11. Der vorliegende Entscheidungsvorschlag weist auf die Notwendigkeit einer Konsolidierung und Rationalisierung der traditionellen Agrarstatistik hin. Er macht jedoch auch deutlich, dass neue politische Anliegen Strukturstatistiken mit detaillierten Untergliederungen notwendig machen. Als wichtige Maßnahmen nennt er Erhebungen über landwirtschaftliche Produktionsverfahren, über Bodennutzung, den Betriebsmitteleinsatz und den ökologischen Landbau und gegebenenfalls Statistiken über das Einkommen des Sektors landwirtschaftlicher Haushalte.
Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die zur Rationalisierung und Konsolidierung der Agrarstatistik beitragen.
Der Bundesrat bedauert jedoch, dass aus dem vorliegenden Dokument nicht erkennbar ist, ob die derzeitigen Berichtspflichten kongruent mit denen sind, die zukünftig verbindlich werden sollen.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Abbau von Statistikpflichten ein wichtiges Element der Entbürokratisierungsmaßnahmen darstellt.
Bund und Länder haben in den letzten Jahren im Bereich der statistischen Erhebungen, insbesondere auch im Bereich Agrarstatistik (Verwaltungsvereinfachung, Nutzung von Verwaltungsdaten), Einschränkungen und Rationalisierungen bewirkt und so zu einer deutlichen Kostenreduzierung und Entlastung der Auskunftspflichtigen beigetragen. Einige der im Vorschlag für das Statistische Programm 2008 bis 2012 vorgesehenen Maßnahmen lassen jedoch befürchten, dass die Kommission eine Ausweitung von Statistiken anstrebt.
Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, bei den Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung des Statistischen Programms der Gemeinschaft 2008 bis 2012 darauf hinzuwirken, dass im Falle der Ausweitung von Merkmalen eine entsprechende Kompensation über die Streichung nicht mehr benötigter Merkmale oder beispielsweise über eine Verlängerung der Periodizität der Erhebungen erreicht wird.
Er bittet daher die Bundesregierung, bei den Beratungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass
- - die Einführung neuer Statistikpflichten auf Grund neuer politischer Anliegen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt wird,
- - vorrangig bestehende Informationssysteme genutzt werden,
- - bestehende Statistikanforderungen auf ihre Notwendigkeit und Aufrechterhaltung zu prüfen sind,
- - es insgesamt zu keiner Ausweitung von Berichtspflichten kommt,
- - auch in Zukunft eine entsprechende Kostenerstattung seitens der EU an die Mitgliedstaaten gewährleistet ist.
Grundsätzlich sind bei der konkreten Ausgestaltung des Statistischen Programmes bei der Agrarstatistik strenge Maßstäbe hinsichtlich der Aufwand-Kosten-Relation anzulegen. Bei der Weiterentwicklung der Indikatoren für die ländliche Entwicklung und der Agrarumweltindikatoren ist auf eine enge Abstimmung mit den Indikatoren der Maßnahmen- und Entwicklungspläne gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu achten.