Hans Martin Bury Berlin, den 19. Oktober 2005
Staatsminister für Europa
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
als Anlage übersende ich Ihnen die
- Berichte der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2004*) sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2004**).
Der Bericht wird entsprechend dem Beschluss vom 8./9. Juni 1993 in Mainz auch an den Bundesrat übermittelt. Grundlage für die Erstellung der halbjährlichen Berichte der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats ist der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 8. April 1967 (BT-Drs. V-1653).
Mit freundlichen Grüßen
Hans Martin Bury
*) siehe Anlage I
**) siehe Anlage 2
Anlage 1 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Januar - 30. Juni 2004
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
Im ersten Halbjahr 2004 wurden wichtige Weichen für die Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und für die Abhaltung des 3. Gipfels des Europarats gestellt: Im Mai wurde anlässlich des 114. Ministerkomitees das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK verabschiedet. Noch vor der Sommerpause konnte eine Einigung auf Ort und Termin des 3. Gipfels (16.-17.5.2005 in Warschau) erzielt werden. Weiterhin bestimmten die Versuche der Stabilisierung der Lage im Kosovo und die Konsolidierung des Beitritts von Serbien und Montenegro das Geschehen im 1. Halbjahr 2004. Ferner wurde die Zusammenarbeit mit der neuen Regierung in Georgien nach der "Rosenrevolution" erheblich intensiviert; hingegen waren in Armenien und Aserbaidschan nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen.
Die aus Sicherheitsgründen unterbrochene Zusammenarbeit mit Russland in Tschetschenien wurde wieder aufgenommen und erweitert.
II. Generalsekretär
Das Jahr 2004 war angesichts der Neuwahl des Generalsekretärs im Juni 2004 ein Jahr des Übergangs. Generalsekretär Schwimmer konzentrierte sich im ersten Halbjahr auf seine Bewerbung für die Wiederwahl und machte zahlreiche Reisen in die Mitgliedstaaten. Eine Reihe von Personalentscheidungen und internen Reformvorhaben wurden dadurch verzögert. Aus der Gruppe von drei Kandidaten (Schwimmer/AUT, Davis/GBR und Ojuland/EST) wählte die Parlamentarische Versammlung im ersten Wahlgang Terry Davis als neuen Generalsekretär.
III. Ministerkomitee
Von November 2003 bis Mai 2004 lag der Vorsitz des Ministerkomitees bei den Niederlanden (NLD), von Mai bis Oktober bei Norwegen (NOR). Die 114. Ministertagung im Mai fand erstmals unter Vorsitz beider Präsidentschaften statt. Grundlage war ein Beschluss zur Straffung der Arbeiten des Ministerkomitees, nach dem künftig nur noch eine Sitzung des Ministerkomitees pro Jahr abgehalten wird.
Die NLD hatten sich drei Schwerpunkte gesetzt:
- - Wahrung der Menschenrechte und Stärkung der Effektivität des Monitoring-Systems.
- - Integration und soziale Kohäsion.
- - Förderung von Synergieeffekten zwischen dem Europarat und anderen europäischen Organisationen (EU, OSZE).
Während der NLD Präsidentschaft wurden folgende Tätigkeitsschwerpunkte gesetzt: Südosteuropa: Nach-Beitritts-Monitoring von Serbien und Montenegro, Stabilisierung der Lage im Kosovo nach den März-Unruhen sowie Förderung der demokratischen Institutionen und des Rechtsstaats in Bosnien-Herzegowina. Südkaukasus: 4. Bericht der vom Ministerkomitee eingesetzten Gruppe "Suivi-Ago" zu Armenien und Aserbaidschan und Fortsetzung des Monitoring von Georgien in den Schwerpunktbereichen Wahlvorbereitung, Justizsystem und Korruptionsbekämpfung.
Demokratische Stabilität in UKR, RUS und TUR: Bei der Ukraine konzentrierte sich die Arbeit auf die Bereiche pluralistische Demokratie und Rechtsstaat, bei der Russischen Föderation auf den Bereich Menschenrechte in Tschetschenien, bei der Türkei auf Justizreform, Menschenrechte und das Strafvollzugssystem.
Zentral war jedoch die Vorbereitung eines 3. Gipfels und die Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte sowie die Ausarbeitung eines Zusatzprotokolls zur EMRK zur Verbesserung der Effizienz der Arbeit des Gerichtshofs (EGMR).
Die 114. Ministertagung fand unmittelbar nach der EU-Erweiterung und damit bei Doppelmitgliedschaft EU/Europarat von nunmehr 25 Mitgliedstaaten statt. Schwerpunkte der Ministertagung waren die Vorbereitung des dritten Europaratsgipfels, die Verabschiedung des 14. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention mit dem Ziel der Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sowie das weitere Vorgehen zur Erarbeitung eines Beitrags des Europarates zur Terrorismusbekämpfung. Am Ende der Sitzung wurde der Vorsitz offiziell an NOR übergeben.
IV. Parlamentarische Versammlung (PV)
Im Berichtszeitraum fanden Plenarsitzungen der Parlamentarischen Versammlung im Januar, April und im Juni statt. Die seit 2002 neubestellte deutsche Delegation (Vorsitz: MdB Bindig) umfasst 18 Mitglieder des deutschen Bundestages und ebenso viele Stellvertreter.
Januar: Schwerpunkte der ersten Sitzungsperiode im Januar 2004 waren Debatten über die Lage in Georgien und über die Lage in Aserbaidschan und Armenien sowie der Bericht über die Lage in Zypern, daneben waren Dringlichkeitsdebatten über Terrorismus sowie die Verfassungskrise in der Ukraine von Bedeutung.
Höhepunkt war die Rede des georgischen Präsidenten Sakashvili. Dieser bezeichnete die Bekämpfung von Korruption, Armut und Zerrissenheit und Schaffung einer liberalen Demokratie als seine vornehmlichen Aufgaben und benannte die "Wiedervereinigung mit Europa" als Hauptziel. Dabei betonte er auch die langfristige Partnerschaft mit den USA, die er vertiefen und gestalten wolle; demgegenüber wurde die vergangene Rolle Russlands eher kritisch vermerkt
In den Resolutionen zu Aserbaidschan und Armenien kommt zwar Anerkennung der positiven Entwicklung in beiden Ländern seit Beitritt zum EuR zum Ausdruck, aber auch der Hinweis auf noch bestehende Defizite. Vor allem hinsichtlich Aserbaidschans wurde durch Fristsetzungen (für das Funktionieren der demokratischen Institutionen und für die Freilassung der politischen Gefangenen) der Druck der PV erheblich verstärkt.
Die Debatte zur Lage in Zypern war geprägt durch Bemühungen um Sachlichkeit und Mäßigung zwischen Zypern und der Türkei im Vorfeld der Wiederaufnahme der Verhandlungen über Annan-Plan. Der Präsident Zyperns, Papadopoulos, betonte sein Interesse an einem Beitritt zur EU als vereinigtes und nicht als geteiltes Land.
Die Dringlichkeitsdebatte zum Thema Terrorismus führte zu einer Empfehlung des Plenums, in der die Ausarbeitung einer Europarats-Konvention befürwortet wurde, die Lücken der internationalen Kooperation bei der Terrorismusbekämpfung schließen soll. Die Dringlichkeitsdebatte über die Lage in der Ukraine verlief hingegen kontrovers. Ukrainische Vertreter setzten sich gegen eine "Einmischung in innere Angelegenheiten" zur Wehr, konnten jedoch nicht die mehrheitliche Verabschiedung einer Resolution verhindern, die eine kritische Lagebeurteilung und die Forderung nach Beobachtung der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen enthält.
April: Schwerpunkte der April-Sitzung waren die Dringlichkeitsdebatten über die Lage im Kosovo, das Referendum in Zypern und die Unruhen in Armenien. Ferner waren die Debatte über die Entführungs- und Mordfälle in Weißrussland sowie die Reform des Verfahrens des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EMGR) von Bedeutung. Darüber hinaus wurden auch eine Reihe von EGMR-Richtern gewählt .
Die Debatte zur Lage im Kosovo war geprägt durch die Auffassung, dass im Kosovo ein neuer Anfang gemacht werden müsse, um die Bedingungen für ein multiethnisches Zusammenleben zu schaffen. Dabei wurden vor allem auch die Reform der kommunalen Selbstverwaltung und die unterstützende Rolle des EuR hervorgehoben.
In einer strittigen Debatte zu Zypern bedauerte die Mehrheit den Ausgang des zypriotischen Referendums, das auf dem Misstrauen der griechischzypriotischen Bevölkerungsgruppe gegenüber der Türkei begründet sei.
In einer Debatte über den sog. "Pourgourides-Bericht" zu den Entführungs- und Mordfällen und über die Verfolgung der Presse in Weißrussland wurde scharfe Kritik an der weißrussischen Führung geübt und beschlossen, jeglichen Kontakt mit offiziellen Vertretern der weißrussischen Regierung zu verweigern, solange keine substanziellen Fortschritte bei der geforderten Aufklärung durch einen Untersuchungsausschuss zu verzeichnen sei.
Die Parlamentarische Versammlung unterstützte nach teilweise kontroverser Debatte grundsätzlich die Reform des Gerichtshofs. Dabei wurden aber auch Vorbehalte gegen die Neufassung von Art. 35 (Einschränkung der Petitionsfreiheit) sowie gegen die Möglichkeit, zusätzliche Richter zu berufen (Art. 20 EMRK) in die Resolution aufgenommen. Im Rahmen der Neuwahl der Richter des EGMR wurde Frau Bundesverfassungsrichterin Renate Jäger mit 97 Stimmen von 170 zur neuen Richterin gewählt.
Juni: Schwerpunkte der Juni-Sitzung waren die Neuwahl des Generalsekretärs sowie die Debatte über die Erfüllung der Verpflichtungen durch die Türkei sowie die Dringlichkeitsdebatte über den Irak und die Debatte über zwei Gesetze der Regierung Berlusconi.
Als neuer Generalsekretär (Amtsantritt: September 2004) wurde der britische Abgeordnete Terry Davis mit der absoluten Mehrheit der Stimmen gewählt. Er war bereits seit 2002 Vorsitzender der Sozialistischen Gruppe. Der bisherige GS Schwimmer verpasste deutlich seine Wiederwahl, die allerdings in der PV auch nicht üblich ist und bislang von keinem Generalsekretär erreicht wurde.
In der Türkei-Debatte stellte die PV mit überwältigender Mehrheit fest, dass die Türkei in den letzten Jahren ihren Willen und ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt habe, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Sie beschloss daher, das seit 1996 andauernde bisherige Überwachungsverfahren zugunsten eines zukünftigen Dialogs über die Politik in insgesamt 12 Punkten (u.a. weitere Verfassungs- und Strafrechtsreformen) zu beenden. Ebenso mit überwältigender Mehrheit würdigte die PV die Fortschritte bei der Umsetzung von EGMR-Urteilen (insbes. Fall Loizidou sowie Fall kurdischer Abgeordneter Leila Sana u.a.), forderte allerdings die Türkei zur zukünftigen Umsetzung weiterer Urteile in Bezug auf nicht rechtstaatsgemäße Gesetze und menschenrechtswidrige Behandlung Gefangener auf.
Thema der einzigen Dringlichkeitsdebatte bei der Sommersitzung der PV war "Beitrag des EuR zur Lösung des Irak-Konflikts". Auf Antrag des Schweizer Abgeordneten Gross wurde ein zusätzlicher Paragraph 10 aufgenommen, in dem festgestellt wird, dass es zwischen dem Al-Qaida-Netzwerk und Saddam Hussein keine Zusammenarbeit gegeben habe.
Die italienische Regierung wurde anhand von zwei Berichten kritisiert:
- a) Hinsichtlich der Konzentration politischer, kommerzieller und medialer Macht in den Händen von PM Berlusconi wurde daran erinnert, dass es unter Art. 10 EMRK sowie der Rechtsprechung des EGMR die Pflicht der Staaten sei, den Medienpluralismus zu schützen und ggfs. positive Maßnahmen zu seiner Wahrung und Förderung zu ergreifen. Die Entschließung hierzu wurde mit sechs klarstellenden Änderungsanträgen angenommen, die Empfehlung (mangels 2/3 Mehrheit) dagegen abgelehnt.
- b) MdB Frau Leutheusser-Schnarrenberger erstattete Bericht zum sog. "Cirami-Gesetz". Durch das Gesetz war 2002 der Begriff des "legitimen Verdachts" als Begründung für die Überweisung von Fällen von einem Gericht an ein anderes in die Strafprozeßordnung eingegangen. Ihre Bewertung, dass das Gesetz die Arbeit der Justiz in einigen Fällen übermäßig verlangsame sowie das Vertrauen in die Richter und den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz schädige, wurde in einer Resolution angenommen. Eine Empfehlung, mit der das Ministerkomitee aufgerufen werden sollte, eine rechtsvergleichende Studie zur Situation in den Mitgliedsstaaten in Auftrag zu geben, bekam jedoch nicht die erforderliche Zustimmung (2/3).
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Der EGMR fällte im Berichtszeitraum einige Urteile gegen Deutschland, die von der deutschen Öffentlichkeit besonders beachtet wurden.
In den Individualbeschwerdeverfahren Jahn u.a. gegen Deutschland entschied eine Kammer des EGMR mit Urteil vom 22. Januar 2004, dass durch die entschädigungslose Entziehung von Grundstücken der Beschwerdeführer, bei denen es sich um eine bestimmte Gruppe von sog. "Neubauern" handelt, nach Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB gegen die Eigentumsgarantie des 1.Protokolls zur EMRK verstoßen worden sei. Diese Entscheidung ist aufgrund eines Antrages der Bundesregierung auf Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer nicht endgültig geworden; mit einer abschließenden Entscheidung des Gerichtshofs in dieser Sache wird im Jahr 2005 gerechnet.
In dem Individualbeschwerdeverfahren von Hannover ./. Deutschland stellte eine Kammer des EGMR mit Urteil vom 24. Juni 2004 einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) fest. Zur Begründung führte der Gerichtshof aus, dass im Hinblick auf die Veröffentlichung von Fotos in verschiedenen Zeitschriften, die die Beschwerdeführerin in der Öffentlichkeit auch bei rein privaten Verrichtungen zeigten, Art. 8 EMRK anwendbar sei und zwischen dem Schutz des Privatlebens der Beschwerdeführerin und der in Art. 10 EMRK garantierten Meinungsfreiheit abgewogen werden müsse. Der entscheidende Faktor in der Abwägung sei in dem Beitrag zu sehen, den die veröffentlichten Fotos und Artikel zu einer Diskussion von allgemeinem Interesse leisten können. Angesichts der fundamentalen Bedeutung des Schutzes des Privatlebens insbesondere für die Persönlichkeitsentwicklung müsse jede Person, einschließlich in der Öffentlichkeit bekannter Personen, eine berechtigte Erwartung haben dürfen, dass ihr Privatleben geschützt werde. Die Kriterien, die die deutschen Gerichte für die Unterscheidung von absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte geschaffen hätten, seien nicht ausreichend, um einen effektiven Schutz des Privatlebens der Beschwerdeführerin sicherzustellen. Die deutschen Gerichte hätten insofern keinen gerechten Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen vorgenommen, so dass das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden sei.
Von grundsätzlicher politischer oder rechtlicher Bedeutung waren im Berichtszeitraum insbesondere folgende Urteile des EGMR:
- im Fall Nachova und andere gegen Bulgarien stellte der EGMR am 26. Februar 2004 erstmals die Verletzung des Diskriminierungsverbots (Artikel 14 EMRK) fest. Der Fall betraf die Tötung von zwei Roma anlässlich einer Verhaftungsaktion durch die Heerespolizei. Der EGMR stellte fest, dass die Erschießung der Verwandten der Beschwerdeführer und die mangelhafte Untersuchung dieser Todesfälle eine Verletzung des Rechts auf Leben (Artikel 2 EMRK) und einen Verstoß gegen das Verbot von Diskriminierung (Artikel 14 EMRK) darstellen.
- im Fall des ehemaligen Besitzers des Fernsehsenders NTV, Gusinski gegen Russland stellte der EGMR in seinem Urteil vom 19. Mai 2005 erstmals die Verletzung der Begrenzung der Rechtseinschränkungen (Artikel 18 EMRK) in Verbindung mit der Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 5 EMRK) fest. Der EGMR kam zu dem Schluss, dass die Verhaftung des Beschwerdeführers auch aus anderen als den nach Art. 5 (lc) EMRK zulässigen Gründen erfolgte. Der Beschwerdeführer hatte vorgebracht, dass der wahre Grund für die Verhaftung war, ihn zu zwingen, sein Unternehmen zu ungünstigen Bedingungen an die staatliche Gazprom zu verkaufen.
Am 2. Juni 2004 fällte der EGMR erstmals eine Entscheidung über die gutachterliche Kompetenz des EGMR. Der EGMR stellte fest, dass der vom Ministerkomitee des Europarates gestellte Antrag auf die Erstellung eines Gutachtens betreffend die Koexistenz zwischen der Europäischen Menschenrechtskonvention der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht unter seine gutachterliche Kompetenz fällt.
Am 23. Juni 2004 stellte der EGMR im Fall Broniowski gegen Polen eine Verletzung des Schutzes des Eigentums (Artikel I des l. Protokolls zur EMRK) fest. Es handelt sich um den Präzedenzfall betreffend die sogenannten ''Gebiete jenseits des Bug''; 167 ähnlich gelagerte Fälle sind vor dem EGMR anhängig. Der EGMR bejahte die Existenz eines strukturellen Problems und forderte die polnischen Behörden auf, die nötigen Maßnahmen zu treffen, um das Recht auf Eigentum aller Beschwerdeführer in Zusammenhang mit den Gebieten jenseits des Bug sicherzustellen.
- im Fall Leyla Sahin gegen die Türkei stellte der EGMR am 29.06.2004 fest, dass die Gedanken-, Gewissens-, und Religionsfreiheit (Artikel 9 EMRK) nicht verletzt worden sei. Die Beschwerdeführerin hatte sich über das Kopftuchverbot in türkischen Universitäten beschwert.
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)
Die 11. Plenarsitzung des Kongresses für Gemeinden und Regionen fand am 25.-27. Mai 2004 statt. Dabei wurde Giovanni di Stasi (ITA) als Nachfolger von Herwig von Staa (AUT) als Präsident gewählt. Im Mittelpunkt der Sitzung standen Debatten über Russland, Georgien und Südosteuropa mit dem Schwerpunkt auf Dezentralisierung, lokaler Demokratie und good governance. Als Zeichen der Normalisierung und symbolischen Akt zur Stärkung der lokalen Demokratie und der Bürgergesellschaft begrüßte der Kongress u.a. die Anfang des Jahres geschaffenen Statuten für die Wiedervereinigung der Stadt Mostar. Ein weiteres beherrschendes Thema war die
Fortsetzung der Diskussion über die Opportunität einer Konvention zur regionalen Selbstverwaltung. Der KGRE bedauerte in einer entsprechenden Resolution bzw. Empfehlung den Widerstand einiger Mitgliedstaaten gegen ein solches Instrument.
Eine Wahlbeobachtungsmission des Kongresses zu Lokal- und Regionalwahlen in Rumänien Anfang Juni stellte grundsätzliche Konformität mit den Europarats-Standards für Transparenz und Demokratie fest, sah aber noch Verbesserungspotenzial bei der Organisation des Wahlkampfs und der Vertretung von Minderheiten.
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
- a) Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)
Auch im Berichtszeitraum setzte die Kommission ihre Arbeit fort, Vorschläge zu erarbeiten und insbesondere die Wirksamkeit der bereits ergriffenen gesetzgeberischen, politischen und anderen Maßnahmen der Mitgliedsstaaten des Europarates zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz zu prüfen und zu bewerten.
Da sich das Phänomen des Rassismus in den Mitgliedstaaten des Europarates sehr unterschiedlich äußert, untersuchte die Kommission im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes die einzelnen Mitgliedstaaten durch Kleingruppen (Countryby-Country-Arbeit). Die im Jahr 2003 begonnene dritte Berichtsrunde wurde mit der Veröffentlichung von neun Berichten (Countryby-Country-Reports) am 27. Januar und 8. Juni 2004 fortgeführt.
Einer von den am 8. Juni 2004 veröffentlichten Berichten ist der am 5. Dezember 2003 verabschiedete Dritte Bericht über Deutschland. Darin stellt ECRI fest, dass es seit der Veröffentlichung des Zweiten Berichts im Jahr 2000 in einer ganzen Anzahl von Bereichen Fortschritte gegeben hat. Zur Bewältigung vorhandener Probleme in Bezug auf Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz formulierte ECRI Empfehlungen für die deutschen Behörden
Im März und Juni 2004 verabschiedete ECRI zwei generelle Politik-Empfehlungen zur Bekämpfung von Rassismus im Kampf gegen den Terrorismus und zur Bekämpfung von Antisemitismus.
Aus Anlass des zehnjährigen Bestehens veranstaltete ECRI am 18.03.2004 eine Fachtagung unter dem Titel "All Different, All Equal: ECRI - ten years of combating racism".
- b) Antifolterausschuss (CPT)
Der nach dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe errichtete Ausschuss hat im Berichtszeitraum seine Aufgabe fortgeführt, durch Besuche die Behandlung von Personen zu prüfen, denen die Freiheit entzogen ist, um erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu verstärken.
Im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes haben Delegationen des CPT einer Vielzahl von Mitgliedsstaaten periodische sowie adhoc-Besuche abgestattet und darüber dem CPT Bericht erstattet.
- c) Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
Das Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention wurde am 13. Mai 2004 zur Zeichnung aufgelegt. Bislang haben 33 Staaten das Protokoll Nr. 14 gezeichnet, 10 Staaten haben es ratifiziert (Stand 13. Mai 2005). Drei Monate nach Ratifizierung durch alle Vertragsparteien der Konvention tritt das Protokoll in Kraft. Deutschland zeichnete das Protokoll am 10. November 2004. Die Ratifizierung soll vor Mai 2006 erfolgen.
Mit dem Protokoll Nr. 14 wird das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte reformiert. Aufgrund der ständig steigenden Anzahl von Individualbeschwerden ist der Gerichtshof überlastet. Durch die Verfahrensreform soll der Gerichtshof entlastet und damit dessen langfristige Funktionsfähigkeit gesichert werden. Die Reform soll ihm ermöglichen, zukünftig weniger Zeit für offensichtlich unzulässige Beschwerden aufzuwenden. Das Gleiche gilt für Beschwerden, die Rechtsfragen betreffen, die bereits Gegenstand einer gefestigten Rechtsprechung sind. Auch die Einführung einer neuen Zulässigkeitsvoraussetzung soll dazu beitragen, dass der Gerichtshof sich zukünftig auf die Fälle konzentrieren kann, die wichtige Probleme im Bereich der Menschenrechte aufwerfen.
2. Bekämpfung von Korruption
Es fanden insgesamt drei Plenarsitzungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) statt. In den Sitzungen wurden ein Evaluationsbericht der ersten Runde (USA) und sieben Evaluationsberichte der zweiten Runde (Estland, Finnland, Island, Lettland, Luxemburg, Polen und Slowakei) angenommen.
Armenien, Aserbaidschan und die Türkei traten GRECO als neue Mitglieder bei.
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
- a) Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ)
Die CEPEJ hat vom 9. bis 11. Juni 2004 ihre dritte Plenarsitzung abgehalten. Der Schwerpunkt der Arbeit der Kommission liegt derzeit darin, anhand von statistischen Daten eine Übersicht über die Situation der Justiz in Europa zu erhalten. Der Bericht ist mittlerweile fertiggestellt. Daneben hat die Kommission einen Bericht über effiziente Antworten der nationalen Rechtsordnungen auf die Herausforderungen des Terrorismus entgegengenommen. Hierin wird insbesondere festgehalten, dass alle einschlägigen Vorgehensweisen einheitlich strafbar sein müssen, dass im gerichtlichen Verfahren die Menschenrechte zu beachten bleiben und Opferrechte im Verfahren noch stärker zu schützen sind. Schließlich wurde als weiteres Rahmenprogramm eine Untersuchung zur Frage von optimalen Verfahrensdauern im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit beschlossen.
- b) Konsultativrat der Europäischen Richter (CCJE)
Vom 5. - 7. April 2004 fand in Straßburg die Sitzung der Arbeitsgruppe des Konsultativrats der Europäischen Richter statt. Dort wurden Berichte zu Fragen des fairen Verfahrens, der Verfahrensdauer und der Rolle des Richters unter verstärkter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitschlichtung als Vorbereitung der sechsten Stellungnahme des Rates entworfen.
- c) Wahlrecht
Das Komitee der Ministerbeauftragten gab am 13. Mai 2004 eine politische Erklärung zu dem von der Venedig-Kommission ausgearbeiteten "Code of Good Practice in Electoral Matters" ab, mit der die Bedeutung des Verhaltenskodex für Wahlen als Bezugsdokument für den Europarat und als Grundlage für eine mögliche Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens für demokratische Wahlen in europäischen Ländern anerkannt wird. In der Erklärung werden die Regierungen, Parlamente und mit Wahlen befassten Stellen in den Mitgliedstaaten aufgerufen, den Kodex bei der Erarbeitung und der Anwendung von Wahlgesetzen zu berücksichtigen und nachhaltige Anstrengungen zu seiner umfassenden Verbreitung zu unternehmen. Eine rechtliche Bindungswirkung kommt dem Verhaltenskodex nicht zu.
Die vom Komitee der Ministerbeauftragten mit dem Auftrag der Entwicklung von Standards für die Durchführung elektronischer Abstimmungen ("E-Voting") unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten eingesetzte Multidisziplinäre Gruppe (IP 1-S-EE) sowie deren Subgruppen (EE-S-LOS und EE-S-TS) haben ihre Arbeit fortgesetzt.
- d) Migrationsrecht
Am 30.6. 2004 wurden vom Ministerrat die Empfehlungen zur Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) angenommen.
Die Empfehlungen wurden in einer Expertengruppe im Rahmen des ad hoc Komitees der Experten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Asyl, Migration und Staatenlosigkeit (CAHAR) vorberaten und enthalten nichtverbindliche Konkretisierungen des die Anwendung der GFK begründenden Merkmals der Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.
- e) Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen (CDMG)
Fragen der Steuerung der Migration und zunehmend der Integration von rechtmäßig aufhältigen Migranten waren weiterhin die Schwerpunktthemen des Ausschusses für Wanderungsfragen. Zur Steuerung der Migration wurden Regelungen und Empfehlungen über den Rechtsstatus von Studenten, von Wanderarbeitern und ihren Familienangehörigen sowie Maßnahmen gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit erörtert.
Dem engeren Zusammenwirken von Herkunfts-, Transit- und Zielländern dient dabei der regelmäßig vom Ausschuss im Rahmen einer Political Platform geführte Dialog mit Drittstaaten über den europäischen Rahmen hinaus. Mit der Europäischen Union sowie einer Reihe migrationspolitisch relevanter internationaler Organisationen, wie UNHCR, IOM und ILO erfolgte ein intensiver Meinungs- und Erfahrungsaustausch über die Entwicklung der weltweiten Migration und die Entwicklung der Migrationspolitik im nationalen und europäischen Rahmen.
- f) Staatsangehörigkeit
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. März 1997 über die Staatsangehörigkeit vom 13. Mai 2004 beschlossen. Durch das innerstaatliche Vertragsgesetz wurden die nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erforderlichen Voraussetzungen für die Begründung der völkervertraglichen Bindung im Hinblick auf das Übereinkommen geschaffen. Mit dem Beitritt zu dem Übereinkommen bringt Deutschland zum Ausdruck, dass es eine europaweite Angleichung staatsangehörigkeitsrechtlicher Prinzipien und Regelungen für wünschenswert erachtet. Das moderne deutsche Staatsangehörigkeitsrecht genügt den Vorgaben des Übereinkommens bereits jetzt, so dass eine Neugestaltung nicht erforderlich ist.
4. Terrorismusbekämpfung
Die im Jahr 2003 eingerichtete Expertengruppe zu Fragen der Terrorismusbekämpfung des Europarates (CODEXTER) erhielt im Juni 2004 vom Ministerkomitee des Europarates den Auftrag, eine inhaltlich begrenzte Übereinkunft zur Terrorismusbekämpfung zu erarbeiten, die die Lücken füllt, die im internationalen Recht und bei den internationalen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung noch bestehen.
Im gleichen Zeitraum erstellte die Unter-Arbeitsgruppe CODEXTER-PROFILER ein Muster für Länderprofile über die legislativen und institutionellen Maßnahmen der Mitgliedstaaten des Europarates und der Staaten mit Beobachterstatus im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Deutschland verfasste hierzu im Rahmen eines Pilotprojektes neben Rumänien einen Länderbericht.
5. Sozialpolitik
- a) Biomedizin
Am 30. Juni 2004 beschloss das Ministerkomitee das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin über biomedizinische Forschung. Das Zusatzprotokoll konkretisiert das Übereinkommen für den Bereich der Forschung am Menschen.
Zeichnungen und Ratifizierungen des Übereinkommens und seiner Zusatzprotokolle erfolgten im Berichtszeitraum nicht.
- b) Europäische Sozialcharta (ESC)
Deutschland legte beim Europarat routinemäßig seinen 22. Bericht über die Umsetzung der Europäischen Sozialcharta (ESC) in Bezug auf die sogenannten Nicht-Kernbestimmungen vor, der unter Beteiligung der betroffenen Bundesministerium erarbeitet wurde.
Im Regierungsausschuss zur Sozialcharta wurde mit den Beratungen der Schlussfolgerungen des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte (EASR) im Zyklus XVII-1 zu den sog. Kernartikeln der Charta begonnen.
- c) Gleichstellungsfragen
Vom 16.-18.06.2004 fand in Straßburg das 30. Treffen des Lenkungsausschusses "Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern" (CDEG) statt.
Themenschwerpunkte waren:
- - Followup der 5. Europäischen Gleichstellungsminister(innen)konferenz in Skopje (22.-23.Januar 2003), insbesondere Ergebnisse der Arbeit der Expertengruppe "Die Rolle von Frauen und Männer im interkulturellen und interreligiösen Dialog zur Vermeidung von Konflikten, Friedensbildung und Demokratisierung".
- - Vorbereitung auf die nächste Gleichstellungsminister(innen)konferenz in Stockholm im Juni 2006 -Themenfindungsprozess, Sammlung von Vorschlägen.
- - Stand der Arbeiten an einer europäischen Konvention gegen Menschenhandel durch den Ad Hoc Ausschuss "Aktion gegen Menschenhandel" (CAHTEH).
- - Information über das vom Europarat vom 28.-29.10.2004 in Straßburg durchgeführte Seminar "Frauen im diplomatischen Dienst" zum Themenbereich" ausgewogenen Teilnahme von Frauen und Männern in politischen und öffentlichen Entscheidungspositionen".
- - Sachstand der "Studie über Elternzeit in den Mitgliedstaaten des Europarates".
- - Vorbereitung auf die nächste Sitzung der UN-Frauenrechtskommission in New York im März 2005, die unter dem Motto des10. Jahrestages der 4. Weltfrauenkonferenz steht und Vorschläge-Sammlung für Aktionen des Europarates zum Thema Peking+10.
- d) Soziale Fragen
Der Lenkungsausschuss für soziale Kohäsion (CDCS) tagte vom 17.05.04 bis zum 19.05.04 und beschäftigte sich mit folgenden Fragen:
- - Vorbereitung des 3. Europaratsgipfels und Initiativen aus dem Sozialbereich.
- - Erörterung der Aktivitäten zu den Bereichen Kinder und Familie mit dem Schwerpunkt auf dem Empfehlungsentwurf "Rechte der Kinder in Einrichtungen" und dem Auftrag der neuen Expertengruppe zu Kindern und Familie (draft terms of reference).
- - Ergebnisse der Aktivitäten im Bereich der Beschäftigung von marginalisierten Gruppen.
- - Gründung einer neuen Expertengruppe zu Wohnungspolitik und soziale Kohäsion.
- - Arbeitsmethoden des CDCS.
- - Stand der Arbeiten zum Thema Sozialindikatoren.
- - Forschungsprojekt zu Fragen des Arbeitsmarktflexibilität und Jobsicherheit.
- - Vorbereitung des 05 Forums Soziale Kohäsion zu der Frage der ethischen Finanzierung und verantwortlichem Verbraucherverhalten.
- - Vorbereitung der Programmaktivitäten 05.
- - Meinungsaustausch mit Experten zum Thema "Au-Pair-Placement".
- - Bewertung der Aktivitäten Europarates zum Thema Ageing.
- - Aktivitäten des Europarates im Bereich der sozialen Sicherheit - Ländermaßnahmen.
- - Fortschrittsbericht im Bereich sozialer Zusammenhalt - bilaterale und multilaterale Länderunterstützung.
- - Stand der Vorbereitung der 05 Bevölkerungskonferenz des Bevölkerungsausschusses des Europarates.
- e) Jugendfragen
Vom 5. bis 9.Mai 2004 fand in Straßburg eine Jugendveranstaltung zum Thema "Jugend und Globalisierung statt", die auf positive Resonanz stieß. Deutschland war mit 13 teilnehmenden Jugendlichen das am stärksten vertretene Land, gefolgt von Frankreich und Belgien mit je 12, Russland und Spanien mit je 11 und Rumänien mit 10 Teilnehmenden. Aus Afrika kamen insgesamt 33, aus Amerika 28, aus Asien 25 junge Menschen.
Die Zusammenarbeit des Europarats mit der EU im Jugendbereich wurde für die Bereiche Ausbildung, Forschung und EURO-MED-Zusammenarbeit durch so genannte Covenants weiter ausgebaut.
Das Büro des Europäischen Netzwerks der Jugendzentren traf sich am 24. und 25. April in Budapest.
Die Partnerschaft mit ERYICA wurde evaluiert.
Nachdem bislang nur sieben Länder die Konvention des Europarates zu den Freiwilligendiensten unterzeichnet haben, wurde beschlossen, dass das Sekretariat nach Vorlage des EU-Kommissionssyntheseberichts zu diesem Schwerpunktthema und nach dem für Juli in Budapest 2004 geplanten Seminar zum Thema Freiwilligendienste im Lichte dieser Resultate einen Bericht vorlegen werde.
Im ersten Februar 2004 begannen die Vorarbeiten für das 7. Ministertreffen der im Rahmen der Arbeit des Europarates für Jugendfragen zuständigen Ministerinnen und Minister. Es soll im September 2004 in Budapest stattfinden und sich mit den Antworten der Jugendpolitik zum Thema "Gewalt" befassen.
Deutschland wurde auf der Sitzung der Jugendexperten vom 23.-25.Februar 2004 in den Lenkungsausschuss gewählt.
6. Raumordnerische Zusammenarbeit, Kommunal- und Regionalpolitik
- a) Raumordnungspolitik
Derzeit wird unter dem Dach des Europarates das Projekt "CEMAT-Innovationsregionen" durchgeführt, das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen als Fortsetzung des 2003 abgeschlossenen Projektes "CEMAT-Modellregionen" gefördert wird. Das Projekt unterstützt modellhaft die Einführung und inhaltliche Vertiefung einer innovativmodernen, wettbewerbsorientierten und nachhaltigen Regionalplanung in den russischen Regionen Kaliningrad, Leningrad, Moskau und Pskov sowie in Armenien. Ziel waren Demokratisierung der Regionalplanung und ein modernes, zukunftsorientiertes Kommunal- und Regionalmanagement. Die Landkreise und Gemeinden haben sich aktiv an diesem Projekt beteiligt. Neue Formen der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den nationalen Regierungen, den Regierungen der Regionen und den Landkreisen sowie lokalen Gebietskörperschaften konnten erprobt und vertieft werden.
- b) Kommunal- und Regionalpolitik
Nach mehrjährigen Arbeiten an Entwürfen für Rechtsinstrumente zum Regionalismus ("Regionalcharta") wurde in den Verhandlungen des Lenkungsausschusses für lokale und Regionale Demokratie (CDLR) deutlich, dass weder eine Mehrheit für eine Konvention noch ein Konsens für eine Empfehlung des Europarats zustande kommen würde. Angesichts dieser Situation brachte der Bundesvertreter im CDLR die alternative Idee einer "Politischen Erklärung" in die Diskussion ein, um die Bearbeitung des Themas nicht vollständig ergebnislos beenden zu müssen. Dieser Vorschlag wurde im ersten Halbjahr 2004 noch überwiegend kritisch gesehen.
Der Bund hat wirkte unter enger Einbeziehung der Länder an den Arbeiten in den vier Arbeitsbereichen des CDLR mit: 1. Demokratische Partizipation; 2. Finanzen; 3. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit; 4. Korruptionsprävention.
7. Sport
Im Mai 2004 fand im Rahmen des "Europäischen Jahrs der Erziehung durch Sport" (EJES) die Veranstaltung "Europäischer Scheideweg Sport: Eingangstor zur Demokratie" statt. Dieses Projekt wurde durch die EU-Kommission im Rahmen der EJES-Projektförderung unterstützt.
Im Vordergrund der dopingpolitischen Aktivitäten standen die Beratungen über den Entwurf einer internationalen Konvention gegen Doping der UNESCO. Die Sitzung der Beobachtenden Begleitgruppe zur Anti-Doping-Konvention des Europarats befasste sich in ihrer 19. Sitzung vom 17. bis 18. Juni sowie deren juristische Arbeitsgruppe am 17. Mai mit der Sicherstellung, dass der Entwurf der UNESCO, der u.a. auf dem Übereinkommen des Europarats basiert, einen möglichst hohen Standard aufweist. Zu diesem Zwecke wurden gemeinsame Textempfehlungen erarbeitet, die anlässlich der UNESCO-Sitzungen durch die Staaten des Europarats eingebracht wurden. Der Entwurf über die weltweite Konvention gegen Doping der UNESCO, an dem Deutschland wesentlich mitgewirkt hat, liegt mittlerweile der Generalkonferenz der UNESCO zur Annahme im Herbst 2005 vor. Es ist geplant, dass die Konvention nach deren Verabschiedung der UNESCO Anfang 2006 zur Zeichnung vorliegt. Deutschland beabsichtigt, die Konvention bis zum Jahre 2007 zu ratifizieren.< /p>
Der Ständige Ausschuss zum Europäischen Übereinkommen über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen beschäftigte sich in seiner 24. Sitzung vom 10. bis 11. Juni in Portugal schwerpunktmäßig mit den Evaluationsbesuchen und den Selbstevaluationsberichten der Mitgliedsstaaten über den Stand der Umsetzung des Übereinkommens. Ein Evaluationsbesuch in Deutschland ist im Verlauf der Fußball-WM 2006 vorgesehen. Ferner standen Erfahrungsberichte zur Vorbereitung der EURO 2004 in Portugal und der Fußball-WM 2006 in Deutschland im Mittelpunkt der Begegnung. Die Sitzungen der Arbeitsgruppe zur EURO 2004 vom 21. bis 22. Januar und am 22. April dienten der zwischenstaatlichen Abstimmung von Sicherheitsmaßnahmen. Nachdem das Übereinkommen am 17. März in Straßburg von Deutschland unterzeichnet wurde, ist Deutschland seit 1. Mai 2005 voll stimmberechtigtes Mitglied des Ständigen Ausschusses.
8. Bildung und Kultur
- a) Bildung
Demokratieerziehung
Die seit 1997 laufenden Vorbereitungen zum Jahr der Demokratieerziehung wurden 2004 intensiviert. Nach und nach wurden verschiedene anwendungsbezogene Materialien (teaching packs) veröffentlicht. Dazu besteht ein Koordinierungsausschuss beim Europarat. Es wurde eine dialogfähige Website entwickelt, darüber werden europäische Kontakte vermittelt, Materialien bereitgestellt und die nationalen Aktivitäten dargestellt. Auf deutscher Seite hat sich bei der Kultusministerkonferenz (KMK) ein Begleitausschuss konstituiert.
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Der Europarat verfolgt die jeweiligen schulischen Maßnahmen der Erinnerung und Auseinandersetzung mit dem Thema in den einzelnen Mitgliedsstaaten durch Seminare und Veröffentlichungen. In deutscher Sprache ist die Broschüre "Völkermord in Geschichte und Gegenwart - Erinnern durch Unterrichten" erschienen.
Geschichtsunterricht
Das laufende Projekt "Wegmarken neuer europäischer Geschichte", bei dem Deutschland eine Tagung ausgerichtet hat, läuft in 2005 aus. Die 2004 anstehende Entscheidung über ein Nachfolgeprojekt wurde zurückgestellt. Die zuständige Lenkungsgruppe soll dazu die vorliegenden Themenvorschläge (Kalter Krieg, kulturelle Interaktion in der europäischen Geschichte, das Bild des "Anderen" im Geschichtsunterricht) prüfen und eine Stellungnahme abgeben.
Fremdsprachen
Die Tätigkeit des Europarates (einschließlich des Fremdsprachenzentrums in Graz) im Bericht der Fremdsprachenförderung und des Fremdsprachenunterrichts gehören zu den unbestrittenen und anerkannt wegweisenden Leistungen des Europarates. Aktuell stehen folgende Aktivitäten im Vordergrund:
- - regelmäßige "Policy-Foren" zum Entwicklungsstand wie zu Innovationen im Fremdsprachenunterricht
- - Erstellung von Länderprofilen (Darstellung und Kommentierung der Sprachenpolitik eines Mitgliedsstaats bzw. einer Region unter Beteiligung unabhängiger externer Experten
- - Zuordnung von Sprachprüfungen zu den Kompetenzstufen des Referenzrahmens und deren europaweiter Anerkennung sowie Ausarbeitung der Unterrichtsinhalte zum Erwerb der jeweiligen Sprachzertifikate
- - Fortentwicklung des Fremdsprachenportfolios
Künftig sollen zusätzlich unter dem Thema Mehrsprachigkeit die Rolle von Mutter- bzw. Unterrichtssprache untersucht werden, einschließlich der Sprachvermittlung für Zuwanderer.
Lehrerfortbildungsprogramm
Das seit 1978 bestehende Programm sieht die Teilnahme von Lehrern an Fortbildungskursen anderer Mitgliedsstaaten vor und wird durch die Bereitstellung von Kursplätzen und Gewährung von Reise- und Aufenthaltsstipendien gefördert. Die Organisation über nationale Koordinatoren hat sich jedoch als zu aufwändig erwiesen; außerdem tritt das Programm in Konkurrenz zu Maßnahmen der EU. Es wurde beschlossen, künftig nur noch zentrale Fortbildungsseminare für Lehrer mit engem Bezug zu den laufenden Projekten des Europarates durchzuführen. Die weiterhin genutzte Tagungsstätte in Donaueschingen wird sowohl vom Europarat als auch vom Land Baden-Württemberg und dem Auswärtigen Amt bezuschusst.
- b) Kultur
Das 1998 begonnene und zwischenzeitlich auf internationaler Ebene renommierte und ständig aktualisierte Kompendium des Europarats dient der Grundinformationen über die Kulturpolitiken in Europa (Web-Adresse: http://www.culturalpolicies.net). Im Rahmen des Projekts werden nach einer einheitlichen Methodologie aktuelle Informationen zur Kulturpolitik in den Unterzeichnerstaaten der Kulturkonvention erstellt und via Internet auch in vergleichender Darstellung verfügbar gemacht. Das Kompendium ist, obwohl es auch aus deutscher Sicht eines der Referenzprojekte im Europarat darstellt, finanziell nicht abgesichert und auf Sonderbeiträge aus den Mitgliedstaaten angewiesen. Im März 2004 fand das jährliche Autorentreffen auf Einladung des Europarats und des Europäischen Instituts für vergleichende Kulturforschung (ERICarts) mit finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amts in Berlin statt.
9. Medien
Der Lenkungsausschuss für Massenmedienpolitik (CDMM) hat im ersten Halbjahr 2004 seine Beratungen zum Entwurf einer Empfehlung zum Gegendarstellungsrecht in den Neuen Medien fortgeführt. Weitere Schwerpunkte der Arbeit bildeten die Beratungen eines Erklärungsentwurfs des Ministerkomitees zur Meinungs- und Informationsfreiheit im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Terrorismus sowie die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der 7. Konferenz der Medienminister des Europarates. Auf Wunsch des Gastgebers Ukraine wurde diese Konferenz wegen bevorstehender Wahlen von November 2004 auf März 2005 verschoben.
Am 12. Februar 2004 nahm das Ministerkomitee die vom CDMM vorbereitete Erklärung zur Freiheit der politischen Debatte in den Medien an.
Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen vertiefte entsprechend dem im letzten Jahr beschlossenen Arbeitsprogramm für eine Revision des Übereinkommens seine Diskussion über den Änderungsbedarf des Übereinkommens. Hierbei stand die Frage der Anpassung der bestehenden Regelungen zur Werbung für neue Werbetechniken und ein aufgrund der technischen Möglichkeiten verändertes Nutzerverhalten im Mittelpunkt. Das Problem des zukünftigen Geltungsbereichs des Übereinkommens und eine mögliche Ausweitung auf Online-Dienste wurden ebenso kontrovers diskutiert wie Themenvorschläge für weitere Regelungsbereiche.
Anlage 1 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004
Statistische Angaben
Das Ministerkomitee trat im Berichtszeitraum einmal (vom 12.-13.05.2004 in Straßburg) zusammen.
Das Komitee der Ministerbeauftragten trat im Berichtszeitraum zu 46 ordentlichen Sitzungen zusammen. Dabei wurden im Jahre 2004 insgesamt 17.961 Tagesordnungspunkte behandelt. (Das Zahlenmaterial bezüglich der Tagesordnungspunkt ist nur jährlich verfügbar.)
Anlage 2 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004
Statistische Angaben
Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, zu denen das Komitee der Ministerbeauftragten im Berichtszeitraum Antworten gegeben hat:
Nr. der | Datum der | Datum der | Titel |
Empf. | Empfehlg. | Antwort | |
1595 | 30.01.2003 | 16.06.2004 | Verhaltenskodex in Wahlangelegenheiten |
1598 | 01.04.2003 | 16.06.2004 | Schutz von Zeichensprachen in den EuR-Mitgliedsstaaten |
1599 | 01.04.2003 | 21.04.2004 | Kulturelle Lage im Südkaukasus |
1602 | 02.04.2003 | 21.01.2004 | Immunität von Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung |
1604 | 27.05.2003 | 04.02.2004 | Rolle des Staatsanwaltes in einer demokratischen Gesellschaft, die vom Gesetz beherrscht wird |
1605 | 27.05.2003 | 21.01.2004 | Wirtschaftliche Entwicklung Moldawiens: Herausforderungen und Aussichten |
1606 | 23.06.2003 | 21.01.2004 | Gebiete, in denen die Europ. Menschenrechtskonvention nicht umgesetzwerden kann |
1607 | 24.06.2003 | 21.01.2004 | Tätigkrit der Internat. Organisation für Auswanderung (IOM) 1998 - 2002 |
1609 | 24.06.2003 | 03.06.2004 | Positive Erfahrungen autonomer Regionen als Inspiration zur Konfliktlösung in Europa |
1610 | 25.06.2003 | 21.01.2004 | Auswanderung in Verbindung mit Frauenhandel und Prostitution |
1611 | 25.06.2003 | 16.06.2004 | Organhandel in Europa |
1613 | 26.06.2003 | 21.01.2004 | Der EuR und die Konvention über die Zukunft Europas |
1614 | 27.06.2003 | 21.01.2004 | Umwelt und Menschenrechte |
1615 | 08.09.2003 | 16.06.2004 | Einrichtung des Ombudsmannes |
1616 | 08.09.2003 | 19.05.2004 | Das Nord-Süd-Zentrum des EuR und sein Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit im 21. Jahrhundert |
1618 | 08.09.2003 | 14.04.2004 | Auswandere in nicht geregelten Beschäftigungsverhältnissen im landwirtschaftlichen Sektor südeuropäischer Länder |
1619 | 08.09.2003 | 14.04.2004 | Rechte von älteren Einwanderern |
1622 | 29.09.2003 | 19.05.2004 | Einhaltung von Obligationen und Verpflichtungen durch die Ukraine |
1624 | 29.09.2003 | 16.06.2004 | Gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik |
1625 | 30.09.2003 | 14.04.2004 | Einwandererintegration in EuR-Mitgliedsstaaten |
1626 | 01.10.2003 | 03.06.2004 | Reform der Gesundheitsfürsorgesysteme in Europa: Versöhnung Gerechtigkeit, Qualität und Wirksamkeit |
1627 | 01.10.2003 | 21.04.2004 | Abschaffung der Todesstrafe in den EuR-Beobachterstaaten |
1631 | 25.11.2003 | 30.06.2004 | Interne Wanderbewegungen in Europa |
1644 | 29.01.2004 | 18.02.2004 | Terrorismus: Eine Bedrohung der Demokratien |
1648 | 30.01.2004 | 16.06.2004 | Folgen der EU-Erweiterung für die Bewegungsfreiheit unter den EuR-Mitgliedsstaaten |
1656 | 27.04.2004 | 09.06.2004 | Lage der europäischen Haft- und Untersuchungshaftanstalten |
Anlage 3 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004
Statistische Angaben
Deutschland ratifizierte im Berichtszeitraum kein Übereinkommen.
Deutschland zeichnete im Berichtszeitraum ein Übereinkommen:
17.03.2004 | ETS 120 | Europäisches Übereinkommen über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen |
Anlage 4 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004
Statistische Angaben
Im Jahr 2004 hat das Komitee der Ministerbeauftragten zu 24 Empfehlungen des Kongresses der Gemeinden und Regionen Antworten gegeben. (anliegende Statistik ist nur jährlich verfügbar.)
Anlage 2 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Juli - 31. Dezember 2004
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
Das zweite Halbjahr 2004 unter Vorsitz Norwegens (Juli bis Anfang November) und Polens (Anfang November bis Ende Dezember) war vornehmlich geprägt durch die Vorbereitung des Gipfeltreffens des Europarats im Frühjahr 2005. Anfang Juli wurde endgültige Entscheidung über Zeitpunkt (16./17.05.) und wesentliche Themen (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Verhältnis zu EU-OSZE-UN) gefällt. Auf dieser Grundlage wurden intensive Konsultationen über einen künftigen "Aktionsplan" auf der Grundlage eines französischen Entwurfs, der wiederum auf einem deutschen Denkpapier beruhte, geführt. Bis zum Jahresende erfolgte eine Entwicklung dieses Textes in seinen Grundzügen. Ferner legte Polen auf der Grundlage eines französischen Entwurfs ein Papier zur "Politischen Erklärung" vor.
Die Arbeiten an der Umsetzung des 14. Protokolls zur Reform der Verfahren des Gerichtshofs wurden fortgesetzt. Insbesondere eine Konferenz unter norwegischer Präsidentschaft im Oktober 2004 behandelte die Hauptprobleme und legte den Ausgangspunkt für die Arbeiten insbesondere des Gerichtshofs fest.
Ferner wurde das Monitoring der Beitrittsverpflichtungen von Bosnien und Herzegowina sowie von Serbien und Montenegro ebenso wie von Armenien und Azerbaidschan fortgesetzt und im wesentlichen kritisch bewertet; die Reformmaßnahmen der neuen Regierung in Georgien wurde durch den Europarat aktiv begleitet und unterstützt.
Die politische und Sicherheitslage in Tschetschenien verblieb unverändert ernst, wie auch der Bericht des Menschenrechtskommissars feststellte; die Zusammenarbeit mit den russischen und tschetschenischen Behörden war daher nur eingeschränkt möglich.
Die Wahl des ukrainischen Präsidenten Juschtschenko führte zu einer Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit der Ukraine, die seither einen der Schwerpunkte der Europaratsarbeit darstellt.
II. Generalsekretär
Der britische Abgeordnete Terry Davis trat zum 1. 9.2004 die Nachfolge Walter Schwimmers an. Dies führte zu einer Übergangssituation, in der der Generalsekretär im wesentlichen die verschiedenen Abteilungen und die Arbeitsweise des Sekretariats kennen lernte und erste Besuche in Mitgliedstaaten absolvierte. Der Besuch Ende Oktober in Berlin, der zu Gesprächen mit Außenminister Fischer und Justizministerin Zypries sowie einem Besuch beim Bundespräsidenten diente, schuf eine erfolgreiche Grundlage für die enge Zusammenarbeit mit der Bundesregierung. Die letzten beiden Monate des Jahres waren durch ein starkes Engagement des Generalsekretärs zur Verabschiedung des Haushalts für 2005 geprägt.
III. Ministerkomitee
Im Berichtszeitraum hatte überwiegend Norwegen (Mai bis November) den Vorsitz inne. Dieser ging im November 2004 auf Polen über.
Norwegen setzte Schwerpunkte insbesondere in den Bereichen Stärkung der gesamteuropäischen Zusammenarbeit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, Verbesserung der Koordinierung zwischen EU-OSZE und Europarat sowie Stärkung der Rolle des Europarates in der Konfliktprävention. Zentrale Themen waren weiterhin die Reform des EGMR sowie die Konkretisierung und Strukturierung des 3. Gipfels. Unter norwegischem Vorsitz wurde beschlossen, den 3. Gipfel am 16./17.5.2005 in Warschau zu veranstalten.
Im Rahmen eines hochrangigen Seminars in Oslo wurden im Oktober erste praktische Vorschläge zur Umsetzung der Empfehlungen der 114. Sitzung des Ministerkomitees zur Reform des EGMR erarbeitet. Der norwegische Außenminister Petersen und der Vorsitzende des OSZE-Rates, am Passy (Bulgarien) vereinbarten im Oktober auf der Basis eines norwegischen Vorschlags einen Fahrplan zur Erarbeitung von Synergieeffekten und besserer Kooperation zwischen der OSZE und dem Europarat mit dem Ziel der Verabschiedung auf dem 3. Gipfel. Zur konsequenten Umsetzung der Implementierung von Standards der lokalen und regionalen Demokratie wurde ebenfalls eine Konferenz durchgeführt.
Regional standen weiter der Balkan und der Kaukasus im Mittelpunkt der Aktivitäten: Außenminister Petersen besuchte im September Sarajewo, Belgrad und Pristina und im Oktober Georgien, Armenien und Azerbaidschan. Weitere Schwerpunkte waren die Wahlen in der Ukraine und die Situation in Transnistrien/Republik Moldau.
Während der norwegischen Präsidentschaft trat Monaco (am 5.10.2004) als 46. Mitglied dem Europarat bei. Das Ministerkomitee äußerte mehrmals Sorge über die verbleibende Lücke auf der europäischen Landkarte demokratischer Staaten und übte anlässlich der Wahlen Mitte Oktober erneut Kritik an der Situation in Weißrussland.
Polen konzentrierte sich bei Übernahme des Vorsitzes auf die Vorbereitung des Gipfels im Mai 2005. Die Zuspitzung der Lage in der Ukraine im November/Dezember 2004 konnte der Vorsitz, vor allem auch in der Person Präsident Kwasniewskis, durch geschickte Vermittlung auch zur Demonstration des Potentials des Europarates als Schlichtungsinstanz in Krisensituationen nutzen.
Ein weiterer Höhepunkt des Jahres 2004 war die Jubiläumsfeier zum 50. Jahrestag der Kulturkonvention im November in Breslau, bei der eine Erklärung zur künftigen Rolle der Kultur- und Bildungsarbeit des Europarates, inklusive der Bereiche Jugend, Sport und nachhaltige Entwicklung, verabschiedet wurde.
IV. Parlamentarische Versammlung
Im zweiten HJ 2004 gab es wie gewohnt nur eine Sitzungsperiode im Oktober. Schwerpunkte waren die Dringlichkeitsdebatten über die Bekämpfung des Terrorismus sowie die Lage in Tschetschenien. Daneben waren auch die Rede des türkischen Premierministers sowie die aktuelle Debatte über das Verhältnis zwischen Georgien und Russland von Interesse.
Die Dringlichkeitsdebatte über Terrorismus fand großes Interesse. Mit breiter Mehrheit wurden eine Resolution und Empfehlung angenommen, in der zwar einerseits die Verbesserung der Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus angemahnt wird, gleichzeitig aber auch die Notwendigkeit der Beachtung der Menschenrechte und die Bedeutung der Beseitigung der Ursachen gefordert werden.
Höhepunkt des Plenums war die in Anwesenheit des TST Präsidenten Alchanow zum Teil kontrovers geführte Dringlichkeitsdebatte zu Tschetschenien. Grundlage waren Berichte zur politischen Lage und demokratischen Stabilität (Berichterstatter: Gross/Schweiz/Soz.), zur MR-Lage (Bindig/DEU/Soz.) und zur humanitären Lage von Flüchtlingen (Iwinski/POL/Soz.). Alle drei Berichte und die darin enthaltenen Resolutions- und Empfehlungsentwürfe wurden nach Diskussion zahlreicher Änderungsanträge mit deutlichen Mehrheiten angenommen. Besondere Aufmerksamkeit zog der Bericht zur Menschenrechtslage auf sich, der in klarer Sprache und anhand vieler Beispiele fortbestehende Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien anprangert und konkrete Maßnahmen einfordert. Mit dem Bericht zur politischen Lage wurde ein Dialogprozess zur Befriedung in Tschetschenien im Rahmen eines "Straßburger Runden Tisches" unter der Schirmherrschaft des EuR initiiert.
In der auf Initiative Georgiens hin geführten aktuellen Debatte über das Verhältnis Georgien/Russland kritisierte Georgien das Verhalten Russlands in Süd-Ossietien und Abchasien und äußerte die Sorge, Russland wolle diese Gebiete in die russische Einflusszone einbeziehen. Georgien deutete die Möglichkeit einer Föderalisierung Georgiens als Lösungsweg an. Die russischen Delegierten reagierten im wesentlichen ausweichend und konnten in der Abstimmung durchsetzen, dass das Problem im bilateralen Dialog beider Staaten und nicht im Europarat behandelt werden solle. Im Plenum klangen allerdings Zweifel an konkreter russischer Verständigungsbereitschaft durch.
Der türkische MP Erdogan bekannte sich zum Reformprozess in der Türkei als grundlegendes Regierungsprogramm, das sich an den Leitvorstellungen des Europarats orientiere. Seine Ausführungen wurden von der Parlamentarischen Versammlung wohlwollend aufgenommen und fügten sich damit ein in den seit Anfang 2004 zu beobachtenden Trend erhöhten Vertrauens der Parlamentarischen Versammlung in türkische Reformfähigkeit und -bereitschaft, das bereits in der Beendigung des Monitoring-Verfahrens deutlich geworden war.
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Im Jahr 2004 erreichten den EGMR 44.128 neue Beschwerden, gegenüber dem Vorjahr stellt dies einen erneuten Anstieg um fast 14 % dar. Geht man davon aus, dass dieser ansteigende Trend anhält, wird sich die Zahl der Beschwerden im Jahr 2005 gegenüber 1995 verfünffacht haben. Die meisten der neuen Beschwerden im Jahr 2004 richteten sich gegen Russland (7855 Beschwerden), Polen (5796), Rumänien (3988), Türkei (3930) und Frankreich (3025). Gegen Deutschland waren 2562 Beschwerden gerichtet.
Der EGMR fällte im Jahr 2004 insgesamt 718 Urteile. Gegen Deutschland ergingen sechs Urteile, in denen die Verletzung mindestens einer Bestimmung der EMRK festgestellt wurde. Verfahrensgegenstand waren in drei Fällen das Recht auf Achtung des Familien- oder Privatlebens (Artikel 8 EMRK), in einem Fall der Schutz des Eigentums (Artikel 1 des 1. Protokolls zur EMRK), in einem Fall das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 5 EMRK in Verbindung mit Artikel 6 EMRK) sowie in insgesamt zwei Fällen die Länge des Verfahrens vor deutschen Gerichten (Artikel 6 EMRK). Die Liste der am häufigsten verurteilten Staaten führte im Jahr 2004 die Türkei mit 156 Urteilen deutlich an vor Polen (74), Frankreich (70) und Italien (37). Insgesamt ergingen 50 % aller Urteile gegen diese vier Staaten. Im Jahr 2004 fällte der EGMR zudem erstmals jeweils ein Urteil gegen Albanien und Georgien.
Trotz gestiegener Produktivität gehen jährlich mehr Beschwerden ein, als bearbeitet werden können. Im Jahr 2004 wurden 35.512 Beschwerden einem Gremium (Kammer/Ausschuss) für eine gerichtliche Entscheidung zugewiesen (gegenüber 27.200 Beschwerden im Jahr 2003, d.h. Anstieg von 19 %). 830 Beschwerden wurden im Jahr 2004 für zulässig erklärt. Insgesamt konnten im Jahr 2004 über 21.000 Verfahren abschließend erledigt werden (gegenüber ca. 18.000 Verfahren im Jahr 2003, d.h. Anstieg von 17 %). Bemerkenswert ist, dass in ca. 20.350 Verfahren die Beschwerden für unzulässig erklärt oder vom Register gestrichen wurden (d.h. über 95 % der Verfahren). Ende des Jahres 2004 befanden sich 50.000 Beschwerden im gerichtlichen Verfahren, während 28.000 Beschwerden noch nicht bearbeitet werden konnten. Die Zahl der insgesamt anhängigen Beschwerden erreichte damit im Jahr 2004 mit ca. 78.000 anhängigen Beschwerden einen neuen Höchststand (Anstieg von 19 % gegenüber 2003, darunter sind ca. 4.000 Beschwerden aus Deutschland).
Dieser "Rückstau" verdeutlicht eindrucksvoll die Dringlichkeit der Reform und die Notwendigkeit der schnellen Umsetzung der während der 114. Ministertagung im Mai 2004 beschlossenen Maßnahmen zur "Gewährleistung der langfristigen Effektivität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte". Neben Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Verhinderung des Entstehens neuer Beschwerden gehört hierzu die Ratifikation von Protokoll Nr. 14 zur EMRK, mit dem das Verfahren vor dem EGMR reformiert wird und das am 13. Mai 2004 zur Zeichnung aufgelegt wurde (Zeichnung durch Deutschland am 10. November 2004). Allerdings ist bereits jetzt abzusehen, dass darüber hinaus noch weitere Reformmaßnahmen notwendig sein werden.
Von grundsätzlicher politischer oder rechtlicher Bedeutung waren im Berichtszeitraum insbesondere folgende Urteile des EGMR:
im Fall gegen Frankreich stellte der EGMR am 8. Juli 2004 keine Verletzung des Rechts auf Leben (Artikel 2 EMRK) fest. Die Beschwerdeführerin hatte sich über die Weigerung der französischen Beschwerden beschwert, die unbeabsichtigte Tötung ihres ungeborenen Kindes als fahrlässige Tötung einzustufen.
Der Fall Leyla Sahin gegen die Türkei wurde am 22. November 2004 auf Antrag der Beschwerdeführerin an die Große Kammer verwiesen. Der Beschwerdeführerin war verboten worden, an der Universität ein Kopftuch zu tragen. in seinem Urteil vom 29. Juni 2004 hatte der EGMR festgestellt, dass dieses Verbot keine Verletzung von Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) darstellt.
In mehreren Verfahren urteilte der EGMR über die Frage der Jurisdiktion (Artikel 1 EMRK): im Fall Ilascu und andere gegen Moldau und Russland prüfte der EGMR diese Frage in Bezug auf die separatistische "Moldawische Republik Transnistrien". Die Große Kammer stellte am 8. Juli 2004 fest, dass die Beschwerdeführer sowohl der Jurisdiktion Moldaus als auch Russlands unterliegen. im Fall Moldaus kam der EGMR zu dem Schluss, dass dieser Staat, auch wenn er an der Ausübung seiner Staatsmacht gehindert ist, gleichwohl die Verpflichtung hat, durch geeignete Maßnahmen im gesamten Staatsgebiet für die Einhaltung der Menschenrechte zu sorgen. im Fall Russlands bejahte der EGMR die Jurisdiktion, da sich die Verantwortung eines Staates, der vollständige Kontrolle über ein Gebiet außerhalb seines Staatsgebietes ausübt, auch auf die Akte der örtlichen Behörden, die er unterstützt, erstreckt. Der EGMR verurteilte beide Staaten, die notwendigen Maßnahmen zur sofortigen Freilassung von zwei noch in Tiraspol willkürlich inhaftierten Beschwerdeführer zu ergreifen.
- im Fall issa und andere gegen die Türkei, der die Ermordung und Verstümmelung einer Gruppe von Hirten im Nordirak im Jahr 1995 betraf, urteilte der EGMR am 16. November 2005, dass die Türkei in dem in Frage stehenden Zeitraum keine effektive, vollständige Kontrolle über den Nordirak hatte. Die Beschwerdeführer hatten vorgebracht, dass die Tat durch türkische Truppen während einer Militäroperation begangen wurde.
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
Im 2. Halbjahr 2004 fand wie üblich keine Plenarsitzung des Kongresses statt. Am 4.-5.11. fand hingegen in Straßburg die sog. "institutionelle Sitzung" statt, bei der lokale Selbstverwaltung in Russland und Georgien sowie ein erster Meinungsaustausch mit dem neuen Generalsekretär Davis im Mittelpunkt standen. Weitere Themen waren: die Einrichtung regionaler Ombudsleute, die Möglichkeiten der Terrorismusbekämpfung durch lokale Behörden und die Beteiligung von Zuwanderern am lokalen öffentlichen Leben.
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
- 1. Menschenrechtsfragen
- a) Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)
Auch im Berichtszeitraum führte die Kommission ihre Aufgabe fort, Vorschläge zu erarbeiten und insbesondere die Wirksamkeit der bereits ergriffenen gesetzgeberischen, politischen und anderen Maßnahmen der Europarats-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz zu prüfen und zu bewerten. Da sich das Phänomen des Rassismus in den Mitgliedstaaten des Europarates sehr unterschiedlich äußert, untersuchte die Kommission im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes die einzelnen Mitgliedstaaten durch Kleingruppen (Countryby-Country-Arbeit). Die im Jahr 2003 begonnene dritte Berichtsrunde wurde mit der Erarbeitung von zehn Berichtsentwürfen (Countryby-Country-Reports) fortgeführt.
- b) Antifolterausschuss (CPT)
Der nach dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe errichtete Ausschuss hat auch in diesem Berichtszeitraum seine Aufgabe fortgeführt, durch Besuche die Behandlung von Personen zu prüfen, denen die Freiheit entzogen ist, um erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu verstärken.
Im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes haben Delegationen des CPT einer Vielzahl von Mitgliedsstaaten periodische und Adhoc-Besuche abgestattet und darüber dem CPT Bericht erstattet. Hierzu gehörte erneut ein Besuch in der Nordkaukasusregion der Russischen Föderation.
- c) Minderheitenrecht
Für die Eröffnung des zweiten Kontrolldurchgangs zum Umsetzungsstand der von Deutschland übernommenen Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten wurde in Zusammenarbeit mit den Ländern und unter Beteiligung der Organisationen der nationalen Minderheiten im Jahr 2004 ein zweiter Staatenbericht erstellt.
Zur Eröffnung des zweiten Kontrolldurchgangs zum Umsetzungsstand der von Deutschland übernommenen Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (die hinsichtlich der Minderheitensprachen im Wesentlichen deckungsgleich mit den Verpflichtungen aus dem o. g. Rahmenübereinkommen sind) hatte die Bundesrepublik im Jahr 2003 einen zweiten Staatenbericht abgegeben. Daraufhin erfolgten im September 2004 Besuche des Expertenkomitees in Frankfurt a.M., Hamburg, Bremen und Berlin, bei denen Vertreter von Minderheitenverbänden, Bundeseinrichtungen, Landes- und Kommunalbehörden sowie einschlägiger Institute angehört wurden. Eine schriftliche Stellungnahme des Expertenkomitees liegt noch nicht vor.
Die "terms of reference" des wieder eingesetzten Expertenausschusses für den Schutz nationaler Minderheiten (DH-MIN) wurden am 3. November 2004 vom Komitee der Ministerbeauftragten beschlossen. Der DH-MIN - wie in der Vergangenheit ein Unterausschuss des Lenkungsausschusses für Menschenrechte/CDDH - soll demnach auch in Zukunft keine Kontrolle der Minderheitenpolitik der verschiedenen Mitgliedstaaten vornehmen, sondern als Basis des Informations- und Erfahrungsaustauschs zwischen den Staaten dienen. Für das Jahr 2005 sind zwei Sitzungen geplant.
- d) Arbeitsgruppe Soziale Rechte (GT-DH-SOC)
Der Lenkungsausschuss des Europarates für Menschenrechte (CDDH) hat in seiner 54. Sitzung im Oktober 2002 beschlossen, unter der Bezeichnung "GT-DH-SOC" eine Arbeitsgruppe zum Thema Soziale Rechte einzurichten. Sie soll sich mit der Frage der Einbeziehung sozialer Rechte in das Schutzsystem der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten befassen und hierzu vorrangig Untersuchungs- und Forschungsarbeit leisten. Die Arbeitsgruppe hat im Oktober 2003 ihre Arbeit aufgenommen und diese auf ihrer zweiten Sitzung im November 2004 fortgesetzt. Sie wird sie im April 2005 abschließen und dann dem Lenkungsausschuss die Ergebnisse vorlegen.
- e) Expertengruppe Menschenrechte und Kampf gegen den internationalen Terrorismus (DH-S-TER)
Der Lenkungsausschuss des Europarates für Menschenrechte (CDDH) hatte vor dem Hintergrund der Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 in seiner Sitzung vom 6. bis 9. November 2001 beschlossen, eine Expertengruppe zum Thema Menschenrechte und Kampf gegen den Terrorismus (DH-S-TER) einzusetzen. Diese war im Juni 2004 vom Lenkungsausschuss für Menschenrechte mit der Aufgabe betraut worden, Leitlinien für die Mitgliedstaaten des Europarates in Bezug auf die Opfer von Terroranschlägen zu erarbeiten. Der von DH-S-TER in zwei Sitzungen im September und Oktober 2004 ausgearbeitete wegweisende Entwurf der "Leitlinien über den Schutz der Opfer von Terroranschlägen" wurde vom Lenkungsausschuss für Menschenrechte in seiner Sitzung vom 23. bis 26. November 2004 gebilligt.
- f) Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Das Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, das ein allgemeines Diskriminierungsverbot enthält, ist bereits am 4. November 2000 zur Zeichnung aufgelegt worden. Es ist jedoch bislang nicht in Kraft getreten, da es dafür nach Art. 5 Abs. 1 des Protokolls der Ratifizierung durch mindestens zehn Mitgliedstaaten des Europarats bedarf.
Bis zum Ende des Jahres 2004 erfolgte die Ratifizierung durch insgesamt elf Mitgliedsstaaten (Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Zypern, Finnland, Georgien, Niederlande, San Marino, Serbien und Montenegro, Mazedonien) mit der Folge, dass das Protokoll zum 1. April 2005 für diese Staaten in Kraft treten wird.
- g) Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe
Deutschland hat das am 3. Mai 2002 zur Zeichnung aufgelegte Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe am 11. Oktober 2004 ratifiziert. Damit ist das Protokoll für Deutschland am 1. Februar 2005 in Kraft getreten.
Mit dem Protokoll Nr. 13 ist für die unterzeichnenden Mitgliedstaaten des Europarats der letzte Schritt zu dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe getan. Bereits das Protokoll Nr. 6 enthält die Abschaffung der Todesstrafe, allerdings mit der Ausnahme, dass ein Staat die Todesstrafe für Taten vorsehen kann, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Das Protokoll Nr. 13 streicht diese Ausnahme. Damit wird auf Europaratsebene eine Rechtslage geschaffen, die mit Artikel 102 des Grundgesetzes vergleichbar ist. Bisher haben 30 der 46 Europaratstaaten das Protokoll Nr. 13 ratifiziert. Weitere 13 haben unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Armenien, Aserbaidschan und Russland haben bisher nicht gezeichnet (Stand: 13. Mai 2005).
- h) Menschenhandel
Im September 2003 traf sich erstmals das Ad Hoc Komitee zur Erarbeitung eines Europäischen Abkommens gegen den Menschenhandel (CAHTEH). Die Verhandlungen fanden unter dem Mandat des Ministerkomitees statt. Sie wurden am 4. Mai 2005 abgeschlossen. Die Konvention liegt seit dem 3. Europarats-Gipfel vom 16.-17. Mai 2005 zur Unterzeichnung aus. Die Bundesregierung bereitet zur Zeit die Unterzeichnung vor,
- 2. Bekämpfung von Korruption
Es fanden zwei Plenarsitzungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) statt. In den Sitzungen wurden vier Evaluierungsberichte der zweiten Evaluationsrunde (Belgien, Frankreich, Norwegen und Vereinigtes Königreich) angenommen.
- 3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
- a) Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ)
Mit Unterstützung der CEPEJ sowie der Europäischen Kommission wurde am 27. Oktober 2004 der Europäische Tag der Zivilgerichtsbarkeit in Bautzen im Rahmen eines zentralen Festaktes begangen. Hierzu waren die Staatssekretäre der jeweiligen
Justizministerien aus Polen, der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Richter aus diesen drei Staaten zusammen gekommen. In Prozesssimulationen wurden für die Öffentlichkeit Unterschiede und Gemeinsamkeiten der drei Zivilprozess-Ordnungen deutlich.
Darüber hinaus hielt die CEPEJ vom 30. November bis 3. Dezember 2004 eine Plenarsitzung in Straßburg ab.
Fertiggestellt werden konnte die erste Übersicht über die Situation der Justiz in Europa 2002, die auf der Grundlage von statistischen Angaben aus 40 europäischen Staaten ausgearbeitet worden war. Diese Übersicht ist in Europa bisher einmalig. Sie erlaubt es - bei allen Grenzen der Vergleichbarkeit von Rechtssystemen - Grundstrukturen der gerichtlichen Organisation und ihre Auswirkungen auf die Reaktionsfähigkeit des Rechtssystems auf Rechtsverstöße sowie auf die Problemlösungsfähigkeit dieses Systems zu untersuchen. Es wurde beschlossen, diese Übersicht der europäischen Öffentlichkeit sowie den Fachleuten im kommenden Jahr zugänglich zu machen. Im Rahmen des Kampfes gegen überlange Verfahrensdauer erstellte die Kommission CEPEJ ein Rahmenprogramm mit vielen Aktionslinien, die auch die Beteiligung der Betroffenen vorsehen, aufgrund eines neuartigen Ansatzes: die optimale Dauer des Verfahrens.
- b) Strafrecht
2004 wurden die Arbeiten in dem Expertenausschuss zur Überarbeitung des Übereinkommens von 1990 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (PC-RM) in mehreren Treffen fortgeführt. Ziel war die Neufassung der Geldwäschekonvention von 1990, die vom Ministerkomitee am 3. Mai 2005 angenommen wurde.
- c) Konsultativrat der Europäischen Richter (CCJE)
Vom 12. - 14. Juli 2004 wurde in Rom die Ausarbeitung der Berichte durch die Arbeitsgruppe des Konsultativrates der Europäischen Richter fortgesetzt. Vom 22. - 24. November 2004 tagte der Konsultativrat der Europäischen Richter in Straßburg. Hauptthemen waren die von der Arbeitsgruppe vorbereiteten verfahrensrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Streitschlichtung, der Stellung und Funktion des Richters und den Anforderungen an ein faires Verfahren.
Zum Thema "Die Rolle des Richters bei der Streitschlichtung im Anfangsstadium der Verfahren" wurden Vorschläge bei der Ersten Europäischen Richterkonferenz vom 24. - 25. November 2004 in Straßburg diskutiert. Die Wichtigkeit der Entwicklung und Kenntnis von alternativen Modellen zur Streitbeilegung wurde hierbei unterstrichen.
- d) Wahlrecht
Das Komitee der Ministerbeauftragten nahm auf seiner 899. Sitzung am 30.9.2004 die von der Multidisziplinären Gruppe (IP 1-S-EE) sowie ihren Subgruppen (EE-S-LOS und EE-S-TS) erarbeitete "Empfehlung über rechtliche, operative und technische Standards für die elektronische Stimmenabgabe" an.
- e) Staatsangehörigkeitsrecht
Am 11. - 12. Oktober 2004 fand im Europarat die 3. Europäische Konferenz über die Staatsangehörigkeit statt. Die Veranstaltung stand unter dem Thema "Staatsangehörigkeit und das Kind". Der Expertenausschuss für Staatsangehörigkeit (CJ-NA) und die ihm zugeordnete Arbeitsgruppe (CJ-NA GT) haben das Protokoll über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Bezug auf Staatennachfolge fertiggestellt. Es handelt sich um das erste Protokoll zum Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit.
- 4. Terrorismusbekämpfung
Der Expertenausschuss für Terrorismusfragen CODEXTER hat die Beratungen zu dem Entwurf eines Übereinkommens zur Terrorismusbekämpfung fortgeführt; es ist beim Gipfeltreffen in Warschau Mitte Mai 2005 zur Zeichnung aufgelegt worden.
- 5. Sozialpolitik
- a) Gesundheitspolitik
Der Gesundheitsausschuss (CDSP) verabschiedete zur Empfehlung No (95) 15 "Herstellung, Anwendung und Qualitätssicherung der Blutbestandteile" den überarbeiteten Technischen Anhang (11. Auflage, Ausgabe 2004). Deutschland war an der Erarbeitung aktiv beteiligt.
- b) Biomedizin
Im Berichtszeitraum haben Island und die Türkei das "Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin" vom 4. April 1997, das am 1. Dezember 1999 in Kraft getreten ist, ratifiziert. Island hat zudem das "Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen" vom 12. Januar 1998 sowie das "Zusatzprotokoll über die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs" vom 24. Januar 2002 ratifiziert.
Eine Entscheidung darüber, ob die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen und seine Zusatzprotokolle unterzeichnen wird, ist im Berichtszeitraum nicht getroffen worden. Die Unterzeichnung der Zusatzprotokolle setzt die Unterzeichnung der Konvention selbst voraus. Die Bundesregierung wird den Meinungsbildungsprozess zur Frage einer Unterzeichnung fortsetzen.
- c) Europäische Sozialcharta
Deutschland sah sich im Berichtszeitraum mit einer Reihe von Vorwürfen wegen Nichterfüllung von Verpflichtungen hinsichtlich der Kernartikel der Charta konfrontiert. Die deutsche Position konnte jedoch im Regierungsausschuss zur Sozialcharta überzeugend dargestellt werden, so dass die Kritik gegenüber Deutschland im Ergebnis nicht bestätigt wurde. Der Dialog insbesondere mit dem Europäischen Ausschuss für Soziale Rechte (EASR) konnte im Berichtszeitraum weiter vertieft werden, um noch bestehende Bewertungsunterschiede auszuräumen.
Die Vertragsstaaten der ESC/RESC haben in zunehmendem Maße Schwierigkeiten, dem exzessiven Umfang der Berichtspflichten und veränderten Auslegungen durch die Überwachungsgremien gerecht zu werden. Nicht zuletzt wegen der zunehmenden Zahl der Vertragsstaaten wurden Überlegungen angestoßen, die Effizienz des Berichtswesens zu verbessern.
- d) Gleichstellungsfragen
Vom 24.bis 26.11.2004 fand in Straßburg das 31. Treffen des Lenkungsausschusses "Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern" (CDEG) statt.
Themenschwerpunkte waren:
- - Vorbereitung der 6. Gleichstellungsminister(innen)konferenz vom 8.bis 9.Juni in Stockholm, in deren Mittelpunkt der Menschenrechtsaspekt und die wirtschaftlichen Herausforderungen im Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit stehen sollen.
- - Stand der Arbeiten des adhoc Komitees CAHTEH zu einem Entwurf einer europäischen Konvention gegen Menschenhandel.
- - Peking+10 und seine Vorbereitungskonferenzen. Dokumente des Europarates, die bei der nächsten Sitzung der UN-Frauenrechtskommission eingebracht werden und Side-Event des Europarates.
- - Beschluss über die Bildung einer achtköpfigen Expertengruppe, die dem CDEG-Ausschuss gegenüber verantwortlich ist, für die Erstellung des Entwurfes einer Empfehlung zur Rolle von Frauen und Männern bei Konfliktvorbeugung,-lösung und Friedensbildung. Ein entsprechender Auftrag wird dem Ministerkomitee zur Entscheidung vorgelegt.
- e) Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen (CDMG)
Fragen der Steuerung der Migration und zunehmend der Integration von rechtmäßig aufhältigen Migranten waren weiterhin die Schwerpunktthemen des Ausschusses für Wanderungsfragen. Zur Steuerung der Migration wurden Regelungen und Empfehlungen über den Rechtsstatus der Wanderarbeiter und ihrer Familienangehörigen, von Studenten sowie Maßnahmen gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit erörtert. Dem engeren Zusammenwirken von Herkunfts-, Transitund Zielländern dient dabei der regelmäßig vom Ausschuss im Rahmen einer Political Platform geführte Dialog mit Drittstaaten über den europäischen Rahmen hinaus. Mit der Europäischen Union sowie einer Reihe migrationspolitisch relevanter internationaler Organisationen, wie UNHCR, IOM und ILO erfolgte ein intensiver Meinungs- und Erfahrungsaustausch über die Entwicklung der weltweiten Migration und die Entwicklung der Migrationspolitik im nationalen und europäischen Rahmen.
- f) Soziale Fragen
Der Lenkungsausschuss für soziale Kohäsion (CDCS) tagte vom 02.11.04 bis zum 03.11.04 und beschäftigte sich mit folgenden Fragen:
- - Bericht über die Social Cohesion Week.
- - Stand Arbeitsprogramm 05.
- - Vorbereitung des 3. Europaratsgipfels und Initiative aus dem Sozialbereich Gruppe der Eminent Persons.
- - Resultate der Reflection Group on Social Cohesion.
- - Bereicht über die Aktivitäten der Expertengruppe zum Thema soziale Dienste und Nutzerinteressen.
- - Ergebnisse der Aktivitäten im Bereich der Beschäftigung von marginalisierten Gruppen.
- - Arbeiten der Expertengruppe zu Wohnungspolitik und soziale Kohäsion.
- - Aktivitäten im Bereich Kinder und Familie.
- - Stand der Vorbereitung der Familienministerkonferenz 06.
- - SOCIAL COHESION FORUM 2005: "Reconciling Labour Flexibility with Security and Social Cohesion".
- - Wahl des Vorsitzes, des stellvertretenden Vorsitzes und neuer Büromitglieder
- g) Jugend- und Familienfragen
Das vom Büro des Generalsekretärs vorgeschlagene "Integrierte Projekt Nr. 2 "Reaktionen auf Gewalt im Alltagsleben in einer demokratischen Gesellschaft" " (vgl. Drucksache 015/3292, S. 5) wurde mit einer "Adhoc-Konferenz der für Fragen der Prävention von Gewalt im Alltagsleben zuständigen Minister der Mitgliedstaaten des Europarats" vom 7. bis 9. November 2004 in Oslo abgeschlossen. Im Rahmen dieser Konferenz wurde eine vom Europarat unter Beteiligung der Mitgliedstaaten vorbereitete Resolution einstimmig angenommen. Die Resolution enthält im Wesentlichen die Bitte an das Ministerkomitee des Europarats, weitere Aktivitäten auf dem Gebiet "Prävention von alltäglicher Gewalt" in folgender Weise zu unterstützen: möglichst große Verbreitung der Projektergebnisse, Erarbeitung einer "formellen" Empfehlung des Europarats zu den Themen des Projekts, Unterstützung einer Initiative des Europäischen Kongresses der Gemeinden und Regionen (Teilorganisation des Europarats) zur Einrichtung einer Beobachtungsstelle für alltägliche Gewalt in Partnerbeziehungen, stärkere Berücksichtigung der Präventionsthematik im zwischenstaatlichen Arbeitsprogramm des Europarats, Einrichtung eines Projekts über Gewalt gegen Kinder). Mit dem Projekt über Gewalt gegen Kinder hat der Europarat bereits begonnen.
Vom 23.-25. September 2004 fand in Kiew - auch unter deutscher Beteiligung - ein Seminar zum Thema "Kinder, Jugend und Familienpolitik" statt. Das Thema soll weiterbehandelt und für den Jugendbereich auf Basis dieser Seminarergebnisse eine Strategie entwickelt werden.
Am 29. und 30. November 2004 fand ein Experten-Seminar zum Thema "Jugendpartizipation und demokratische Bürgerschaftlichkeit" statt. Der Europarat plant für 2005 zu diesem Thema eine Neuformulierung der Empfehlung Nr. (97) 3 des Europarates, die auf Basis dieser Seminarergebnisse ausformuliert werden soll.
Es wurde ein Entwurf eines neuen Partnerschaftvertrags mit ERYICA und dem Europarat vorgelegt.
In einer Arbeitsgruppe wurde begonnen, - auch unter deutscher Beteiligung - weitere Details und einen Verfahrensvorschlag zu erarbeiten.
Am 23. und 24. November 2004 fand in Kooperation mit dem Direktorat Jugend und Sport des Europarates und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin eine Konferenz zum Thema "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten" statt. 160 teilnehmende Fachexperten der kommunalen Jugendpolitik, Bürgermeister/innen europäischer Großstädte, Parlamentarier/innen, Jugendforscher/innen und auch Vertreterinnen und Vertreter von Jugendorganisationen aus 23 europäischen Städten und aus 18 europäischen Ländern diskutierten anhand konkreter Praxisbeispiele und Ideen aus deutschen und europäischen Kommunen integrierte lokalen Politikansätze mit dem Ziel der Verbesserung der Zukunftschancen junger Menschen.
Zum 50. Jahrestag der Europäischen Kulturkonvention wurde auch mit aktiver deutscher Beteiligung ein Beitrag aus jugendpolitischer Sicht erarbeitet, der in die gemeinsame Erklärung der Europäischen Kulturminister, die am 8.-11. Dezember 2004 in Breslau anlässlich des 50. Jahrestages der Kulturkonvention verabschiedet wurde, eingeflossen ist. Im Übrigen waren die Arbeiten auch weiterhin durch die inhaltliche Vorbereitung der 7. Jugendministerkonferenz , die für den 22.-24. September 2005 geplant ist, geprägt.
Auf der Sitzung der Jugendexperten (CDEJ) vom 11.-13. Oktober 2004 in Budapest kündigte Deutschland die Bereitschaft zur Kandidatur für die Vizepräsidentschaft im CDEJ-Lenkungsausschuss (für das Jahr 2005) an.
- h) Tierschutz
Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Versuchstieren
Im Europäischen Übereinkommen vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere werden vor allem in dem sog. Anhang A Empfehlungen für die Haltung von Versuchstieren festgelegt.
Im Rahmen der achten Sitzung der Arbeitsgruppe (22. - 24. September 2004) zu diesem Versuchstierübereinkommen konnten die fachlichen Arbeiten für die Empfehlungen zur Haltung der verschiedenen Arten von Versuchstieren auf den neuen wissenschaftlichen Stand gebracht und abgeschlossen werden. Der abgestimmte Entwurf für die neuen Empfehlungen enthält in dem sog. Anhang A Mindeststandards für die Haltung von Kleinnagern bis zu landwirtschaftlichen Nutztieren, die in Versuchen gehalten werden. Dazu mussten noch die Arbeiten an den Kapiteln für Fische, Amphibien und Reptilien abgeschlossen werden.
Der Entwurf wird nach der Endredaktion in englischer und französischer Sprache der 4. Multilateralen Konsultation zur Annahme vorgelegt. Dabei müssen mindestens 2/3 der Mitgliedstaaten die Empfehlungen annehmen. Voraussetzung ist allerdings noch, dass Griechenland und die Europäische Kommission das vereinfachte Verfahren durch Ratifikation anerkennen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Ratifikation am 24. September 2004 vorgenommen. Mit der Multilateralen Konsultation kann nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor Sommer 2005 gerechnet werden.
Die Bundesregierung hatte zur Vorbereitung regelmäßig Länder und Verbände eingebunden und auf Verbesserungen in Tierschutzsicht hingewirkt. Die neuen Empfehlungen des Europarates werden einen echten Fortschritt aus Tierschutzsicht darstellen.
Ständiger Ausschuss des Europarates zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere 46. Sitzung am 30.11. - 02.12.2004
Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen hat anlässlich seiner 46. Sitzung in Straßburg (30. November - 2. Dezember 2004) die überarbeitete Empfehlung für das Halten von Schweinen angenommen. Die Empfehlung löst die Empfehlung für das Halten von Schweinen vom 21. November 1986 ab, welche die Grundlage für die Richtlinie des Rates vom 19. November 1991 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (91/630/EWG) war.
Der Ständige Ausschuss schloss weiterhin die Beratungen einer Empfehlung für das Halten von Nutzfischen ab, die auf der nächsten Sitzung im Jahr 2005 angenommen werden soll. Die Empfehlung für Nutzfische soll alsbald durch einen Anhang für die Tötung von Fischen sowie mit artspezifischen Anhängen für Lachse, Forellen, Barsche und Brassen vervollständigt werden. Die Empfehlung für das Halten von Kaninchen soll auf der nächsten Sitzung weiter beraten werden, nachdem eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zur Frage der Mindestflächen vorliegt. Die Vertragsparteien kamen überein, als nächstes die Empfehlung für das Halten von Rindern und Kälbern zu überarbeiten. Ein Entwurf einer Redaktionsgruppe unter Beteiligung des BMVEL-Vertreters soll bis zur nächsten Sitzung vorliegen.
Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren beim internationalen Transport
Das revidierte Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport wurde am 20. Juli 2004 vom Generaldirektor des Europarates in Straßburg unterzeichnet.
Am 2./3. November 2004 fand in Straßburg eine Arbeitsgruppensitzung zum Transportübereinkommen statt, in der insbesondere rechtliche und fachliche Aspekte zur Weiterentwicklung der technischen Anhänge erörtert wurden.
- 6. Raumordnerische Zusammenarbeit, Kommunal- und Regionalpolitik
- a) Raumordnungspolitik
Derzeit wird unter dem Dach des Europarates das Projekt "CEMAT-Innovationsregionen" durchgeführt, das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen als Fortsetzung des 2003 abgeschlossenen Projektes "CEMAT-Modellregionen" gefördert wird. Das Projekt unterstützt modellhaft die Einführung und inhaltliche Vertiefung einer innovativmodernen, wettbewerbsorientierten und nachhaltigen Regionalplanung in den russischen Regionen Kaliningrad, Leningrad, Moskau und Pskov sowie in Armenien. Ziel waren Demokratisierung der Regionalplanung und ein modernes, zukunftsorientiertes Kommunal- und Regionalmanagement. Die Landkreise und Gemeinden haben sich aktiv an diesem Projekt beteiligt. Neue Formen der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den nationalen Regierungen, den Regierungen der Regionen und den Landkreisen sowie lokalen Gebietskörperschaften konnten erprobt und vertieft werden.
- b) Kommunal- und Regionalpolitik
Die für 2004 geplante Konferenz der für Kommunal- und Regionalwesen zuständigen Minister wurde auf das Jahr 2005 vertagt, da sich keine Einigung in der Frage eines Rechtsinstruments zum Regionalismus abzeichnete. Die Herbstsitzung des Lenkungsausschusses für lokale und regionale Demokratie beim Europarat (CDLR) diente der Vorbereitung der Ministerkonferenz. Dabei wurde die ursprünglich von Deutschland eingebrachte Idee einer politischen Erklärung aufgegriffen. Für die Bundesregierung war wichtig, das grundsätzliche Potential von Regionen mit klarem Handlungsspielraum für die Demokratie zu würdigen und gleichzeitig zu verdeutlichen, dass die staatsinterne Untergliederung in Regionen - ganz im Gegensatz zur Einrichtung einer kommunalen Ebene - kein Qualitätskriterium für Demokratie ist. Diese Einschätzung wird von der Mehrheit der Europaratsmitglieder geteilt.
Der Bund hat unter enger Einbeziehung der Länder an den Arbeiten in den vier Arbeitsbereichen des CDLR mitgewirkt: 1. Demokratische Partizipation; 2. Finanzen; 3. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit; 4. Korruptionsprävention.
- 7. Sport
Im Mittelpunkt der sportpolitischen Aktivitäten stand die 10. Europäische Sportministerkonferenz vom 14. bis 15. Oktober in Budapest. Sie befasste sich mit den Schwerpunktthemen "Verantwortungsvolles Regierungshandeln im Sport" und "Europäische Zusammenarbeit im Sport". An ihr nahmen etwa 140 Delegierte aus 40 Mitgliedstaaten teil. Die deutsche Delegation wurde von der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern, Frau Ute Vogt, geleitet. Da es sich um die 10. Europäische Sportministerkonferenz des Europarats handelte, erfolgte auch eine Bestandsaufnahme der bisherigen Arbeit. Die angenommenen Entschließungen sind daher auch richtungweisend für die künftige sportpolitische Tätigkeit des Europarats.
Anlässlich der Konferenz wurde auch die von Deutschland und Finnland entwickelte Fotoausstellung "Sport, Toleranz und Fair Play" im ungarischen Parlament eröffnet. 18 Mitgliedstaaten des Europarats beteiligten sich an der Ausstellung, die als Wanderausstellung in den Mitgliedstaaten gezeigt werden wird. Die Ausstellung wurde auf deutscher Seite von der nationalen Botschafterin für Sport, Toleranz und Fair Play, Frau Rosi Mittermaier-Neureuther, mitgestaltet. Die nationalen Botschafter für Sport, Toleranz und Fair Play aus den Mitgliedstaaten hatten am 8. September in Istanbul Gelegenheit, ihre Anregungen zur Gestaltung der Ausstellung einzubringen.
Die 20. Sitzung der Beobachtenden Begleitgruppe vom 9. bis 10. November beriet über eine noch engere Zusammenarbeit mit der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und über die künftige Besetzung des Vorsitzenden der WADA mit einem Vertreter der Regierungsseite. Ein Evaluationsbesuch zum Stand der Umsetzung der Konvention wird im Jahre 2006 stattfinden.
- 8. Bildung und Kultur
- a) kulturelle Zusammenarbeit Studien zur Kulturpolitik
Unter Anwesenheit des zypriotischen Ministers für Bildung und Kultur, Pefkios Georgiades, wurde anlässlich der 3. Sitzung des Lenkungsausschusses Kultur vom 11.-13.10.2004 der Länderbereicht zur Kulturpolitik Zyperns vorgestellt und diskutiert. Die Länderberichte bestehen aus einer ausführlichen Darstellung zur Situation der nationalen Kulturpolitik des jeweiligen Landes und einem externen Expertenbericht mit Empfehlungen zur Kulturpolitik, die auf Grundlage der Referenzdokumente und Standards des Europarats formuliert werden.
Projekt "Interkultureller Dialog und Konfliktbewältigung"
Dieses derzeit zentrale Projekt hat zum Ziel, Ursachen interkultureller und interreligiöser Konflikte im Hinblick auf künftige Konfliktvermeidung zu analysieren und mögliche Versöhnungsmaßnahmen nach Beendigung von Konflikten zu identifizieren. Im Rahmen dieses Projektes wurden politische Konzepte und Grundsätze entwickelt, die die Kooperation in interkulturellen Regionen und Städten fördern sollen. Dazu wurde bereits 2003 in Opatija eine Erklärung der Kulturminister zum interkulturellen Dialog und Konfliktbewältigung verabschiedet. Ein weiteres interkulturelles Forum fand vom 14.-17.11.2004 in Troina/Italien statt, eine Erklärung wurde aber nicht verabschiedet.
Planungen zum 50. Jahrestag der Verabschiedung der Kulturkonvention des Europarates und Vorbereitung des 3. Europarats-Gipfels
Im Dezember 2004 jährte sich die Unterzeichnung des wichtigsten Referenzdokumentes des Europarates im Kulturbereich, des Europäischen Kulturabkommens, zum 50. Mal. Aus diesem Anlass fand am 09./10.12.2004 ein Ministertreffen in Wroclaw (Breslau) statt. Die Vorbereitungen der Ministerkonferenz und der Ministererklärung zu diesem Anlass erfolgten auf Ebene des Außenministerkomitees. Es wurde ein Aktionsplan verabschiedet, der bis zum Herbst 2005 in konkrete Projektvorschläge umgesetzt werden soll.
Zu den weiteren in Aussicht genommenen Aktivitäten zählen u.a. die Erstellung und Verbreitung von Publikationen und Informationsmaterial, darunter ein Katalog über die 27 Kunstausstellungen des Europarates und eine Bildpublikation "Celebrating Europe at the Table: Food, Culture und Diversity" mit Beiträgen aller Unterzeichnerstaaten der Kulturkonvention.
Themenbereich kulturelle Vielfalt
Im Rahmen des Projekts zur kulturellen Vielfalt wurden thematische Länderberichte unter Mitwirkung von 15 Mitgliedstaaten des Europarats erstellt, die in das Kulturkompendium des Europarats eingestellt werden. Weiterhin wurde eine transversale Studie angefertigt, zu der zwischenzeitlich ein abschließender Expertenbericht vorgelegt wurde. Die dem Ausschuss präsentierten Schlussfolgerungen aus dem Projekt gehen von der These aus, dass angesichts der zunehmenden Migration in und nach Europa und den daraus entstandenen multiethnischen Gesellschaften der nationale Rahmen kein ausreichender Bezugsrahmen für die Entwicklung von Politikkonzepten mehr darstellt. Daher sollten nach Empfehlung der Experten die Arbeiten des Europarats im Bereich der kulturellen Vielfalt in einem transnationalen und transkulturellen Ansatz fortgeführt werden.
Vor dem Hintergrund der in diesem Themenbereich geleisteten Arbeiten des Europarats befürwortete der Ausschuss die Erarbeitung eines Positionspapiers des Europarats zum Entwurf einer UNESCO-Konvention für den Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte und des künstlerischen Ausdrucks.
Der Schwerpunkt des Projekts "Creating Cultural Capital" zur Förderung der kulturellen Vielfalt im Bereich der Kulturindustrien lag im Jahr 2004 in Bulgarien.
Die Projekte MOSAIC und STAGE haben zum Ziel, die kulturpolitische Entwicklung in den Ländern des südosteuropäischen Raums (MOSAIC) und des Kaukasus (STAGE) insbesondere durch Beratung im Bereich der Gesetzgebung, Ausbildung im Kulturbereich und Vernetzung der regionalen Zusammenarbeit zu fördern. Das Projekt MOSAIC befindet sich in der Abschlussphase. Das Projekt STAGE befindet sich in der zweiten Projektphase, nachdem die externe Evaluierung der ersten Phase positiv abgeschlossen wurde und wird 2005 mit Mitteln des Auswärtigen Amtes gefördert.
Der federführend im Lenkungsausschuss für das kulturelle Erbe (CDPAT) beratene Entwurf für ein Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes in der Gesellschaft wird weiterhin kontrovers diskutiert. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass eine Erklärung verabschiedet wird.
Der Europarat bereitet die 28. Kunstausstellung des Europarats "The Universal Leonardo" vor. Mit der 28. Kunstausstellung wird erstmalig ein dezentrales und z.T. virtuelles Ausstellungs- und Forschungskonzept verfolgt. An dem Projekt sind Einrichtungen in mehreren europäischen Ländern (Vereinigtes Königreich, Frankreich, Deutschland, Polen, Italien, Russland, Vatikan) sowie die USA und Japan beteiligt.
- b) Bildung
Demokratieerziehung
Bulgarien richtete am 13./14.12.2004 in Sofia die Auftaktkonferenz für das Themenjahr aus.
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Im 2. HJ 2004 wurde die 2005 stattfindende Seminartagung zu diesem Thema vorbereitet, zu der der polnische Erziehungsminister anlässlich des 60. Jahrestages der Befreiung von Auschwitz nach Krakau eingeladen hat.
Die Auftaktkonferenz für das "European Year of Citizenship through Education 2005" des Europarats (Europäisches Jahr der Demokratieerziehung), die auf Einladung der bulgarischen Behörden in Sofia stattfand, versammelte etwa 150 Regierungsvertreter, Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und von zwischenstaatlichen Organisationen (u.a. UNESCO, OSCE, EU-Kommission). Nahezu alle Mitgliedstaaten des Europarats waren vertreten. Ziel der Konferenz war die Präsentation der EuR-Vorbereitungen für das Jahr, die Verabschiedung eines Aktionsplans und der Erfahrungsaustausch zur Umsetzung des Jahres in den Mitgliedstaaten.
- 9. Medien
Im 2. Halbjahr 2004 finalisierte der Lenkungsausschuss für Massenmedienpolitik (CDMM) den Entwurf einer Erklärung des Ministerkomitees zur Meinungs- und Informationsfreiheit im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Terrorismus sowie den Entwurf einer Empfehlung zum Gegendarstellungsrecht in den Neuen Medien.
Der CDMM setzte die Vorbereitungsarbeiten für die 7. Europäische Medienministerkonferenz des Europarats (März 2005, Kiew) fort. Insbesondere stellte er Entwürfe für die politischen Texte fertig, die der Ministerkonferenz zur Annahme vorgelegt werden sollen. Ferner erarbeitete er Vorschläge für die Strukturierung seiner Arbeit zur Umsetzung dieser politischen Texte, insbesondere des Aktionsplans.
Im zweiten Halbjahr 2004 finalisierte der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen seine Stellungnahme zu der Frage des Änderungsbedarfs der Regelungen über Werbung, Sponsoring und Teleshopping. Hinsichtlich des zukünftigen Geltungsbereichs wurde es nach vertiefter Diskussion als erforderlich angesehen, den Anwendungsbereich an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die Option neuer Regelungsbereiche wurde kontrovers diskutiert.
Am 12. Oktober 2004 nahm der Ausschuss die Erklärung zum Schutz Minderjähriger vor pornografischen Sendungen an.
Anlage 1 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004
Statistische Angaben
Das Ministerkomitee trat im Berichtszeitraum nicht zusammen.
Das Komitee der Ministerbeauftragten trat im Berichtszeitraum zu 46 ordentlichen Sitzungen zusammen. Dabei wurden im Jahre 2004 insgesamt 17.961 Tagesordnungspunkte behandelt.(Das Zahlenmaterial hierzu ist nur jährlich verfügbar.)
Anlage 2 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004
Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, zu denen das Komitee der Ministerbeauftragten im Berichtszeitraum Antworten gegeben hat:
Nr. der | Datum der | Datum der | Titel |
Empf. | Empfehlg. | Antwort | |
1608 | 24.06.2003 | 07.12.2004 | Türkische Kolonisierung des besetzten Teils von Zypern |
1620 | 08.09.2003 | 08.07.2004 | Beitrag des EuR zu den Gebieten höherer Bildung |
1621 | 08.09.2003 | 08.07.2004 | Förderung der Kunstgeschichte in -Europa |
1623 | 29.09.2003 | 15.12.2004 | Rechte nationaler Minderheiten |
1629 | 25.11.2003 | 08.07.2004 | Zukunft der Demokratie: Stärkung demokratischer Institutionen |
1630 | 25.11.2003 | 08.07.2004 | Erosion der Mittelmeerküstenlinie: Auswirkungen auf den Tourismus |
1633 | 25.11.2003 | 08.07.2004 | Zwagsweise Rückführung von Roma aus dem früheren Jugoslawien einschließlich Kosovo nach Serbien Montenegro aus den EuR-Mitgliedsstaaten |
1634 | 25.11.2003 | 17.11.2004 | Steuerliche Anreize für die Kultuererbeerhaltung |
1635 | 25.11.2003 | 17.11.2004 | Lesbierinnen und Homosexuelle im Sport |
1636 | 25.11.2003 | 30.09.2004 | Entwicklung der organischen Landwirtschaft |
1637 | 25.11.2003 | 30.09.2004 | Paneurop. Umweltzusammenarbeit: Die Rolle des EuR nach der Ministerkonf. in Kiew und dem Gipfel in Johannesburg |
1641 | 27.01.2004 | 30.09.2004 | Öffentlicher Rundfunk |
1643 | 28.01.2004 | 30.09.2004 | Funktionieren der demokrat. Institutionen in Georgien |
1645 | 29.01.2004 | 17.11.2004 | Zugang zu Beistand und Schutz für Asylbewerber in europ. Seehäfen und Küstenregionen |
1647 | 30.01.2004 | 15.09.2004 | Wirtschaftl. Aspekte der EU-Erweiterung: Zukünftige schwierige Jahre |
1654 | 02.03.2004 | 22.09.2004 | Nationalitätenrechte und Chancengleichheit |
1657 | 28.04.2004 | 30.09.2004 | Verschwundene Personen in Weissrussland |
1658 | 28.04.2004 | 30.09.2004 | Verfolgung der Presse in Weissrussland |
1659 | 28.04.2004 | 22.09.2004 | Verstärkung der Vereinten Nationen |
1660 | 29.04.2004 | 15.09.2004 | Lage im Kosovo |
1662 | 22.06.2004 | 09.09.2004 | Einhaltung von Obligationen und Verpflichtungen durch die Türkei |
1664 | 23.06.2004 | 07.12.2004 | Einhaltung von Obligationen und Verpflichtungen durch Bosnien und Herzegowina |
Anlage 3 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004
Statistische Angaben
Deutschland ratifizierte im Berichtszeitraum zwei Übereinkommen:
24.09.2004 | ETS 170 | Änderungsprotokoll zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere |
11.10.2004 | ETS 187 | Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe |
Deutschland zeichnete im Berichtszeitraum ein Übereinkommen:
10.11.2004 | ETS 194 | Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontollsystems der Konvention |
Anlage 4 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004
Im Jahr 2004 hat das Komitee der Ministerbeauftragten zu 24 Empfehlungen des Kongresses der Gemeinden und Regionen Antworten gegeben. (Das Zahlenmaterial hierzu ist nur jährlich verfügbar.)