertrag vor, dem zufolge der Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments geeignete Vorschriften für entsprechende Maßnahmen erlassen kann.
Die Umsetzung des Europäischen Jahres wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und mit Organisationen der Zivilgesellschaft auf den unterschiedlichen Ebenen erfolgen.
Die Ziele des Vorschlags können nicht in ausreichendem Maße nur durch Maßnahmen der Mitgliedstaaten erreicht werden, da allein auf nationaler Ebene angesiedelte Maßnahmen nicht die Vorteile des EU-weiten Informations- und Erfahrungsaustauschs und der Weitergabe bewährter Verfahren unter den Mitgliedstaaten bieten würden. Die Koordinierung auf EU-Ebene sorgt für eine europäische Dimension und verstärkt die Wirkung der Europäischen Jahres in Bezug auf Sensibilisierung, Außenwirkung und den länderübergreifenden Austausch von Ideen und bewährten Verfahren.
Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit kann politische Debatten anstoßen, das Peer-Learning unter Organisationen fördern, die Freiwillige ausbilden und unterstützen, und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten ankurbeln. Auf diese Weise werden günstigere Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten geschaffen, die bewirken, dass der Bereitschaft der Bürger zum freiwilligen Engagement auch bessere, leichter zugängliche Möglichkeiten hierfür gegenüberstehen.
Das Europäische Jahr wird die Allgemeinheit dafür sensibilisieren, welchen Wert freiwilliges Engagement für die Förderung des sozialen Zusammenhalts und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit hat. Somit ist es auf Probleme ausgerichtet, mit denen alle Mitgliedstaaten konfrontiert sind. Es wird auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene das Zugehörigkeitsgefühl der Bürger und ihr Engagement für die Gesellschaft verbessern. Zudem wird das Europäische Jahr durch den länderübergreifenden Ideenaustausch und die transnationale Zusammenarbeit die Bedeutung des freiwilligen Engagements auf lokaler Ebene innerhalb eines gesamteuropäischen Kontexts verdeutlichen.
Durch die Teilnahme am Europäischen Jahr werden Freiwillige, Freiwilligenorganisationen und andere Stakeholder auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene mit ihren Bemühungen mehr erreichen und mehr Anerkennung dafür erhalten. Zugleich entsteht durch das Europäische Jahr eine "kritische Masse" an Aktivitäten, die die Wirkung der bestehenden Strategien im Bereich Freiwilligentätigkeiten verstärkt.
5. Mittelausstattung und Umsetzung
Die Europäische Kommission setzt die Entscheidung auf Gemeinschaftsebene um. Die Mitgliedstaaten werden eng in die Durchführung des Europäischen Jahres einbezogen. Dies erfolgt über nationale Koordinierungsstellen, die durch die Gemeinschaft kofinanziert werden. Um die Durchführung zu steuern, wird die Kommission zudem Sitzungen der nationalen Koordinatoren einberufen. Angesichts der geringen Mittelausstattung sieht der Vorschlag keinen formalen Ausschuss vor, der die Umsetzung begleitet.
Auf europäischer Ebene werden das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen an den Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres mitwirken.
Als Mittelausstattung für das Europäische Jahr 2011 sind 6 000 000 EUR vorgesehen. Zudem hat die Kommission im Vorentwurf des Haushaltsplans 2010 vorgeschlagen, 2 000 000 EUR für die Vorarbeiten bereitzustellen.
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011)
Der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 308, auf Vorschlag der Kommission3, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments4, in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten wollen die Entwicklung der Humanressourcen unterstützen, um ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen.
- (2) Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe q des EG-Vertrags leistet die Gemeinschaft einen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden allgemeinen und beruflichen Bildung.
- (3) Freiwilligentätigkeiten sind nichtformale Lernerfahrungen, die zum Erwerb beruflicher Kenntnisse und Kompetenzen beitragen und zugleich eine maßgebliche Form der aktiven Bürgerbeteiligung darstellen. Zudem spielt das Engagement von Freiwilligen aller Altersgruppen eine entscheidende Rolle für die weitere Entfaltung der Demokratie - eines der Grundprinzipien der Europäischen Union - und trägt zur Entwicklung der Humanressourcen sowie zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts bei.
- (4) In den vom schnellen Wandel geprägten Gesellschaften werden wirksame Strukturen zu Unterstützung von Freiwilligen benötigt, damit sich mehr Menschen freiwillig engagieren. Deshalb müssen Peer-Learning und der Austausch bewährter Verfahren auf Gemeinschaftsebene gefördert werden.
- (5) Im Jahr 1997 nahm die Regierungskonferenz die Erklärung Nr. 38 zu freiwilligen Diensten5 an, die der Schlussakte des Vertrags von Amsterdam als Anhang beigefügt ist; darin wird der wichtige Beitrag freiwilliger Dienste zur Entwicklung der sozialen Solidarität anerkannt.
- (6) In ihrer Mitteilung vom Juni 1997 über die Förderung der Rolle gemeinnütziger Vereine und Stiftungen in Europa6 hob die Kommission drei Aspekte von gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen hervor: den wirtschaftlichen Aspekt der Arbeitsplatzschaffung, den sozialen Aspekt des Beitrags zur Festlegung sozialpolitischer Strategien (und somit zum sozialen Fortschritt) und den politischen Aspekt der Förderung von Demokratie, Bürgersinn und Bürgerbeteiligung.
- (7) Nach Veröffentlichung des Weißbuchs zur Jugendpolitik7 im Jahr 2001 erkannten die Mitgliedstaaten 2002 die Freiwilligentätigkeit als ein Schlüsselelement der Jugendpolitik an und vereinbarten im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung im Bereich Jugend gemeinsame Zielsetzungen für Freiwilligentätigkeiten junger Menschen8.
- (8) Im Dezember 2006 forderte der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss die Kommission dazu auf, "ein Jahr der Freiwilligen auszurufen und so schnell wie möglich ein Weißbuch über freiwillige Aktivitäten und aktive Bürgerschaft in Europa zu veröffentlichen"9.
- (9) Im März 2008 nahm das europäische Parlament einen Bericht über "Die Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt" an, in dem es die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften dazu ermuntert, den Beitrag von Freiwilligentätigkeiten zur Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts anzuerkennen10.
- (10) Im Juli 2008 nahm das europäische Parlament eine schriftliche Erklärung an, in der es die Kommission dazu auffordert, 2011 zum Europäischen Jahr des freiwilligen Engagements auszurufen11.
- (11) Am 20. November 2008 nahm der Rat eine Empfehlung über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union an, die darauf abzielt, die Zahl der jungen Menschen zu steigern, die sich innerhalb der EU grenzübergreifend freiwillig engagieren12.
- (12) Freiwilligentätigkeiten sind ein Kernelement mehrerer Gemeinschaftsprogramme, bei denen vor allem die Mobilität von Freiwilligen im Mittelpunkt steht. Dazu gehören das Programm "Jugend in Aktion" (insbesondere der Europäische Freiwilligendienst), das Programm für lebenslanges Lernen und das Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger".
- (13) In Europa gibt es eine große Vielfalt von Freiwilligentätigkeiten, die es zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt.
- (14) Freiwilliges Engagement hat das Potenzial, zur harmonischen Entwicklung der europäischen Gesellschaften beizutragen. Zugleich werden im Rahmen von Freiwilligentätigkeiten wertvolle nichtformale Lernerfahrungen gesammelt, die die beruflichen Kenntnisse und Kompetenzen verbessern, die Beschäftigungsfähigkeit steigern, den Solidaritätssinn stärken, die Entwicklung sozialer Kompetenzen fördern, die Integration in die Gesellschaft erleichtern und die Bürgerbeteiligung unterstützen.
- (15) Dennoch wurde das Potenzial des freiwilligen Engagements bislang noch nicht voll ausgeschöpft. Ein Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit bietet die Möglichkeit, in einem europäischen Kontext deutlich zu machen, dass Freiwilligentätigkeiten die Bürgerbeteiligung verstärken. Sie können dazu beitragen, auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene das Zugehörigkeitsgefühl der Bürger und ihr Engagement für die Gesellschaft zu verbessern.
- (16) Im Jahr 2011 jährt sich die Ausrufung des Internationalen Jahres der Freiwilligen 2001 durch die Vereinten Nationen zum zehnten Mal.
- (17) Mit der vorliegenden Entscheidung wird ein Finanzrahmen festgelegt, der für die Haushaltsbehörde den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne der Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung bildet13.
- (18) Aufgrund der Notwendigkeit des länderübergreifenden Informationsaustauschs und der gemeinschaftsweiten Verbreitung bewährter Verfahren können die Ziele des vorgeschlagenen Europäischen Jahres auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht vollständig erreicht werden; die Ziele sind somit, unter anderem aufgrund des Umfangs der vorgeschlagenen Maßnahme, besser auf Gemeinschaftsebene zu erreichen. Entsprechend dem in Artikel 5 des EG-Vertrags niedergelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Entscheidung nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus -
Hat folgende Entscheidung erlassen:
Artikel 1
Gegenstand
- Das Jahr 2011 wird zum "Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit" (nachstehend "Europäisches Jahr" genannt) ausgerufen.
Artikel 2
Ziele
- Der Zweck des Europäischen Jahres besteht darin, die Bemühungen der Mitgliedstaaten, lokaler und regionaler Behörden und der Zivilgesellschaft zur Schaffung eines positiven Umfelds für freiwilliges Engagement in der Europäischen Union zu unterstützen, und zwar insbesondere durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren.
- Die Ziele des Europäischen Jahres lauten:
- 1. Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten in der EU - Verankerung der Freiwilligentätigkeit als Instrument zur Förderung der Bürgerbeteiligung und des Engagements von Menschen für Menschen im EU-Kontext.
- 2. Stärkung der Freiwilligenorganisationen und Verbesserung der Qualität von Freiwilligentätigkeiten - Erleichterung von Freiwilligentätigkeiten und Förderung der Vernetzung, der Mobilität, der Zusammenarbeit und der Ausschöpfung von Synergien von Freiwilligenorganisationen und Akteuren aus anderen Bereichen im EU-Kontext.
- 3. Honorierung und Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten - Förderung geeigneter Anreize für Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, die Freiwillige ausbilden und unterstützen, und systematischere Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten und der dabei erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten durch politische Entscheidungsträger, Organisationen der Zivilgesellschaft und Arbeitgeber.
- 4. Sensibilisierung für den Wert und die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten - Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten, die Ausdruck der Bürgerbeteiligung sind und Fragen betreffen, die alle Mitgliedstaaten angehen, etwa die harmonische Entwicklung der Gesellschaft und den wirtschaftlichen Zusammenhalt.
Artikel 3
Initiativen
- (1) Die Maßnahmen zur Erreichung der in Artikel 2 genannten Ziele des Europäischen Jahres umfassen unter anderem die folgenden auf Gemeinschaftsebene bzw. auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene organisierten Initiativen:
- - Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren;
- - Verbreitung der Ergebnisse einschlägiger Studien und Forschungsarbeiten;
- - Konferenzen, Veranstaltungen und sonstige Initiativen zur Anregung der Debatte über den Wert von Freiwilligentätigkeiten, zur Sensibilisierung der Allgemeinheit für diese Thematik und zur Würdigung des Engagements der Freiwilligen;
- - Informations- und PR-Kampagnen zur Verbreitung der Kernbotschaften.
- (2) Die in Absatz 1 genannten Initiativen werden im Anhang näher erläutert.
Artikel 4
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
- Jeder Mitgliedstaat benennt eine Stelle, die die Teilnahme des Mitgliedstaats am Europäischen Jahr organisiert (nachstehend "nationale Koordinierungsstelle" genannt). Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission binnen eines Monats nach Annahme dieser Entscheidung über diese Benennung.
- Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass die nationale Koordinierungsstelle ein breites Spektrum von Stakeholdern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene einbezieht.
- Die nationale Koordinierungsstelle legt - im Einklang mit den in Artikel 2 genannten Zielen und gemäß den Bestimmungen des Anhangs - das nationale Arbeitsprogramm bzw. die nationalen Maßnahmen und Prioritäten für das Jahr fest.
Artikel 5
Koordination auf Gemeinschaftsebene und Durchführung
- Die Kommission beruft Sitzungen der nationalen Koordinatoren ein; diese Sitzungen dienen der Koordination der Durchführung des Europäischen Jahres und dem Informationsaustausch über die Durchführung auf nationaler Ebene.
- Zu ihrer Unterstützung bei der Durchführung des Europäischen Jahres auf Gemeinschaftsebene organisiert die Kommission ferner Zusammenkünfte mit Vertretern europäischer Organisationen bzw. Einrichtungen, die auf dem Gebiet des freiwilligen Engagements aktiv sind, sowie mit weiteren Stakeholdern.
- Für die Umsetzung der vorliegenden Entscheidung auf Gemeinschaftsebene ist die Kommission zuständig.
- Die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden in die Aktivitäten einbezogen.
Artikel 6
Finanzvorschriften
- (1) Für die in Abschnitt A des Anhangs beschriebenen gemeinschaftsweiten Maßnahmen werden Aufträge im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen oder Finanzhilfen aus dem Gemeinschaftshaushalt vergeben.
- (2) Für die in Abschnitt B des Anhangs beschriebenen gemeinschaftsweiten Maßnahmen können Finanzhilfen aus dem Gemeinschaftshaushalt gewährt werden.
- (3) Die Kommission kann jeder gemäß Artikel 4 benannten nationalen Koordinierungsstelle eine Finanzhilfe gewähren; dies erfolgt nach dem in Teil C des Anhangs festgelegten Verfahren.
Artikel 7
Mittelausstattung
- (1) Zur Umsetzung dieser Entscheidung stehen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 insgesamt 6 000 000 EUR zur Verfügung.
- (2) Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen des Finanzrahmens bewilligt.
Artikel 8
Internationale Zusammenarbeit
- Die Kommission kann für die Zwecke des Europäischen Jahres mit einschlägigen internationalen Organisationen, insbesondere mit den Vereinten Nationen und dem Europarat, zusammenarbeiten; dabei sorgt sie dafür, dass die Mitwirkung der Europäischen Union bekannt gemacht wird.
Artikel 9
Kohärenz und Komplementarität
- Die Kommission sorgt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für die Kohärenz der im Rahmen dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen mit den anderen Programmen und Initiativen auf gemeinschaftlicher, nationaler und regionaler Ebene, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen.
Artikel 10
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
- (1) Die Kommission stellt sicher, dass bei der Durchführung der im Rahmen der vorliegenden Entscheidung finanzierten Maßnahmen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft geschützt werden, und zwar durch die Anwendung von Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie - bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten - durch wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften14, der Verordnung (Euratom,(EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten15 und der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)16.
- (2) Für die im Rahmen dieser Entscheidung finanzierten Gemeinschaftsmaßnahmen bedeutet der in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 verwendete Begriff der Unregelmäßigkeit jede Verletzung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts oder jede Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers, die zu einer ungerechtfertigen Ausgabe führt und somit einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaften oder Haushalte, die von den Gemeinschaften verwaltet werden, bewirkt oder bewirken könnte.
- (3) Die Kommission kann die für eine Maßnahme gewährte finanzielle Unterstützung kürzen, aussetzen oder zurückfordern, wenn sie Unregelmäßigkeiten - insbesondere die Nichteinhaltung von Bestimmungen dieser Entscheidung, einer Einzelentscheidung oder der Vereinbarung über die Gewährung der betreffenden finanziellen Unterstützung - feststellt oder wenn ohne ihre Zustimmung eine wesentliche Änderung an der Maßnahme vorgenommen wurde, die mit der Art dieser Maßnahme oder deren Durchführungsbedingungen nicht vereinbar ist.
- (4) Wenn Fristen nicht eingehalten werden oder wenn aufgrund des Stands der Durchführung einer Maßnahme nur ein Teil der gewährten finanziellen Unterstützung gerechtfertigt ist, fordert die Kommission den Empfänger auf, sich innerhalb einer bestimmten Frist hierzu zu äußern. Falls dieser keine angemessene Begründung liefern kann, ist die Kommission befugt, den Restbetrag der finanziellen Unterstützung zu streichen und die Rückzahlung der bereits gezahlten Gelder zu fordern.
- (5) Jeder zu Unrecht ausgezahlte Betrag ist der Kommission zurückzuzahlen. Auf nicht rechtzeitig zurückgezahlte Beträge werden in Einklang mit den Bestimmungen der Haushaltsordnung Verzugszinsen erhoben.
Artikel 11
Begleitung und Evaluierung
- Bis zum 31. Dezember 2012 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen einen Bericht über die Durchführung, die Ergebnisse und die allgemeine Bewertung der in dieser Entscheidung vorgesehenen Initiativen vor.
Artikel 12
Inkrafttreten
- Diese Entscheidung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
- Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am [...]
Im Namen des Rates
Der Präsident [...]
Anhang
Massnahmen gemäss Artikel 3
Grundsätzlich stützt sich die Durchführung des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit auf das eigenverantwortliche Handeln, die umfassende Mobilisierung und die aktive Einbeziehung der Zivilgesellschaft und weiterer Stakeholder. Zudem erfolgt die Durchführung im Rahmen der folgenden Maßnahmen:
A. Direkte Initiativen der Gemeinschaft
Die Finanzierung erfolgt in der Regel über den direkten Erwerb von Gütern und Dienstleistungen nach Maßgabe bestehender Rahmenverträge.
- 1. Informations- und Kommunikationskampagnen, die u. a. Folgendes umfassen:
- - Veranstaltungen mit großer Außenwirkung und Foren für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren;
- - Wettbewerbe mit oder ohne Preisvergabe;
- - Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, mit Rundfunkanstalten und anderen Medien bei der Verbreitung von Informationen über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit;
- - Entwicklung von gemeinschaftsweit verfügbaren Materialien und Instrumenten für die Medien, um das Interesse der Öffentlichkeit anzuregen;
- - Maßnahmen zur Bekanntmachung der Ergebnisse und zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Gemeinschaftsprogramme, -aktionen und -initiativen, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit beitragen;
- - Einrichtung einer Informations-Website auf dem Europa-Server, einschließlich eines Portals für die Träger von Projekten zur Freiwilligentätigkeit, um sie mit den verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen und -initiativen vertraut zu machen.
- 2. Andere Initiativen:
Auf Gemeinschaftsebene durchgeführte Erhebungen und Studien zur Bewertung von bzw. zur Berichterstattung über Vorbereitung, Wirksamkeit, Auswirkungen und langfristige Beobachtung des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit.
B. Kofinanzierung von Gemeinschaftsinitiativen
Europaweite Veranstaltungen, die für die Ziele des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit sensibilisieren sollen und die ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern organisiert werden, die im Jahr 2011 den Ratsvorsitz innehaben, können durch eine Finanzhilfe der Gemeinschaft gefördert werden, die höchstens 80 % der Gesamtkosten abdeckt.
C. Kofinanzierung nationaler Initiativen
Jeder nationale Koordinator reicht nur einen Antrag auf Finanzierung durch die Gemeinschaft ein. In diesem - auf die Unterstützung des Europäischen Jahres ausgerichteten - Finanzhilfeantrag wird das Arbeitsprogramm des Koordinators bzw. die für die Finanzierung vorgesehene Maßnahme beschrieben. Dem Finanzhilfeantrag ist ein ausführlicher Finanzplan beizufügen, in dem die Gesamtkosten der vorgeschlagenen Initiativen bzw. des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms sowie der Umfang und die Quellen der Kofinanzierung angegeben sind. Die Finanzhilfe der Gemeinschaft kann höchstens 80 % der Gesamtkosten abdecken.
Die Kommission legt die vorläufigen Beträge, die jeweils für Finanzhilfen an die nationalen Koordinatoren zur Verfügung stehen, sowie die Frist für die Einreichung der Anträge fest. Als Kriterien berücksichtigt sie dabei die Bevölkerungszahl, die Lebenshaltungskosten sowie einen Festbetrag pro Mitgliedstaat, der ein Minimum an Aktivitäten gewährleisten soll.
Die endgültig gewährten Beträge werden nach Maßgabe der Finanzhilfeanträge festgesetzt, die die nationalen Koordinierungsstellen einreichen. Die Kofinanzierung der Gemeinschaft ist auf 80 % der förderfähigen Gesamtkosten beschränkt.
Die Arbeitsprogramme bzw. Maßnahmen müssen Folgendes vorsehen:
- a) Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Zielsetzungen des Europäischen Jahres, einschließlich nationaler Veranstaltungen, die der Lancierung und Bekanntmachung des Europäischen Jahres dienen, die eine Katalysatorwirkung haben und die ein Forum für Diskussionen über konkrete Initiativen bieten;
- b) auf wechselseitiges Lernen ausgerichtete Seminare auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene;
- c) Informations-, Aufklärungs- und Werbekampagnen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, einschließlich der Ausrichtung von Preisverleihungen und Wettbewerben;
- d) Zusammenarbeit mit den Medien.
D. Initiativen, die keine Finanzhilfe der Gemeinschaft Erhalten
Die Gemeinschaft gewährt Initiativen öffentlicher oder privater Organisationen nichtfinanzielle Unterstützung (einschließlich der schriftlichen Genehmigung, das Logo sowie andere Materialien zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit zu verwenden), sofern diese Organisationen der Kommission gegenüber nachweisen können, dass die betreffenden Initiativen im Jahr 2011 stattfinden und voraussichtlich maßgeblich zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit beitragen.
Finanzbogen
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- 1 Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses: "Freiwillige Aktivitäten, ihre Rolle in der europäischen Gesellschaft und ihre Auswirkungen", Dok. SOC/243 - CESE 1575/2006.
- 2 Schriftliche Erklärung Nr. 0030/2008 vom 15. Juli 2008.
- 3 ABl. C vom, S..
- 4 ABl. C vom, S..
- 5 Erklärung Nr. 38 zu freiwilligen Diensten; siehe http://eurlex.europa.eu/de/treaties/dat/11997D/htm/11997D.html .
- 6 KOM (97) 241 endg. vom 6.6.1997.
- 7 Mitteilung der Kommission "Neuer Schwung für die Jugend Europas", KOM (2001) 681 endg. vom 21.11.2001.
- 8 KOM (2004) 337 endg.
- 9 Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses: "Freiwillige Aktivitäten, ihre Rolle in der europäischen Gesellschaft und ihre Auswirkungen", Dok. SOC/243 - CESE 1575/2006.
- 10 Dok. A6-0070/2008, Bericht "Die Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt" (2007/2149(INI)), Ausschuss für regionale Entwicklung, Berichterstatterin: Marian Harkin.
- 11 Schriftliche Erklärung Nr. 0030/2008 vom 15. Juli 2008.
- 12 Empfehlung des Rates vom 20. November 2008 über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union (2008/C 319/03).
- 13 ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
- 14 ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1.
- 15 ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.
- 16 ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1.