Der Bundesrat hat in seiner 963. Sitzung am 15. Dezember 2017 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates: Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass
- 1. allen Frauen ein gleichberechtigter Zugang zu Verhütungsmitteln ermöglicht wird,
- 2. die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen und Frauen im Sozialleistungsbezug unbürokratisch übernommen werden und hierbei auch die rückwirkende Erstattung von vorverauslagten Kosten für Notfallkontrazeptiva berücksichtigt wird.
Dabei sollen die bisherigen Erfahrungen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojektes "Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln, Kostenübernahme, Information und Beratung für Frauen mit Anspruch auf Sozialleistungen" Berücksichtigung finden.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Finanzierung - wie im Modellprojekt - aus Bundesmitteln erfolgen kann.
Begründung:
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 entfiel für Frauen im Sozialleistungsbezug die Möglichkeit der Kostenübernahme für Verhütungsmittel. Seither sind diese Kosten mit dem Regelsatz aus dem Bedarf für Gesundheitspflege von derzeit 15 Euro zu finanzieren. Die Praxis zeigt jedoch, dass Kosten für viele Verhütungsmethoden damit kaum zu decken sind. Langzeitverhütungsmethoden wie zum Beispiel die Spirale, die deutlich höhere Kosten verursachen, aber über einen langen Wirksamkeitszeitraum verfügen, sind insbesondere für Frauen, die Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, kaum zu finanzieren. Hingegen werden die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch für Frauen mit geringem Einkommen übernommen.
Studien belegen, dass einkommensschwache Frauen zunehmend aus finanziellen Gründen auf billigere und weniger sichere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf die Verhütung verzichten und dadurch das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in Kauf nehmen. Damit ist für die betroffenen Frauen eine massive Einschränkung des Rechtes auf sexuelle und reproduktive Gesundheit entstanden. Einige Länder und einzelne Kommunen schaffen hier mit entsprechenden Fonds oder Härtefallregelungen Abhilfe. Eine bundeseinheitliche Lösung ist jedoch zwingend erforderlich, um für alle Frauen unabhängig von ihrem Wohnort die gleichen Voraussetzungen zu schaffen.