Der Präsident des Senats Hamburg, den 6. September 2006
der Freien und Hansestadt Hamburg
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende
- Entschließung des Bundesrates zur Zulassung beleuchteter Dachwerbeträger auf Taxen
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage auf die Tagesordnung der 825. Bundesratssitzung am 22. September 2006 zu setzen. Die Entschließung soll in dieser Sitzung den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ole von Beust
Entschließung des Bundesrates zur Zulassung beleuchteter Dachwerbeträger auf Taxen
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Straßenverkehrsrecht eine eindeutige Regelung zu verankern, nach der beleuchtete Dachwerbeträger auf Taxen generell und nicht nur wie derzeit nach Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zulässig sind.
Ergänzend wird gebeten, die Möglichkeit einer Landesöffnungsklausel zu prüfen.
Begründung:
Aus dem Taxengewerbe und seitens der werbenden Wirtschaft gibt es seit längerer Zeit erhebliches Interesse an größeren und effektiveren Werbeflächen für Werbung an Taxen.
Die gegenwärtig geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sind insoweit jedoch restriktiv und aus der Sicht der Wirtschaftsförderung wie auch im Blick auf die entsprechenden Möglichkeiten in anderen europäischen Staaten unbefriedigend. Für das Taxengewerbe und die werbende Wirtschaft ebenso wie für die zuständigen Behörden muss Rechtsklarheit darüber herbeigeführt werden, dass beleuchtete Dachwerbeträger auf Taxen gewünscht und nicht nur im Wege von Ausnahmegenehmigungen, sondern ohne weiteres zulässig sind.
Im Ausland sind solche beleuchteten Dachwerbeträger auf Taxen nicht unüblich (vgl. Kleine Anfrage der FDP im Deutschen Bundestag, BT-Drucksache 016/1725 vom 31.05.2006).
Bereits seit einiger Zeit gehören beleuchtete Dachwerbeträger auf Taxen zum Stadtbild großer Metropolen wie z.B. New York. Auch im europäischen Ausland erlauben u.a.
England, die Niederlande, Finnland und auch Schweden beleuchtete Werbung auf Taxen.
Deutschland darf sich dieser Innovation nicht länger verschließen, um nicht unnötig in den Ruf zu gelangen, auf neue Entwicklungen im Vergleich zu den europäischen Nachbarn zu langsam zu reagieren.
Auch andere Formen beleuchteter Werbung im Straßenverkehr wie die City-Light-Poster an Bushaltestellen mit wechselnden Motiven oder City-Light-Boards haben Einzug in das Stadtbild gehalten. Dies und auch die bereits zugelassene reflektierende Werbung an Lkw's zeigt deutlich, dass dem Thema "Licht im Straßenverkehr" zunehmend aufgeschlossen begegnet wird. Es zeichnet sich deutlich eine Entwicklung ab, die den Bedürfnissen der Wirtschaft nach wirksamer Werbung im Straßenverkehr entgegenkommt, ohne jedoch die straßenverkehrsrechtlichen Aspekte auszublenden. Über Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit in den vorgenannten Ländern ist bislang nichts berichtet worden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Friedrich etc, BT-Drs. 016/1855 vom 19.6.2006, Antwort zu Frage 3).
Daneben ist es wünschenswert, dem Taxengewerbe eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Taxen sind ein unverzichtbarer und deswegen zu fördernder Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs. Sie sind eine notwendige Ergänzung der anderen Verkehrsmittel, da sie jederzeit zur Verfügung stehen, um individuelle Fahrten zu ermöglichen. Da Taxen in der Regel nur maximal vier Fahrgäste befördern können, ist der Energieverbrauch je Fahrgastkilometer verhältnismäßig hoch. Außerdem kommt es häufig zu Leerfahrten. Deswegen sind Taxen - im Vergleich zu anderen öffentlichen Verkehrsmitteln - besonders stark von der allgemeinen Verteuerung der Kraftstoffe betroffen.
Wegen der erheblichen Bedeutung der Taxen für den öffentlichen Nahverkehr besteht ein öffentliches Interesse daran, dass die Kostensteigerungen möglichst nicht in voller Höhe an die Fahrgäste weitergegeben werden. Taxen müssen für jeden Bürger erschwinglich bleiben.
Es besteht deswegen ein öffentliches Interesse daran, dem Taxengewerbe durch Ermöglichung beleuchteter Dachwerbeträger zu zusätzlichen Einnahmen zu verhelfen.