Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 759/12 (PDF) = AE-Nr. 121004,
Drucksache 315/16 (PDF) = AE-Nr. 160513,
Drucksache 747/16 (PDF) = AE-Nr. 161085,
Drucksache 352/17 (PDF) = AE-Nr. 170415
Europäische Kommission
Brüssel, den 5.10.2017 - COM (2017) 563 final Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Der Vorschlag für einen Europäischen Qualitätsrahmen für Berufsausbildungen steht im Einklang mit den EU-Prioritäten Beschäftigung, Wachstum und Investition. Der Vorschlag ist eine Weiterführung der neuen europäischen Kompetenzagenda von 2016 und ihres Anspruchs, die Qualität und Relevanz des Kompetenzerwerbs zu verbessern, sowie der Mitteilung "Investieren in Europas Jugend" von 2016, die für eine neuerliche Anstrengung wirbt, jungen Menschen zu helfen, sich zur Vorbereitung ihres ersten Arbeitsplatzes Wissen, Kompetenzen und Erfahrungen anzueignen, eine erfolgreiche berufliche Laufbahn einzuschlagen und aktive Staatsbürger zu werden.
Die Berufsausbildung ist eine besonders effektive Form des Lernens am Arbeitsplatz in der Berufsbildung, die den Übergang von Schul- und Ausbildungswesen in das Erwerbsleben erleichtert. Sie vermittelt die Kompetenzen, die Arbeitgeber benötigen, und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität von Unternehmen und Arbeitsstätten. Obwohl die meisten Auszubildenden jung sind, werden Berufsausbildungen zunehmend auch älteren Arbeitnehmern für den Erwerb einer Qualifikation angeboten, die ihre Vermittelbarkeit und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten verbessert.
Da die Berufsausbildung Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt nachweislich wirksam vereinfacht und ihre Karrierechancen verbessert, ist sie ein vorrangiges Ziel der EU, solange die Jugendarbeitslosigkeit (mit 16,9 % im Juli 2017) in der EU doppelt so hoch ist wie die Arbeitslosenquote insgesamt (7,7 % im Juli 2017).
Daten von Cedefop und aus dem Europäischen Semester zeigen, dass die meisten Mitgliedstaaten tiefgreifende Reformen der Berufsausbildung durchführen und es starke Impulse gibt, das Ausbildungsangebot zu erhöhen.
Die positiven Auswirkungen der Berufsausbildung auf die Arbeitsmarktbedingungen und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen sind abhängig von ihrer Qualität. Berufsausbildungsprogramme sind in der EU weit verbreitet, aber von Land zu Land ganz unterschiedlich organisiert. Nach Ansicht der OECD werden hohe Qualitätsstandards benötigt, um zu verhindern, dass die Berufsausbildung auf gering qualifizierte Arbeitsstellen ausgerichtet wird. Selbst ein kleiner Anteil minderwertiger Angebote kann ihrem Ruf allgemein schaden.1
Die vorliegende Empfehlung basiert auf den neuesten Erkenntnissen in diesem Bereich und bietet eine Orientierungshilfe für die Einrichtung von Berufsausbildungsprogrammen, die gelingen und für Auszubildende und Arbeitgeber konkrete Ergebnisse erzielen.
Außerdem kann sich das durch gemeinsam vereinbarte Kriterien entstandene gegenseitige Vertrauen positiv auf die Mobilität der Auszubildenden auswirken.
Diese Empfehlung ergänzt die Initiativen der Union zur Erleichterung des Übergangs junger Menschen in das Berufsleben, insbesondere die Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen für Praktika.
Das übergeordnete Ziel dieser Empfehlung sind die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der persönlichen Entwicklung von Auszubildenden sowie der Beitrag zur Entwicklung einer gut ausgebildeten und qualifizierten Arbeitnehmerschaft gemäß dem Bedarf des Arbeitsmarkts.
Das konkrete Ziel ist die Schaffung eines kohärenten Rahmens für Berufsausbildungen auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses von Qualität und Nachhaltigkeit bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Vielfalt der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedstaaten.
Er wird die Berufsausbildungsreformen in den Mitgliedstaaten unterstützen, um die Qualität und Wirksamkeit der Berufsausbildung zu untermauern.
- Anwendungsbereich des Vorschlags
Die Empfehlung ermutigt die Mitgliedstaaten zur Anwendung einer umfassenden und kohärenten Reihe von Kriterien für die Qualität und Wirksamkeit der Berufsausbildung. Für die Zwecke dieser Empfehlung ist Berufsausbildung wie folgt definiert:
Formale Berufsbildungsprogramme, die solides arbeitsbasiertes Lernen in Unternehmen und anderen Arbeitsstätten mit Unterricht in Bildungs- oder Ausbildungseinrichtungen kombinieren und zum Erwerb eines national anerkannten Abschlusses führen. Sie sind gekennzeichnet durch ein Vertragsverhältnis zwischen Auszubildenden, Arbeitgeber und/oder beruflicher Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung und die Auszubildenden erhalten einen Lohn oder eine Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit.
Diese Definition ist so breit angelegt, dass sie die unterschiedlichen Formen von Berufsausbildungen in den Mitgliedstaaten abdeckt, und ist im Zusammenhang mit der Europäischen Ausbildungsallianz entwickelt und verwendet worden.
- Politischer Kontext
In der Erklärung von Rom2 vom 25. März 2017 geloben die führenden Vertreter der europäischen Mitgliedstaaten sich für eine Union einzusetzen, "in der junge Menschen die beste Bildung und Ausbildung erhalten und auf dem gesamten Kontinent studieren und Arbeit finden können". Eine qualitative und wirksame Berufsausbildung ist ein wesentlicher Teil dieser Zusage, da sie jungen Menschen die Kompetenzen vermittelt, die den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen.
Die am 26. April 2017 vorgestellte europäische Säule sozialer Rechte3 legt 20 Grundsätze und Rechte zur Unterstützung fairer und gut funktionierender Arbeitsmärkte und Sozialsysteme fest. Diese Grundsätze und Rechte sind in drei Kategorien unterteilt, die sämtlich für die Bereitstellung einer hochwertigen und nachhaltigen Berufsausbildung von Bedeutung sind: 1) Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, 2) faire Arbeitsbedingungen, 3) Sozialschutz und soziale Inklusion. Der erste Grundsatz besagt, dass jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen erwerben und bewahren kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen.
- Berufsausbildung auf der politischen Agenda
In der neuen europäische Agenda für Kompetenzen4 von Juni 2016 wurde betont, dass Unternehmen und Sozialpartner in die Gestaltung und das Angebot der arbeitsbasierten beruflichen Aus- und Weiterbildung und Berufslehre eingebunden werden sollten. Die Kommission erklärte ihre Absicht, Möglichkeiten zu fördern, Lernerfahrungen am Arbeitsplatz zu sammeln, eine Reihe von Unterstützungsdiensten einzurichten, um den Wissensaustausch, die Vernetzung und die Zusammenarbeit zur Berufsausbildung zu erleichtern, und die Sozialpartner bei der Umsetzung ihrer gemeinsamen Projekte mit der möglichen Entwicklung eines Qualitätsrahmens für die Berufsausbildung zu unterstützen. Dieses Engagement wurde in der Mitteilung "Investieren in Europas Jugend" im Dezember 2016 bestätigt, in der die Kommission die Absicht erklärt, die Qualität, das Angebot, die Attraktivität und die Inklusivität der Lehrlingsausbildung zu verbessern5.
Die neue europäische Agenda für Kompetenzen basiert auf vorherigen Initiativen wie der Europäischen Ausbildungsallianz, die 2013 ins Leben gerufen wurde, um die Qualität, das Angebot und die Attraktivität der Berufsausbildung und seit kurzem auch die Mobilität der Auszubildenden in Europa zu stärken. 27 Mitgliedstaaten6 sind der Europäischen Ausbildungsallianz beigetreten und haben nationale Verpflichtungen übernommen; über 200 Zusagen wurden von Unternehmen, Sozialpartnern, Berufsbildungseinrichtungen und anderen Akteuren abgegeben. Über 700 000 Ausbildungsstellen, Praktikumsstellen und erste Arbeitsplätze wurden dank dieser Zusagen bereitgestellt.
Die Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 für die Einrichtung einer Jugendgarantie7 sieht vor, dass in den Mitgliedstaaten jeder Jugendliche unter 25 Jahren binnen vier Monaten nach Schulabschluss oder Verlust des Arbeitsplatzes ein hochwertiges Angebot über einen Arbeitsplatz, eine Weiterbildung, eine Ausbildungsstelle oder eine Praktikantenstelle erhält. Ende 2016 waren im Rahmen der Jugendgarantie ca. 390 000 Ausbildungsstellen angeboten worden.
Der Europäische Rechnungshof hat die Aufstellung von qualitativen Merkmalen für aus dem EU-Haushalt zu fördernde Ausbildungsplätze angeregt8, das Europäische Parlament9 hat Maßnahmen gefordert, die gewährleisten, dass Qualitätsstandards bezüglich der Berufsausbildung eingeführt werden. Eine jüngere Studie des Europäischen Parlaments erörtert die Notwendigkeit, die Fragen des Arbeitsvertrags und der Vergütung in der Berufsausbildung zu klären10.
2015 vereinbarten europäische Regierungen und Sozialpartner mittelfristige Zielvorgaben (2015-2020) für die Berufsausbildung gemäß den Schlussfolgerungen von Riga. Eine dieser Prioritäten ist die "Förderung des Lernens am Arbeitsplatz in all seinen Formen unter besonderer Berücksichtigung der Lehrlingsausbildung; hierzu Einbindung von Sozialpartnern, Unternehmen, Kammern und Berufsbildungseinrichtungen und Förderung von Innovation und Unternehmergeist".
Ab Mai 2018 werden die Mitgliedstaaten Ausbildungsplatzangebote mit Arbeitsvertrag auf dem EURES-Portal veröffentlichen11. Die verbesserte Transparenz wird den Abgleich der Bewerber mit Angeboten in anderen Ländern vereinfachen. Außerdem wird die Zusammenarbeit zur Mobilität von Auszubildenden auf der Basis des Erasmus+-Projekts und darüber hinaus gefördert.
- Bisherige Arbeiten zu Qualität und Wirksamkeit
Im Rahmen der Europäischen Ausbildungsallianz wurden große Anstrengungen unternommen, den Kenntnisstand zu Qualität und Wirksamkeit der Berufsausbildung zu erweitern. Am 15. Oktober 2013 haben die Mitgliedstaaten eine Erklärung des Rates zur Europäischen Ausbildungsallianz angenommen. Die Erklärung gibt Leitgrundsätze vor, die zur Förderung der Wirksamkeit und Attraktivität von Ausbildungsprogrammen entsprechend den einzelstaatlichen Gegebenheiten befolgt werden sollen.
Die innerhalb des strategischen Rahmens für allgemeine und berufliche Bildung 2020 tätige Arbeitsgruppe zur beruflichen Aus- und Weiterbildung hat während ihres Mandats in den Jahren 2014-2015 20 Leitprinzipien zu vier Schwerpunktthemen erarbeitet: 1) Nationale Verwaltung und Einbeziehung der Sozialpartner, 2) Unterstützung für Unternehmen, insbesondere KMU, die Ausbildungsstellen anbieten, 3) Attraktivität der Berufsausbildung und verbesserte Berufsberatung, 4) Qualitätssicherung für arbeitsbasiertes Lernen.
Mit finanzieller Unterstützung der Kommission haben die branchenübergreifenden europäischen Sozialpartner die Qualität (ETUC) und Kosteneffizienz (BusinessEurope im Auftrag der europäischen branchenübergreifenden Arbeitgeberverbände) der Berufsausbildung untersucht. Sie einigten sich im Juni 2016 auf eine gemeinsame Erklärung mit dem Titel "Towards a Shared Vision of Apprenticeships" (Hin zu einer gemeinsamen Vision von Ausbildung).
Auf Initiative von ETUC und BusinessEurope verabschiedete der dreigliedrige Beratende Ausschuss für Berufsbildung (BAB) - der Vertreter der Regierungen, Sozialpartner aller Mitgliedstaaten und Berufsbildungseinrichtungen zusammenbringt - im Dezember 2016 eine Stellungnahme über eine gemeinsame Vision für hochwertige und nachhaltige Lehrstellen und arbeitsbasiertes Lernen ("Shared Vision for Quality and Effective Apprenticeships and Workbased Learning") mit 16 Gesichtspunkten, die bei der Einrichtung von Berufsausbildungsprogrammen zu beachten sind.
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
Sofern die Berufsausbildung auf einem Arbeitsvertrag basiert, sind Auszubildende zugleich automatisch auch Arbeitnehmer. Rechtsgrundlage dieser Initiative sind daher die Artikel 153, 166 und 292 AEUV.
Gemäß Artikel 166 AEUV ist die Union berechtigt, eine Politik der beruflichen Bildung umzusetzen, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt.
Gemäß Artikel 153 AEUV soll die Union die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten unter anderem auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen, der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes der Arbeitnehmer (Lehrlinge mit Arbeitsvertrag sind Arbeitnehmer), der beruflichen Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen und der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung unterstützen und ergänzen.
Gemäß Artikel 292 AEUV kann der Rat auf Vorschlag der Kommission in Zuständigkeitsbereichen der EU Empfehlungen verabschieden.
- Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)
Die EU ist bei ihrem Einsatz für die Entwicklung einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung und die Umsetzung einer Berufsbildungspolitik verpflichtet, die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten zu fördern und ihre Tätigkeiten bei Bedarf zu unterstützen und zu ergänzen. In diesem Kontext kann ein gemeinsames Verständnis der Begriffe Qualität und Wirksamkeit der Berufsausbildung in der gesamten Europäischen Union nur auf europäischer Ebene erreicht werden.
Ein Europäischer Qualitätsrahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen wird die einzelstaatlichen Tätigkeiten auf diesem Gebiet gemäß Artikel 166 AEUV und Artikel 153 AEUV unterstützen und ergänzen. Die Initiative wendet das Subsidiaritätsprinzip an, indem sie umfassend anerkennt, dass Schul- und Berufsbildungssysteme ebenso wie gut funktionierende Arbeitsmärkte und Arbeitsbedingungen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen. Die Initiative erkennt die Vielfalt der nationalen Berufsausbildungssysteme vollumfänglich an und schlägt eine Reihe gemeinsamer Kriterien vor, um die verschiedenen Programme zu untermauern und dabei den Nutzen für Auszubildende und ausbildende Unternehmen gleichermaßen sicherzustellen.
Die Initiative will die Transparenz und das gegenseitige Verständnis der Berufsausbildungssysteme und insbesondere der Qualität und Wirksamkeit der Berufsausbildung in der EU verbessern. Dies kann sich zudem positiv auf die grenzüberschreitende Mobilität von Ausbildungsabsolventen auswirken, da ein koordinierter Ansatz auf EU-Ebene Synergien und Kooperation mit maximalen, positiv ausstrahlenden Folgewirkungen sicherstellt.
Darüber hinaus tragen Leitlinien auf EU-Ebene dazu bei, dass ein gemeinsames Verständnis dafür entsteht, wie die Qualität der Berufsausbildung verbessert werden kann. Dies kann den Mitgliedstaaten außerdem eine Hilfe bei der Nutzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds, insbesondere des Europäischen Sozialfonds, und bei der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, insbesondere Jugendarbeitslosigkeit, und Erwerbslosigkeit sein.
- Verhältnismäßigkeit
Die im Rahmen der Empfehlung vorgeschlagenen Maßnahmen sind den angestrebten Zielen angemessen. Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates wird die von einzelnen Ländern eingeleiteten Reformen der Berufsausbildung unterstützen und die Anstrengungen der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet im Kontext des Europäischen Semesters für die wirtschaftspolitische Steuerung ergänzen. Die vorgeschlagene Maßnahme achtet die Praktiken der Mitgliedstaaten und die Vielfalt der Systeme. Sie kommt einem differenzierten Ansatz entgegen, der den verschiedenen wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Situationen sowie den ungleichen Arbeitsmarktbedingungen der Mitgliedstaaten Rechnung trägt. Die Nutzung der im Rahmen des Europäischen Semesters vorhandenen Überwachungsmechanismen stellt sicher, dass kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.
- Wahl des Rechtsinstruments
Als Instrument wird eine Empfehlung des Rates vorgeschlagen, die die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit achtet. Sie basiert auf den vorhandenen europäischen Rechtsvorschriften und entspricht den verfügbaren Instrumenten für europäische Maßnahmen in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Beschäftigung. Als Rechtsinstrument zeigt sie das Engagement der Mitgliedstaaten für die in der Empfehlung festgelegten Maßnahmen und liefert eine starke politische Basis für eine europäische Zusammenarbeit in diesem Bereich bei gleichzeitiger strikter Beachtung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die allgemeine und berufliche Bildung und die Sozialpolitik.
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
Entfällt.
- Konsultation der Interessenträger
Die Empfehlung berücksichtigt die Diskussionen und Konsultationen relevanter Interessenträger einschließlich Sozialpartner, Unternehmen, zwischengeschalteter Stellen wie Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, Berufs- und Branchenorganisationen, Bildungs- und Ausbildungsträgern, Jugend- und Studierendenorganisationen, Elternvertretungen sowie lokaler, regionaler und nationaler Behörden.
Zur Gewährleistung einer noch intensiveren und breiteren Beteiligung der branchenübergreifenden europäischen Sozialpartner sowie der Industrie- und Handelskammern wurden am 30. März und 7. Juni 2017 Anhörungen organisiert. Die konsultierten Interessenträger betonten, der Vorschlag solle:
- - auf der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Berufsbildung und insbesondere auf deren Anhang mit den Gesichtspunkten zur Berufsausbildung und zum Partnerschaftskonzept aufbauen;
- - einen eindeutigen Rahmen liefern und dabei die vielfältigen Systeme der Mitgliedstaaten und die daraus folgende Schwierigkeit einer allgemein anerkannten Definition der Berufsausbildung und ihrer Abgrenzung von anderen Formen des arbeitsbasierten Lernens anerkennen;
- - den Bedarf an hochwertiger und wirksamer Berufsausbildung im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung der Sozialpartner und der BAB-Stellungnahme wiedergeben;
- - Mobilität als einen Gesichtspunkt, aber nicht als eine Voraussetzung für eine hochwertige und wirksame Berufsausbildung aufnehmen.
Im Anschluss an die Diskussionen in der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Berufsbildung vom 20. April 2017 hat der BAB der Kommission neben den bereits genannten Punkten empfohlen:
- - Klarheit darüber zu schaffen, was die Empfehlung genau abdeckt, d.h. die Berufsausbildung im engeren Sinn oder auch andere Formen des arbeitsbasierten Lernens;
- - klarzustellen, wie die Empfehlung mit anderen relevanten Plattformen und Initiativen wie z.B. der Europäischen Ausbildungsallianz, dem Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und dem Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) verknüpft ist.
Manche Regierungsmitglieder im BAB waren über den potenziell weiten Anwendungsbereich des Rahmenwerks bezüglich der Qualitätskriterien und Governance-Fragen besorgt.
Die Kommission betonte, dass der Vorschlag, auch wenn er auf der Stellungnahme des BAB aufbaut, wofür die Regierungsvertreter und europäischen Sozialpartner bereits ihre Zustimmung erteilt haben, für die Mitgliedstaaten im Rat nicht bindend ist. Sie betonte außerdem ihre Absicht, ein klares und relevantes Rahmenwerk vorzuschlagen, das den Mitgliedstaaten und Interessenträgern nützt.
Zudem wurden die Generaldirektoren für die Berufsbildung, die europäischen Verbände von Berufsbildungseinrichtungen und die an der Europäischen Ausbildungsallianz beteiligten Interessenträger konsultiert.
- Folgenabschätzung
In Anbetracht der Komplementarität der vorgeschlagenen Maßnahmen zu den Initiativen der Mitgliedstaaten, der Freiwilligkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen und des Umfangs der erwarteten Auswirkungen ist das Maß, in dem Auswirkungen vorab eindeutig identifiziert werden können, begrenzt, so dass keine Folgenabschätzung durchgeführt wurde. Der Vorschlag wurde auf der Basis von Erkenntnissen entwickelt, die aus Studien, Konsultationen wichtiger Interessenträger und der spezifischen Arbeit europäischer Sozialpartner und des BAB gewonnen wurden.
- Eignungsprüfungen und Vereinfachung
Entfällt.
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Die großen Unterschiede zwischen den Berufsausbildungssystemen und die Flexibilität für die Umsetzung dieser Empfehlung erschweren die Einschätzung der Auswirkungen auf die einzelstaatlichen Haushalte. Trotz möglicher Anfangskosten sollte die höhere Qualität und Wirksamkeit der Berufsausbildung langfristig zu Einsparungen auf nationaler und/oder regionaler Ebene, auf der Ebene der Unternehmen bzw. Arbeitgeber und der Berufsbildungseinrichtungen führen. Öffentliche Haushalte können von der höheren Beschäftigungsfähigkeit und von reduzierten Ausgaben für Arbeitslosigkeit profitieren, Unternehmen von einer verbesserten Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.
Die dem Vorschlag beiliegende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen nennt drei Bereiche, in denen die Empfehlung des Rates Auswirkungen auf die Kosten hat:
- Befolgung
Die Empfehlung kann Befolgungskosten beispielsweise im Zusammenhang mit Löhnen und Vergütungen, finanziellen Zuschüssen oder Anreizen und der Bereitstellung von Ausbildern und Mentoren für die pädagogische Unterstützung nach sich ziehen. Die Kosten können je nach Aufbau von öffentlichen Haushalten und ausbildenden Arbeitgebern gemeinsam getragen werden. Die Finanzierung kann beispielsweise über einen einzelstaatlichen Haushalt, durch spezifische Abgaben, Steuern oder freiwillige Beiträge erfolgen.
- Verwaltung
Die Einrichtung und Umsetzung von Maßnahmen kann einmalige (Einrichtungskosten) oder laufende (wiederholte) Verwaltungskosten bewirken. Auch wenn der Rahmen auf europäischer Ebene erstellt wird, können auf nationaler oder regionaler Ebene Verwaltungskosten anfallen.
- Umsetzung
Es ist wahrscheinlich, dass durch die Umsetzung und Überwachung der Kriterien für die Qualität und Wirksamkeit der Berufsausbildung gewisse Kosten entstehen. Je nach Verteilung der Rollen und Verantwortungsbereiche können diese Kosten öffentlichen Behörden, zwischengeschalteten Stellen oder Bildungs- und Ausbildungsträgern entstehen.
Die Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Berufsausbildung sollte zu einem höheren Niveau der Kompetenzen, der Beschäftigungsfähigkeit und Produktivität führen. Die OECD hat festgestellt, dass gut konzipierte Berufsausbildungsprogramme eine lohnende Investition für Arbeitgeber und Auszubildende sein können, die jungen Menschen den Übergang von der Schule in das Erwerbsleben erleichtert und dabei Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum fördert.
Die Empfehlung erfordert keine zusätzlichen EU-Haushalts- oder Personalressourcen für die Kommission.
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Auf nationaler Ebene fordert der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates die Mitgliedstaaten auf, die Sozialpartner im Einklang mit dem nationalen System der Arbeitsbeziehungen sowie den Bildungs- und Ausbildungspraktiken aktiv in die Konzipierung, Verwaltung und Durchführung von Berufsausbildungsprogrammen einzubeziehen. Die Mitgliedstaaten sollten die relevanten Maßnahmen auch in ihre nationalen Reformprogramme im Rahmen des Europäischen Semesters aufnehmen und diesen Rahmen bei Inanspruchnahme von EU-Finanzierungen und -Instrumenten berücksichtigen.
Die Kommission wird ersucht, die Anwendung des Rahmens mit Unterstützung des BAB zu überwachen und auf der Basis vorhandener Berichterstattungsmodalitäten im Europäischen Semester dem Rat innerhalb von drei Jahren zu berichten.
- Erläuternde Dokumente (bei Richtlinien)
Entfällt.
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Empfehlungen für Mitgliedstaaten Unter Berücksichtigung der Vielfalt nationaler Strukturen und Systeme bietet der Rahmen eine Reihe von Kriterien, um für die Qualität und Wirksamkeit der Berufsausbildung zu sorgen, wobei jeder Mitgliedstaat gemäß der Spezifizität und der besonderen Anforderungen der nationalen Berufsausbildungsprogramme unterschiedlichen Gesichtspunkten dieser Kriterien den Vorrang geben kann. Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den nationalen Systemen und der zahlreichen unterschiedlichen Lösungsansätze auf nationaler Ebene ist diese Flexibilität unerlässlich.
Die Empfehlung unterscheidet zwei Kategorien von Kriterien: Kriterien zu den erforderlichen Lern- und Arbeitsbedingungen der Berufsausbildungsprogramme und Kriterien zu den Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung auf Systemebene.
Kriterien für die Lern- und Arbeitsbedingungen
Zur Gewährleistung der Qualität und Nachhaltigkeit der Berufsausbildung umfasst die vorliegende Empfehlung die folgenden sieben Kriterien für Lern- und Arbeitsbedingungen:
- (1) Schriftlicher Vertrag,
- (2) Lernergebnisse,
- (3) pädagogische Unterstützung,
- (4) Arbeitsplatz-Komponente,
- (5) Bezahlung und/oder Aufwandsentschädigung,
- (6) Sozialschutz,
- (7) Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit.
Kriterien für Rahmenbedingungen
Die Empfehlung umfasst außerdem die folgenden sieben Kriterien für Rahmenbedingungen, die eingerichtet werden müssen, um die Gestaltung und Funktionsweise einer hochwertigen und nachhaltigen Berufsausbildung zu unterstützen:
- (8) Regulierungsrahmen,
- (9) Einbeziehung der Sozialpartner,
- (10) Unterstützung für Unternehmen,
- (11) flexible Lernpfade und Mobilität,
- (12) Berufsberatung und Sensibilisierung,
- (13) Transparenz,
- (14) Qualitätssicherung und Werdegang-Nachverfolgung.
Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Kriterien sind in der begleitenden Arbeitsunterlage aufgeführt.
Folgemaßnahmen auf EU-Ebene
Die Empfehlung umfasst Bestimmungen für die Einrichtung von Unterstützungsdiensten des Wissensaustauschs, der Vernetzung und der Zusammenarbeit, um die Mitgliedstaaten und relevanten Interessenträger bei der Umsetzung von Berufsausbildungsprogrammen im Einklang mit diesem Rahmen zu fördern. Sie ist eine Folgemaßnahme zur Mitteilung der Kommission "Investieren in Europas Jugend", in der die Schaffung bedarfsorientierter Unterstützungsdienste angekündigt wird, die auf dem erfolgreichen Benchlearning-Modell der öffentlichen Arbeitsverwaltungen aufbauen und die Länder beim Aufbau oder bei der Reform von Berufsausbildungssystemen unterstützen.
Sie schlägt außerdem die Fortsetzung der Aufklärungsarbeit und die Unterstützung der Umsetzung dieses Rahmens durch einschlägige EU-Finanzierungen vor. 2017/0244 (NLE)
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen
DER Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 153, Artikel 166 und Artikel 292, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1) Hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen, in denen eine Kombination aus jobrelevanten Fähigkeiten, Arbeitserfahrung und Lernen am Arbeitsplatz sowie Schlüsselkompetenzen vermittelt wird, erleichtern jungen Menschen den Einstieg in den Arbeitsmarkt und Erwachsenen einen Laufbahnwechsel oder die Aufnahme einer Beschäftigung.
- (2) Gut konzipierte Ausbildungssysteme kommen sowohl Arbeitgebern als auch Lernenden zugute. Durch hohe Qualitätsstandards wird verhindert, dass Berufsausbildungen in niedrig qualifizierte Jobs münden und das Image der Berufsausbildung durch schlechte Ausbildungsqualität beschädigt wird. Hochwertige Berufsausbildungen tragen außerdem zur sozialen Inklusion bei, indem sie benachteiligte Lernende einbeziehen und Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt integrieren.
- (3) Hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen werden durch strukturierte Partnerschaften geschaffen, an denen alle wichtigen Akteure beteiligt sind, insbesondere Sozialpartner, Unternehmen, zwischengeschaltete Stellen wie Industrie-und Handelskammern, Handwerkskammern, Berufs- und Branchenverbände, Anbieter beruflicher Bildung und Ausbildung, Jugend- und Elternorganisationen sowie lokale, regionale und nationale Behörden. Seit 2013 fördert die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den entsprechenden Akteuren das Angebot, die Qualität und das Ansehen von Berufsausbildungen durch die Europäische Ausbildungsallianz, die bislang mehr als 700 000 Ausbildungsplätze, Praktika oder Einstiegsjobs mobilisieren konnte. Initiativen der Wirtschaft wie der "Europäische Pakt für die Jugend" haben weitere Möglichkeiten eröffnet und außerdem Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildungssektor in der gesamten EU gefördert.
- (4) Die europäischen branchenübergreifenden Sozialpartner haben Fakten zur Qualität und Kostenwirksamkeit von Berufsausbildungen gesammelt und in ihrer Gemeinsamen Erklärung mit dem Titel "Towards a Shared Vision of Apprenticeships" (Hin zu einer gemeinsamen Vision von Ausbildung) von Juni 2016 zusammengestellt, die wiederum die Grundlage für die Stellungnahme "Eine gemeinsame Vision für hochwertige und nachhaltige Lehrstellen und das Lernen am Arbeitsplatz" bildete, die der Beratende Ausschuss für die Berufsbildung am 2. Dezember 2016 annahm.
- (5) Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) aus dem Jahr 2008 (überarbeitet 1712) verbessert die Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit der Qualifikationen von Bürgerinnen und Bürgern, auch Auszubildenden.
- (6) Die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung13 schuf ein Referenzinstrument, das die Mitgliedstaaten dabei unterstützen soll, die kontinuierliche Verbesserung ihrer Berufsbildungssysteme zu fördern und zu beobachten.
- (7) In der Europäische Qualitätscharta für Praktika und Lehrlingsausbildungen von 2012 appellierte das Europäische Jugendforum an die europäischen Länder, die europäischen Institutionen und die Sozialpartner, einen gesetzlichen Qualitätsrahmen für Berufsausbildungen zu schaffen oder zu verstärken.
- (8) In der Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie14 werden die Mitgliedstaaten aufgerufen sicherzustellen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird.
- (9) Die europäischen Sozialpartner, die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union haben sich in einer gemeinsamen Erklärung zur Einrichtung der Europäischen Ausbildungsallianz vom 2. Juli 2013 verpflichtet, zum Angebot, zur Qualität und zur Attraktivität von Berufsausbildungen beizutragen.
- (10) In der Erklärung des Rates zu einer Europäischen Ausbildungsallianz vom 15. Oktober 2013 wird darauf hingewiesen, dass die Nachhaltigkeit und Attraktivität von Berufsausbildungen durch die Anwendung bestimmter gemeinsamer Leitprinzipien gefördert werden sollten.
- (11) Die Empfehlung des Rates vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika15 enthält eine Reihe von Grundsätzen für die Verbesserung der Qualität von Praktika außerhalb der formalen Bildung und Ausbildung.
- (12) In den Schlussfolgerungen von Riga vom 22. Juni 2015 erhoben die für die berufliche Bildung zuständigen Minister das arbeitsbasierte Lernen in all seinen Formen unter besonderer Berücksichtigung der Lehrlingsausbildung sowie die Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsmechanismen in der Berufsbildung zu zwei der fünf europäischen Prioritäten für den Zeitraum 2015-2020.
- (13) Die innerhalb des strategischen Rahmens für allgemeine und berufliche Bildung 2020 tätige Arbeitsgruppe zur beruflichen Aus- und Weiterbildung hat während ihres Mandats in den Jahren 2014-2015 20 Leitprinzipien zu der Frage entwickelt, wie hochleistungsorientierte Lehrlingsausbildungen und Lernen am Arbeitsplatz eingeführt und gefördert werden können.
- (14) In seinem Bericht vom 4. März 2016 zu Erasmus+ und anderen Instrumenten zur Förderung der Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung - ein Konzept für lebenslanges Lernen - hat das Europäische Parlament Maßnahmen zur Gewährleistung von Qualitätsstandards für Berufsausbildungen angemahnt.
- (15) Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates16 dürfen Ausbildungsstellen auf der Grundlage von Arbeitsverträgen ab Mai über das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität EURES angeboten werden.
- (16) In ihrer Mitteilung vom 10. Juni 2016 über eine neue europäische Agenda für Kompetenzen betonte die Kommission, dass sie die Sozialpartner bei der Umsetzung der Erkenntnisse ihrer gemeinsamen Projekte unterstützen wird, indem sie zum Beispiel einen Qualitätsrahmen für Berufsausbildungen entwickelt.
- (17) In ihrer Mitteilung "Investieren in Europas Jugend" vom 7. Dezember 1617 fordert die Kommission erneut, jungen Menschen einen guten Start ins Leben zu bereiten und dazu in ihre Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen zu investieren, ihnen zu helfen, einen ersten Arbeitsplatz zu finden oder sich darauf vorzubereiten. Das Ziel bestand darin, den jungen Menschen dabei zu helfen, Chancen zu ergreifen, sich gut in die Gesellschaft zu integrieren, aktive Staatsbürger zu werden und eine erfolgreiche berufliche Laufbahn einzuschlagen, unter anderem durch einen Qualitätsrahmen mit Grundprinzipien für Berufsausbildungen.
- (18) Die Erklärung von Rom vom 25. März 2015 enthält die Zusage, eine Union anzustreben, in der junge Menschen die beste Bildung und Ausbildung erhalten und auf dem gesamten Kontinent studieren und Arbeit finden können.
- (19) Mit der europäischen Säule sozialer Rechte vom 26. April 2017 werden Grundsätze und Rechte zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Sozialsysteme festgelegt, darunter das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung von hoher Qualität und in inklusiver Form, damit die geeigneten Kompetenzen für den Arbeitsmarkt erworben werden und die Teilnahme an der Gesellschaft gewährleistet wird. Unterstrichen wird das Bestreben der Kommission, eine Empfehlung des Rates vorzuschlagen, in der die Schlüsselelemente definiert werden, auf deren Grundlage die Menschen geeignete Kompetenzen und Qualifikationen durch hochwertige Berufsbildungsprogramme erwerben können.
- (20) Der Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung vom 30. Mai 2017 zielt auf die bessere Verfügbarkeit qualitativer und quantitativer Informationen darüber, was Absolventen, auch von Berufsausbildungen, nach dem Abschluss ihrer Bildung oder Ausbildung tun.
- (21) Die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (2014-2020), insbesondere der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), sowie Erasmus+, das Programm der Union für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME), das Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bieten Unterstützung für Berufsausbildungen.
- (22) Kürzlich haben das Europäische Parlament und andere Akteure die Kommission aufgefordert, die Langzeitmobilität von Auszubildenden EU-weit zu fördern und jungen Menschen die Gelegenheit zu geben, sowohl konkrete berufliche Qualifikationen als auch Schlüsselkompetenzen zu erwerben. Als Reaktion führt die Kommission innerhalb des bestehenden Programms Erasmus+ als neue Mobilitätsmaßnahme für längerfristige Aufenthalte zur Unterstützung von Arbeitspraktika im Ausland "ErasmusPro" ein.
- (23) In seinen Berichten zur Jugendgarantie aus den Jahren 2015 und 2017 empfiehlt der Europäische Rechnungshof der Kommission die Entwicklung von Qualitätskriterien für Berufsausbildungen und andere im Zusammenhang mit dieser Initiative geförderte Angebote.
- (24) Ein gemeinsames Verständnis der Mitgliedstaaten von hochwertigen und nachhaltigen Berufsausbildungen unterstützt ihre Anstrengungen zur Reformierung und Modernisierung der Bildungssysteme, die eine hervorragende Lern- und Laufbahnentwicklung bieten. Ein solches gemeinsames Verständnis trägt zu mehr gegenseitigem Vertrauen bei und erleichtert so die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden.
- (25) Das übergeordnete Ziel dieser Empfehlung sind die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der persönlichen Entwicklung von Auszubildenden sowie der Beitrag zur Entwicklung einer gut ausgebildeten und qualifizierten Arbeitnehmerschaft gemäß dem Bedarf des Arbeitsmarkts.
- (26) Das konkrete Ziel ist die Schaffung eines kohärenten Rahmens für Berufsausbildungen auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses von Qualität und Nachhaltigkeit bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Vielfalt der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedstaaten.
- (27) Für die Zwecke der vorliegenden Empfehlung sind Berufsausbildungen formale Berufsbildungsprogramme, bei denen das Lernen am Arbeitsplatz in einem Unternehmen und an anderen Arbeitsstätten mit dem Lernen in Bildungs- oder Ausbildungseinrichtungen kombiniert wird und die zu national anerkannten Qualifikationen führen. Ein wichtiges Merkmal ist dabei eine vertragliche Beziehung zwischen dem oder der Auszubildenden und seinem oder ihrem Arbeitgeber und/oder der Bildungseinrichtung, wobei der oder die Auszubildende für seine oder ihre Arbeit bezahlt oder entschädigt wird.
- (28) Diese Empfehlung hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, günstigere als die hier vorgeschlagenen Bedingungen für Berufsausbildungen beizubehalten oder festzulegen - hat folgende Empfehlung Abgegeben:
Die Mitgliedstaaten sollten in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften und in enger Zusammenarbeit mit den einschlägigen Akteuren sicherstellen, dass Berufsausbildungen auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts reagieren und sowohl für Lernende als auch für Arbeitgeber nutzbringend sind, indem sie sich auf die nachstehend dargelegten Kriterien für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen stützen.
Kriterien für Lern- und Arbeitsbedingungen
Schriftlicher Vertrag
- 1. Vor dem Beginn einer Berufsausbildung sollte ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber, Auszubildendem und Berufsbildungseinrichtung geschlossen werden, in dem die Rechte und Pflichten aller Parteien im Zusammenhang mit Ausbildung und Arbeit definiert werden.
Lernergebnisse
- 2. Die angestrebten Lernergebnisse sollten von den Arbeitgebern und Berufsbildungseinrichtungen ausführlich definiert werden und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen konkreten beruflichen Fähigkeiten und Schlüsselkompetenzen gewährleisten, die sowohl die persönliche Entwicklung als auch die lebenslange Laufbahnentwicklung des Auszubildenden fördern und die Anpassung an sich wandelnde Laufbahnmuster ermöglichen.
Pädagogische Unterstützung
- 3. In den Unternehmen sollten Ausbildende benannt und damit beauftragt werden, mit den Anbietern der beruflichen Aus- und Weiterbildung und den Lehrkräften zusammenzuarbeiten, um den Auszubildenden Anleitung zu geben und regelmäßiges gegenseitiges Feedback zu gewährleisten. Lehrkräfte, Ausbildende sowie Mentorinnen und Mentoren sollten bei der Aktualisierung ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen unterstützt werden, damit sie die Auszubildenden nach den neuesten Lehr- und Ausbildungsmethoden und entsprechend den Arbeitsmarkterfordernissen schulen können.
Arbeitsplatz-Komponente
- 4. Ein großer Teil der Lernerfahrung, mindestens die Hälfte der Ausbildung, sollte am Arbeitsplatz erfolgen. Dabei sollten auch Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte angeboten werden.
Bezahlung und/oder Aufwandsentschädigung
- 5. Auszubildende sollten eine Bezahlung und/oder eine Aufwandsentschädigung entsprechend nationalen oder sektoralen Vorgaben oder gegebenenfalls Tarifverträgen erhalten, wobei die Kostenteilung zwischen Arbeitgebern, Auszubildenden und öffentlichen Stellen berücksichtigt werden sollte.
Sozialschutz
- 6. Auszubildende sollten gemäß den nationalen Rechtsvorschriften Anrecht auf Sozialschutz, einschließlich Versicherungsschutz, haben.
Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit
- 7. Der Arbeitsplatz sollte den geltenden Vorschriften und Regelungen für Arbeitsbedingungen entsprechen, insbesondere den Rechtsvorschriften für Gesundheit und Sicherheit.
Kriterien für Rahmenbedingungen
Regulierungsrahmen
- 8. Es sollte einen klaren und schlüssigen Regelungsrahmen auf der Grundlage eines fairen und ausgewogenen Partnerschaftskonzepts geben, der einen strukturierten und transparenten Dialog zwischen allen wichtigen Beteiligten umfasst. Auch Zulassungsverfahren für ausbildende Unternehmen und Arbeitsstätten könnten Gegenstand eines solchen Rahmens sein.
Einbeziehung der Sozialpartner
- 9. Die Sozialpartner sollten - auch auf Branchenebene - in die Gestaltung, Verwaltung und Durchführung von Berufsausbildungen einbezogen werden, und zwar gemäß den nationalen Systemen für Arbeitsbeziehungen und den jeweiligen Bildungs- und Ausbildungsstrukturen.
Unterstützung für Unternehmen
- 10. Insbesondere kleinen, mittleren oder Kleinstunternehmen sollte finanzielle und/oder nichtfinanzielle Unterstützung auf der Grundlage von Kostenteilungsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern, Auszubildenden und öffentlichen Stellen geleistet werden, sodass Berufsausbildungen für die Unternehmen kostenwirksam möglich werden.
Flexible Lernpfade und Mobilität
- 11. Bei den Zugangsvoraussetzungen für Berufsausbildungen sollten einschlägige informelle und nichtformale Lernerfahrungen berücksichtigt werden. Berufsausbildungen sollten zu einer national anerkannten Qualifikation führen, die gemäß dem Europäischen Qualifikationsrahmen18 eingestuft wird, und sollten den Zugang zu anderen Lernwegen, unter anderem auf Hochschul- und Ausbildungsebene, sowie zu anderen Berufslaufbahnen ermöglichen. Die transnationale Mobilität von Auszubildenden sollte ein Bestandteil der Berufsausbildungsqualifikationen sein.
Berufsberatung und Sensibilisierung
- 12. Im Verlauf der Berufsausbildung sollten Berufsberatung, Mentoring und Lernunterstützung angeboten werden, um erfolgreiche Ergebnisse zu gewährleisten und den Ausbildungsabbrüche möglichst zu verhindern. Für Berufsausbildungen könnte auch durch Sensibilisierungsmaßnahmen geworben werden.
Transparenz
- 13. Die Transparenz und die Zugänglichkeit von Ausbildungsangeboten innerhalb und zwischen Mitgliedstaaten könnte mit Unterstützung öffentlicher und privater Arbeitsverwaltungen sowie gegebenenfalls durch die Nutzung europäischer Instrumente wie EURES gewährleistet werden.
Qualitätssicherung und Werdegang-Nachverfolgung
- 14. Qualitätssicherungskonzepte gemäß dem Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET)19 sollten eingerichtet werden und die stichhaltige und verlässliche Bewertung von Lernergebnissen umfassen. Die Verfolgung des beruflichen Werdegangs von Auszubildenden sollte gewährleistet werden.
Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene
Zur Umsetzung dieser Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten:
- 15. die aktive Einbeziehung der Sozialpartner in die Gestaltung, Verwaltung und Durchführung von Berufsausbildungen fördern, und zwar gemäß den nationalen Systemen für Arbeitsbeziehungen und den jeweiligen Bildungs- und Ausbildungsstrukturen;
- 16. die einschlägigen Umsetzungsmaßnahmen in die nationalen Reformprogramme im Rahmen des Europäischen Semesters aufnehmen;
- 17. den vorliegenden Rahmen berücksichtigen, wenn sie Fonds und Instrumente der Europäischen Union zur Unterstützung von Berufsausbildungen nutzen.
Die Kommission sollte die erforderliche Unterstützung bereitstellen, darunter:
Unterstützungsdienste
- 18. Entwicklung eines Pakets von Unterstützungsdiensten für Wissensaustausch, Vernetzung und Voneinanderlernen, das die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Akteure dabei unterstützt, Berufsausbildungssysteme gemäß dem vorliegenden Rahmen einzuführen;
Sensibilisierung
- 19. Förderung hervorragender Qualität und Attraktivität von Berufsausbildungen durch Sensibilisierungskampagnen wie die europäische Woche der Berufsbildung;
Finanzierung
- 20. Unterstützung der Umsetzung dieser Empfehlung durch entsprechende Finanzmittel der Union gemäß den einschlägigen Rechtsgrundlagen;
Follow-up
- 21. Beobachtung der Umsetzung dieser Empfehlung mit Hilfe des dreigliedrigen Beratenden Ausschusses für Berufsbildung, gestützt auf die Berichterstattungsmodalitäten im Rahmen des Europäischen Semesters;
- 22. Berichterstattung an den Rat über die Anwendung des Rahmens innerhalb von drei Jahren ab dem Datum seiner Annahme.
- Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident
- 1 OECD (2017), Striking the right balance - Costs and benefits of apprenticeship.
- 2 http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/03/25-romedeclaration/
- 3 COM (2017) 250 final und C (2017) 2600 final.
- 4 COM (2016) 381 final.
- 5 COM (2016) 940 final.
- 6 Alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs. Außerdem sind alle fünf Kandidatenländer und drei EFTA-Länder (Island, Norwegen, Schweiz) nationale Verpflichtungen eingegangen.
- 7 ABl. C 120/01 vom 26.04.2013.
- 8 Europäischer Rechnungshof, Sonderbericht Nr. 003/2015: EU-Jugendgarantie: Der Anfang ist gemacht, doch sind Umsetzungsrisiken absehbar.
- 9 Europäisches Parlament, Bericht über Erasmus+ und andere Instrumente zur Förderung der Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung - ein Konzept für lebenslanges Lernen (2015/2257(INI)).
- 10 Europäisches Parlament, Skills development and employment: Apprenticeships, internships and volunteering, Studie für den Ausschuss für Beschäftigung und für soziale Angelegenheiten, 2017.
- 11 Verordnung (EU) Nr. 2016/589.
- 12 ABl. C 189/15.
- 13 ABl. C 155 vom 8.7.2009, S. 1.
- 14 ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 1.
- 15 ABl. C 88 vom 27.3.2013, S. 1.
- 16 ABl. L 107 vom 22.4.2016, S. 1.
- 17 COM (2016) 940 final.
- 18 ABl. C 189/15.
- 19 ABl. C 155 vom 8.7.2009, S. 1.