Beschluss des Bundesrates
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember 2004 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.