Erteilung der Einwilligung in eine
überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0802 Titel 632
11 - Verwaltungskostenerstattung an Länder
Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 15. Dezember 2004
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
II B 5 - Fi 0111 - 024/04 (PDF)
An den
Präsidenten des Bundesrates Herrn
Ministerpräsidenten Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass
das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Ressorts seine
Einwilligung nach Art. 112 GG in eine
überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2004 bei
Kap. 0802 Tit. 632 11 - Verwaltungskostenerstattung an
Länder - in Höhe von bis zu 18.138 T€ erteilt hat.
Die überplanmäßige Ausgabe dient der
Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung
beruht auf einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land
Rheinland-Pfalz für die Erledigung von Bauaufgaben des
Bundes.
Die Mehrkosten resultieren aus der vom Bund zu finanzierenden
Verlegung der US-Rhein-Main-Airbase Frankfurt am Main nach
Spangdahlem und Ramstein. Der Zeitplan für die in diesem
Zusammenhang nötigen Ersatzbaumaßnahmen ist durch
notwendigen Grunderwerb auf den Ersatzflugplätzen in Verzug
geraten. Dieser musste im Vorjahr durch die vermehrte
Einschaltung freiberuflicher Architekten und Ingenieure
aufgefangen werden.
Das Bedürfnis ist unvorhergesehen, weil eine im Vergleich
zu den Vorjahren höhere Verwaltungskostenerstattung
gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz notwendig wird, die in
diesem Umfang aus dem Titelansatz nicht abgedeckt werden kann. Es
ist unabweisbar, weil die Verwaltungsvereinbarung mit dem Land
einen Ausgleich noch in 2004 vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen Karl Diller