- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0217/2007),
A. in der Erwägung, dass die Ukraine enge historische, kulturelle und wirtschaftliche Verbindungen zur Europäischen Union hat und dass sie einer der Schlüsselpartner der Europäischen Union für ihre östlichen Nachbarländer ist, der einen wichtigen Einfluss auf die Sicherheit, die Stabilität und den Wohlstand des gesamten Kontinents ausübt,
B. in der Erwägung, dass die Ukraine ein wichtiges Gesetzespaket und Gesetzesänderungen angenommen hat, die erforderlich sind, um Mitglied der Welthandelsorganisation zu werden,
C. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem ENP-Fortschrittsbericht 2006 anerkannt hat, dass die Ukraine beachtliche Schritte zur Festigung der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit unternommen hat, sie jedoch darauf hingewiesen hat, dass die Reformanstrengungen verstärkt werden müssen,
D. in der Erwägung, dass die Ukraine ihren Willen bekundet hat, den Weg der europäischen Integration weiter zu verfolgen und Mitglied der Europäischen Union zu werden, und in der Erwägung, dass dieses Ziel weiterhin durch einen Konsens aller Akteure auf der politischen Bühne des Landes unterstützt wird,
E. in der Erwägung, dass das Parlament den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, der Ukraine eine klare europäische Perspektive zu geben,
F. in der Erwägung, dass die Europäische Union die europäischen Bestrebungen der Ukraine anerkannt hat und die Entscheidung der Ukraine für Europa in den Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Februar 2005 und in dem Aktionsplan EU-Ukraine begrüßt hat, was in Zukunft eine klare europäische Perspektive nicht ausschließt,
G. in der Erwägung, dass der Rat in seinem Beschluss über das Verhandlungsmandat den Aufbau einer zunehmend engen Beziehung zur Ukraine ins Auge gefasst hat; in der Erwägung, dass es jedoch wünschenswert gewesen wäre, wenn er eine konkrete Perspektive aufgezeichnet und die Form der Beziehungen, die das Abkommen begründen wird, spezifiziert hätte,
H. in der Erwägung, dass das neue Abkommen die Ukraine motivieren sollte, weitere politische, wirtschaftliche und soziale Reformen durchzuführen, und die Zusammenarbeit zwischen beiden Partnern verstärken sollte,