Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf Artikel 2, 6 und 174 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 7. September 2006 zu den Waldbränden und Überschwemmungen in Europa1, vom 5. September 2002 zu der Flutkatastrophe in Mitteleuropa2, vom 14. April 2005 zur Dürre in Portugal3, vom 12. Mai 2005 zur Dürre in Spanien4, vom 8. September 2005 zu den Naturkatastrophen (Bränden und Überschwemmungen) in Europa5 sowie vom 18. Mai 2006 zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) - landwirtschaftliche Aspekte6, Aspekte der regionalen Entwicklung7 und Umweltaspekte8,
- - unter Hinweis auf die beiden gemeinsamen öffentlichen Anhörungen, die vom Ausschuss für regionale Entwicklung, vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments zu einer "Europäischen Strategie für Naturkatastrophen" (20. März 2006) und zu "Europe aid: eine europäische Zivilschutztruppe" (5. Oktober 2006) organisiert wurden,
- - unter Hinweis auf die Entscheidung des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen (2001/792/EC, Euratom)9, sowie auf die bevorstehende Annahme der Neufassung der Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz und den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments vom 24. Oktober 0610,
- - unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission zur Errichtung eines Solidaritätsfonds der Europäischen Union (KOM (2005) 0108) und den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments vom 18. Mai 0611,
- - in Kenntnis des Berichts von Michel Barnier vom 9. Mai 2006 mit dem Titel "Für eine europäische Katastrophenschutztruppe: Europe aid",
- - unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 25. April 2007 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken12,
- - unter Hinweis auf die Entscheidung des Rates vom 5. März 2007 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz (2007/162/EC, Euratom)13,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Justiz und Inneres vom 12. und 13. Juni 2007 zum Ausbau der Koordinierungsfähigkeit des Beobachtungs- und Informationszentrums (MIC) im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz,
- - in Kenntnis des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) vom 11. Dezember 1997 und der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die Gemeinschaft vom 4. März 2002,
- - unter Hinweis auf die "Forest Focus"-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 vom 17. November 2003),
- - unter Hinweis auf Punkt 12 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 15. und 16. Juni 2006 betreffend die Reaktionsfähigkeit der Union in Notfällen, in Krisen und bei Katastrophen,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu den Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union (KOM (2007) 0414),
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in Erwägung der verheerenden Brände und der gewaltigen Überschwemmungen, die auf dem ganzen europäischen Kontinent, insbesondere in Griechenland und im Vereinigten Königreich, im Sommer 2007 Tod und Zerstörung gebracht haben und auch die Mitgliedstaaten der EU und einige ihrer Regionen in äußerster Randlage, insbesondere Martinique und Guadeloupe, die vom Hurrikan Dean heimgesucht wurden, sowie Bewerberländer und die direkten Nachbarn der EU betroffen haben; sowie in der Erwägung, dass das Ausmaß der Brände allein im Juli so groß war wie im gesamten letzten Jahr und dass Griechenland im August als Folge einer der weltweit verheerendsten Brandkatastrophen seit 1871 eine schwere nationale Tragödie erlebt hat,
B. in der Erwägung, dass insgesamt mehr als 700 000 Hektar Pflanzenbestand und Waldland, unter anderem Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse, die zum Netz Natura 2000 gehören, sowie andere ökologisch sehr wertvolle Gebiete - mit einer ökologischen Vernetzung der gesamten Region - durch die Feuer in Europa in diesem Sommer zerstört wurden, und dass Griechenland, Italien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Spanien (insbesondere die Kanarischen Inseln und die Provinz Castillón), die Ukraine, die Türkei und Albanien am schwersten davon betroffen waren,
C. in der Erwägung, dass allein die jüngsten verheerenden Waldbrände in Griechenland mehr als 60 Menschenleben gefordert haben und dass dabei viele Menschen verletzt wurden, über 250 000 Hektar sowie Tausende Hektar Wald- und Buschland verbrannten, Tiere zu Tode kamen, viele Häuser sowie Hab und Gut zerstört wurden und ganze Dörfer ausgelöscht wurden,
D. in der Erwägung, dass gleichzeitig andere Teile Europas, insbesondere das Vereinigte Königreich, von schweren Überschwemmungen betroffen waren, die mindestens 10 Menschen das Leben gekostet, Schäden an Häusern, Schulen, Infrastrukturen und der Landwirtschaft in Höhe von etwa 5 Milliarden Euro angerichtet und die Versorgung von mehr als 420 000 Menschen mit sauberem Wasser unterbrochen haben, was zur Folge hatte, dass eine große Zahl von Menschen ihre Häuser verlassen und Unternehmen, die Landwirtschaft und das Tourismusgewerbe beträchtliche Einbußen erleiden mussten; sowie in der Erwägung, dass Italien wegen Überschwemmungen in Nord- und Mittelitalien sowie Dürre und Bränden in Süditalien eine kritische Situation durchlebt hat, während Osteuropa, insbesondere Rumänien, unter einer extremen Dürre litt,
E. in der Erwägung, dass das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz innerhalb von 2 Monaten zwölfmal für dieselbe Art von Notstand aktiviert wurde, wobei sieben Katastrophen gleichzeitig auftraten; sowie in der Erwägung, dass die Hilfe der Mitgliedstaaten nicht ausreichte, um bei all diesen Notsituationen rasche und angemessene Katastrophenschutzmaßnahmen sicherzustellen,
F. in der Erwägung, dass Waldbrände und andere Flächenbrände angesichts der zunehmend heißen und trockenen Sommer in Südeuropa zwar ein wiederkehrendes Phänomen sind, sich jedoch hinsichtlich ihrer Intensität und ihres geografischen Auftretens von Jahr zu Jahr dramatisch unterscheiden, sowie in der Erwägung, dass die Tendenz zu solchen katastrophalen Ereignissen auch durch den Klimawandel beeinflusst wird und mit dem immer häufigeren Auftreten von Hitzewellen und Dürreperioden zusammenhängt, wie in der Mitteilung der Kommission über die Dürre in Europa festgestellt wurde; sowie in der Erwägung, dass Investitionen in den Klimaschutz deshalb auch der Prävention von Katastrophen infolge von Trockenheit und Waldbränden dienen, sowie in der Erwägung, dass es angesichts der zunehmend längeren Dauer der Dürreperioden immer schwieriger werden wird, die Wälder nach Bränden wiederherzustellen, und dass die Versteppung infolgedessen zunimmt,
G. unter Hinweis auf die schädlichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Naturkatastrophen für die regionale Wirtschaft, die Erwerbstätigkeit und den Fremdenverkehr,
H. in der Erwägung, dass die hohe Zahl der Brände in Südeuropa 2007 sowie deren Ausmaß das Ergebnis einer Reihe von Faktoren ist, unter anderem dem Klimawandel, einer unzulänglichen Definition und Pflege der Wälder und einer Kombination naturbedingter Ursachen und Nachlässigkeit von Menschen, jedoch auch von kriminellem Handeln zusammen mit einer unzureichenden Anwendung von Gesetzen, die eine illegale Bebauung verbrannter Gebiete verbieten,
I. in der Erwägung, dass die Europäische Union den spezifischen Charakter der Naturkatastrophen in Form von Dürren und Bränden im Mittelmeerraum anerkennen und ihre Instrumente im Rahmen der Prävention, der Forschung, des Risikomanagements, des Katastrophenschutzes und der Solidarität anpassen muss,
- 1. bringt seine nachdrückliche Solidarität mit den Angehörigen der ums Leben Gekommenen sowie mit den Bewohnern der betroffenen Gebiete zum Ausdruck und spricht ihnen sein Beileid aus;
- 2. zollt den professionellen und freiwilligen Feuerwehrleuten, die unermüdlich mit Löscharbeiten beschäftigt und dabei ihr Leben riskiert, Menschen gerettet und den bei den Naturkatastrophen dieses Sommers entstandenen Schaden in Grenzen gehalten haben, sowie den zahlreichen Bürgern, die um ihre Lebensgrundlagen und ihre Umwelt gekämpft haben, Anerkennung;
- 3. fordert die Kommission auf, den derzeitigen Solidaritätsfonds der EU so flexibel wie möglich und unverzüglich zu mobilisieren und dabei langwierige Verfahren oder administrative Hemmnisse zu vermeiden; vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass die notwendigen Ressourcen sofort verfügbar gemacht werden müssen, um das Leiden zu lindern und die Bedürfnisse der Opfer und ihrer unmittelbaren Familienangehörigen mit Hilfe des Solidaritätsfonds der EU, anderer Gemeinschaftsinstrumente (z.B. Strukturfonds oder ELER) oder sonstiger möglicher Finanzmittel auf der Grundlage der Durchführungsbedingungen der Gemeinschaftsfonds, wie Partnerschaftsprinzip und nachhaltige Entwicklung, zu decken;
- 4. fordert die Kommission nachdrücklich auf, außerordentliche gemeinschaftliche Hilfsmaßnahmen, insbesondere finanzieller Natur, einzuleiten, um den Wiederaufbau der Regionen zu unterstützen, die gravierende Schäden erlitten haben, das Produktionspotential in den geschädigten Gebieten wiederherzustellen, zu versuchen, die Schaffung von Arbeitsplätzen anzukurbeln, und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die mit dem Verlust von Arbeitsplätzen und weiteren Einkommensquellen verbundenen sozialen Kosten auszugleichen;
- 5. unterstreicht die Notwendigkeit, das Verfahren des Zugriffs auf EU-Mittel für die erneute Nutzbarmachung von Agrarland nach Überschwemmungen und Bränden und für die Bereitstellung von mehr Finanzhilfe für den Bau von Hochwasserschutzanlagen zu beschleunigen; fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die bewährten Verfahren im Lichte der letzten Forschungsarbeiten über die zunehmende Gefahr von Überschwemmungen und Waldbränden, die durch die Art und Weise des Umgangs mit Land und Lebensräumen und der Handhabung der Entwässerung verursacht werden, zu überprüfen und auszutauschen; legt den Mitgliedstaaten nahe, die natürliche Entwässerung und Wasserrückhaltefähigkeit der Umwelt so weit wie möglich zu fördern, und gleichzeitig die Kapazitäten der Infrastrukturen für Hochwasserschutz und Entwässerung zu erhöhen, um die Schäden durch extreme Regenfälle in Grenzen zu halten;
- 6. würdigt die Solidarität der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und anderer Länder, die den betroffenen Regionen in der durch die Waldbrände entstandenen Notlage durch die Bereitstellung von Flugzeugen, Brandbekämpfungsgeräten und Fachwissen beigestanden haben, sowie die lobenswerte Hilfe für die zuständigen Behörden und Rettungsdienste; vertritt die Auffassung, dass das Ausmaß dieser Phänomene und ihre Auswirkungen oft über die regionale und nationale Ebene und Fähigkeiten hinausgehen, und fordert dringend ein wirksames europäisches Engagement;
- 7. würdigt den Beitrag des Überwachungs- und Informationszentrums (MIC), das die Mobilisierung und Koordinierung der Katastrophenschutzhilfe in Notsituationen unterstützt und gefördert hat; stellt jedoch fest, dass die Ressourcen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Waldbränden, insbesondere aus der Luft, begrenzt sind und dass es den Mitgliedstaaten nicht immer möglich ist, Hilfe anzubieten, wenn die Ressourcen auf nationaler Ebene gebraucht werden; stellt daher fest, dass einige Mitgliedstaten weniger Hilfe erhielten als andere und sich für die Hilfe auf bilaterale Abkommen mit Drittländern verlassen mussten; bedauert daher, dass die EU als Ganzes manchmal keine ausreichende Solidarität bewiesen hat;
- 8. legt dem Rat eindringlich nahe, unverzüglich einen Beschluss über die neue Solidaritätsfondsverordnung der EU zu fassen, wozu das Europäische Parlament im Mai 2006 seinen Standpunkt angenommen hat; hält die diesbezügliche Säumigkeit des Rates für unannehmbar; vertritt die Ansicht, dass mit der neuen Verordnung, durch die unter anderem die Schwellen für die Mobilisierung des Solidaritätsfonds der EU abgesenkt wurden, Schäden wirksamer, flexibler und rechtzeitiger behoben werden können; fordert den amtierenden portugiesischen Ratsvorsitz sowie die für Finanzen, Umwelt, Landwirtschaft und regionale Entwicklung zuständigen Minister der EU auf, unverzüglich rasche und energische Maßnahmen zu ergreifen; regt zu diesem Zweck an, eine Sondersitzung des Rates mit diesen zuständigen EU-Ministern einzuberufen, an der auch das Europäische Parlament und die Kommission als Beobachter teilnehmen;
- 9. fordert die Schaffung einer europäischen Truppe, die in Notsituationen sofort reagieren könnte, wie im Bericht von Kommissionsmitglied Barnier vorgeschlagen wurde, und bedauert, dass auf diese Vorschläge bisher nicht eingegangen wurde und keine Maßnahmen im Anschluss daran ergriffen wurden; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Entwicklung eines Krisenreaktionsmechanismus auf der Grundlage der Katastrophenschutzsysteme der Mitgliedstaaten fortgeführt werden muss, wozu auch auf dem Europäischen Rat von Brüssel vom 16. und 17. Juni 2006 aufgerufen wurde; fordert die Europäische Kommission auf, diesbezüglich konkrete Vorschläge vorzulegen; unterstreicht die Rolle der Mitgliedstaaten und ihrer Gebietskörperschaften für eine wirksame Prävention und Bekämpfung von Bränden;
- 10. fordert die Kommission nachdrücklich auf, von den Mitgliedstaaten zu verlangen, dass sie sie über ihre bestehenden operationellen Programme zur Bewältigung von Naturkatastrophen und ihre bisherigen Erfahrungen damit informieren und prüfen, ob die Maßnahmen zur Prävention und Reaktion angemessen sind, um dann Erfahrungen auszutauschen und Schlussfolgerungen zu Sofortmaßnahmen, Koordinierung von Verwaltungs- und Einsatzstellen und Verfügbarkeit der notwendigen Humanressourcen und von Material zu ziehen; fordert die Kommission auf, zu ermitteln, ob eine Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der EU und anderen Drittländern bei der Bekämpfung verheerender Feuer, dem Austausch bewährter Verfahren und/oder Kapazitäten während der kritischen Sommermonate möglich ist, um für den Sommer 2008 besser gewappnet zu sein;
- 11. vertritt die Ansicht, dass durch die Erfahrungen der vergangenen Jahre und die jüngsten Erfahrungen deutlich geworden ist, dass der Katastrophenschutz der Gemeinschaft seine Präventions- und Reaktionsfähigkeit bei Waldbränden und anderen Flächenbränden verbessern muss, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, diesbezügliche Maßnahmen zu ergreifen;
- 12. ersucht die Kommission, Möglichkeiten für einen organisierten Zugriff auf zusätzliche Kapazitäten zu prüfen, die eine rasche Reaktion bei größeren Notsituationen ermöglichen und die auch aus anderen Quellen, auch von kommerzieller Seite, aufgebracht werden können; schlägt vor, die Kosten dieser Bereitschaftstruppe aus dem Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz zu bestreiten;
- 13. begrüßt die Entscheidung 2007/162 (EG, Euratom) des Rates vom 5. März 2007 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz und vertritt die Ansicht, dass die Maßnahmen, die aus diesem Instrument finanziell unterstützt werden, Gewähr für den sichtbaren Ausdruck der Solidarität Europas bieten und weiteren europäischen Mehrwert für die effiziente Bewältigung von Naturkatastrophen bringen sollten; ist jedoch besorgt, dass die für dieses neue Instrument bereitgestellten Mittel für die wirksame Umsetzung seiner ehrgeizigen Ziele nicht ausreichen werden;
- 14. betont, dass schärfere Maßnahmen zur Verhütung von Naturkatastrophen erforderlich sind, und sieht diesbezüglich gespannt der Veröffentlichung zweier Studien der Kommission im Jahr 2008 entgegen, die auf die Einführung einer integrierten Strategie für die Verhütung von Naturkatastrophen abzielen; schlägt ferner vor, dass die Kommission die mögliche Inanspruchnahme der offenen Koordinierung zum Zwecke der Verhütung von Naturkatastrophen prüft, und zwar durch eine umfassende Bodenpflege zur Verbesserung der Wasserrückhaltefähigkeit sowie eine umfassende Waldpflege, um die Gefährdung der Wälder durch Brände so weit wie möglich zu verringern und das Ausbreiten von Bränden und die Geschwindigkeit der Ausbreitung einzudämmen; verweist darauf, dass die wiederverwertete Biomasse zur wirtschaftlichen Durchführbarkeit dieser Operation beitragen könnte;
- 15. fordert die Kommission auf, die Verbesserung der Waldbrandprävention und der Methoden und Hilfsmittel der Waldbrandbekämpfung eingehender zu untersuchen und die Planung und Landnutzung zu überprüfen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, energische Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Rechtsvorschriften zum Schutz von Wäldern zu verbessern und umzusetzen und von der Kommerzialisierung, Umwidmung und Privatisierung dienenden Maßnahmen abzusehen und damit Übergriffe und Spekulation zu begrenzen, wobei das gesamte in der EU verfügbare Knowhow, einschließlich Satellitensysteme, zu diesem Zweck genutzt werden sollte;
- 16. bedauert, dass so viele dieser Waldbrände offenbar auf Brandstiftung zurückzuführen sind, und ist besonders besorgt darüber, dass kriminelle Brandstiftung immer häufiger der Auslöser von Waldbränden in Europa ist; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Strafen für kriminelle Handlungen, die die Umwelt schädigen, und insbesondere für die Auslösung von Waldbränden zu verschärfen, und vertritt die Ansicht, dass eine unverzügliche und wirksame Untersuchung zur Feststellung der Verantwortlichkeiten und eine spätere angemessene Bestrafung eine abschreckende Wirkung auf fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten hätten;
- 17. bringt seine Besorgnis über die steigende Zahl von Katastrophen infolge extremer klimatischer Ereignisse zum Ausdruck, die nach der Ansicht von Fachleuten weitgehend auf den Klimawandel infolge der globalen Erwärmung zurückzuführen sind; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die notwendigen Schritte zur Erreichung der Kyoto-Ziele zu ergreifen, und ersucht die Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der in Kyoto eingegangenen Verpflichtungen und die diesbezüglichen Follow-up-Maßnahmen zu gewährleisten; fordert die Europäische Kommission und alle zuständigen öffentlichen Stellen auf, dem Klimawandel und der steigenden Wahrscheinlichkeit von Katastrophen wie Überschwemmungen und Waldbränden Rechnung zu tragen, wenn über Haushaltsmittel und Reserven für unvorhergesehene Ausgaben für die Katastrophenschutzdienste beschlossen wird;
- 18. fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit nationalen Behörden fortzusetzen, um eine Politik zu entwickeln, die die Umweltauswirkungen von Bränden minimiert; verlangt eine Wiederaufforstungspolitik, die auf der Achtung bioklimatischer und ökologischer Merkmale basiert; betont die Notwendigkeit, Daten über die natürlichen Ressourcen jedes Mitgliedstaates durch die Einrichtung von volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Umweltbereich in Form einer allen Bürgern zugänglichen Datenbank zu erheben und zu registrieren;
- 19. betont, dass bei Naturkatastrophen bei allen Aktionen, die im Rahmen von Zivilschutzmechanismen durchgeführt werden, die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen besonders beachtet werden müssen;
- 20. ist der Auffassung, dass ein freiwilliger Katastrophenschutz durch eine Grundausbildung und Ausrüstung, die Spitzentechnologien nutzbar machen könnten, gefördert und unverzüglich unterstützt werden sollte, denn dies ist eine der wichtigsten Ressourcen, die den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, wenn sie auf durch Naturkatastrophen verursachte Notfallsituationen reagieren; fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, in der Gesellschaft ein Bewusstsein für den Wert unserer Wälder und ihrer Ressourcen sowie für die Vorteile ihrer Erhaltung zu schaffen, indem die Einbeziehung der Zivilgesellschaft durch organisierte freiwillige Hilfe oder andere Methoden gefördert wird;
- 21. glaubt, dass eine Vorbedingung für den langfristigen Schutz und die Pflege der Wälder eine nachhaltige Planung sowie die Umsetzung von Plänen zur regionalen und ländlichen Entwicklung ist, die darauf abzielen, die Landflucht einzudämmen, neue diversifizierte Einkommensquellen für die Landbevölkerung, insbesondere für die jüngere Generation, zu schaffen und die notwendigen modernen Infrastrukturen zu schaffen, um einen nachhaltigen Tourismus und Dienstleistungen in ländliche Gebiete zu locken;
- 22. betont, dass Naturkatastrophen und insbesondere Waldbrände dieses Jahr Denkmäler und archäologische Stätten, die für das kulturelle Erbe Europas von großer Bedeutung sind, in erheblichem Maße gefährdet haben; verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedrohung des antiken Olympia, der Geburtsstätte der Olympischen Spiele, und insbesondere seines Museums, die zum Weltkulturerbe zählen; fordert, dass unverzüglich Mittel bereitgestellt werden, falls Stätten des europäischen Kulturerbes durch ein Andauern der Waldbrände Schaden nehmen;
- 23. fordert die Mitgliedstaaten auf, zu gewährleisten, dass sämtliche verbrannten Waldflächen als Wälder erhalten bleiben und in Wiederaufforstungsprogramme mit verbindlichen Bedingungen aufgenommen werden und dass keinerlei Änderung der Flächennutzung zugelassen werden darf; angemessene Rechtsvorschriften für den Naturschutz und eine geeignete Flächennutzung einschließlich nachhaltiger land- und forstwirtschaftlicher Verfahren, Wasserbewirtschaftung und eines funktionierenden Risikomanagements umzusetzen; und unverzüglich erweiterte Wiederaufbaumaßnahmen für den Fremdenverkehr und für die betroffene lokale Wirtschaft zu planen;
- 24. fordert die Kommission auf, die korrekte, effiziente und wirksame Verwendung aller Soforthilfen zu überwachen, die den Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen bereitgestellt werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Rückzahlung von nicht ordnungsgemäß verwendeter Gemeinschaftshilfe, zum Beispiel im Falle der Nichtdurchführung von Wiederaufforstungsprogrammen, sowie für eine Katasteraktualisierung zu sorgen;
- 25. verurteilt die Praxis der Legalisierung illegaler Bauten auf geschützten Flächen und generell auf Flächen, die nicht als Bauland ausgewiesen sind, und fordert, dass alle Versuche unverzüglich eingestellt werden, den Schutz von Wäldern durch Änderungen der griechischen Verfassung (Artikel 24) zu schwächen;
- 26. schlägt vor, eine Delegation des Europäischen Parlaments nach Griechenland zu entsenden, dem Land, das von der Naturkatastrophe am stärksten betroffen ist, um der Bevölkerung seine Solidarität zu bekunden, sich ein Bild vom Ausmaß der Zerstörung von Menschenleben, Hab und Gut, des sozialen Gefüges, der Umwelt und der Wirtschaft zu machen und nützliche Schlüsse für eine bessere Prävention und Reaktion auf ähnliche künftige Extremsituationen in der EU zu ziehen;
- 27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Parlamenten und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 240.
- 2 ABl. C 272 E vom 13.11.2003, S. 471.
- 3 ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 599.
- 4 ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 414.
- 5 ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 322.
- 6 ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 363.
- 7 ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 369.
- 8 ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 363.
- 9 ABl. L 297 vom 15.11.2001, S. 7.
- 10 ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 100.
- 11 ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 331.
- 12 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0143.
- 13 ABl. L 71 vom 10.3.2007, S. 9.