Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Berlin, 13. Dezember 2012
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
bezugnehmend auf die o.a. Entschließung des Bundesrates übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Scheuer
Stellungnahme der Bundesregierung
Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung
Drucksache 699/10(B)
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit der Überarbeitung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Jahre 2010 die Winterreifenpflicht konkretisiert. Der Bundesrat hatte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung gebeten, weitere Punkte zur Winterreifenpflicht zu prüfen und in Abhängigkeit dazu die Vorschriften fortzuschreiben.
Die Absicht des BMVBS zur Festlegung einheitlicher Kriterien für Winterreifen war bereits in 2010 angekündigt worden. Nach zwischenzeitlicher Verabschiedung in den internationalen Gremien für Pkw und Nutzfahrzeuge kann sie nun rechtlich verankert werden. Das BMVBS hat sich dort erfolgreich für die Kennzeichnung von Winterreifen mit dem "Alpine"-Symbol eingesetzt. Der Vorschlag fand Unterstützung durch die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und die UNECE-Vertragsstaaten. Es ist davon auszugehen, dass die Kennzeichnung in Europäisches Gemeinschaftsrecht übernommen wird.
Mit der Kennzeichnung von Winterreifen mit dem "Alpine"-Symbol wird ein definierter Test für Winterreifen vorgeschrieben. Damit werden die Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit eines Winterreifens bei schneebedeckten Straßen festgelegt.
Die Bundesrats-Entschließung zu den Punkten "Definition eines Winterreifens" und "Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters" wird nun aufgegriffen und ein Verordnungsentwurf zur Präzisierung der situativen Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgelegt werden. Die Einführung der neuen Reifenkennzeichnung in der StVZO ist dabei mit einer verbraucherfreundlichen Übergangsfrist geplant.
Der Bundesrat hatte die Bundesregierung im Rahmen der Konkretisierung der Winterreifenpflicht im Jahre 2010 auch darum gebeten, die Mindestprofiltiefe bei Winterreifen zu prüfen.
Die derzeit verfügbaren Informationen eignen sich nicht als Grundlage für eine Änderung der geltenden Anforderungen zur Mindestprofiltiefe bei Reifen. Daher wird dieser Punkt durch das BMVBS zunächst im Rahmen eines Forschungsprojektes behandelt.
Zusätzlich werden im Rahmen dieses Projektes die Themen Reifenalter, Winterreifen an der Lenkachse von Nutzfahrzeugen und Schneekettenpflicht bei Nutzfahrzeugen untersucht.
Erst nach Abschluss dieser Arbeiten Ende 2014 wird zu entscheiden sein, ob noch weitere Änderungen zur Winterreifenpflicht notwendig sind.
- *. siehe Drucksache 699/10(B)