Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 14. November 2003 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Auf Verlangen des Beauftragten des Bundesrates im Ausschuss für Bildungsfragen des Rates erscheint die Mitteilung als Drucksache.
Hinweis: vgl. Drucksache 274/00 = AE-Nr. 001287, Drucksache 086/01 = AE-Nr. 010407, Drucksache 173/01 = AE-Nr. 010699 und Drucksache 808/01 = AE-Nr. 012998
Inhaltsverzeichnis |
| Zusammenfassung | 2 |
Einleitung: | Ein maßgebliches Element der Lissabon-Strategie | 5 |
Teil I: | Noch viel zu tun in der kurzen verbliebenen Zeit | 6 |
1.1 | Unzureichende Fortschritte | 7 |
1.1.1 | Das Fundament für die Zusammenarbeit ist gelegt | 7 |
1.1.2 | Mangel an kohärenten Strategien für lebenslanges Lernen | 8 |
1.1.3 | Keine europäische Wissensgesellschaft ohne ein Europa der Hochschulen | 8 |
1.1.4 | Qualität und Attraktivität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung weiter unzureichend | 9 |
1.1.5 | Unzureichendes Mobiliätsniveau in der allgemeinen und beruflichen Bildung | 9 |
1.2 | EU im Vergleich zu den wichtigsten Wettbewerbern weiter im Hintertreffen | 9 |
1.3 | Weiterhin Alarmsignale in vielen Bereichen | 11 |
Teil II: | Vier Ansatzpunkte für den Erfolg | 12 |
2.1 | Sämtliche Reformen und Investitionen auf die Schlüsselfragen ausrichten | 13 |
2.1.1 | Festlegung nationaler politischen Strategien zur Erreichung der Ziele von Lissabon | 14 |
2.1.2 | Mobilisierung der benötigten Ressourcen in effizienter Weise | 14 |
2.1.3 | Steigerung der Attraktivität des Lehrer- und Ausbilderberufs | 15 |
2.2 | Lebenslanges Lernen Realität werden lassen | 15 |
2.2.1 | Festlegung umfassender, kohärenter und konzertierter Strategien | 15 |
2.2.2 | Ausrichtung der Maßnahmen auf benachteiligte Gruppen | 16 |
2.2.3 | Gemeinsame europäische Grundsätze und Bezugspunkte | 16 |
2.3 | Endlich ein Europa der Bildung schaffen | 16 |
2.3.1 | Unverzügliche Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für Qualifikationen | 16 |
2.3.2 | Ausbau der europäischen Dimension im Bildungswesen | 17 |
2.4 | Dem Programm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" den ihm gebührenden Stellenwert einräumen | 17 |
2.4.1 | Aufwertung des Arbeitsprogramms | 17 |
2.4.2 | Effizientere Umsetzung | 18 |
Fazit: | Intensivere Kooperation und Genauere Beobachtung der Fortschritte | 19 |
| STATISTISCHER Anhang | 20 |
Fussnoten | | 28 |
Zusammenfassung
Im März 2000 stellte der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon Folgendes fest: "Die Europäische Union ist mit einem Quantensprung konfrontiert, der aus der Globalisierung und den Herausforderungen einer neuen wissensbestimmten Wirtschaft resultiert." Vor diesem Hintergrund legte der Europäische Rat das ehrgeizige strategische Ziel fest, die Union bis 2010 "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen". Dabei betonte er, dass derartige Veränderungen nicht nur "eine tief greifende Umgestaltung der europäischen Wirtschaft", sondern auch ein "ambitioniertes Programm für ... die Modernisierung der Sozialschutz- und der Bildungssysteme" erfordern. Nie zuvor hatte der Europäische Rat so klar anerkannt, dass die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung ein maßgeblicher Faktor für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und die Zukunft der Union sind.
Im März 2001 legte der Europäische Rat drei zu erreichende strategische Ziele (und 13 konkrete Ziele) fest, die bis zum Jahr 2010 zu erreichen sind: die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sollen Qualität, Zugänglichkeit und Öffnung gegenüber der Welt vereinen. Zur Erreichung dieser Ziele verabschiedete er ein Jahr später ein detailliertes Arbeitsprogramm ("Allgemeine und berufliche Bildung 2010") und unterstützte ausdrücklich das Vorhaben der Bildungsminister "die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz" zu machen.
Wie ist die EU bei der Verwirklichung dieser ehrgeizigen, aber realistischen Ziele vorangekommen, die mittlerweile auch die Ziele der erweiterten Union sind? Wird die EU in der Lage sein, die Ziele bis 2010 zu erreichen und ihren Rückstand zu den wichtigsten Wettbewerbern auf internationaler Ebene aufzuholen? Der Rat (Bildung) und die Kommission müssen diese Fragen in ihrem gemeinsamen Bericht beantworten, den sie dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2004 vorzulegen haben. Die Kommission möchte hierzu einen Beitrag leisten, indem sie in der vorliegenden Mitteilung das Erreichte resümiert und dringend notwendige Maßnahmen vorschlägt.
Das Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" ist seit dem Jahr 2001 schrittweise in Gang gekommen und die Implementierung der Erklärung von Kopenhagen steht noch am Anfang. Es wurden zwar bereits Fortschritte verzeichnet, im jetzigen Stadium wäre es aber verfrüht, das Erreichte genau zu bilanzieren. Der Kommission liegen jedoch die Berichte der verschiedenen Arbeitsgruppen, die nationalen Berichte über die Entwicklung des lebenslangen Lernens und der Mobilität, die neuesten Werte für die Indikatoren sowie quantitative Analysen vor. Die Auswertung aller dieser Quellen führt zum gleichen beunruhigendem Ergebnis: In sämtlichen europäischen Ländern werden zwar Anstrengungen unternommen, um die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung an die wissensbestimmte Wirtschaft und Gesellschaft anzupassen; angesichts der anstehenden Herausforderungen gehen die eingeleiteten Reformen jedoch nicht weit genug, und bei Beibehaltung des derzeitigen Reformtempos wird die Union die selbst gesetzten Ziele verfehlen.
Die fünf europäischen Durchschnittsbezugswerte (Benchmarks), die der Rat (Bildung) im Mai 2003 festgelegt hat, werden bis 2010 größtenteils nur schwer zu erreichen sein. Vor allem die Beteiligung der Europäer am lebenslangen Lernen ist weiterhin unzureichend, und Schulversagen und soziale Ausgrenzung - die für den Einzelnen, die Gesellschaft und die Wirtschaft mit erheblichen Kosten verbunden sind - konnten noch nicht genügend eingedämmt werden. Zudem gibt es keinerlei Anzeichen für einen spürbaren Anstieg der gesamten (öffentlichen und privaten) Investitionen in die Humanressourcen.
Die Europäische Union ist hier nach wie vor gegenüber ihren wichtigsten Wettbewerbern im Hintertreffen, wobei insbesondere die unzureichenden privaten Investitionen in die Hochschulbildung und die berufliche Weiterbildung problematisch sind. Zugleich lassen merkliche Fortschritte in Richtung einer effizienteren Nutzung der verfügbaren Ressourcen auf sich warten.
Der beruflichen Bildung mangelt es im übrigen an Attraktivität und Qualität, so dass sie nicht den neuen Anforderungen der wissensbasierten Wirtschaft und des europäischen Arbeitsmarkts entspricht, während in der EU zudem die Gefahr eines Lehrermangels immer weiter wächst. Im Hochschulbereich entscheiden sich Studierende aus Drittländern mittlerweile immer öfter für die USA statt für Europa, und die EU hat große Mühe, hier wieder Boden gutzumachen.
Die Tatsache, dass in diesen Bereichen keine Besserung eintritt, ist umso beunruhigender, als Investitionen und Reformen erst mittel- oder sogar langfristig in den Systemen Wirkung zeigen und das Jahr 2010 schnell näher rückt. Somit ist auf allen Ebenen ein neuer Schub erforderlich, um die Lissabonner Strategie noch zum Erfolg zu führen. Hierzu müssen nach Auffassung der Kommission sofort und parallel Maßnahmen eingeleitet werden, die an vier vorrangigen Punkten ansetzen sollten:
- - Reformen und Investitionen müssen in allen Ländern - unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage und der gemeinsamen Ziele - auf die Schlüsselfragen ausgerichtet werden. Dies erfordert eine strukturierte, fortlaufende Kooperation auf Gemeinschaftsebene, um die Entwicklung und Aufwertung der Humanressourcen voranzubringen und eine größtmögliche Effizienz der getätigten Investitionen zu gewährleisten.
- - Es müssen wirklich kohärente und umfassende Strategien für lebenslanges Lernen festgelegt werden, wobei eine wirksame Interaktion zwischen den für das Lernen relevanten Akteuren zu gewährleisten ist und die nationalen Reformen in den europäischen Kontext einzubetten sind.
- - Es muss endlich ein Europa der Bildung geschaffen werden, insbesondere mittels eines europäischen Bezugsrahmens für die Annerkennung von Kenntnissen und Qualifikationen im Bereich der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung. Ein solcher Rahmen ist unerlässlich für den Aufbau eines wirklich europäischen Arbeitsmarktes, für die Förderung der Mobilität und für die Verstehbarkeit der europäischen Systeme im internationalen Kontext.
- - Dem Prozess "Allgemeine und berufliche Bildung 2010", der (auch über das laufende Jahrzehnt hinaus) als wirksames Instrument für die Festlegung und das Followup der Politik auf nationaler und europäischer Ebene dienen soll, muss der ihm gebührende Stellenwert eingeräumt werden. Angesichts der Dringlichkeit der anstehenden Reformen müssen - bei voller Wahrung des Subsidiaritätsprinzips - sämtliche Möglichkeiten der offenen Koordinierungsmethode ausgeschöpft werden. Die Kommission hält es insbesondere für notwendig, ab 2004 einen Mechanismus der Beobachtung des erreichten Fortschritts einzurichten, der auf den jährlichen Berichten der Mitgliedstaaten an die Kommission basiert.
Die von den Mitgliedstaaten festgelegten Ziele können noch erreicht werden, sofern alle diese Maßnahmen schnell in Angriff genommen werden. Geschieht dies nicht, ist abzusehen, dass sich die Kluft zwischen der EU und ihren Hauptwettbewerbern weiter vergrößert, was den Erfolg der gesamten Lissabon-Strategie in hohem Maße gefährden würde.
Einleitung: EIN maßgebliches Element der Lissabon-Strategie
Einer der wichtigsten Aspekte der Lissabonner Strategie ist, dass sie in der Union den Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft beschleunigt. Diese Strategie basiert auf einem weiten Spektrum von zusammenhängenden und sich ergänzenden Aktionen (wie zum Beispiel die Reformen im Bereich der Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalmärkte, die Anpassung der Arbeitsmarktpolitiken und der Umbau der Sozialschutzsysteme) die darauf abzielen, das Abschneiden der Union auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene zu verbessern und eine nachhaltige Entwicklung zu garantieren.
Die Schaffung und die Weitergabe von Wissen werden maßgeblich von der Bildungspolitik beeinflusst, die somit das Innovationspotenzial einer Gesellschaft entscheidend prägt. Entsprechend steht die Bildungspolitik im Zentrum einer neuen Dynamik; dabei werden Synergien mit anderen Politikbereichen der Gemeinschaft, darin eingeschlossen sind die Bereiche Beschäftigung, Unternehmenspolitik, Informationsgesellschaft, Wirtschafts- und Binnenmarktpolitik, generiert. Der Bildungsbereich profitiert von den Entwicklungen in diesen Gebieten und trägt andererseits dazu bei, deren Wirkung zu unterstützen. Für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung ist dies eine Anerkennung ihrer Rolle, die jedoch mit mehr Verantwortung und einem immer weiter zunehmenden Modernisierungs- und Reformdruck einhergeht, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung der Union.
Die Humanressourcen sind das Kapital der EU, und mittlerweile ist allgemein anerkannt, dass sich Investitionen in die Humanressourcen - ebenso wie Sachkapital- und Infrastrukturinvestitionen - maßgeblich auf das Wachstum und die Produktivität auswirken. Nach Schätzungen, bewirkt eine Zunahme der durchschnittlichen Verweildauer der Bevölkerung im Bildungssystem um 1 Jahr ein zusätzliches Wachstum von kurzfristig 5% und zusätzlich 2.5% auf lange Sicht1. Zudem wurden die positiven Auswirkungen der Bildung auf die Beschäftigung2, die Gesundheit, den sozialen Zusammenhalt und die aktive Teilnahme an der Bürgergesellschaft vielfach aufgezeigt.
Wenn die EU in der Wissensgesellschaft derzeit schlechter abschneidet als einige ihrer wichtigsten Wettbewerber, ist dies teilweise auf die vergleichsweise geringen Investitionen in die Humanressourcen zurückzuführen. Diese Feststellung ist umso beunruhigender, als die durch die wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft entstehenden neuen Anforderungen in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Angesichts der zu erwartenden Verlängerung der durchschnittlichen Lebensarbeitszeit und des sich beschleunigenden ökonomischen und technischen Fortschrittes, müssen die Bürger immer öfter ihre Kenntnisse und Qualifikationen auf den neuesten Stand bringen. Zugleich entstehen durch die Wissensgesellschaft neue Bedürfnisse in den Bereichen sozialer Zusammenhalt, aktiver Bürgersinn und Selbstverwirklichung, die nur durch die Bildung befriedigt werden können.
Vor diesem Hintergrund hat der Europäische Rat auf seiner Tagung in Stockholm im März 2001 drei strategische Ziele (und 13 konkrete Ziele) für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung festgelegt, die die Qualität der Bildungssysteme, ihre Zugänglichkeit und ihre Öffnung gegenüber der Welt betreffen3. Im darauffolgenden Jahr hat der Europäische Rat in Barcelona ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung dieser Ziele verabschiedet ("Allgemeine und berufliche Bildung 2010")4. Dieses Arbeitsprogramm bildet die strategische Grundlage für die Entwicklung der Bildungspolitik auf Gemeinschaftsebene mit dem Ziel, "dass die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden".
In der vorliegenden Mitteilung wird die aktuelle Situation analysiert, und es wird dargelegt, welche Herausforderungen noch zu bewältigen sind und welche Maßnahmen dringend zur Erreichung der festgelegten Ziele ergriffen werden müssen. Die Mitteilung wird die Grundlage bilden für den gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates (Bildung) über die Umsetzung des Arbeitsprogramms zu den Zielen der Bildungssysteme, der dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung im März 2004 vorgelegt werden soll5. Parallel zur Mitteilung legt die Kommission ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vor, das die bereits durchgeführten Arbeiten berücksichtigt und in dem insbesondere die Situation der Union im Hinblick auf die festgelegten Indikatoren und Benchmarks analysiert wird6.
Angesichts der Notwendigkeit, sämtliche für die Verwirklichung der Ziele von Lissabon relevanten politischen Strategien im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung miteinander zu verbinden, sind auch die Umsetzung der Empfehlung und des Aktionsplans zur Mobilität7, die Entschließung des Rates zum lebensbegleitenden Lernen8 und die Kopenhagener Erklärung9 über eine verstärkte europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung Gegenstand dieser Mitteilung. Ferner geht es hier auch um das Followup verschiedener Mitteilungen der Kommission; insbesondere sind die Mitteilungen über verstärkte und bessere Investitionen in die Humanressourcen10, über die Rolle der Hochschulen im Europa des Wissens11, über den Beruf des Forschers im Europäischen Forschungsraum12 und über die Bildungsperformance der Union im globalen Vergleich zu nennen.
Teil I: NOCH VIEL ZU TUN IN der kurzen verbliebenen ZEIT
Wie kürzlich durch den Europäischen Rat in Brüssel vom Oktober 200313 unterstrichen, stellt die Entwicklung des Humankapitals eine der vorrangigen Maßnahmen zur Förderung des Wachstums in der Union dar, insbesondere durch eine Erhöhung der Bildungsinvestitionen und eine bessere Verknüpfung mit der Sozial- und Beschäftigungspolitik. Zudem setzen die beschäftigungspolitischen Leitlinien, die vom Europäischen Rat im Juni 200314 angenommen wurden, den Akzent auf die Entwicklung des Humankapitals und das lebenslange Lernen.
Die Entwicklung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung ist stark durch die individuellen Strukturen der Länder und die Veränderungen in der Gesellschaft geprägt. Die Reformierung dieser Systeme ist ein mittel- bis langfristiger dynamischer Prozess. Die bereits eingeleiteten Überlegungen und Reformen in den (derzeitigen und zukünftigen) Mitgliedstaaten der Union demonstrieren, dass sich die für die Bildungs- und Berufsbildungspolitik Verantwortlichen aktiv darum bemühen, die anstehenden Probleme in den Griff zu bekommen: sie haben - unter ungleichen Voraussetzungen und mit sehr unterschiedlichem Tempo - damit begonnen, ihre Systeme an die Anforderungen der wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft anzupassen.
Zwei Jahre nach Annahme des Arbeitsprogramms ist es noch zu früh, die bereits erzielten Fortschritte genau zu bewerten. Es ist in diesem Stadium jedoch möglich und wichtig, den weiteren Weg für die Verwirklichung der ehrgeizigen und doch realistischen gemeinsam festgelegten Ziele abzustecken. Alle verfügbaren Berichte und Indikatoren zeigen eines auf: Wenn die Reformen im derzeitigen Tempo fortgeführt werden, wird die Union ihre Ziele für die allgemeine und berufliche Bildung nicht erreichen können. Nach wie vor gibt es zu viele Schwachpunkte, die das Entwicklungspotenzial der EU hemmen. Zudem müssen die Beitrittsländer ihren Rückstand bei der Entwicklung einer wissensbestimmten Wirtschaft und Gesellschaft aufholen.
Diese Situation ist umso beunruhigender, als die Reformen nur zeitverzögert in den Systemen Wirkung zeigen und das Jahr 2010 schnell näher rückt.
1.1 Unzureichende Fortschritte
1.1.1 Das Fundament für die Zusammenarbeit ist gelegt
Mit dem Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung wurde - systematischer als bisher - ein aus 31 europäischen Ländern15 bestehender Raum der Zusammenarbeit geschaffen, in den die relevanten Akteure (Vertreter der Zivilgesellschaft und der europäischen Sozialpartner) sowie internationale Organisationen (OECD, UNESCO, Europarat) eingebunden sind. Dieser Raum umfasst sämtliche Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung und deckt auch die neuen politischen Initiativen ab, insbesondere in den Bereichen Entwicklung des E-Learning16, Förderung des Fremdsprachenlernens und der S~rachenvielfalt17 sowie Verbesserung der Qualität der europäischen Hochschulbildung1.
Dem festgelegten Zeitplan entsprechend wurden ab der zweiten Jahreshälfte 2001 zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele nach und nach verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt. Diese erste Phase war notwendig, um die vorrangigen Themen zu ermitteln, eine Bestandsaufnahme der bisherigen Erfahrungen vorzunehmen, eine erste Liste von Indikatoren für die Überwachung der Fortschritte aufzustellen und den notwendigen Konsens zwischen allen beteiligten Akteuren herzustellen. Auf dieser Grundlage haben die Arbeitsgruppen zumeist die in den verschiedenen Ländern auf politischer und strategischer Ebene angewandten bewährten Verfahren zusammengetragen und im Hinblick auf deren spätere Ausschöpfung eine Auswahl getroffen. In den Berichten sämtlicher Arbeitsgruppen wird hervorgehoben, dass die nationalen Maßnahmen in den Schlüsselbereichen von "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" verstärkt werden müssen und dass eine bessere Unterstützung der nationalen Bemühungen durch die Gemeinschaft notwendig ist19.
Bei der Umsetzung der Kopenhagener Erklärung wurden erste konkrete Ergebnisse erzielt. So wird die Kommission noch vor Jahresende einen Vorschlag für einen einheitlichen europäischen Rahmen für die Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen (neuer "Europass") unterbreiten, in dem die bestehenden Instrumente zusammengefasst werden. Ferner wurde ein gemeinsames Bezugssystem für die qualitative Verbesserung der Berufsbildung aufgestellt, das Schlüsselkriterien und -indikatoren für die Qualitätssicherung umfasst. Schließlich wurden die Grundlagen für die Schaffung eines europäischen Systems zur Anrechnung und Übertragung von Leistungen gelegt, um die Mobilität in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern.
1.1.2 Mangel an kohärenten Strategien für lebenslanges Lernen
Im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates in Feira (2000) haben die Kommission und die Mitgliedstaaten mit der Festlegung und Umsetzung umfassender, kohärenter Strategien für lebenslanges Lernen in der allgemeinen und beruflichen Bildung begonnen. Der Rat (Bildung) hat eine Entschließung20 verabschiedet, über deren Umsetzung die Mitgliedstaaten Berichte vorgelegt haben. Die Analyse dieser Berichte bestätigt die bereits im Zusammenhang der Analyse der nationalen Aktionspläne zur Beschäftigung festgestellten Fortschritte und Defizite21. In zahlreichen Ländern sind bestimmte Glieder in der Kette des lebenslangen Lernens zu schwach22 entwickelt.
Entstanden sind diese nun zu füllenden Lücken oft durch einen zu starren Blick auf die Anforderungen der Beschäftigungsfähigkeit bzw. durch die zu starke Konzentration auf Bildungsmaßnahmen für Menschen, die durch die Maschen der Erstausbildung gefallen sind. Beides hat seine Berechtigung, ergibt zusammen aber noch keine Strategie für lebenslanges Lernen in integrierten, kohärenten und allen zugänglichen Bildungs- und Ausbildungssystemen.
1.1.3 Keine europäische Wissensgesellschaft ohne ein Europa der Hochschulen
Die Hochschulbildung hat in "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" bisher noch keinen angemessenen Platz gefunden. Im Rahmen des Bologna-Prozesses wurden in verschiedenen Schlüsselbereichen Fortschritte erzielt bzw. entsprechende Maßnahmen in Angriff genommen. In Berlin23 haben sich die Minister kürzlich erneut nachdrücklich für die Schaffung eines europäischen Bezugsrahmens für Hochschulqualifikationen ausgesprochen und eine Beschleunigung der Reformen in Bezug auf die Struktur der Abschlüsse, Qualitätssicherungssysteme und die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen gefordert. Zudem haben sie die Wichtigkeit einer Verstärkung der Synergien zwischen dem Europäischen Hochschulraum und dem Europäischen Forschungsraum unterstrichen. Schließlich haben sie ein Verfahren zur Beobachtung der Fortschritte in allen Teilnehmerländern eingerichtet.
Diese - sicherlich wichtigen - Fortschritte dürfen jedoch nicht vergessen lassen, dass die Hochschulbildung in der globalen Lissabon-Strategie eine sehr viel umfassendere Bedeutung hat, als dies durch die mit der Bologna-Erklärung eingeleiteten Strukturreformen widergespiegelt wird. Die Hochschulen spielen in verschiedensten - maßgeblichen - Bereichen eine wichtige Rolle: Ausbildung von Lehrern und Forschern; Mobilität der angehenden Lehrer und Forscher in der Union; Ansehen der europäischen Kultur, Wissenschaft und Werte in der Welt, Öffnung gegenüber der Wirtschaft, den Regionen und der Gesellschaft im Allgemeinen, Integration sozialer und staatsbürgerlicher Aspekte in den Lehrplan. Die Mitteilung der Kommission zur "Rolle der Universitäten im Europa des Wissens"24 hat eine Konsultation sämtlicher Akteure des Hochschulwesens eingeleitet, bei der unter anderem die folgenden Schlüsselfragen im Mittelpunkt stehen: Finanzierung, Vielfalt der Hochschuleinrichtungen in Bezug auf Aufgaben und Ausrichtung, Schaffung von Exzellenzzentren, Attraktivität wissenschaftlicher Laufbahnen und Vernetzung. In den im Rahmen der Konsultation eingegangenen Kommentaren und Vorschlägen wird die europäische Dimension dieser Punkte unterstrichen und aufgezeigt, dass Maßnahmen in allen diesen Bereichen unter unmittelbarer Berücksichtigung der Ziele von Lissabon konzipiert werden müssen. Die Kommission wird ihre Schlussfolgerungen und Vorschläge in Bezug auf das europäische Hochschulwesen im Frühjahr 2004 vorlegen.
1.1.4 Qualität und Attraktivität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung weiter unzureichend
Die berufliche Aus- und Weiterbildung spielt eine maßgebliche Rolle für den Erwerb von Kompetenzen und Qualifikationen, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen. Allerdings gibt es in Europa weiterhin sehr große Unterschiede bei der Qualität der Berufsbildung, und nur wenige Länder haben wirklich engagiert darauf hingearbeitet, berufsbezogene Bildungsgänge und die berufspraktischen Ausbildung in den Unternehmen ebenso attraktiv zu machen wie die Angebote allgemeinbildender Schulen. Gleichzeitig stehen zahlreiche Sektoren einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften gegenüber, speziell was hochqualifizierte Ingenieure und spezialisierte Techniker betrifft. Um dieser Situation abzuhelfen sind in den kommenden Jahren sehr viel größere Anstrengungen in diesem Bereich erforderlich, insbesondere im Zuge der verstärkten Zusammenarbeit auf Grundlage der Kopenhagener Erklärung.
1.1.5 Unzureichendes Mobiliätsniveau in der allgemeinen und beruflichen Bildung
Im Zuge der Umsetzung der Empfehlung über die Mobilität haben die Mitgliedstaaten Berichte vorgelegt, in denen sie ihre Maßnahmen zur Förderung der Mobilität beschreiben, darin eingeschlossen Maßnahmen zur Aufhebung von (administrativen und rechtlichen) Mobilitätshindernissen25. Die Berichte zeigen auf, dass, trotz vieler Fortschritte, es in den meisten Mitgliedstaaten keine wirklichen Strategien zur Förderung und Erleichterung der Mobilität gibt. Die Mobilität der Studierenden wird - mehr noch als bei den Auszubildenden - weiter durch fehlende Fördermittel und mangelnde Motivation (die hauptsächlich auf die Probleme bei der akademischen bzw. beruflichen Anerkennung von Leistungen und Qualifikationen zurückzuführen ist) gebremst. Derzeit nehmen in der EU und den Beitrittländern zusammengenommen nur 120 000 Erasmus-Studierende (0,8 % der Gesamtzahl) und im Rahmen des Programms Leonardo DA VINCI 45 000 Auszubildende an Mobilitätsmaßnahmen teil. Zwar ist hier ein langsamer Anstieg zu verzeichnen, die Zahlen liegen jedoch weit unter dem, was die Kommission für notwendig hält: bis 2010 sollte die Zahl der Erasmus-Studierenden und der an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmenden Auszubildenden deutlich gesteigert werden.
1.2 EU im Vergleich zu den wichtigsten Wettbewerbern weiter im Hintertreffen
Während manche EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf Investitionen in die wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft ein vergleichbares oder höheres Niveau als die USA und Japan vorweisen können, ist die EU im Ganzen weiter im Hintertreffen gegenüber diesen beiden Ländern. Die EU hat zwar in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre etwas aufgeholt; dieses Tempo reicht jedoch nicht aus, um die Lücke bis 2010 zu schließen. Teilweise ist der Rückstand darauf zurückzuführen, dass die Bildungssysteme der EU im Vergleich mit den Systemen der Wettbewerber bestimmte Schwächen aufweisen.
- Zu geringe Investitionen in die Humanressourcen
Auf seiner Tagung in Lissabon hat der Europäische Rat die Mitgliedstaaten zu Folgendem aufgerufen: "Die Humankapitalinvestitionen pro Kopf sollten von Jahr zu Jahr substantiell gesteigert werden." Im Jahr 2000 machte der Anteil der öffentlichen Ausgaben für die Bildung am BIP in der EU 4.9 % aus; damit liegt die EU in etwa auf dem Niveau der USA (4,8 %) und über dem Niveau Japans (3,6 %). Das öffentliche Engagement ist in den meisten Mitgliedstaaten in der Zeit von 1995 bis 2000 zurückgegangen. Außerdem mangelt es in der EU - insbesondere im Bereich der Hochschulen und der beruflichen Weiterbildung - an Investitionen aus dem privaten Sektor. Im Vergleich zur Union ist in den Vereinigten Staaten der Umfang der privaten Investitionen fünf Mal so groß (2,2% des BIP im Vergleich zu 0,4%) und in Japan dreimal so hoch (1,2%). Zudem sind in den USA auch die Ausgaben pro Schüler/Student höher als in fast allen EU-Mitgliedstaaten, was für alle Bildungsebenen gilt. Besonders augenfällig ist die Differenz bei der Hochschulbildung: hier wird in den USA zwei- bis fünfmal soviel pro Student ausgegeben wie in den Ländern der EU.
- Unzureichende Zahl von Hochschulabsolventen
Um im Wettbewerb der Wissensgesellschaft bestehen zu können, benötigt die EU genügend Hochschulabsolventen mit einer auf den europäischen Arbeitsmarkt abgestimmten Ausbildung. In der EU gibt es jedoch einen Rückstand bei den Abschlüssen der Sekundarstufe II, der sich in den Hochschulen niederschlägt.
So verfügen in der EU im Durchschnitt 23 % der Männer und 20 % der Frauen zwischen 25 und 64 Jahren über einen Hochschulabschluss. Damit liegt Europa weit hinter Japan (36 % der Männer und 32 % der Frauen) und den Vereinigten Staaten (37 % der Gesamtbevölkerung).
- Weniger Anziehungskraft der Union für Talente als die Wettbewerber
Die Bildungsminister haben es sich zum Ziel gesetzt, die EU zum "bevorzugten Ziel von Studenten, Gelehrten und Forschern aus anderen Regionen der Welt" zu machen. Dieses zentrale Ziel wird andere Dinge nach sich ziehen: wenn es der Union gelingt, mehr Studenten anzuziehen, wird sie auch ihre Eigenheiten und Werte besser zur Geltung bringen können und damit einen größeren Einfluss und eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit erreichen. Die EU nimmt zwar eine große Zahl von Studenten aus der ganzen Welt auf (neben den Vereinigten Staaten ist sie die einzige Region der Welt mit einem Plus in der Mobilitätsbilanz); der Großteil der asiatischen und südamerikanischen Studenten bevorzugt jedoch die Hochschulen in den USA. Zudem ist die Zahl der Europäischen Studenten in den USA doppelt so hoch wie die Zahl der amerikanischen Studenten in Europa. Die EU-Studenten an amerikanischen Hochschulen wollen in den USA meist ein volles Studium absolvieren und dort auch einen Abschluss erwerben - häufig auf höherer Ebene und im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich. Die amerikanischen Studenten halten sich dagegen im Allgemeinen nur kurze Zeit in Europa auf; meist im Rahmen des Studiums an ihrer Heimatuniversität und in der Regel in einem frühen Stadium ihres oft geisteswissenschaftlich ausgerichteten Studiums.
Zwar bringt die Union mehr diplomierte und promovierte Techniker und Naturwissenschaftler hervor als die USA und Japan (25,7 % sämtlicher Hochschulabsolventen in der EU, 21,9 % in Japan und 17,2 % in den USA); der Anteil der Forscher an der erwerbstätigen Bevölkerung ist im Jahr 1999 mit 5,4 Forschern je 1000 Erwerbstätigen jedoch wesentlich geringer als in den Vereinigten Staaten (8,7) und in Japan (9,7). Besonders wenig Forscher sind in der Privatwirtschaft tätig. In Europa ist der Arbeitsmarkt für Forscher sehr viel kleiner, so dass die Wissenschaftler of in Nicht-EU-Länder wechseln, um beruflich weiterzukommen (Ziel sind wegen der besseren Arbeitsbedingungen häufig die USA), oder die Forschung verlassen26.
1.3 Weiterhin Alarmsignale in vielen Bereichen
Indikatoren und europäische Durchschnittsbezugswerte (Benchmarks) sind wichtige Instrumente der offenen Koordinierungsmethode, ohne die "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" viel an Relevanz verlieren würde27. Mit der Einigung auf fünf quantifizierte Ziele, die bis 2010 zu erreichen sind28, haben die Bildungsminister im Mai 2003 eine wichtige Hürde genommen. Die Analyse der aktuellen Situation in der EU ergibt jedoch, dass zur Erreichung der gemeinsamen Ziele noch erhebliche Defizite auszugleichen sind29.
- Weiterhin zu viele Schulabbrecher
Der Kampf gegen den frühen Schulabbruch ist eine der Prioritäten der Europäischen Union. Im Jahr 2002 waren in der EU noch fast 20 % der jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren davon betroffen, die somit am Rande der Wissensgesellschaft stehen. Die Bildungsminister haben vereinbart, diese Quote bis 2010 auf 10 % zu senken. Hierfür müssen die meisten Mitgliedstaaten allerdings noch erhebliche Anstrengungen unternehmen, selbst wenn sich die EU-Durchschnittswerte durch die Einbeziehung der beitretenden Länder merklich verbessern.
- Drohender Mangel an qualifizierten Lehrern- und Ausbildern
In der EU sind im Durchschnitt 27 % der Primarschullehrer und 34 % der Sekundarschullehrer älter als 50 Jahre. Bis 2015 müssen mehr als eine Million Primar- und Sekundarschullehrer eingestellt - und somit auch ausgebildet - werden. Diese massive Erneuerung des Personalbestands in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten ist eine große Herausforderung, aber auch eine Gelegenheit. Das Interesse am Lehramtsstudium ist derzeit jedoch nicht besonders groß, und die EU läuft Gefahr, in einigen Jahren einem erheblichen Mangel an qualifizierten Lehr- und Ausbildungskräften gegenüberzustehen. Hierauf hat kürzlich auch die OECD hingewiesen30. Angesichts dieser beunruhigenden Situation stellt sich die Frage der Attraktivität des Lehrerberufs, in Bezug auf das Gewinnen und Halten der größten Talente. Auch eine qualitativ hochwertige Weiterbildung ist hier von großer Bedeutung, um die Lehrer auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten.
- Zu wenig Frauen in den naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen
Auf seiner Tagung in Stockholm im Jahr 2001 hob der Europäische Rat die Notwendigkeit hervor, Jugendliche und insbesondere junge Frauen für naturwissenschaftliche und technische Studiengänge und Berufe zu interessieren. Dies ist ein maßgeblicher Faktor für das künftige Forschungs- und Innovationspotenzial der Union. Der Rat (Bildung) hat hier zwei Ziele festgelegt: Steigerung der Zahl der Absolventen und Absolventinnen dieser Studiengänge um 15 % bis 2010 und gleichzeitige Reduzierung des Geschlechterungleichgewichts. Während das erste Ziel durchaus realistisch ist, müssen zur Erreichung des zweiten Ziels erhebliche Anstrengungen unternommen werden: derzeit ist die Zahl der männlichen Absolventen naturwissenschaftlicher und technischer Studiengänge in den EU-Mitgliedstaaten zwei bis viermal so hoch wie die Zahl der Absolventinnen.
- Fast 20 % der Jugendlichen erwerben nicht die nötigen Schlüsselkompetenzen
Alle Bürger müssen ein Gerüst von Kompetenzen erwerben, um in der Wissensgesellschaft lernen und arbeiten zu können und sich zu verwirklichen. Es handelt sich dabei einerseits um traditionelle (Lesen, Schreiben, Rechnen) und andererseits neuere Schlüsselfertigkeiten (darunter Fremdsprachen, Unternehmergeist, persönliche und auf die Bürgergesellschaft bezogene Fertigkeiten, Fertigkeiten in Bezug auf die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien). Dennoch erreichen 17,2 % der Jugendlichen im Alter von 15 Jahren jedoch nicht das Mindestniveau bei der Schlüsselkompetenz Lesen, und die EU ist weit vom Ziel entfernt, das sich die Mitgliedstaaten gesetzt haben: Senkung dieses Anteils bis 2010 um 20 %.
Im Bereich des Fremdsprachenlernens fehlt es bisher an einem Indikator für die fremdsprachliche Kompetenz31. Zumindest ist bei der Zahl der Fremdsprachen, die jeder Schüler in der Sekundarschule lernt, ein leichter Anstieg festzustellen: von 1,2 Fremdsprachen pro Schüler Anfang der 90er-Jahre auf 1,5 Fremdsprachen im Jahr 2000. Mit diesem Wert ist die EU jedoch noch weit von der Zielvorgabe entfernt, die der Europäische Rat in Barcelona im März 2002 aufgestellt hat: jeder Schüler/Student soll mindestens zwei Fremdsprachen erlernen.
- Zu geringe Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen bei den Erwachsenen
In einer wissensbasierten Gesellschaft muss jeder Bürger seine Kompetenzen und Qualifikationen fortlaufend auf den neuesten Stand bringen und ausbauen. Trotz der in diesem Bereich erzielten Fortschritte sind zur Erreichung des Ziels, den Anteil der am lebenslangen Lernen teilnehmenden Erwachsenen auf 12,5 % zu steigern, in den meisten Mitgliedstaaten - und mehr noch in den beitretenden Ländern - intensive Bemühungen erforderlich.
Schätzungen zufolge lag die Quote im Jahr 2002 bei 8,5 % - nur 0,1 Prozentpunkte über dem Wert des Jahres 2001. Insgesamt nimmt diese Quote zwar seit Mitte der 90er-Jahre zu, in den letzten vier Jahren hat sie aber stagniert.
Teil II: VIER Ansatzpunkte für den Erfolg
Die obigen Feststellungen müssen als Warnsignal verstanden werden, und zwar sowohl in Bezug auf die Gesamtsituation der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung als auch hinsichtlich ihrer strukturellen Schwächen. Es wird deutlich, dass dringender Reformbedarf besteht und dass die Lissabon-Strategie mit sehr viel mehr Nachdruck umgesetzt werden muss. Ohne beherztere Reformen und umfangreichere Investitionen steigt die Gefahr, dass die jetzt festgestellten Defizite nur nicht ausgeglichen werden können, sondern dass das bestehende Fundament weiter untergraben wird, so dass die EU die selbst gesetzten Ziele keinesfalls erreichen kann, wodurch die für die allgemeine und berufliche Bildung Verantwortlichen und auch der Europäische Rat unter Rechtfertigungsdruck gerieten.
Um die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zu unterstützen, schlägt die Kommission vor, die künftigen Maßnahmen auf die nachstehenden vier Ansatzpunkte zu konzentrieren. Wenn die Mitgliedstaaten hier schnell und gemeinsam tätig werden, kann die EU die festgelegten Ziele noch erreichen:
- - sämtliche Reformen und Investitionen auf die Schlüsselfragen ausrichten;
- - lebenslanges Lernen zu einer konkreten Realität werden lassen;
- - endlich ein Europa der Bildung schaffen;
- - dem Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" den ihm gebührenden Stellenwert einräumen.
Die nachstehenden Vorschläge basieren insbesondere auf den Schlussfolgerungen der im Rahmen von "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" eingerichteten Arbeitsgruppen sowie auf der Auswertung der nationalen Berichte über lebenslanges Lernen und Mobilität.
2.1 Sämtliche Reformen und Investitionen auf die Schlüsselfragen ausrichten
Bei ihrem informellen Treffen in Mailand haben die Bildungsminister der Union und der Beitrittsländer (in gemeinsamer Sitzung mit den Ministern für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten) die Wichtigkeit einer "strukturierten Zusammenarbeit zur Unterstützung der Entwicklung des Humankapitals und einer regelmäßigen Beobachtung des im Rahmen des Arbeitsprogramms zu den Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa erreichten Fortschritts für das erreichen der Ziele von Lissabon"32 betont.
Auf Gemeinschaftsebene müssen zwischen den Ministern Überlegungen ausgetauscht werden, über die für die allgemeine und berufliche Bildung benötigten Ressourcen und deren wirksamer Verwendung. Nach Auffassung der Kommission sollte ab 2004 eine hochrangige Gruppe damit beauftragt werden, die relevanten nationalen politischen Strategien zu bilanzieren und festzulegen, in welchen Bereichen der Kooperationsbedarf am größten ist. Unterstützt werden sollen diese Überlegungen durch das von der Kommission initiierte Projekt "Wirtschaftliche Aspekte der Bildung", insbesondere im Hinblick auf die Ermittlung von Bereichen und Gruppen, bei denen sich Investitionen besonders lohnen. Die von internationalen Organisationen (wie der OECD) durchgeführten Studien und Analysen sollten ebenfalls so gut wie möglich genutzt werden, um es der Union zu ermöglichen, von den besten Praktiken auf internationaler Ebene zu lernen.
2.1.1 Festlegung nationaler politischen Strategien zur Erreichung der Ziele von Lissabon
Der Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft und die neuen Anforderungen des lebenslangen Lernens erfordern einen radikalen Wandel der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung. Dieses Vorhaben ist jedoch so umfangreich, dass sich nicht alle Reformen sofort umsetzen lassen. Entsprechend werden die für die Reformen maßgeblichen Prioritäten und die durchzuführenden Maßnahmen - unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen und Einschränkungen - von jedem Land selbst definiert. Allerdings müssen bei diesen nationalen Überlegungen und Entscheidungen ab sofort und in vollem Maße die gemeinsamen Ziele berücksichtigt werden, die im Rahmen der Lissabon-Strategie auf europäischer Ebene festgelegt wurden.
Um die Kohärenz zwischen den Maßnahmen auf nationaler Ebene und auf Gemeinschaftsebene zu steigern und eine besser strukturierte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, schlägt die Kommission Folgendes vor: Jedes Land legt die konkreten kurz- und mittelfristigen politischen Prioritäten in Bezug auf die Investitionen und Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und inwieweit es damit zur Verwirklichung der europäischen Ziele bis 2010 beitragen will dar. Durch dieses Vorgehen können mit Blick auf die Lissabonner Strategie die Schlüsselbereiche identifiziert werden, die für den Erfolg der Reformen der Mitgliedstaaten sowie den Erfolg der Bürger in der wissensbasierten Wirtschaft ausschlaggebend sind, und es können die Gebiete ermittelt werden, in denen umfangreichere Reformbemühungen und Investitionen notwendig sind.
2.1.2 Mobilisierung der benötigten Ressourcen in efizienter Weise
Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Situation und der Hauhaltslage sind die Argumente für die in Lissabon beschlossene "substanzielle Steigerung" der Investitionen in die Humanressourcen schlagkräftiger denn je - insbesondere weil solche Investitionen eine maßgebliche Voraussetzung für künftiges Wachstum sind. Im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik für den Zeitraum 2003-200533 und den Beschäftigungspolitischen Leitlinien, müssen die Mitgliedstaaten aktive Maßnahmen treffen, um Investitionen in das Wissen zu fördern, einschließlich der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Tatsache, dass in den neuen Beschäftigungspolitischen Leitlinien der Mitgliedstaaten der Förderung des Humankapitals und des lebenslangen Lernens Priorität eingeräumt wurde34, geht in die gleiche Richtung. Zur Erhöhung der Investitionen sollten verschiedene Quellen herangezogen werden:
- - Höhere öffentliche Investitionen in bestimmten Schlüsselbereichen: Die Kommission hat bereits hervorgehoben35, dass trotz der derzeitigen Mittelknappheit gezielte Anhebungen der öffentlichen Investitionen möglich sind; auf nationaler Ebene kann dies erreicht werden durch die Verminderung ineffizienter Investitionen und durch die Umlenkung vorhandener Mittel, deren derzeitige Verwendung von geringerem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen ist.
- - Steigerung des Beitrags des privaten Sektors, insbesondere im Bereich der Hochschulbildung, der Erwachsenenbildung und der beruflichen Weiterbildung; in diesen Bereichen, in welchen die öffentliche Hand ihre Rolle behalten wird, erscheinen Beiträge von privater Seite trotzdem unerlässlich (auch im Hinblick auf die Anforderungen der Wissensgesellschaft und der Knappheit der öffentlichen Mittel) und diese sind auch in stärkerem Masse gerechtfertigt als im Bereich der obligatorischen Grundausbildung. Aus diesen Gründen sind Anreize für höhere Investitionen durch den privaten Sektor (insbesondere KMU) und durch Privatpersonen notwendig geworden.
- - Auf Gemeinschaftsebene werden auch die Strukturfonds und die Europäische Investitionsbank36 für die Entwicklung des Humankapitals eingesetzt. Die Mitgliedstaaten sollten diese Quellen - unter Berücksichtigung der Ziele der Lissabonner Strategie - intensiver für Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung ausschöpfen.
Die Erhöhung der Ressourcen muss sich konkret niederschlagen, d.h. in einer Erhöhung der Zahl der Bildungsteilnehmer, in einer Steigerung des von ihnen erreichten Qualifikationsniveaus und in einer Verbesserung der Qualität des Gelernten. Diese Faktoren sind verbunden mit einer verbesserten Effizienz der Aktionen genauso wichtig wie die Höhe der Investitionsausgaben selbst.
2.1.3 Steigerung der Attraktivität des Lehrer- und Ausbilderberufs
Der Erfolg der Reformen ist unmittelbar von der Motivation der Lehrkräfte und Ausbilder und von der Qualität ihrer Ausbildung abhängig. Um die in den kommenden Jahren anstehende massive Erneuerung des Personalbestands bei den Lehrkräften sowie den konstanten Mangel an Lehramtskandidaten zu meistern, muss die Attraktivität des Lehrer- und Ausbilderberufs für die besten Talente gesteigert werden und alles getan werden, diese zu halten (auch durch Anreize für und Belohnung von guten Leistungen37),was insbesondere für die Beitrittsländer wichtig ist. Die Lehrer müssen zudem auf ihre neue Rolle in der Wissensgesellschaft und beim Umbau der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung vorbereitet werden. Jedes Land sollte bis 2005 einen Aktionsplan für die Weiterbildung der Lehrkräfte aufstellen, der eindeutig auf diese Herausforderungen ausgerichtet ist. Die Weiterbildung muss - wie auch von den Experten der entsprechenden Arbeitsgruppe empfohlen - erheblich ausgebaut werden. Sie sollte zudem kostenlos sein, während der Arbeitszeit stattfinden (wie in vielen anderen Berufen) und sich positiv auf die berufliche Laufbahn auswirken.
2.2 Lebenslanges Lernen Realität werden lassen
2.2.1 Festlegung umfassender, kohärenter und konzertierter Strategien
Die neuen Anforderungen in Bezug auf lebenslanges Lernen erfordern radikale Reformen und die Umsetzung wirklich umfassender, kohärenter und konzertierter Strategien auf nationaler Ebene, die zugleich auf den europäischen Kontext abgestimmt sind. In diesem Zusammenhang verweist die Kommission auf die sehr präzisen Vorgaben der Mitteilung der Kommission von November 2001 und der Entschließung des Rates (Bildung) vom Juni 2002. Spätestens bis 2005 sollten sämtliche Länder eine solche Strategie, in der sämtliche betroffenen Partner zu berücksichtigen sind, sowie einen kohärenten Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie aufstellen, der sämtliche Dimensionen der Bildung (formal und nichtformal) abdeckt.
2.2.2 Ausrichtung der Maßnahmen auf benachteiligte Gruppen
Junge Erwachsene, hoch qualifizierte Arbeitnehmer und Erwerbstätige insgesamt haben am meisten Gelegenheit, sich lebenslang weiterzubilden. Sie sind sich der Vorteile bewusst, die die Aktualisierung ihrer Kenntnisse mit sich bringt, und deshalb stärker motiviert.
Dagegen sind Menschen mit niedrigem Bildungs- bzw. Qualifikationsniveau, ältere Arbeitnehmer, marginalisierte Bevölkerungsgruppen, Bürger in benachteiligten Vierteln und abgelegenen Regionen sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten oft nur schlecht über die Möglichkeiten informiert, die ihnen die allgemeine und berufliche Bildung bietet. Die vorhandenen Einrichtungen und Programme erscheinen ihnen für ihre Bedürfnisse kaum relevant. Somit wird eine maßgebliche Aufgabe darin bestehen, diese benachteiligten Gruppen für die Vorteile der allgemeinen und beruflichen Bildung zu sensibilisieren und die Systeme für diese Gruppen attraktiver und leichter zugänglich zu machen bzw. besser auf sie zuzuschneiden. Dieser Aspekt wird einen Schwerpunkt der Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der nationalen Strategien für die allgemeine und berufliche Bildung bilden.
2.2.3 Gemeinsame europäische Grundsätze und Bezugspunkte
Nationale Strategien müssen im Europäischen Kontext verankert sein. Nur dann können diese Strategien auf nationaler Ebene wirksam und zugleich auf europäischer Ebene kohärent sein. Gemeinsame europäische Grundsätze und Bezugspunkte fördern das gegenseitige Vertrauen zwischen den Schlüsselakteuren und schaffen somit ein günstiges Reformklima.
Solche Bezugspunkte werden derzeit für verschiedene wichtige Aspekte des lebenslangen Lernens entwickelt bzw. stehen kurz vor der Verabschiedung. Sie betreffen die folgenden Bereiche: einheitlicher Rahmen für die Transparenz (neuer "Europass"); Grundsätze für die Anerkennung im Rahmen des nichtformalen und informellen Lernens erworbener Kompetenzen38; Definition der Schlüsselkompetenzen, die jeder Bürger erwerben sollte und die die Grundlage für den Erfolg sämtlicher weitere Lernaktivitäten bilden39; Festlegung der Kompetenzen und Qualifikationen, die Lehrer und Ausbilder zur Wahrnehmung ihrer neuen Funktionen benötigen40; Grundsätze für eine qualitativ hochwertige Mobilität41. Diese gemeinsamen Bezugspunkte müssen bis 2005 festgelegt werden, und ihrem systematischen Einsatz in allen Ländern muss Priorität eingeräumt werden.
2.3 Endlich ein Europa der Bildung schaffen
2.3.1 Unverzügliche Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für Qualifikationen
Ohne einen europäischen Bezugsrahmen für die Annerkennung von Qualifikationen kann der europäische Arbeitsmarkt nicht effizient und reibungslos funktionieren. Das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein eines solchen Rahmens hat auch konkrete Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Bürger: Die Tatsache, ob die Bürger mit der Anerkennung ihrer Abschlüsse in der ganzen EU rechnen können oder nicht, ist maßgeblich für die Chancengleichheit auf dem europäischen Arbeitsmarkt und die Entwicklung eines europäischen Bürgersinns.
Ein solcher europäischer Rahmen muss sich auf nationale Rahmen stützen, die in sich kohärent sind und die die verschiedenen Stufen der beruflichen Aus- und Weiterbildung abdecken. Gegenseitiges Vertrauen kann sich hier nur durch Qualitätssicherungsmechanismen entwickeln, die die für die gegenseitige Anerkennung notwendige Kompatibilität und Glaubwürdigkeit aufweisen. Entsprechend sollte Europa dem Aufbau des "gemeinsamen Bezugssystems" für die qualitative Verbesserung der Berufsbildung (im Rahmen des Followup zur Kopenhagener Erklärung) sowie der Schaffung einer Qualitätssicherungs- und Anerkennungsplattform für die Hochschulbildung (in Verbindung mit dem Bologna-Prozess) oberste Priorität einräumen. Die Kommission wird engagiert auf eine Realisierung bis 2005 hinwirken und erwartet, dass die Mitgliedstaaten sie hierbei unterstützen.
2.3.2 Ausbau der europäischen Dimension im Bildungswesen
Fünfzig Jahre nach ihrem Beginn stößt die europäische Einigung bei den EU-Bürgern immer noch nicht auf das notwendige Interesse und auf volle Zustimmung. Auch wenn dank der Gemeinschaftsprogramme in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und Jugend Fortschritte erzielt wurden, machen Umfragen regelmäßig deutlich, dass der Bürgersinn als Fundament der Europäischen Union unbedingt gestärkt werden muss42. Diese Frage stand im Mittelpunkt der Arbeit des Europäischen Konvents zur Zukunft der Union43, zu dessen zentralen Zielen die Annäherung der Bürger an Europa zählte. Die Schulen müssen dafür sorgen, dass alle Bürger über die europäische Einigung informiert sind und sie verstehen.
Bis 2010 müssen sämtliche Bildungssysteme gewährleisten, dass die Schüler am Ende der Sekundarschulbildung über sämtliche Kenntnisse und Kompetenzen verfügen, die sie als europäische Bürger benötigen. Das heißt insbesondere, dass der Fremdsprachenunterricht auf allen Ebenen ausgebaut werden muss und dass die europäische Dimension verstärkt in die Ausbildung der Lehrkräfte und in die Lehrpläne der Primar- und Sekundarschulen integriert werden muss.
Auf nationaler Ebene werden viele interessante Initiativen entwickelt, denen es jedoch oft an Koordination und Effizienz mangelt. Entsprechend sollen die nationalen Maßnahmen in diesem Bereich - sowohl auf legislativer Ebene als auch zur Entwicklung geeigneter Materialien und Instrumente - durch die Festlegung (bis 2005) eines gemeinschaftlichen Bezugsrahmens für ein Profil der von den Schülern zu erlangenden Kenntnisse und Kompetenzen gestützt werden.
2.4 Dem Programm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" den ihm gebührenden Stellenwert einräumen
2.4.1 Aufwertung des Arbeitsprogramms
Das Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" kann auf nationaler und EU-Ebene nur Früchte tragen, wenn es in der Gesamtstrategie von Lissabon den ihm gebührenden Platz erhält. Die für die allgemeine und berufliche Bildung festgelegten Ziele behalten auch in den kommenden Jahren volle Gültigkeit. Selbstverständlich müssen sie unter Berücksichtigung der jeweiligen aktuellen Dynamik und der im ständigen Wandel begriffenen Bedürfnisse ausgelegt werden können.
Die Erfahrungen der ersten beiden Jahre zeigen jedoch, dass das Profil des Programms geschärft und ihm ein höherer Stellenwert beigemessen werden muss. Damit die allgemeine und berufliche Bildung wirklich zu einem der Ecksteine der Lissabonner Strategie werden kann, muss der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen die Schlüsselrolle von Bildung und Berufsbildung unbedingt bekräftigen. Ebenso entscheidend ist, dass "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" zu einem wirklich zentralen Element bei der Festlegung nationaler politischer Strategien wird.
Künftig werden die Mitgliedstaaten ihre Kräfte besser ausschöpfen und stärker als bisher sämtliche betroffenen Akteure sowie die Zivilgesellschaft insgesamt mobilisieren müssen, um das Profil des europäischen Arbeitsprogramms zu schärfen und seine Wirkung zu steigern. Auf nationaler und europäischer Ebene müssen fortlaufend Maßnahmen in Bezug auf Informationen zum Programm und seiner Inwertsetzung durchgeführt werden.
2.4.2 Efizientere Umsetzung
- - Es ist von besonderer Bedeutung in Zukunft das ganze Potenzial der Offenen Methode der Koordinierung zu nutzen, um die Wirksamkeit der Umsetzung zu maximieren. Das Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" ist komplex, und es wurden umfangreiche Humanressourcen und Mittel investiert, um das Fundament für die Zusammenarbeit zu legen. Für die nun folgende Phase schlägt die Kommission vor, nach Konsultation der Arbeitsgruppen (einschließlich der Gruppen, die sich mit der Umsetzung der Erklärung von Kopenhagen beschäftigen) die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Mandat der Gruppen besser zu definieren, die Arbeitsmethoden zu rationalisieren und Synergien verstärkt auszuschöpfen. Es geht insbesondere darum, Debatten in Fachkreisen zu vertiefen, verschiedene Gruppen zur Erörterung gemeinsamer Probleme zusammenzuführen und in einem größeren Kreis über die Empfehlungen der Arbeitsgruppen zu diskutieren. Je stärker die für die jeweiligen Fragen zuständigen Ebenen unmittelbar eingebunden werden, desto ergiebiger wird diese Aktion sein.
- - Wirksamkeit und Außenwirkung des Gesamtprozesses sind auch abhängig von der Kohärenz der verschiedenen Initiativen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Bis 2006 müssen die Maßnahmen auf den Gebieten berufliche Aus- und Weiterbildung, lebenslanges Lernen und Mobilität voll integriert sein. Außerdem gilt für alle 31 am Prozess "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" beteiligten Länder, dass eine enge Koordination mit dem Bologna-Prozess gewährleistet werden muss. Parallele Einzelaktionen - ob im Hochschulwesen oder in der beruflichen Weiterbildung - werden zunehmend ihre Daseinsberechtigung verlieren, es sei denn, diese Aktionen sind ehrgeiziger und wirksamer.
- - Im Rahmen der bisherigen Arbeiten konnten die Schlüsselbereiche identifiziert werden, in denen ein Mangel an relevanten und vergleichbaren Daten besteht, um die Fortschritte bei der Erreichung der festgelegten Ziele überwachen zu können. Nun muss erstens die Qualität der bestehenden Indikatoren verbessert werden, und zweitens müssen Prioritäten für die Definition einer begrenzten Zahl neuer Indikatoren festgelegt werden, wobei die Arbeiten anderer in diesem Bereich tätiger Akteure zu berücksichtigen sind. Auf dieser Grundlage sollen die ständige Arbeitsgruppe "Indikatoren" und alle weiteren eingerichteten Arbeitsgruppen aufgefordert werden, bis Mitte 2004 eine begrenzte Liste neu zu entwickelnder Indikatoren mit genauen Angaben zu den praktischen Umsetzungsmodalitäten44 vorzulegen
Fazit: INTENSIVERE Kooperation und genauere Beobachtung der Fortschritte
Auf der Frühjahrstagung 2004 des Europäischen Rates werden die Staats- und Regierungschefs die Situation, wie sie sich heute darstellt, und die Dringlichkeit von Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung nicht ignorieren können. Es ist wichtig, dass der Europäische Rat die zentrale Bedeutung der Bildungs- und Berufsbildungspolitik für das Gelingen der Lissabonner Strategie bekräftigt; es ist jedoch genauso wichtig, dass er auch eine Beschleunigung der nationalen Reformen und eine verstärkte Zusammenarbeit in diesen Bereichen auf europäischer Ebene fordert. Sämtliche benötigten Ressourcen - einschließlich der Mittel der Strukturfonds, der EIB und der zukünftigen Gemeinschaftsprogramme für die allgemeine und berufliche Bildung - müssen mobilisiert werden und bestmöglich genutzt werden, um in den kommenden Jahren spürbare Fortschritte zu erzielen.
Da bis 2010 nur wenig Zeit bleibt, um wirksam zu handeln und um die entstandene Dynamik aufrecht zu erhalten, müssen die Fortschritte nach Auffassung der Kommission unbedingt stärker als bisher in strukturierter und systematischer Form überwacht werden. Die Kommission schlägt vor, dass ihr die Mitgliedstaaten ab 2004 jedes Jahr einen Gesamtbericht über alle für die Lissabonner Strategie relevanten Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung im Hinblick auf festgelegte Ziele, bereits Erreichtes und den vier oben genannten Ansatzpunkten vorlegen. Einem integrierten Vorgehen entsprechend würde dieser Bericht die derzeit vorzulegenden Einzelberichte über Mobilität und lebenslanges Lernen ersetzen und könnte gegebenenfalls (von der Ministertagung von Berlin an) auch den Bologna-Prozess abdecken. Dies natürlich unbeschadet der jährlichen Berichterstattung der Mitgliedstaaten zur Implementierung des Aspektes des lebenslangen Lernens in den Beschäftigungspolitischen Leitlinien und den länderspezifischen Empfehlungen in den Nationalen Aktionsplänen zur Beschäftigung. Die nationalen Berichte zum Beitrag der Bildung zur Lissabon-Strategie sollten auf jeden Fall mit jenen zur Beschäftigung und zur sozialen Integration koordiniert werden.
Dies würde einen erheblichen Fortschritt in Bezug auf die Wirksamkeit und die Effizienz der Offenen Methode der Koordinierung im Bildungsbereich bedeuten. Die Kommission könnte diese Berichte analysieren und darauf aufbauend einen jährlichen Bericht mit für alle Akteure und Entscheidungsträger wichtigen Beobachtungen ableiten. Ein solches Dokument würde es erlauben, jedes Jahr zum Synthesebericht der Kommission beizutragen, der an den Europäischen Rat im Frühjahr gerichtet ist. Er könnte auch als Grundlage für einen gemeinsamen Bericht dienen, den die Kommission und der Rat ab 2006 alle 2 Jahre im Rahmen der Vorbereitung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates vorlegen könnten.
In den übrigen Jahren (den ungeraden Jahren), könnten die nationalen Berichte, in Übereinstimmung mit der Kommission und dem Rat (Bildung) bestimmte Aspekte oder Themen im Bildungsbereich, die besonders wichtig sind in Hinblick auf die wirtschaftlichen, sozialen und Bildungsziele von Lissabon, vertieft behandeln.
STATISTISCHER Anhang
Der Anhang findet sich im PDF-Dokument.