Der Bundesrat hat in seiner 805. Sitzung am 5. November 2004 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels
Der Menschenhandel stellt eine besonders widerwärtige Form der professionellen, häufig Organisierten Kriminalität dar. Menschenhandel steht meist im Zusammenhang mit Prostitution. Opfer sind vor allem Frauen und Mädchen. Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass die ohnehin schon gewaltigen Dimensionen dieses typischerweise grenzüberschreitenden Verbrechens noch im Zunehmen begriffen sind.
Zur Eindämmung des Menschenhandels ist eine Verbesserung der sozialen Verhältnisse in den Heimatländern der Opfer geboten. Erforderlich sind darüber hinaus Maßnahmen der Prävention und eine enge Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen. Die Länder haben auf diesem Gebiet erhebliche Anstrengungen unternommen.
Klar ist, dass auch das Strafrecht seinen Beitrag zu leisten hat. Die strafrechtlichen Rahmenbedingungen bedürfen der Verbesserung.
Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Deutsche Bundestag am 28. Oktober 2004 ein Gesetz zur Novellierung der Strafvorschriften gegen den Menschenhandel verabschiedet hat (... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB (... StrÄndG) - BR-Drs. 846/04 (PDF) ). Er bedauert, dass Bundesregierung und Koalition die Länder - wie schon bei anderen kriminalpolitischen Vorhaben der jüngsten Vergangenheit - nicht an den gesetzgeberischen Vorarbeiten beteiligt haben.
Der Bundesrat stellt fest, dass der Deutsche Bundestag entgegen dem Koalitionsentwurf (BT-Drs. 015/3045) die gegenwärtig in § 180b Abs. 2 Nr. 2 StGB enthaltene Schutzaltersgrenze nicht von 21 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt hat. Damit ist einem Anliegen des Bundesrates entsprochen.
Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass der Gesetzesbeschluss eine Reihe gravierender Mängel und Defizite aus dem Koalitionsentwurf übernommen hat. Namentlich ist Folgendes zu nennen:
Der Bundesrat wird diese Anliegen weiterverfolgen.