Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 29. April 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 15. April 2005 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, den Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes anzurufen.
Begründung
Das vorliegende Gesetz genügt der Zielsetzung, einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt zu gewährleisten, nicht in ausreichender Weise. Zugleich enthält es eine Vielzahl bürokratischer Regeln, die insbesondere die kleineren Energieversorgungsunternehmen stark belasten, ohne für den Wettbewerb Vorteile zu bringen. Daher bedarf es einer grundlegenden und umfassenden Überarbeitung, die sich u.a. auf folgende Themenbereiche bezieht:
- - Entgeltgenehmigung "ex ante";
- - Ausgestaltung der Anreizregulierung;
- - Netzentgeltbildung und Kalkulationskriterien;
- - Entflechtungsregeln (inkl. steuerliche Aspekte);
- - Netzzugang;
- - Berichtspflichten;
- - Stromkennzeichnungspflicht;
- - Finanzierung der Regulierungskosten;
- - Liberalisierung des Zähl- und Messwesens;
- - Systemverantwortung der Netzbetreiber;
- - Beteiligung der Länder an der Regulierung (einschließlich der Regelung der Gebühren);
- - Erhalt des Aufkommens der Konzessionsabgaben.